d)Der Großwildjäger sagt jetzt, was er nicht glauben kann. Bilden Sie mithilfe der vorgegebenen Wörter bzw. Wortgruppen einen Satz und setzen Sie selbständig das passende Modalverb ein. Konjugieren Sie es und achten Sie auf die richtige Zeitform.
Beispiel
Das Zebra lacht schon wieder. Es kann nicht schwer verletzt gewesen sein .
(schwer verletzt – nicht – es – sein)
(1) 100 Liter Wasser sind für ein Kamel viel zu viel. . . . . . . . . . . . . . . .
(gar nicht – auf einmal – so viel – trinken – das Kamel)
(2) Eine Hasenfamilie kommt gerade erst an. . . . . . . . . . . . . . . .
(den Vortrag vom Krokodil – hören – nicht – die Hasenfamilie)
(3) Kein Haustier ist zu sehen. . . . . . . . . . . . . . . .
(nicht – das neue Gesetz – für Haustiere – gelten)
(4) Alle Giraffen scheinen erleichtert zu sein. . . . . . . . . . . . . . . .
(für die Giraffen – so schlimm – sein – nicht – es)
(5) Ein Kamel hat sich ein Schild umgehängt, auf dem steht Ich bin ein Lama. Es wird vom Krokodil darauf hingewiesen, dass es sich nicht einfach als ein Lama bezeichnen kann. . . . . . . . . . . . . . . . (sich umbenennen – so einfach – ein Kamel – nicht)
e)Stellen Sie nun Vermutungen über die konkreten Hintergründe der Vollversammlung an. Nutzen Sie die Ihnen bekannten Modalverben und vervollständigen Sie die Sätze. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Beispiel
Ein Tiger läuft fauchend einer sehr edlen Siamkatze hinterher und versucht, sie am Schwanz zu packen.
Der Tiger muss durch das neue Gesetz weniger Vorteile als die Katze bekommen haben.
(1) Ein altes Gesetzesblatt wird verbrannt. Ein neues Gesetz . . . . ..
(2) Viele Tiere drücken ihre Angst aus, in der Zukunft nicht genug zu trinken zu bekommen. Im neuen Gesetz . . . . ..
(3) Ein Mensch verbeugt sich vor allen, schüttelt dem Krokodil die Hände und verabschiedet sich. Der Mensch . . . . ..
(4) Das Krokodil versucht vergeblich, zwei Kamele zu beruhigen. Die Kamele . . . . ..
(5) Die Frösche stellen aufgeregt viele Fragen. Die Frösche . . . . ..
1› C› II. Übung des Gutachtenstils
II. Übung des Gutachtenstils
35
Der Gutachtenstil wird nun anhand des fiktiven FHG ( Rn. 20) geübt.
36
a)Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Sie sind Rechtsanwalt in Trockenland, in dem das FHG gilt, und beraten die Tiere. Zu Ihnen kommt ein Elefant und will wissen, ob er an der Wasserstelle trinken darf.
b)Ordnen Sie jedem Satz im Gutachten die richtige Überschrift aus dem Kasten zu.
Subsumtion |
Obersatz |
Voraussetzung |
Ergebnis |
Gutachten
. . . . . . . . . . . . . . .(1) Fraglich ist, ob ein Elefant an der Wasserstelle trinken darf.
. . . . . . . . . . . . . . .(2) Gemäß § 3 FHG haben Tiere Zugang zur Wasserstelle.
. . . . . . . . . . . . . . .(3) Ein Elefant ist ein Tier.
. . . . . . . . . . . . . . .(4) Daher darf ein Elefant an der Wasserstelle trinken.
8. Übung Gutachtenstil II
37
a)Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Eine Giraffe fragt Sie, ob sie heute an der Wasserstelle trinken darf. Sie hat heute noch nichts getrunken.
b)Bringen Sie die Sätze in dem Kasten in die richtige Reihenfolge und bezeichnen Sie sie mit der richtigen Überschrift. Welche sprachlichen Besonderheiten fallen Ihnen auf? Unterstreichen Sie Merkmale.
Deshalb kann die Giraffe heute an der Wasserstelle trinken. – Fraglich ist, ob die Giraffe heute an der Wasserstelle trinken darf. – Die Giraffe ist ein Säugetier. Sie hat heute noch nicht an der Wasserstelle getrunken. – Gemäß § 5 Abs. 2 FHG darf ein Säugetier einmal am Tag an der Wasserstelle trinken. |
Gutachten
|
Überschrift |
Satz |
Sprachliche Besonderheit(en) |
Bsp. |
Obersatz |
Fraglich ist, ob die Giraffe heute an der Wasserstelle trinken darf. |
Nebensatz mit ob |
(1) |
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|
|
(2) |
|
|
|
(3) |
|
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9. Übung Gutachtenstil III
38
a)Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Ein Kamel will wissen, ob es am Freitag an der Wasserstelle trinken darf. Es hat am Montag bereits an der Wasserstelle getrunken.
b)Füllen Sie die Lücken in dem Gutachten aus. Manchmal sind mehrere Lösungen möglich.
Gutachten
Obersatz: . . . . .(1) ist, ob das Kamel am Freitag an der Wasserstelle trinken darf.
Voraussetzung: . . . . .(2) § 5 Abs. 1 FHG darf ein Kamel jeden zehnten Tag an der Wasserstelle trinken.
Subsumtion für Tatbestandsmerkmal „Kamel“: Es handelt sich um ein Kamel. . . . . .(3) ist die erste Voraussetzung des § 5 Abs. 1 FHG erfüllt.
Subsumtion für Tatbestandsmerkmal „jeden zehnten Tag“: Das Kamel darf dann am Freitag an der Wasserstelle trinken, wenn seit dem letzten Trinken 10 Tage vergangen sind. . . . . .(4) Sachverhalt hat das Kamel am Montag zum letzten Mal getrunken. Von Montag bis Freitag sind es nicht zehn Tage.
Ergebnis: . . . . .(5) darf das Kamel am Freitag nicht an der Wasserstelle trinken.
Hinweis
§ 5 Abs. 1 FHG hat zwei Tatbestandsmerkmale: Kamel und jeden zehnten Tag . Diese beiden Merkmale mussten geprüft werden.
Die Überschriften sind hier nur eingefügt, um deutlich zu machen, was geprüft wird. In einer Klausur an der Universität schreiben Sie nicht mehr Obersatz, Voraussetzung usw. in das Gutachten als Überschriften hinein.
10. Übung Gutachtenstil IV
39
a)Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Ein Vogel fragt Sie, ob er heute Abend noch einmal an der Wasserstelle trinken darf. Das Wasser heute Morgen sei so lecker gewesen.
b)Fügen Sie die fehlenden Sätze in dem Gutachten ein.
Gutachten
Fraglich ist, ob ein Vogel heute Abend noch einmal an der Wasserstelle trinken darf. . . . . . . . . . . . . . . .(1). Ein Vogel ist ein Tier.
Fraglich ist ferner, ob es zeitliche Beschränkungen für Vögel gibt. . . . . . . . . . . . . . . .(2).
Daraus folgt, dass ein Vogel immer an der Wasserstelle trinken darf.
Daher darf ein Vogel heute Abend noch einmal an der Wasserstelle trinken.
11. Übung Gutachtenstil V
40
a)Lesen Sie folgenden kurzen Text.
Sachverhalt
Eine Maus fragt Sie, ob sie an der Wasserstelle trinken darf. Sie lebt auf dem Dachboden eines Hauses, auf dem auch schon Fallen für sie aufgestellt wurden.
b)Das Gutachten enthält vier überflüssige und daher sinnlose Sätze. Streichen Sie sie durch.
Gutachten
Fraglich ist, ob eine Maus an der Wasserstelle trinken darf.
Gemäß § 3 FHG haben Tiere Zugang zur Wasserstelle. Nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 FHG sind Tiere im Sinne des Gesetzes nur wilde Tiere. Hunde sind keine wilden Tiere. Mäuse sind wilde Tiere. Es stellt sich aber die Frage, ob die Maus im Sachverhalt nicht ein Haustier im Sinne des § 2 Abs. 1 FHG und damit kein wildes Tier ist. Wilde Tiere dürfen an der Wasserstelle trinken. Der Begriff des Haustieres ist nun auszulegen. Wenn man das Wort interpretiert, so könnte ein Haustier jedes Tier sein, das in einem Haus lebt. Sinn und Zweck des § 2 Abs. 2 FHG ist jedoch, solche Tiere von der Wasserstelle auszuschließen, um die sich ein Mensch kümmert und die daher von einem Menschen Wasser bekommen. Die chemische Formel von Wasser ist H 2O. Demzufolge können nach der teleologischen Auslegung Haustiere nur solche Tiere sein, die sich mit dem Wissen und dem Willen der Bewohner in einem Haus aufhalten. Der Begriff des Haustieres wird daher unter Berücksichtigung des Ziels der Norm eng ausgelegt.
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