Nils Beneke
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-036495-0
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-036497-4
epub: ISBN 978-3-17-036498-1
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»Es werden mehr Menschen durch Übung tüchtig, als durch ihre ursprüngliche Anlage.«
Dieses Sprichwort, das Demokrit zugeschrieben wird, soll als Motto für dieses Fachbuch gelten. Es trifft exakt den Kern, den wir mit diesem Buch bezwecken.
Wir wollen motivieren, Neues zu lernen, Altes aufzufrischen.
Wir wollen die Neugier wecken, etwas anderes auszuprobieren.
Wir wollen zum Üben anspornen, tüchtig zu werden.
Und: Wir wollen umfangreiches Wissen teilen. In den über 15 Jahren, in denen wir uns intensiv mit der Aus- und Fortbildung von Feuerwehreinsatzkräften befassen, durften wir viele tolle Ausbilder, Instruktoren und Lehrer kennenlernen. Wir konnten von allen profitieren, neues Wissen erlangen und dabei unser vorhandenes Wissen auf den Prüfstand stellen. Das Ergebnis haben wir in diesem Buch zusammengefasst. Es richtet sich dabei an alle Ausbilder und Instruktoren von Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdiensten.
Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, zeigen, dass durch sinnvolle, realistische und lebendig gestaltete Übungen zuvor gelerntes Wissen auf einem hohen Stand gehalten werden kann. Mit diesem Handbuch zeigen wir, wie man genau solche Übungen planen, anlegen, durchführen und nachbereiten kann. Was wir aber auch wecken wollen, ist die Kreativität, die in jedem guten Ausbilder steckt. Die Kreativität, Neues auszuprobieren, den Weg des Standards zu verlassen und auch mal unkonventionelle Übungen anzulegen.
Die Werkzeuge, die Ideen, die Anleitungen, die in diesem Buch enthalten sind, sollen dazu dienen, jede Einsatzübung lebendig und realistisch zu gestalten. Für den echten Einsatzerfolg müssen wir uns über gute Einsatzübungen annähern.
Denn: Es gibt sie immer wieder, die »unglaublichen« Einsätze, von denen die »Alten Hasen« erzählen. Wir sollten diese Szenarien also auch üben!
Wir möchten uns ganz herzlich für die großartige Unterstützung bei der Erstellung dieses Buches bedanken, bei:
Josef-Heinrich Amacker, Timo Drux, Timo Jann, Björn Liedtke, Franz Petter, Dr.Adrian Ridder, Oliver Taubmann, Jörg Thöne, Martin Trang, Markus Valle-Klann, Axel Varrelmann, Kai Zaengel, und Marco Zitzow
für die tollen Beiträge, die Fotos und auch für weitere Ideen für noch bessere Übungen.
[6]Wir wünschen Ihnen jetzt viel Spaß beim Lesen, Gewinnen neuer Ideen und beim erfolgreichen Üben.
Nils Beneke und Jan Ole Unger, Hildesheim und Hamburg im April 2021
Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage, warum Einheiten von Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdiensten oder dem Katastrophenschutz überhaupt üben sollen, üben müssen. Um mit dem Fußballstar Lionel Messi zu sprechen:
»Es dauerte 17 Jahre und 114 Tage zu einem Erfolg über Nacht«
Bild 1: Übungen müssen gut geplant und vorbereitet werden, um einen maximalen Erfolg zu erzielen. (Foto: Timo Jann)
1.1 Übungsstandard schaffen
Die Leistungsfähigkeit einer Organisation hängt wesentlich davon ab, wie gut die Standards der Einsatzvorbereitung sind: Übungen haben hier einen hohen Stellenwert. Zurzeit gibt es keinen verbindlichen regulativen Rahmen für alle Einsatzorganisationen, der die Regelmäßigkeit und den Umfang von Einsatzübungen beschreibt. Fehlen solche Standards für eine Organisation oder Einheit, so müssen diese von der Organisationsleitung selbst entwickelt werden.
[12]Um den Handlungsbedarf zu ermitteln, können folgende Fragen gestellt werden:
Ist die Organisation, bzw. Einheit regelmäßig in Einsätze zur Gefahrenabwehr eingebunden?
Gibt es häufiger Personalwechsel in der Organisation?
Erfordern Sonderbauten/Objekte im Zuständigkeitsbereich eine umfangreiche Einsatzvorbereitung?
Sind Einsatzkonzepte vorhanden, die aufgrund mangelnder Einsätze nur selten oder nie angewandt werden?
Diese Leitfragen können der Organisation helfen, die Intensität und den Umfang von Übungen zu bestimmen. Aus Sicht der Verfasser sollten mindestens folgende Übungen umgesetzt werden:
Tabelle 1:
Kategorie |
Übungsvorschlag |
Einsatzübung für eine Einheit |
mind. 2 × pro Jahr |
Einsatzübung für mehrere Einheiten derselben Organisation (Bsp. Zug/Verband, Fachgruppen) |
mind. 1 × pro Jahr |
Einsatzübung mit Einheiten der eigenen Einheiten und anderen Organisationen |
mind. 1 × pro Jahr |
Führungskräftetraining mit eigenen Kräften |
mind. 2 × pro Jahr |
Führungskräftetraining mit interdisziplinären Teams |
mind. 1 × pro Jahr |
1.2 Zweck der Organisation – gesetzlicher Auftrag
Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge. Im Regelfall ist dieser in Gesetzen, in öffentlich-rechtlichen Verträgen oder anderen Regelwerken und Normen definiert. Beispielhaft wird hier dasZiel für die Feuerwehren nach dem nordrhein-westfälischen »Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015« angeführt:
»Ziel und Anwendungsbereich
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
1 bei Brandgefahren (Brandschutz),
2 [13]bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
3 bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).«
Bild 2: Jeder Einsatz von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz-Einheiten erfolgt auf einer gesetzlichen Grundlage. (Foto: Timo Jann)
Für den Rettungsdienst ist hier beispielhaft das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) angeführt:
»Der Rettungsdienst hat […] bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern (Notfallrettung), wobei dies auch die Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken einschließt (Großschadensereignis), soweit nicht der Eintritt des Katastrophenfalls festgestellt wird[.]«
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