Bettina Heiderhoff - Zwangsvollstreckungsrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Bettina Heiderhoff - Zwangsvollstreckungsrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Zwangsvollstreckungsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Zwangsvollstreckungsrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Die Konzeption:
Dieses vorlesungsbegleitende Lehrbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht führt knapp, klar und einprägsam in Systematik und Voraussetzungen des vollstreckungsrechtlichen Verfahrens und dessen besondere Rechtsbehelfe ein.
Letztere stehen im Mittelpunkt des Buches, denn soweit vollstreckungsrechtliche Klausuren nicht lediglich der Einkleidung materiell-rechtlicher Fragen dienen, haben sie regelmäßig einen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelf zum Gegenstand. Von besonderer Bedeutung sind hier die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO), die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) und am Rande auch die Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO), die stets mit materiell-rechtlichen Problemen verbunden sind; spezifisch zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen wirft die Vollstreckungserinnerung auf (§ 766 ZPO).
Die Darstellung der Stoffschwerpunkte orientiert sich am typischen Klausuraufbau. Hierzu werden die Rechtsfragen zunächst abstrakt behandelt, ihre Lösung sodann an konkreten Beispielen illustriert. Zu jedem Rechtsbehelf geben kurze, den klausurtypischen Aufbau erläuternde Schemata einen Überblick. Ergänzende Formulierungshilfen erleichtern die klausurmäßige Bearbeitung. Im gesamten Text werden Hinweise auf typische Klausurprobleme gegeben, die erläutern, an welcher Stelle der Klausur diese Probleme gelöst werden können. Jedem Kapitel sind Zusammenfassungen angefügt, die sich am klausurmäßigen Aufbau orientieren und zur raschen Wiederholung des behandelten Stoffs gedacht sind. Schließlich wird jedes Kapitel mit einem Fall nebst ausformulierter Lösung abgeschlossen.
Der Band ist die ideale Fortsetzung und Ergänzung des Lehrbuches von Prof. Dr. Martin Schwab zum Zivilprozessrecht (5. Auflage 2016).

Zwangsvollstreckungsrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Zwangsvollstreckungsrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Anmerkungen

[1]

Weitere Ausnahmen sind z.B. §§ 229, 562b, 860 BGB.

[2]

Näher Gaul/Schilken/Becker-Eberhard , § 6 Rn. 1.

[3]

Nach § 4 GvKostG ist der Gläubiger in der Regel zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet.

[4]

Eine grafische Übersicht zu den Arten der Zwangsvollstreckung, den möglichen Vollstreckungshandlungen und den jeweils zuständigen Organen gibt Muthorst , § 3 Rn. 4.

[5]

Die unterschiedlichen zwangsvollstreckungsrechtlichen Klausurtypen darstellend Kaiser/Kaiser/Kaiser , Rn. 3.

§ 2 Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens

Studienliteratur:

Brehm , Zum Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO bei drohender zwangsvollstreckungsbedingter Sozialhilfebedürftigkeit des Schuldners, JZ 2005, 525; Fischer , Die unverhältnismäßige Zwangsvollstreckung, Rpfleger 2004, 599; Kaiser , Räumung und Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr, NJW 2011, 2412; Schreiber , Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Vollstreckungsschuldners, Jura 2011, 110; Schuschke , Lebensschutz contra Eigentumsgarantie – Zu den Grenzen des § 765a ZPO in der Räumungsvollstreckung, NJW 2006, 874; Wißmann , Grundfälle zu Art. 13 GG, JuS 2007, 324.

Inhaltsverzeichnis

I. Verhältnis des Vollstreckungsverfahrens zu anderen Verfahren

II. Verfahrensgrundsätze

III. Verhältnis zum Verfassungsrecht

IV. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO

V. Systematik der zwangsvollstreckungsrechtlichen Regelungen

VI. Übersicht: Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens

§ 2 Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens› I. Verhältnis des Vollstreckungsverfahrens zu anderen Verfahren

I. Verhältnis des Vollstreckungsverfahrens zu anderen Verfahren

§ 2 Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens› I. Verhältnis des Vollstreckungsverfahrens zu anderen Verfahren › 1. Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung

1. Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung

32

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist die zum Erkenntnisverfahren notwendige Ergänzung, falls der Schuldner dem Richterspruch oder dem förmlich dokumentierten Anspruch nicht freiwillig nachkommt. Insofern ist das Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Zivilprozessrecht eng verbunden und ist deshalb sachgerecht (zumindest im Wesentlichen) in der ZPO geregelt.

33

Das Verhältnis von Zwangsvollstreckungs- und Erkenntnisverfahren ist insbesondere durch organisatorische und verfahrensmäßige Unterschiede gekennzeichnet: Organisatorisch ist die Zwangsvollstreckung zunächst anderen Organen anvertraut als das Erkenntnisverfahren. Zudem dient das Erkenntnisverfahren der Rechtsfindung und ist daher regelmäßig der Durchsetzung des Rechts im Wege der Zwangsvollstreckung zeitlich vorgelagert. Daraus folgt aber nicht, dass dem Zwangsvollstreckungsverfahren zwingend ein Erkenntnisverfahren vorausgehen muss. Insbesondere bei notariellen Urkunden ist das nicht der Fall. In der Praxis wird das Vollstreckungsverfahren zudem regelmäßig bereits betrieben, während das Erkenntnisverfahren noch nicht seinen formellen Abschluss gefunden hat. Die Vollstreckung kann etwa aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil (§§ 708, 709 ZPO) erfolgen, auch wenn gegen das Urteil noch ein Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig ist. Das Erkenntnisverfahren findet seinen Abschluss erst mit der formellen Rechtskraft des Urteils (§ 705 ZPO).

34

Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird durch einen Antrag des Vollstreckungsgläubigers in Gang gesetzt. Es ist im Gegensatz zum Erkenntnisverfahren kein (typisches) kontradiktorisches Verfahren[1]. Das Verfahren wird einseitig vom Vollstreckungsgläubiger betrieben, ohne dass der Vollstreckungsschuldner der (Zwangsvollstreckungs-)Gegner des Gläubigers wäre. Der Gläubiger kann deshalb als „Herr des Vollstreckungsverfahrens“ bezeichnet werden. Anders als im Erkenntnisverfahren, wo die Klage nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann (§ 269 I ZPO), steht es ihm etwa frei, seinen Vollstreckungsantrag einseitig zurückzunehmen und dadurch das Verfahren zu beenden[2].

35

Der Schuldner wird im Vollstreckungsverfahren in vielen Fällen zunächst nicht einmal gehört. Das wird in Kauf genommen, um den Erfolg der Vollstreckungsmaßnahme nicht zu gefährden. Nur durch Rechtsbehelfe kann der Vollstreckungsschuldner aktiv in das Verfahren eingreifen und sich rechtliches Gehör verschaffen. Erst dadurch wird das Vollstreckungsverfahren kontradiktorisch.

§ 2 Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens› I. Verhältnis des Vollstreckungsverfahrens zu anderen Verfahren › 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren

2. Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren

36

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist als Einzelvollstreckung ausgestaltet: Jeder einzelne Gläubiger versucht, seinen titulierten Anspruch – etwa durch Pfändung und Versteigerung von beweglichen Sachen – mit staatlichem Zwang durchzusetzen. Pfänden mehrere Gläubiger dieselbe Sache des Schuldners, gilt das Prioritätsprinzip (§ 804 III ZPO). Der früher pfändende Gläubiger wird vor einem später pfändenden Gläubiger befriedigt. Wenn das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger nicht ausreicht, kann das Prioritätsprinzip zu einem Wettlauf der Gläubiger und dadurch zu einer möglicherweise ungerechten Verteilung des Vermögens führen.

37

Das Insolvenzverfahren versucht diesen Wettlauf der Gläubiger zu vermeiden, indem alle Gläubiger in einem einheitlichen Verfahren gegen den Schuldner vorgehen und anteilig befriedigt werden. Diese Art der Zwangsvollstreckung wird auch Gesamtvollstreckung genannt. Die Gesamtvollstreckung erfolgt durch ein zu diesem Zweck bestelltes Organ (Insolvenzverwalter) und nicht durch die Gläubiger selbst.

38

Beispiel 1 (Insolvenzeröffnung während der laufenden Zwangsvollstreckung, vgl. auch Rn. 336):

Gläubiger G hat bei Schuldner S vor sieben Wochen und noch einmal vor drei Wochen einige wertvolle Gegenstände pfänden lassen. Nun wird über das Vermögen des S die Insolvenz eröffnet. Was kann S tun, wenn G weiterpfändet? Ist die bereits erfolgte Pfändung wirksam?

39

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach § 89 InsO jede Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung unzulässig. In Beispiel 1darf G deshalb keine weiteren Pfändungen durchführen lassen. Tut er es doch, kann der Insolvenzverwalter die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen (besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 89 III InsO). Die Insolvenzeröffnung wirkt außerdem zurück: Pfändungspfandrechte erlöschen rückwirkend, wenn sie im letzten Monat vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung entstanden sind (§ 88 InsO, Rn. 335). Für die Wirksamkeit der vor sieben Wochen erfolgten Pfändungen kommt es darauf an, ob sie mehr als einen Monat vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung erfolgt waren. Selbst wenn das der Fall ist, darf nach § 89 I InsO keine vollstreckungsrechtliche Verwertung mehr erfolgen. Vielmehr greift § 50 I InsO: G hat einen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus dem Pfandgegenstand.

§ 2 Grundsätze des Vollstreckungsverfahrens› II. Verfahrensgrundsätze

II. Verfahrensgrundsätze

40

Trotz der Vielgestaltigkeit des Vollstreckungsverfahrens und der Verfahrensziele lassen sich für sämtliche Abschnitte geltende Verfahrensgrundsätze zusammenfassen[3]. Sich diese deutlich zu machen, ist vor allem vor einer mündlichen Prüfung zu empfehlen. Verfahrensgrundsätze können aber auch angeführt werden, um Streitfragen in Klausuren zu lösen. Darauf ist die folgende Zusammenstellung ausgerichtet.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Zwangsvollstreckungsrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Zwangsvollstreckungsrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Zwangsvollstreckungsrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Zwangsvollstreckungsrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x