Andreas Minkoff - Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern

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Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern: краткое содержание, описание и аннотация

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Dem Ordnungswidrigkeitenrecht kommt bei der Verfolgung und Ahndung von Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung zu. § 130 OWiG regelt, dass der Inhaber eines Unternehmens für eine gehörige Aufsicht Sorge zu tragen hat, um Pflichtverstöße im Unternehmen zu verhindern. Mit Bezugnahme auf die Regeln der Gewinnabschöpfung drohen bei Zuwiderhandlung hohe Geldbußen.
An wen jedoch sind diese Aufsichtspflichten innerhalb von Konzernen gerichtet? Angesichts der großen Verbreitung von Konzernverbindungen handelt es sich bei der Beantwortung der Frage, ob diese Aufgaben den einzelnen Konzernunternehmen oder der Konzernobergesellschaft obliegen, um einen entscheidenden Gesichtspunkt der Bußgeldpraxis.
Im Mittelpunkt steht die Bestimmung des unmittelbaren Normadressatenkreises des § 130 OWiG im Rahmen von Konzernsachverhalten. Damit eng verknüpfte Normen, insbesondere die §§ 9, 30 OWiG, die ihrerseits Anknüpfungspunkte für die Erfassung von Konzernobergesellschaften bei der Sanktionierung von Aufsichtspflichtverstößen bieten können, sind ebenfalls Teil der Untersuchung. Auch Kernstrafrechtliche Aspekte – etwa zur konzerndimensionalen Garantenpflicht im Kontext unechter Unterlassungsdelikte – finden Beachtung.
Die vorliegende Untersuchung betritt weitestgehend Neuland, indem sie den Blick auch auf internationale Konzernverbindungen richtet. Dabei wird die Anwendbarkeit des § 130 OWiG auf die Frage nach der Verantwortung inländischer Konzernobergesellschaften für Pflichtverletzungen ausländischer Tochtergesellschaften geprüft. Ebenso wird der Frage nachgegangen, ob für deutsche Verfolgungsbehörden die Möglichkeit besteht, gegen ausländische Konzernobergesellschaften Bußgelder zu verhängen, wenn in inländischen Tochtergesellschaften Pflichtverletzungen geschehen. Auch die Problematik der Doppelbestrafung wird in diesem Zusammenhang erörtert.

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Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern

Der Normadressat des § 130 OWiG im Unternehmensverbund unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte

von

Andreas Minkoff

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Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern Der Normadressat des § 130 OWiG im Unternehmensverbund unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte von Andreas Minkoff www.cfmueller.de › Herausgeber

Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

Herausgegeben von

Prof. Dr. Mark Deiters, Münster

Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen

Prof. Dr. Mark Zöller, Trier

Impressum

Referentin: Prof. Dr. Petra Wittig

Koreferent: Prof. Dr. Armin Engländer

Tag der mündlichen Prüfung: 15.7.2015

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4409-6

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

www.cfmueller.de

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Zugl.: München Univ., Juristische Fakultät, Diss. 2015

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2015 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen und durch diese mit dem Fakultätspreis 2015 ausgezeichnet.

Rechtsprechung und Literatur konnten bis Anfang 2015 Berücksichtigung finden.

Sehr gerne möchte auch ich die Gelegenheit ergreifen, das Vorwort der Dissertation zur Danksagung zu nutzen. Dabei hatte ich das unschätzbare Glück, auf eine Vielzahl an Personen getroffen zu sein, die mein Fortkommen weit über das Maß der Selbstverständlichkeit hinaus gefördert haben. In diesem Rahmen ist es mir kaum möglich, sie alle beim Namen zu nennen oder gar ihnen allen gebührend zu danken. Mir bleibt nur die Möglichkeit, einige Personen herauszustellen.

An erster Stelle nennen möchte ich dabei Frau Professor Dr. Petra Wittig, die nicht nur diese Arbeit betreute, sondern überdies meine bisherige juristische Laufbahn von Beginn an begleitet und maßgeblich geprägt hat. Meinen Dank hier im ausreichenden Maße auszudrücken ist sicher nicht möglich. Eine großartigere Professorin kann sich schlichtweg niemand wünschen. Mein Dank gebührt zudem Herrn Professor Dr. Armin Engländer für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie Herrn Professor Dr. Thomas Rotsch, Herrn Professor Dr. Mark Deiters und Herrn Professor Dr. Mark A. Zöller für die Aufnahme der Arbeit in diese Schriftenreihe.

Danken möchte ich darüber hinaus für so vieles meinen Freunden Florian Weiß und Tim Kreysing.

Daneben gebührt mein Dank der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP. Durch den ständigen Blick in die Praxis wurde die vorliegende Untersuchung ganz wesentlich beeinflusst. Mein Dank gilt dabei an erster Stelle Herrn Dr. Oliver Sahan – freilich ohne mich auf seine Unterstützung im Rahmen meiner Promotion zu beschränken. Zu Dank verpflichet bin ich zudem Frau Dr. Imme Roxin und Herrn Michael Reinhart sowie – für die für mich so wertvollen Gespräche und Diskussionen – Herrn PD Dr. Ken Eckstein und meinem ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Christian Corell.

Nicht unerwähnt bleiben dürfen zudem RiLG Tobias Dallmayer und Michael Grieger. In besonderer Weise möchte ich außerdem Alexander Schemmel meinen Dank aussprechen.

All dies gilt schließlich auch für die wichtigsten Personen in meinem Leben und damit für meine Frau, meine Schwester sowie meine Eltern. Ihnen gebührt mein größter Dank – für einfach Alles. Widmen möchte ich die Arbeit von ganzem Herzen meiner Mutter Katharina Gabriele Minkoff.

München, im Februar 2016

Andreas Minkoff

Vorwort Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2015 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen und durch diese mit dem Fakultätspreis 2015 ausgezeichnet. Rechtsprechung und Literatur konnten bis Anfang 2015 Berücksichtigung finden. Sehr gerne möchte auch ich die Gelegenheit ergreifen, das Vorwort der Dissertation zur Danksagung zu nutzen. Dabei hatte ich das unschätzbare Glück, auf eine Vielzahl an Personen getroffen zu sein, die mein Fortkommen weit über das Maß der Selbstverständlichkeit hinaus gefördert haben. In diesem Rahmen ist es mir kaum möglich, sie alle beim Namen zu nennen oder gar ihnen allen gebührend zu danken. Mir bleibt nur die Möglichkeit, einige Personen herauszustellen. An erster Stelle nennen möchte ich dabei Frau Professor Dr. Petra Wittig, die nicht nur diese Arbeit betreute, sondern überdies meine bisherige juristische Laufbahn von Beginn an begleitet und maßgeblich geprägt hat. Meinen Dank hier im ausreichenden Maße auszudrücken ist sicher nicht möglich. Eine großartigere Professorin kann sich schlichtweg niemand wünschen. Mein Dank gebührt zudem Herrn Professor Dr. Armin Engländer für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie Herrn Professor Dr. Thomas Rotsch, Herrn Professor Dr. Mark Deiters und Herrn Professor Dr. Mark A. Zöller für die Aufnahme der Arbeit in diese Schriftenreihe. Danken möchte ich darüber hinaus für so vieles meinen Freunden Florian Weiß und Tim Kreysing. Daneben gebührt mein Dank der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP. Durch den ständigen Blick in die Praxis wurde die vorliegende Untersuchung ganz wesentlich beeinflusst. Mein Dank gilt dabei an erster Stelle Herrn Dr. Oliver Sahan – freilich ohne mich auf seine Unterstützung im Rahmen meiner Promotion zu beschränken. Zu Dank verpflichet bin ich zudem Frau Dr. Imme Roxin und Herrn Michael Reinhart sowie – für die für mich so wertvollen Gespräche und Diskussionen – Herrn PD Dr. Ken Eckstein und meinem ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Christian Corell. Nicht unerwähnt bleiben dürfen zudem RiLG Tobias Dallmayer und Michael Grieger. In besonderer Weise möchte ich außerdem Alexander Schemmel meinen Dank aussprechen. All dies gilt schließlich auch für die wichtigsten Personen in meinem Leben und damit für meine Frau, meine Schwester sowie meine Eltern. Ihnen gebührt mein größter Dank – für einfach Alles. Widmen möchte ich die Arbeit von ganzem Herzen meiner Mutter Katharina Gabriele Minkoff. München, im Februar 2016 Andreas Minkoff › Widmung

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