Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern
Der Normadressat des § 130 OWiG im Unternehmensverbund unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte
von
Andreas Minkoff
www.cfmueller.de
Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern Der Normadressat des § 130 OWiG im Unternehmensverbund unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte von Andreas Minkoff www.cfmueller.de
› Herausgeber
Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Mark Deiters, Münster
Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen
Prof. Dr. Mark Zöller, Trier
Referentin: Prof. Dr. Petra Wittig
Koreferent: Prof. Dr. Armin Engländer
Tag der mündlichen Prüfung: 15.7.2015
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4409-6
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© 2016 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Zugl.: München Univ., Juristische Fakultät, Diss. 2015
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Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2015 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen und durch diese mit dem Fakultätspreis 2015 ausgezeichnet.
Rechtsprechung und Literatur konnten bis Anfang 2015 Berücksichtigung finden.
Sehr gerne möchte auch ich die Gelegenheit ergreifen, das Vorwort der Dissertation zur Danksagung zu nutzen. Dabei hatte ich das unschätzbare Glück, auf eine Vielzahl an Personen getroffen zu sein, die mein Fortkommen weit über das Maß der Selbstverständlichkeit hinaus gefördert haben. In diesem Rahmen ist es mir kaum möglich, sie alle beim Namen zu nennen oder gar ihnen allen gebührend zu danken. Mir bleibt nur die Möglichkeit, einige Personen herauszustellen.
An erster Stelle nennen möchte ich dabei Frau Professor Dr. Petra Wittig, die nicht nur diese Arbeit betreute, sondern überdies meine bisherige juristische Laufbahn von Beginn an begleitet und maßgeblich geprägt hat. Meinen Dank hier im ausreichenden Maße auszudrücken ist sicher nicht möglich. Eine großartigere Professorin kann sich schlichtweg niemand wünschen. Mein Dank gebührt zudem Herrn Professor Dr. Armin Engländer für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie Herrn Professor Dr. Thomas Rotsch, Herrn Professor Dr. Mark Deiters und Herrn Professor Dr. Mark A. Zöller für die Aufnahme der Arbeit in diese Schriftenreihe.
Danken möchte ich darüber hinaus für so vieles meinen Freunden Florian Weiß und Tim Kreysing.
Daneben gebührt mein Dank der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP. Durch den ständigen Blick in die Praxis wurde die vorliegende Untersuchung ganz wesentlich beeinflusst. Mein Dank gilt dabei an erster Stelle Herrn Dr. Oliver Sahan – freilich ohne mich auf seine Unterstützung im Rahmen meiner Promotion zu beschränken. Zu Dank verpflichet bin ich zudem Frau Dr. Imme Roxin und Herrn Michael Reinhart sowie – für die für mich so wertvollen Gespräche und Diskussionen – Herrn PD Dr. Ken Eckstein und meinem ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Christian Corell.
Nicht unerwähnt bleiben dürfen zudem RiLG Tobias Dallmayer und Michael Grieger. In besonderer Weise möchte ich außerdem Alexander Schemmel meinen Dank aussprechen.
All dies gilt schließlich auch für die wichtigsten Personen in meinem Leben und damit für meine Frau, meine Schwester sowie meine Eltern. Ihnen gebührt mein größter Dank – für einfach Alles. Widmen möchte ich die Arbeit von ganzem Herzen meiner Mutter Katharina Gabriele Minkoff.
München, im Februar 2016
Andreas Minkoff
Vorwort Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2015 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen und durch diese mit dem Fakultätspreis 2015 ausgezeichnet. Rechtsprechung und Literatur konnten bis Anfang 2015 Berücksichtigung finden. Sehr gerne möchte auch ich die Gelegenheit ergreifen, das Vorwort der Dissertation zur Danksagung zu nutzen. Dabei hatte ich das unschätzbare Glück, auf eine Vielzahl an Personen getroffen zu sein, die mein Fortkommen weit über das Maß der Selbstverständlichkeit hinaus gefördert haben. In diesem Rahmen ist es mir kaum möglich, sie alle beim Namen zu nennen oder gar ihnen allen gebührend zu danken. Mir bleibt nur die Möglichkeit, einige Personen herauszustellen. An erster Stelle nennen möchte ich dabei Frau Professor Dr. Petra Wittig, die nicht nur diese Arbeit betreute, sondern überdies meine bisherige juristische Laufbahn von Beginn an begleitet und maßgeblich geprägt hat. Meinen Dank hier im ausreichenden Maße auszudrücken ist sicher nicht möglich. Eine großartigere Professorin kann sich schlichtweg niemand wünschen. Mein Dank gebührt zudem Herrn Professor Dr. Armin Engländer für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie Herrn Professor Dr. Thomas Rotsch, Herrn Professor Dr. Mark Deiters und Herrn Professor Dr. Mark A. Zöller für die Aufnahme der Arbeit in diese Schriftenreihe. Danken möchte ich darüber hinaus für so vieles meinen Freunden Florian Weiß und Tim Kreysing. Daneben gebührt mein Dank der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP. Durch den ständigen Blick in die Praxis wurde die vorliegende Untersuchung ganz wesentlich beeinflusst. Mein Dank gilt dabei an erster Stelle Herrn Dr. Oliver Sahan – freilich ohne mich auf seine Unterstützung im Rahmen meiner Promotion zu beschränken. Zu Dank verpflichet bin ich zudem Frau Dr. Imme Roxin und Herrn Michael Reinhart sowie – für die für mich so wertvollen Gespräche und Diskussionen – Herrn PD Dr. Ken Eckstein und meinem ehemaligen Kollegen Herrn Dr. Christian Corell. Nicht unerwähnt bleiben dürfen zudem RiLG Tobias Dallmayer und Michael Grieger. In besonderer Weise möchte ich außerdem Alexander Schemmel meinen Dank aussprechen. All dies gilt schließlich auch für die wichtigsten Personen in meinem Leben und damit für meine Frau, meine Schwester sowie meine Eltern. Ihnen gebührt mein größter Dank – für einfach Alles. Widmen möchte ich die Arbeit von ganzem Herzen meiner Mutter Katharina Gabriele Minkoff. München, im Februar 2016 Andreas Minkoff
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