Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Teil 1 Einleitung
Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme
A. Die neuere Gesetzgebungsgeschichte der Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
I. Die Vorteilsannahme bis zum Jahr 1974
II. Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1974 und die durch dieses Gesetz hervorgerufenen Änderungen an § 331 StGB
III.Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997
1. Die Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, insbesondere die Lockerung der Unrechtsvereinbarung
2. Die Gründe des Gesetzgebers für die Lockerung der Unrechtsvereinbarung, insbesondere die Erfassung der Zuwendungen zum „Anfüttern“ und zur „Klimapflege“
IV.Exkurs: Der Gesetzesentwurf des Bundesrates von 1995 mit dem Ziel der Ausweitung der Strafbarkeit durch erhebliche Lockerung der Unrechtsvereinbarung
1. Die Systematik und Begründung des Gesetzesentwurfs
2. Kritik an dem Gesetzesentwurf, insbesondere an dem Wegfall der Unrechtsvereinbarung
V. Die Entwicklung des Tatbestandes der Vorteilsgewährung von 1974 bis heute (2012)
1. Die Entwicklung der Vorteilsgewährung bis zum KorrBekG von 1997
2. Die weitere Angleichung der Vorteilsgewährung an den Tatbestand der Vorteilsannahme durch das KorrBekG
VI. Mögliche Änderungen der Korruptionstatbestände durch europäische und internationale Übereinkommen in der näheren Zukunft
VII. Zusammenfassung
B. Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut
I. Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?
II. Die Reinhaltung der Amtsausübung?
III. Die Unverfälschtheit des Staatswillens?
IV. Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung als primäres Rechtsgut des § 331 StGB
V. Kritik am Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ – das „Vertrauen in etwas“ als kein vom Strafrecht zu schützendes Rechtsgut
VI. Gegenkritik: Nur das Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ rechtfertigt die Strafbarkeit der Vorteilsannahme
VII. Zusammenfassung und Konsequenz für die weitere Untersuchung
C. Der Tatbestand der Vorteilsannahme
I.Der objektive Tatbestand
1. Das Tatsubjekt
a)Amtsträger
aa) Der Amtsträger nach deutschem Recht
bb) Ausländische Amtsträger
b) Der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete
2. Der Vorteil
a) Materielle Vorteile
b) Immaterielle Vorteile
c) Drittvorteile
d) Zusammenfassung
3. Die Tathandlungen
a) Das Fordern eines Vorteils
b) Das Sichversprechenlassen eines Vorteils
c) Die Annahme eines Vorteils
4.Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“ und die tatbestandliche Erfassung von Zuwendungen zur Klimapflege
a) Das Tatbestandsmerkmal „für die Dienstausübung“
b) Erfasst § 331 Abs. 1 StGB tatsächlich Vorteile zur „Klimapflege“?
II. Der subjektive Tatbestand
III. Die Genehmigung nach § 331 Abs. 3 und § 333 Abs. 3 StGB
1. Die vorherige Genehmigung als Tatbestandsausschließungsgrund
2. Die mutmaßliche Genehmigung bei genehmigungsfähigen Vorteilen
a) Die Voraussetzungen der mutmaßlichen Genehmigung nach der herrschenden Meinung
b) Die Verzichtbarkeit des Konstrukts der mutmaßlichen Genehmigung
3.Die nachträgliche Genehmigung
a) Die nachträgliche Genehmigung als Rechtfertigungs- oder Strafaufhebungsgrund?
b) Die Abschaffung der Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung
4.Die Genehmigung im Rahmen des § 333 StGB
a) Die Abhängigkeit vom Handeln des Vorteilsempfängers
b) Die Vorteilsgewährung unter Genehmigungsvorbehalt als (de lege ferenda kodifizierter) Tatbestandsausschließungsgrund
IV. Die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Tatbestandes
Teil 3 Die Restriktion des Tatbestandes der Vorteilsannahme
A. Die Vorteilsannahme und das ultima-ratio-Prinzip
I. Grundsätzliche Überlegungen zum ultima-ratio-Prinzip
II. Die Auswirkungen des ultima-ratio-Prinzips auf die Vorteilsannahme
III.Die Überkriminalisierung von Handlungen durch den Tatbestand
1. Die Vorteile einer Überkriminalisierung für den Gesetzgeber
2. Die Folge der Überkriminalisierung von Verhaltensweisen – der verängstigte Bürger
IV. Die Erfassung nicht ausreichend sozialschädlicher Handlungen durch § 331 Abs. 1 StGB im Konflikt mit dem ultima-ratio-Prinzip
B. Die Restriktionen des Tatbestandes im Rahmen des Vorteilsbegriffs
I. Vorgeschlagene Restriktionsmöglichkeiten im Rahmen des Vorteilsbegriffs
II. Kritische Bewertung der Restriktionsmöglichkeit im Rahmen des Vorteilsbegriffs
1. Kritik an der Ansicht, die Geringwertigkeit der Zuwendung lasse das Tatbestandsmerkmal „Vorteil“ objektiv entfallen
a) Der Wert des Vorteils entscheidet nicht über die tatbestandliche Qualifizierung einer Zuwendung als Vorteil
b) Untragbare Ergebnisse im Hinblick auf die §§ 332, 334 StGB
2. Kritik an der Ansicht, dass geringwertige Vorteile die Unrechtsvereinbarung entfallen lassen
a) Bloße Verlagerung der Problematik in den Bereich der Sozialadäquanz
b) Bestehen einer Gefahr für das Rechtsgut des § 331 StGB auch bei geringwertigen Vorteilen
c) Benachteiligung von Personen mit höherem gesellschaftlichen Status
d) Untragbare Ergebnisse im Hinblick auf die §§ 332, 334 StGB
3. Ergebnis
C. Die Restriktionen des Tatbestandes durch die Sozialadäquanz im Rahmen der Unrechtsvereinbarung
I.Die dogmatische Einordnung der Sozialadäquanz durch die Literatur
1. Die Lehre von der Sozialadäquanz nach Welzel
2.Die Sozialadäquanz als eigenständiges Merkmal des Unrechtstatbestandes oder als Ausfluss einer am Rechtsgut ausgerichteten Auslegung?
a) Die Ansicht von Eser
b) Die Ansicht von Roxin
c) Eigene Ansicht: Die Sozialadäquanz des Verhaltens bestimmt sich nach dem zu schützenden Rechtsgut des Tatbestandes
II.Die Sozialadäquanz im Hinblick auf § 331 StGB in Literatur und Rechtsprechung
1. Die Sozialadäquanz als Wegbereiterin für ein „case law“ im Rahmen der Vorteilsannahme?
2. Die allgemeine Beschreibung des Begriffs der Sozialadäquanz
3.Das Problem der Allgemeingültigkeit von sozialadäquaten Verhaltensweisen
a) Einzelfallgerechtigkeit contra Rechtssicherheit?
b) Das Problem der Einzelfallbewertung unter besonderer Berücksichtigung der „Branchenüblichkeit“ von Zuwendungen
4. Ablehnung des Merkmals der Sozialadäquanz durch Stimmen der Literatur
III.Stellungnahme zum Kriterium der Sozialadäquanz
1. Die Gefahr der Einordnung eines Verhaltens als strafbar oder straflos aufgrund eines Rechtsgefühls
2. Die Berufung auf die Sozialadäquanz in der Rechtsprechung als Folge einer schlechten Tatbestandsformulierung
Teil 4 Die Vereinbarkeit des Tatbestandes der Vorteilsannahme mit dem Bestimmtheitsgebot
A. Das Bestimmtheitsgebot (lex certa)
I. Die Verwendung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen durch den Gesetzgeber und die Bewertung durch das BVerfG
1. Problemaufriss: Die Verwendung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen
2. Vom BVerfG aufgrund des Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 2 GG für nichtig erklärte strafrechtliche Tatbestände
3. Die Kriterien des BVerfG für die Annahme von ausreichend bestimmten Straftatbeständen
4. Kritische Anmerkung zum historischen Kriterium des BVerfG
II. Die Optimierungspflicht des Gesetzgebers im Hinblick auf die Bestimmtheit von Straftatbeständen
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