Recht der Sozialen Medien
von
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Ass. iur. Sara Ohr
1. Auflage
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ISBN 978-3-8114-4122-4
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Schaut man in die Vorlesungsverzeichnisse der Hochschulen, dann scheint es (noch) so, als sei das Recht der Sozialen Medien im Studium nicht relevant. Das ist ein Irrtum. Wer einen Onlinedienst betreibt oder ihn durch die Mitwirkung an einem sozialen Netzwerk nutzt, kommt mit dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht, dem Persönlichkeitsrecht und dem Rundfunkrecht ebenso in Kontakt, wie mit dem Telemedienrecht, dem Jugendschutzrecht, dem Wettbewerbs- und Werberecht und gegebenenfalls auch mit dem Strafrecht. Hinzu kommen die Nutzungsbedingungen der Dienstanbieter. Für unternehmerische Belange ist daneben das Arbeitsrecht äußerst relevant.
Das Recht sozialer Medien ist nicht nur für Studierende der Rechtswissenschaften bedeutsam, sondern für alle, deren Studium Onlinedienste betrifft. Insbesondere journalistische Studiengänge, aber auch Fächer im Bereich Kunst und Design, über technische Studiengänge, bis hin zu Lehramtsstudierenden sind angesprochen. Denn in Schulen dringt die Nutzung von sozialen Mediendiensten ebenso ein, wie in alle anderen Lebensbereiche.
Mit Blick auf den breitgefächerten und inhomogenen Leserkreis haben wir das Buch so juristisch wie nötig und so allgemeinverständlich wie möglich geschrieben. Um den Zugriff auf das Thema zu erleichtern, haben wir unter der Überschrift Netzblick, wo es geboten erschien, Kolumnen eingestreut, die einen Blick auch über den rechtlichen Horizont hinaus ermöglichen sollen.
Um eine weitere Perspektive zu eröffnen, haben Greser & Lenz, die sonst unter anderem regelmäßig Witze für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, den Focus und die Titanic zeichnen, das Buch illustriert. Wer bislang über Internet und Medienrecht nicht lachen konnte, der kann es ja mit Hilfe dieses Bandes einmal versuchen.
Das Buch basiert auf unserem Beitrag „Rechtsfragen beim Einsatz sozialer Medien“ in Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (3. Aufl. 2014).
Wir freuen uns über Anregungen und Kritik unter medienrecht@fh-koeln.deund über viele Follower von netinator_prof bei Twitter.
Köln, im März 2015
Sara Ohr, Rolf Schwartmann
Vorwort Vorwort Schaut man in die Vorlesungsverzeichnisse der Hochschulen, dann scheint es (noch) so, als sei das Recht der Sozialen Medien im Studium nicht relevant. Das ist ein Irrtum. Wer einen Onlinedienst betreibt oder ihn durch die Mitwirkung an einem sozialen Netzwerk nutzt, kommt mit dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht, dem Persönlichkeitsrecht und dem Rundfunkrecht ebenso in Kontakt, wie mit dem Telemedienrecht, dem Jugendschutzrecht, dem Wettbewerbs- und Werberecht und gegebenenfalls auch mit dem Strafrecht. Hinzu kommen die Nutzungsbedingungen der Dienstanbieter. Für unternehmerische Belange ist daneben das Arbeitsrecht äußerst relevant. Das Recht sozialer Medien ist nicht nur für Studierende der Rechtswissenschaften bedeutsam, sondern für alle, deren Studium Onlinedienste betrifft. Insbesondere journalistische Studiengänge, aber auch Fächer im Bereich Kunst und Design, über technische Studiengänge, bis hin zu Lehramtsstudierenden sind angesprochen. Denn in Schulen dringt die Nutzung von sozialen Mediendiensten ebenso ein, wie in alle anderen Lebensbereiche. Mit Blick auf den breitgefächerten und inhomogenen Leserkreis haben wir das Buch so juristisch wie nötig und so allgemeinverständlich wie möglich geschrieben. Um den Zugriff auf das Thema zu erleichtern, haben wir unter der Überschrift Netzblick, wo es geboten erschien, Kolumnen eingestreut, die einen Blick auch über den rechtlichen Horizont hinaus ermöglichen sollen. Um eine weitere Perspektive zu eröffnen, haben Greser & Lenz, die sonst unter anderem regelmäßig Witze für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, den Focus und die Titanic zeichnen, das Buch illustriert. Wer bislang über Internet und Medienrecht nicht lachen konnte, der kann es ja mit Hilfe dieses Bandes einmal versuchen. Das Buch basiert auf unserem Beitrag „Rechtsfragen beim Einsatz sozialer Medien“ in Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (3. Aufl. 2014). Wir freuen uns über Anregungen und Kritik unter medienrecht@fh-koeln.de und über viele Follower von netinator_prof bei Twitter. Köln, im März 2015 Sara Ohr, Rolf Schwartmann
I. Definition und Bedeutung sozialer Medien
1. 1. Begriff und Wesensmerkmale 1 Die Bezeichnung soziale Medien (englisch: Social Media) dient als Oberbegriff für digitale Medien und Technologien, deren Funktionen es den Nutzern ermöglichen, untereinander zu kommunizieren und mediale Inhalte, die einzeln oder kombiniert aus Texten, Bildern, Audio oder Video bestehen können, zu gestalten.[1] Derartige Angebote konnten in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg der Nutzerzahlen verzeichnen. So sind mittlerweile mehr als drei Viertel (78 %) der Internetnutzer in minRdestens einem sozialen Netzwerk angemeldet, wobei es sich bei zwei Dritteln (67 %) um aktive Nutzer handelt.[2] Während die Kommunikationsstruktur früherer Internetangebote noch stark an die rezeptive Kommunikationsstruktur der traditionellen Massenmedien angenähert war, werden heutige Erscheinungsformen in erheblichem Maße durch die Partizipation der Nutzer mitbestimmt und gestaltet.[3] Die auf diese Weise erzeugten Inhalte werden als sog. User Generated Content (Nutzergenerierte Inhalte) bezeichnet. Neben der Darstellung der eigenen Persönlichkeit dienen soziale Medien auch der Interaktion der Nutzer untereinander. Zur Schau gestellte Inhalte können kommentiert, bewertet und weiter empfohlen werden. Der einzelne Nutzer kann auf diese Weise Kontakte aufbauen und pflegen. Zugleich erfährt er unmittelbare Rückmeldung im Hinblick auf die Außenwirkung seiner digitalen Identität. Indem jeder Nutzer für ihn relevante Inhalte auswählt, weiterverbreitet und sein Wohlgefallen kundtut, erhält der Einzelne eine durch sein sozial-mediales Umfeld selektierte Zusammenstellung von Informationen. [Bild vergrößern]
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