Oliver Schmidt - Umwandlungsgesetz

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Der Heidelberger Kommentar zum Umwandlungsgesetz erläutert die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Berücksichtigt wurde bereits das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017. Erweitert wurde der Kommentar um zwei neue Anhänge zurfür die Praxis bedeutsamen Umwandlung im InsolvenzplanverfahrenUmwandlung mit Beteiligung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).Die Autoren aus Anwaltschaft, Notariat und Wirtschaft bringen ihre beruflichen Erfahrungen in die praxisbezogene Kommentierung ein und geben umfassende Antworten. Die Erläuterungen konzentrieren sich auf das Wesentliche und orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der Erläuterung der Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel. Es werden aber auch die Vorschriften für Genossenschaften, Vereine oder VVaG (Vermögensübertragung) erläutert.

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55

Ungeachtet dessen können auch nach Eintragung und damit nach Wirksamwerden der Verschmelzung etwaige Mängel oder Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden. Für die mit der Eintragung erloschenen übertragenden Rechtsträger ist hierfür ein besonderer Vertreter zu bestellen. Mit der Geltendmachung von Mängeln bzw Nichtigkeitsgründen kann zwar die Verschmelzung als solche nicht mehr rückgängig gemacht werden. Unberührt bleiben jedoch etwaige Schadensersatzansprüche, die nach wie vor fortbestehen.

56

Wenn in dem Verschmelzungsvertrag Angaben fehlen, die nach § 5 Abs 1 Nr 1–9vorgeschrieben sind, ist zu unterscheiden. Fehlen Angaben nach § 5 Abs 1 Nr 1–3, ist der Verschmelzungsvertrag nichtig, da ihm wesentliche Vertragselemente fehlen. Sind dagegen Angaben nach § 5 Abs 1 Nr 4–9nicht enthalten, ist der Verschmelzungsvertrag wirksam. Ggf können Anteilseigner einen dennoch gefassten Zustimmungsbeschluss anfechten.

57

Wird die Verschmelzung trotz des Fehlens einer Angabe nach § 5 Abs 1 Nr 1–3bzw § 5 Abs 1 Nr 4–9in das Handelsregister eingetragen, wird die Verschmelzung wirksam. Die Mängel werden nach § 20 Abs 2geheilt (ebenso Mayer in Widmann/Mayer, § 4 Rn 70; aA Schröer in Semler/Stengel, § 4 Rn 40). § 20 Abs 2unterscheidet hinsichtlich der Heilungswirkung nicht zwischen einzelnen Mängeln bzw Mängelarten. Vielmehr führt die Eintragung zur Heilung jeglichen Mangels.

§ 5 Inhalt des Verschmelzungsvertrags

(1) Der Vertrag oder sein Entwurf muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1. den Namen oder die Firma und den Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger;
2. die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jedes übertragenden Rechtsträgers als Ganzes gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem übernehmenden Rechtsträger;
3. das Umtauschverhältnis der Anteile und gegebenenfalls die Höhe der baren Zuzahlung oder Angaben über die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger;
4. die Einzelheiten für die Übertragung der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers oder über den Erwerb der Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger;
5. den Zeitpunkt, von dem an diese Anteile oder die Mitgliedschaften einen Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gewähren, sowie alle Besonderheiten in Bezug auf diesen Anspruch;
6. den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten (Verschmelzungsstichtag);
7. die Rechte, die der übernehmende Rechtsträger einzelnen Anteilsinhabern sowie den Inhabern besonderer Rechte wie Anteile ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien, Schuldverschreibungen und Genussrechte gewährt, oder die für diese Personen vorgesehenen Maßnahmen;
8. jeden besonderen Vorteil, der einem Mitglied eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, einem geschäftsführenden Gesellschafter, einem Partner, einem Abschlussprüfer oder einem Verschmelzungsprüfer gewährt wird;
9. die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen.

(2) Befinden sich alle Anteile eines übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers, so entfallen die Angaben über den Umtausch der Anteile (Absatz 1 Nr. 2 bis 5), soweit sie die Aufnahme dieses Rechtsträgers betreffen.

(3) Der Vertrag oder sein Entwurf ist spätestens einen Monat vor dem Tage der Versammlung der Anteilsinhaber jedes beteiligten Rechtsträgers, die gemäß § 13 Abs. 1über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, dem zuständigen Betriebsrat dieses Rechtsträgers zuzuleiten.

Kommentierung

I. Allgemeines1 – 6

II. Inhalt des Verschmelzungsvertrags7 – 11

III.Mindestinhalt nach § 5 Abs 112 – 153

1. Name/Firma und Sitz, Abs 1 Nr 112 – 17

2. Übertragung des Vermögens, Abs 1 Nr 218 – 29

3. Umtauschverhältnis, Abs 1 Nr 330 – 70

4. Anteilsübertragung oder Mitgliedschaftserwerb, Abs 1 Nr 471 – 83

5. Gewinnbeteiligung, Abs 1 Nr 584 – 91

6. Verschmelzungsstichtag, Abs 1 Nr 692 – 104

7. Sonderrechte, Abs 1 Nr 7105 – 112

8. Sondervorteile, Abs 1 Nr 8113 – 126

9. Folgen für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, Abs 1 Nr 9127 – 153

a) Grundlagen127 – 136

b)Die Darstellung der individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Folgen im Einzelnen137 – 148

aa) Übergang der Arbeitsverhältnisse137

bb) Widerspruchsrecht138

cc) Übergang von Versorgungsanwartschaften139

dd) Haftung140

ee) Folgen für die Arbeitnehmervertretungen141

ff) Arbeitnehmervertretung auf europäischer Ebene142

gg) Geltung von Konzern-/Gesamt-/Betriebsvereinbarungen143

hh) Geltung von Konzern-/Gesamt-/Sprecherausschussvereinbarungen144

ii) Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden und Geltung von Tarifverträgen145

jj) Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene146

kk) Weitere Umwandlungen147

ll) Konkret geplante Betriebsänderungen148

c)Rechtsfolgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben149 – 153

aa) Prüfungsrecht des Registerrichters149

bb) Keine Nichtigkeit des Verschmelzungsvertrags150

cc) Keine Anfechtbarkeit des Verschmelzungsbeschlusses151

dd) Keine Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer152

ee) Keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit153

IV. Weitere zwingende Vorschriften154 – 163

1. Abfindungsangebot155, 156

2. Rechtsformspezifische Sonderbestimmungen157 – 162

3. Verschmelzung zur Neugründung163

V. Fakultative Bestimmungen164 – 177

1. Bedingungen, Befristungen165

2. Firmierung, Sitz166

3. Gewährleistungen167

4. Kartellvorbehalt168

5. Kosten169

6. Kündigungsrechte170, 171

7. Mehrere übertragende Rechtsträger172

8. Organbesetzung173, 174

9. Rücktritt175

10. Unternehmensverträge176

11. Schiedsklausel177

VI. Konzernverschmelzung, Abs 2178 – 193

1. Verschmelzung einer 100 %igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft179 – 182

2. Verschmelzung von Schwestergesellschaften183 – 187

3. Verschmelzung der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft188 – 193

VII. Zuleitung des Vertrags an den Betriebsrat, Abs 3194 – 205

1. Allgemeines194

2. Gegenstand der Zuleitungspflicht195, 196

3. Zuständiges Betriebsverfassungsorgan197 – 201

4. Zuleitungsfrist202, 203

5. Nachweispflicht204

6. Rechtsfolgen unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Zuleitung205

Literatur:

Bayer 1000 Tage neues Umwandlungsrecht – eine Zwischenbilanz, ZIP 1997, 1613; Brandi/Wilhelm Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen und Börsenkursrechtsprechung – Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, NZG 2009, 1408; Bungert Umtauschverhältnis bei Verschmelzungen entspricht den Börsenwerten, BB 2003, 699; Bungert /Wansleben Dividendenanspruch bei Verschiebung der Gewinnberechtigung bei Verschmelzungen, DB 2013, 979; Bungert/Wettich Neues zur Ermittlung des Börsenwerts bei Strukturmaßnahmen, ZIP 2012, 449; Fleischer/Bong Unternehmensbewertung bei konzernfreien Verschmelzungen zwischen Geschäftsleiterermessen und Gerichtskontrolle, NZG 2013, 881; Graef Nichtangabe von besonderen Vorteilen im Verschmelzungsvertrag gemäß § 5 Abs 1 Nr 8 UmwG – Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen?, GmbHR 2005, 908; Heckschen Kapitalerhaltung und Down-Stream-Merger, GmbHR 2008, 802; ders Die Pflicht zur Anteilsgewährung im Umwandlungsrecht, DB 2008, 1363; ders Die Entwicklung des Umwandlungsrecht aus Sicht der Rechtsprechung und Praxis, DB 1998, 1385; ders Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften vor und während der Krise: Umwandlungsmaßnahmen vor dem Insolvenzeröffnungsantrag, DB 2005, 2283; Henze Die „zweistufige“ Konzernverschmelzung, AG 1993, 341; Hüffer Der Schutz besonderer Rechte in der Verschmelzung, FS Lutter, 2000, S 1227; Hüttemann Unternehmensbewertung als Rechtsproblem, ZHR 162 (1998), 563; Kallmeyer Das neue Umwandlungsrecht, ZIP 1994, 1746; Keller/Klett Die sanierende Verschmelzung, DB 2010, 1220; Kiem Die Ermittlung der Verschmelzungswertrelation bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ZGR 2007, 543; ders Die Eintragung der angefochtenen Verschmelzung, 1991; Klein/Stephanblome Der Downstream-Merger – aktuelle umwandlungs- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, ZGR 2007, 351; Kocher/Widder Die Berücksichtigung des Dreimonatsbörsenkurses bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen, Der Konzern 2007, 351; Mayer/Weiler Neuregelungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetz, Teil I DB 2007, 1235, Teil II DB 2007, 1291; Mertens Aktuelle Fragen zur Verschmelzung von Mutter- auf Tochtergesellschaften – down stream merger, AG 2005, 785; Müller-Eising/Bert § 5 Abs 3 UmwG: Eine Norm, eine Frist, drei Termine, DB 1996, 1398; Naraschewski Stichtage und Bilanzen bei der Verschmelzung, 2001; Paschos Die Maßgeblichkeit des Börsenkurses bei Verschmelzungen, ZIP 2003, 1017; Piltz Unternehmensbewertung und Börsenkurs im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren, ZGR 2001, 185; Priester Bilanzierung bei schwebender Verschmelzung, BB 1992, 1594; Reuter Gesellschaftsrechtliche Fragen der Unternehmensbewertung mit internationalen Bezügen, AG 2007, 881; Reuter Nationale und internationale Unternehmensbewertung mit CAPM und Steuer-CAPM im Spiegel der Rechtsprechung, AG 2007, 1; Riegger Der Börsenkurs als Untergrenze der Barabfindung?, DB 1999, 1889; Schütz/Fett Variable oder starre Stichtagsregelungen in Verschmelzungsverträgen?, DB 2002, 2696; Schwenn Kettenverschmelzung bei Konzernsachverhalten, Der Konzern 2007, 173; Sieger/Hasselbach Break-Fee-Vereinbarungen bei Unternehmenskäufen, BB 2000, 625; Suchanek/Hesse Umwandlungsstichtage und Bilanzen, Der Konzern 2015, 245; Tillmann Die Verschmelzung von Schwestergesellschaften unter Beteiligung von GmbH und GmbH & Co KG, GmbHR 2003, 740; Timm/Schöne Abfindung in Aktien: Das Gebot der Gattungsgleichheit, FS Kropff, 1997, 315; Ulrich/Böhle Verschmelzung auf zum Verschmelzungsstichtag nicht existierende Rechtsträger, GmbHR 2006, 644; Weiler Grenzen des Verzichts auf die Anteilsgewährung im Umwandlungsrecht, NZG 2008, 527.

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