Kriminalistisches Denken
begründet von
Prof. em. Dr. iur. Hans Walder †
fortgeführt von
Dr. iur. Thomas Hansjakob †(7. bis 10. Auflage)
Prof. Thomas E. Gundlach(ab der 11. Auflage)
Dr. iur. Peter Straub LL.M.(ab der 11. Auflage)
11., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
www.kriminalistik.de
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-7832-0753-8
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Vorwort zur 11. Auflage
Nach dem unerwarteten Tod von Thomas Hansjakob hat sich der Verlag entschieden, dieses inzwischen als Standardwerk anerkannte Buch auch weiterhin erscheinen zu lassen, und zwar in deutsch-schweizerischer Koproduktion. Wir Autoren sind dem Verlag dafür sehr dankbar und empfinden es als Ehre, Verpflichtung und Herausforderung zugleich, die Tradition und Gedanken unserer Vorautoren zu bewahren und den Begriff des „Kriminalistischen Denkens“ fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
Wir wollten zunächst die Grundstruktur des Werkes erhalten und uns auf Korrekturen, Aktualisierungen und Ergänzungen beschränken. Einige Abschnitte haben wir gekürzt und versucht unnötige Wiederholungen (manche sind bewusst gesetzt) zu eliminieren. Zudem wurden weitere Grafiken aufgenommen, die der Veranschaulichung dienen sollen. Die letzten Auflagen haben auf Quellenangaben verzichtet, und am Ende des Buches findet sich nur eine Literaturauswahl. Mit der 11. Auflage werden Quellen erstmals belegt, so dass interessierte Leser weiterrecherchieren und ihr Wissen vertiefen können. Allerdings war es uns im Zuge dieser Neuauflage nicht möglich, die bisherigen Inhalte vollständig nachzuarbeiten, wofür wir an dieser Stelle um Verständnis bitten. Die Corona-Krise hat übrigens auch uns – zumindest teilweise – getroffen. Geplante Redaktionstreffen konnten wegen der Reisebeschränkungen nicht mehr stattfinden, und Homeoffice mit kleinen Kindern ist, wie eine bekannte Nachrichtenmoderatorin so nett gesagt hat, wie Zähneputzen mit Nutella. Dennoch: Für alle Fehler, die uns unterlaufen sind, tragen allein wir die Verantwortung.
Alle Onlinemedien wurden letztmalig aufgerufen am 30.04.2020.
Die Arbeit an diesem Buch wäre ohne die Unterstützung unserer Partnerin bzw. Frau nicht möglich gewesen. Ganz lieben Dank, Nora und Barbara. Ein besonderer Dank geht an KHK Sebastian Burmeister, der die Recherchearbeiten ganz wesentlich unterstützt hat; Frau MLaw Hannah Müller sei Dank für die inspirierenden Gespräche und die sich daraus ergebenden Ideen für das Buch.
Ihre Fragen und Anregungen dürfen Sie gerne an thomas.gundlach@poladium.de oder ps.swiss.law@gmail.com schicken.
Buxtehude und Gossau, Thomas E. Gundlach im Juni 2020 Peter Straub
Vorwort zur 10. Auflage
Nach der grundlegenden Neustrukturierung der 9. Auflage und dem Übergang zum System des sogenannten kriminalistischen Zyklus konnten die Anpassungen in der vorliegenden 10. Auflage auf einige Aktualisierungen beschränkt werden, weil das Werk in der Praxis weiterhin gut aufgenommen wird. Das liegt vorwiegend daran, dass die Grundgedanken, die Hans Walder 1954 erstmals formulierte, nach wie vor als tragendes Fundament für meine Überlegungen dienen. Es lebe Hans Walder!
Ich danke dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik, der mir mit seinen Jahrestagungen und Publikationen immer wieder wertvolle Informationen gibt, die auch in dieses Buch einfließen. Zahlreiche Anregungen stammen wie immer von Henriette Haas, Professorin für forensische Psychologie an der Universität Zürich, und Christoph Ill, Leitender Staatsanwalt in St. Gallen.
St. Gallen, Thomas Hansjakob im September 2015
Vorwort zur 6. Auflage
Das vorliegende Buch soll knapp, jedoch umfassend in das kriminalistische Denken und Arbeiten einführen. Es soll also das schrittweise Vorgehen bei der Lösung von Kriminalfällen darstellen. Es werden alle Phasen des Verfahrens dargestellt, vom Verdacht bis zum Beweis von Tat und Täterschaft – oder bis zur Erkenntnis, dass ein Straftatbestand nicht oder nicht sicher erfüllt ist, ein Verdächtiger nicht überführt oder ein Täter nicht gefunden werden kann.
Beim kriminalistischen Denken und Arbeiten geht es einerseits um die Klärung von Taten und um die Beantwortung der Frage, wer so gehandelt habe, kurz um die Erforschung tatsächlicher Dinge und Zusammenhänge. Doch nicht alle Handlungen interessieren. Von Bedeutung sind grundsätzlich nur diejenigen, welche möglicherweise zu einer staatlichen Strafe oder zu einer vom Strafrecht vorgesehenen Maßnahme führen, also einen Straftatbestand erfüllen oder erfüllen könnten. Bleibt die Klärung des in Frage stehenden Sachverhaltes unsicher, so kann und darf eine Verurteilung nicht stattfinden, oder ergibt sich, dass keine Strafbestimmung eingreift, so ist jede weitere Nachforschung müßig.
Es ist nicht immer einfach, Geschehenes genau zu rekonstruieren. Es gehört der Vergangenheit an, und was bleibt, sind Erinnerungen oder Spuren und manchmal auch davon nur Vages. Zeugen, Beschuldigte und Auskunftspersonen können von Wahrnehmungen berichten, die sie gemacht haben. Spuren erlauben allenfalls Rückschlüsse auf die Tat und die Täterschaft. Doch, wie findet man diese Informationen, wie nützt man sie und wie beurteilt man sie kritisch?
Ziel ist es, die „materielle Wahrheit“ zu finden, allerdings nicht um jeden Preis, sondern im Rahmen des Gesetzes. Im Rechtsstaat ist Wahrheitserforschung nicht immer das Höchste. Das Gesetz kennt im Interesse besonders schützenswerter „Dinge“ des Einzelnen und der Gemeinschaft Grenzen: Es gibt Zeugnisverweigerungsrechte, Beschlagnahmeverbote, Verwertungsverbote und andere einschränkende Regeln, welche den Beweis einer Straftat allenfalls scheitern lassen.
Die Frage, wie man allgemein Probleme löse und wie man dabei, unter Einhaltung bestimmter Regeln, methodisch vorgehen soll, enthält an sich schon viel Spannendes. Kriminalfälle zu lösen, kann geradezu faszinierend sein. Das wissen nicht nur die „wirklichen“ Kriminalisten, sondern auch die Kriminalroman-Schriftsteller und ihre Leser. Und obwohl das Lösen der betreffenden Probleme im kriminalistischen Bereich lernbar ist und es viele Könner gibt, wird jeder neue Fall zur spannenden Herausforderung. Das mag mit ein Grund sein, weshalb das Buch „Kriminalistisches Denken“ eine so wohlwollende Aufnahme gefunden hat und nun in 6. Auflage erscheinen darf.
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