Hans Walder - Kriminalistisches Denken

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Kriminalistisches Denken ist der Ausgangspunkt und zugleich die wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches kriminalistisches Arbeiten. Die Methoden der Kriminalistik und insbesondere deren kriminaltechnischen Möglichkeiten haben sich in den letzten Jahrzehnten zum Teil stark verändert bzw. enorm weiterentwickelt. Die Fragen, die kriminalistisch gestellt werden müssen, um eine Straftat zu entdecken, einen Sachverhalt aufzuklären und einen mutmaßlichen Täter beweissicher zu überführen, sind die gleichen geblieben. Auch in der 11. Auflage dieses Standardwerks werden eben diese Denkprozesse behandelt, Vorgehensweisen beleuchtet und Abläufe systematisch dargestellt. Daneben wird die gesamte Palette des kriminalistischen Handwerkzeugs samt neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse angesprochen. Das neue Autorenteam beleuchtet mit dieser Neuauflage sowohl die schweizerische als auch die deutsche Perspektive. Viele Beispiele und praktische Tipps veranschaulichen die Materie, so ist und bleibt dieses Werk eine unverzichtbare Lektüre für den erfahrenen Praktiker und den wissbegierigen Berufsanfänger.

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Wer sich allerdings nur auf die Intuition verlässt, wird nur mit Glück schwierige Fälle lösen können. Methodisches Vorgehen ist nicht immer hinreichend, aber stets notwendig für die Aufklärung von Straftaten. Wer nicht schon zu Beginn der Untersuchung möglichst alle vorhandenen Daten vollständig erfasst und bei der weiteren Bearbeitung präsent hat, übersieht Umstände, die zur Lösung führen könnten. Wer dann auf Grund dieser Daten nicht alle möglichen Hypothesen in Betracht zieht, der ermittelt allenfalls in die falsche Richtung. Wer sich auf Grund der Hypothesen nicht vor Augen führt, welche Tatbestände in Frage kommen und welche Tatbestandsmerkmale es zu beweisen gilt, der ermittelt ziellos und unvollständig. Der Ermittlungserfolg insgesamt wird damit gefährdet.

Das bedeutet nicht, dass man jeden von Anfang an einigermaßen klaren Sachverhalt in all seiner Breite und Tiefe aufklären und von vornherein in Varianten denken müsste. Ausgangspunkt jeder Beweisführung muss aber unbedingt die Vorstellung davon sein, welche Straftat in Frage kommt und über welche einzelnen Tatbestandsmerkmale dabei Beweis zu führen ist. Alle erfahrenen Kriminalisten wissen, dass sie bisweilen diese Grundregel vernachlässigen: Eine mutmaßliche Straftat weckt ihre Neugierde, und sie klären dann mit großem Aufwand ab, was sich in Wirklichkeit abgespielt hat. Schließlich finden sie heraus, dass das Ergebnis der Untersuchungen vollkommen nutzlos ist, weil ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal offensichtlich nicht erfüllt ist oder sich nicht beweisen lässt. Das ist dann besonders ärgerlich, wenn dies absehbar gewesen wäre, hätte man sich nur früh genug Überlegungen dazu gemacht.

Der schönste Geldwäsche- (in der Schweiz: Geldwäscherei-) Verdachtsfall, bei dem jede einzelne Transaktion sich sauber rekonstruieren lässt, wird nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die Ermittler erst am Schluss merken, dass die mutmaßliche Vortat zwar strafbar wäre, die dazu erforderlichen Beweise sich aber im Ausland nicht beschaffen lassen.

Entscheidend ist gerade nach schweren Straftaten, dass nicht einfach die üblichen Ermittlungshandlungen abgearbeitet werden, oft sogar auf breitester Basis, ohne diese Maßnahmen der konkreten Aufgabe genügend anzupassen. Man sollte nicht einfach möglichst viel Material sammeln, ohne immer wieder darüber nachzudenken, wie man es vervollständigen und welche Schlüsse man daraus ziehen sollte. Zwar führt auch solch unstrukturiertes Suchen manchmal zum Erfolg; die Lösung ist dann aber eher der einfachen Struktur des Falles zu verdanken als dem kriminalistischen Denken. Kriminalistisches Denken ist in diesem Sinn ein zyklischer Prozess: Jedes einzelne Beweisergebnis kann das Gesamtbild der Beweislage verändern, was dann allenfalls zur Anpassung von Hypothesen und vielleicht sogar dazu führt, andere oder zusätzliche Tatbestände ins Auge zu fassen.

Damit soll nichts gegen die in der Praxis gängigen Checklisten für die Bearbeitung bestimmter Arten von Straftaten gesagt werden, im Gegenteil: Sie enthalten meistens ein gutes Stück (fremdes) kriminalistisches Denken. Sobald man aber bei der Lektüre eines Schemas zu fragen beginnt, warum dieser oder jener Punkt zu klären sei, fängt man an, ins kriminalistische Wissen einzusteigen und Vorhandenes zu vertiefen.

Eine besondere, rechtsstaatlich heikle und ausgesprochen schwierige Disziplin ist das Werten von Wahrnehmungen und Feststellungen über Vorgänge, von denen man vermutet, dass hinter ihnen eine Straftat steckt, ohne dass dies schon klar ist: Es geht um den Verdacht. Die kriminalistische Aufgabe ist erst erledigt, wenn die Tat nachgewiesen und der Täter überführt und verurteilt worden ist – oder wenn sich der Verdacht als unbegründet herausgestellt hat oder der Fall schlicht unlösbar bleibt. Man kann eine Verdachtslage leicht übersehen oder unterschätzen und deshalb mit der Arbeit gar nicht beginnen. Man riskiert anderseits, einen Verdacht zu vermuten, hinter dem sich effektiv gar keine Straftat verbirgt. Die Entscheidung, einer vagen Vermutung nachzugehen oder eben nicht, ist einer der schwierigsten, obschon sie alltäglich ist. Ob Vorermittlungen oder die Eröffnung einer Strafuntersuchung angezeigt sind, ist nicht nur in tatsächlicher, sondern auch rechtsstaatlicher Hinsicht eine schwierige Frage. Wer kriminalistisches Denken beherrscht, wird allerdings auch in diesem Bereich weniger Fehler machen als andere.

Inwieweit das kriminalistische Denken auch die Kriminalprognose und die Kriminalstrategie beeinflusst oder beeinflussen sollte, ist noch nicht hinreichend geklärt. Ralph Berthel forderte schon 2007, in dieser Hinsicht das kriminalistische Denken neu zu denken.[3] Neuer ist die Forderung, dass die „digitale Spur“ ein fester Bestandteil kriminalistischen Denkens sein sollte.[4] Das ist etwas irreführend, denn „digitale Spuren“ sind inzwischen ein feststehender Begriff (nämlich Tat- oder Täterspuren durch den Täter in der digitalen Welt). Die Autorinnen meinen hier aber den Einsatz von (Software)Technik, die die Ermittlungsarbeit unterstützen soll. Es herrscht sicherlich Konsens darüber, dass ein Ermittler in Zeiten von Big Data und einer z.T. unglaublichen Informationsflut ohne den Einsatz von modernen Auswertetools nicht mehr auskommen kann. Insoweit sind diese Softwareinstrumente zu einer unverzichtbaren Hilfe für die Ermittlungstätigkeit und das kriminalistische Arbeiten geworden. Ein guter Kriminalist sollte sie kennen und gezielt einzusetzen verstehen, damit man beim kriminalistischen Denken keine Fehler begeht.

Dass die Kriminalistik selbst eine Wissenschaftsdisziplin ist, die neben der Kriminologie (und nicht wie früher dieser untergeordnet) als nichtjuristische Wissenschaft zusammen mit den juristischen (Strafrecht, Strafprozessrecht) gemeinsam Teil der Kriminalwissenschaften[5] ist, ist mittlerweile unstrittig. Ebenso unstrittig wie bedauernswert ist, dass die Kriminalistik im deutschsprachigen Raum in Forschung und Lehre nach wie vor überwiegend ein Schattendasein fristet bzw. stiefmütterlich behandelt wird, was dringend geändert werden muss.

1.1 Der Aufbau dieser Arbeit

Das vorliegende Buch behandelt alle Aspekte des kriminalistischen Denkens:

Im ersten Kapitelwird die Frage vertieft, worin denn überhaupt die kriminalistische Aufgabe besteht (1. Kap. II.). Dann werden die Mittel beschrieben, welche dem Kriminalisten zur Verfügung stehen (1. Kap. III.).

Im zweiten Kapitel wird die Methode des kriminalistischen Denkens untersucht. Die Systematik lehnt sich an den Intelligence Cycle an, der in den USA zur Aufklärung von Delikten entwickelt wurde. Der von Thomas Hansjakob entwickelte kriminalistische Zyklus[6] (2. Kap. I.) beginnt mit dem Ausgangspunkt kriminalistischen Handelns, dem Verdacht (2. Kap. II.). Die Ausgangsdaten, auf denen dieser Verdacht beruht, sind zunächst zu analysieren ( 2. Kap. III.). Daraus ergeben sich bestimmte Hypothesen (2. Kap. IV.), welche dazu führen, dass ein Programm zur Beweisführung entwickelt werden kann (2. Kap. V.). Dann werden gezielt die fehlenden Daten beschafft (2. Kap. VI.). Allenfalls sind besondere Maßnahmen nötig, wenn zu wenige Daten zur Lösung der Aufgabe vorhanden sind ( 2. Kap. VII.). In einfachen Fällen ist damit die kriminalistische Aufgabe erledigt, in komplizierteren Fällen muss man den Verdacht modifizieren und eine zweite Runde nach dem gleichen System starten.

Das Ergebnis einer vollständigen Datenerhebung (3. Kapitel) mündet im strafprozessualen Beweis der Straftat (3. Kap. I.). Dieser Beweis ist auf noch vorhandene Zweifel zu untersuchen ( 3. Kap. II.). Dabei hilft es, wenn man die häufigsten Fehler beim kriminalistischen Arbeiten kennt ( 3. Kap. III.).

Die theoretischen Ausführungen werden durch praktische Beispiele ergänzt, die jeweils grafisch vom Text abgesetzt sind.

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