Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Здесь есть возможность читать онлайн «Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

c) Konstellation 2: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei fremdnützigen Rechtsgestaltungen für die treuhänderische Vermögensverwaltung

138

Die Abklärung und Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten erfolgt im Falle von fremdnützigen Rechtsgestaltungen für die treuhänderische Vermögensverwaltungnach anderen Regeln als für juristische Personen.

aa) Anwendungsbereich

139

In den Anwendungsbereich von § 3 Abs. 3 GwG fallen insbesondere rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen, sog. Trusts[127] sowie Treuhandgestaltungen, unselbstständige Sondervermögenund vergleichbare Rechtsgestaltungen.[128]

bb) Kreis der wirtschaftlich Berechtigten

140

Als wirtschaftlich Berechtigter ist nach § 3 Abs. 3 GwG zu identifizieren:

jede natürliche Person, die als Treugeber, Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor, sofern vorhanden, handelt,
jede natürliche Person, die Mitglied des Vorstands der Stiftung ist,
jede natürliche Person, die als Begünstigte bestimmt worden ist,
die Gruppe von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen verwaltet oder verteilt werden soll, sofern die natürliche Person, die Begünstigte des verwalteten Vermögens werden soll, noch nicht bestimmt ist, und
jede natürliche Person, die auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt.[129]

d) Konstellation 3: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei Handeln auf Veranlassung

141

Als Auffangtatbestand dient § 3 Abs. 4 GwG, wonach bei Handeln auf Veranlassungdiejenige natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter zu identifizieren ist, „… auf dessen Veranlassung die Transaktion durchgeführt wird.“ Darüber hinaus gilt als wirtschaftlich Berechtigter die natürliche Person, auf deren Veranlassung „… eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird“, § 3 Abs. 1 Nr. 2 GwG.

142

„Auf Veranlassung“ handelt der Vertragspartner, wenn er im Interesse eines Drittenaktiv wird.[130] Hierunter fallen insbesondere:

die Treuhandschaft, bei welcher der Treuhänder als natürliche Person vom Treugeber beauftragt wird, ein übertragenes Recht im Interesse des Treugebers wahrzunehmen; und
die Vollmacht/Stellvertretung, bei der der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber zum Abschluss von vertretungszulässigen Rechtsgeschäften bevollmächtigt wird.

e) Risikobasierte Identitätsüberprüfung von wirtschaftlich Berechtigten

143

Nach § 11 Abs. 5 S. 4 GwG „hat der Verpflichtete sich durch risikoangemessene Maßnahmenzu vergewissern, dass die zur Identifizierung (von wirtschaftlich Berechtigten) erhobenen Angaben zutreffend sind.“ Der Verpflichtete hat dabei einen eingeschränkten, dem Einzelfallrisiko angemessenen Ermessensspielraum hinsichtlich des Umfangsder zur Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu ergreifenden Maßnahmen.[131] Der Verpflichtete darf nicht vollständig auf Maßnahmen zur Überprüfung verzichten.

144

Die Identitätsüberprüfung erfolgt im Sinne einer Plausibilisierungz.B. anhand von Einsichtnahme in Register, Kopien von Registerauszügen, Telefonbuch, Internet, sonstige Quellen, Kopien von Dokumenten oder aufgrund eigener Kenntnis.[132] Art und Umfang der getroffenen Überprüfungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.

aa) Natürliche Personen als Vertragspartner

145

Die vom Kunden gemachten Angaben zur Identität des wirtschaftlich Berechtigten sind nur dann zu überprüfen, wenn sie nicht plausibel erscheinen. In diesem Fall können weitere Nachforschungengeboten sein. Ggf. kann die Hereingabe einer Kopie des Ausweisdokuments des wirtschaftlich Berechtigten verlangt werden.

bb) Juristische Personen als Vertragspartner

146

Ist der Vertragspartner eine juristische Person, so hat sich die Pflicht zur Identitätsüberprüfung sowohl auf die identifizierten wirtschaftlich Berechtigten als auch auf die ermittelte Eigentums- und Kontrollstruktur zu beziehen. Die Plausibilisierung kann hier anhand von Registerangaben, öffentlich zugänglichen Informationen (Presseartikel) und/oder Auskunfteien erfolgen. Auf die Angaben im Transparenzregister nach § 19 GwG darf sich das Kreditinstitut nicht ausschließlich verlassen.[133]

3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung› B. Regulatorische Anforderungen › I. Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG › 6. Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

6. Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

147

Mit der Pflicht zur sog. Kontenwahrheitwird das Verbot bezeichnet, Konten unter falschem Namen zu errichten. Diese in § 154 Abs. 1 AO normierte Pflicht trifft den Kontoinhaber selbst. Die korrespondierende Verpflichtung des Kreditinstituts, den Kontoinhaber zu identifizieren und die erhobenen Angaben aufzuzeichnen, ist in § 154 Abs. 2 AO geregelt.

a) Zweck der Vorschrift

148

§ 154 AO soll verhindern, dass die Nachprüfung steuerlicher Verhältnissedurch die Verwendung falscher oder erdichteter Namen bei der Eröffnung von Konten bzw. Depots oder Schließfächern erschwert wird.[134]

b) § 154 Abs. 2 bis 2d AO

aa) Identifizierungs- und Verifizierungspflicht

149

Nach § 154 Abs. 2 S. 1 AO hat das Kreditinstitut bei der Eröffnung von Konten und Depots[135] alle Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren.

(1) Verfügungsberechtigte

150

Verfügungsberechtigtesind der Kontoinhaber, seine gesetzlichen Vertreter und jede andere Person mit Kontovollmacht.[136]

(2) Wirtschaftlich Berechtigte

151

Wirtschaftlich Berechtigteri.S.d. § 154 Abs. 2 AO ist derjenige, der nach § 3 GwG wirtschaftlich Berechtigter ist, also jede Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.[137]

152

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in der Praxis naturgemäß keine zweifache Identitätsprüfung nach GwG und AO erfolgt, sondern die erforderlichen Angaben nur einmal erfasst und überprüft werden.

bb) Umfang der Identifizierung

153

Der AEAO zu § 154 legt den Identifizierungsumfang fest.

(1) Natürliche Personen[138]

154

Folgende Angaben sind zu erheben und mit einem amtlichen Ausweispapier oder Ausweisersatzpapierabzugleichen:

Vorname und Nachname;
Geburtsort;
Geburtsdatum;
Staatsangehörigkeit; und
Wohnanschrift.[139]

(2) Juristische Personen

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung»

Обсуждение, отзывы о книге «Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x