Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

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2. Identifizierung von institutsspezifischen Szenarien

175

Ein wesentlicher Bestandteil von Schritt 2b ist die Identifizierung von geeigneten Szenarien, also denkbaren Begehungsformensonstiger strafbarer Handlungen im Institut. Mögliche Anhaltspunkte für Szenarien können vergangene, im Institut begangene, Straftatenoder Vorfälle in Medienberichtensein. Eine weitere Quelle, insbesondere für Betrugsszenarien, ist die i.d.R. vorhandene OpRisk-Datenbankdes Instituts. Darüber hinaus können Institute auch auf externe Schadensfalldatenbankenzugreifen.

176

Für jedes Szenario sollte eine kurze Beschreibungerstellt werden. Wichtig ist, dass das Szenario eine konkrete Situation darstellt, die potenziell eintreten könnte.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › V. Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen

V. Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen

177

Nachdem in Schritt 2b die für das Institut relevanten Szenarien für sonstige strafbare Handlungen identifiziert wurden, geht es in diesem Schritt darum, die identifizierten Szenarien zu bewerten.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › V. Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen › 1. Kriterien zur Bewertung der Szenarien

1. Kriterien zur Bewertung der Szenarien

178

Die Bewertung sollte entlang der Dimensionen „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Erwartete Schadenshöhe“ erfolgen. Beide Dimensionen kombiniertergeben das Risiko des einzelnen Szenarios.

a) Eintrittswahrscheinlichkeit

179

Die erste Dimension zur Beurteilung des Szenarios ist die Eintrittswahrscheinlichkeit. Hier ist entscheidend, wie häufigdas einzelne Szenario nach Einschätzung des Instituts eintritt. Dies kann z.B. von „mehrmals im Jahr“ bis „seltener als alle zehn Jahre“ reichen. Jedes Institut sollte eine für sich geeignete Skala wählen.

180

Eine denkbare Skala wäre:

seltener als alle zehn Jahre;
einmal alle drei bis zehn Jahre;
einmal alle ein bis drei Jahre; und
mehrmals im Jahr.

b) Erwartete Schadenshöhe

181

Die zweite Dimension zur Beurteilung des einzelnen Szenarios ist die erwartete Schadenshöhe. Das Institut muss hierbei einschätzen, wie hoch der Schadenausfällt, wenn er eintreten sollte. Noch wichtiger als bei der Wahl der Skala der Eintrittswahrscheinlichkeiten, ist es, dass die Bank bei der erwarteten Schadenshöheeine Skala findet, die zu ihrer potenziellen Gefährdungssituationpasst. So können beispielsweise die Schäden bei einem Institut, das sich auf Großkunden spezialisiert hat, potenziell höher ausfallen, als bei einem Institut, das nur kleinvolumiges Geschäft mit Privatkunden oder kleineren Gewerbekunden betreibt.

182

Eine mögliche Skala wäre:

Schäden über fünf Mio. EUR;
Schäden zwischen einer Mio. EUR und fünf Mio. EUR;
Schäden zwischen 100 000 EUR und einer Mio. EUR; und
Schäden bis 100 000 EUR.

c) Durchführung der Bewertung: Self Assessment

183

Zur Bewertung der Szenarien entlang der oben beschriebenen Dimensionen empfehlen wir ein Self Assessment durch die betroffenen Geschäftsbereiche und Funktionender Bank. Jeder Teilnehmer sollte eine Übersicht der Szenarien und ihrer Beschreibungen erhalten und diese mithilfe der Skalen eigenständig bewerten. Zusätzlich sollten die Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, einzelne Szenarien abzuwählen, wenn diese in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorkommen.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › V. Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen › 2. Kategorisierung der bewerteten Szenarien

2. Kategorisierung der bewerteten Szenarien

184

Im Anschluss an die Bewertung der Szenarien werden diese in eine Risikomatrixeingetragen. Je nach Verortung des Szenarios in der Matrix fällt das Szenario in eine der folgenden Risikokategorien:

hohes Risiko;
mittleres Risiko oder
niedriges Risiko.

Ein Institut kann eine detailliertere oder weniger detaillierte Kategorisierung wählen.

Abb. 6:

Beispielhafte Risikomatrix zur Kategorisierung sonstiger strafbarer Handlungen

Bild vergrößern 185 Wie man Abb 6 entnehmen kann geht von den Szenarien - фото 6

[Bild vergrößern]

185

Wie man Abb. 6 entnehmen kann, geht von den Szenarien, die häufig mit einem hohen Schaden eintreten können, ein hohes Risiko aus und von jenen, die selten und nur mit niedrigem Schaden eintreten können, ein geringes Risiko. Identifiziert man die Anzahl der Szenarienin den jeweiligen Feldern der Matrix, ergibt sich eine Heatmap, die eine Visualisierung der Risikosituationder Bank ermöglicht (siehe Abb. 7).

Abb. 7:

Beispielhafte Heatmap „sonstige strafbare Handlungen“

Bild vergrößern 2 Kapitel Risikoanalyse nach 5 GwG Identifizierung der - фото 7

[Bild vergrößern]

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › VI. Schritt 4: Erfassung interner Sicherungsmaßnahmen

VI. Schritt 4: Erfassung interner Sicherungsmaßnahmen

186

Nachdem in Schritt 3a und 3b das inhärente,also das Bruttorisikoder Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren Handlungen ermittelt wurde, müssen in Schritt 4 die internen Sicherungsmaßnahmen des Instituts zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen betrachtet werden. Dazu werden als erstes die im Institut vorhandenen Sicherungsmaßnahmen ermittelt und erläutert. Im Anschluss ist die Güte bzw. die Qualität der internen Sicherungsmaßnahmenzu bewerten. Dieser Schritt wird in der Praxis nicht von allen Banken durchgeführt, ist aber in jedem Falle zu empfehlen.

187

Zur qualitativen Beurteilungder internen Sicherungsmaßnahmen bietet sich insbesondere die Durchführung eines Self Assessments entlang der einzelnen Sicherungsmaßnahmen an. In Schritt 5 der Risikoanalyse dienen die Ergebnisse des Self Assessments dann als Basis für die Ableitung weiterer Sicherungsmaßnahmen bzw. für die Verbesserung bestehender Maßnahmen.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › VI. Schritt 4: Erfassung interner Sicherungsmaßnahmen › 1. Erläuterung der internen Sicherungsmaßnahmen

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