1.8 Verzicht der Arbeitnehmer auf die Wahl oder Bestellung von Mitgliedern des besonderen Verhandlungsgremiums möglich?
2.Das besondere Verhandlungsgremium
2.1 Verfahren
2.2 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
2.3Verteilung der deutschen Sitze im Verhandlungsgremium
2.3.1 Verteilung bei Beteiligung mehrerer deutscher Gesellschaften
2.3.2. Beschränkung der Sitzverteilung nur auf beteiligte Gesellschaften?
2.3.2 Wahl von Gewerkschaftsvertretern
2.3.3 Wahl von leitenden Angestellten
2.3.4 Wahl des besonderen Verhandlungsgremiums durch ein Wahlgremium
2.3.5 Zusammensetzung des Wahlgremiums, Wahl von dessen Mitgliedern, Tätigkeit
2.3.6 Zuständigkeit eines Betriebsrats als Arbeitnehmervertretung
2.3.7 Möglichkeiten zur Vermeidung der Repräsentation sämtlicher Arbeitnehmer durch einen einzelnen Betriebsrat
2.3.8 Urwahl durch die Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 7 SEBG)
2.4 Frist für die Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums
2.5 Untätigkeit der Arbeitnehmer bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums in Deutschland
2.6 Untätigkeit der Arbeitnehmer bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums in einzelnen Mitgliedstaaten
2.7 Fehler bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums und Streitigkeiten
2.8 Persönliche Voraussetzungen und Pflichten der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
3. Tätigkeit und Beschlussfassung des besonderen Verhandlungsgremiums
4. Aufnahme von Verhandlungen bei strukturellen Änderungen der SE gemäß § 18 Abs. 3 SEBG
5. Grenzüberschreitende Sitzverlegung der SE
6. Etablierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE-Tochtergesellschaft
7. Keine Arbeitnehmerbeteiligung bei zu geringer Arbeitnehmerzahl?
VII. Umsetzung der Auffangregelung durch das SEBG
1. Auffangregelung der SE-RL
2.Vorgaben der SE-RL für die Auffangregelung
2.1 Organ zur Vertretung der Arbeitnehmer, Teil 1 des Anhangs
2.2 Unterrichtung und Anhörung des Vertretungsorgans, Teil 2 des Anhangs
2.3 Mitbestimmung, Teil 3 des Anhangs
3. Die Beteiligung der Arbeitnehmer nach dem SEBG
4.SE-Betriebsrat kraft Gesetzes
4.1 Errichtung und Zusammensetzung des SE-Betriebsrats
4.2 Organisation, Sitzungen und Beschlüsse
4.3 Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats
4.4 Prüfung zur Aufnahme von Neuverhandlungen
4.5 Zuständigkeit des SE-Betriebsrats, Unterrichtung und Anhörung
4.6 Außergewöhnliche Umstände
4.7 Informationspflicht durch den SE-Betriebsrat
4.8 Sachverständige, Freistellung und Kosten
5.Mitbestimmung kraft Gesetzes
5.1 Voraussetzungen der Mitbestimmung kraft Gesetzes
5.2 Mitbestimmung kraft Gesetzes trotz Nichterreichen der Schwellenwerte
5.3 Mehrere Mitbestimmungsformen
5.4 Umfang der Mitbestimmung und Sitzverteilung
5.5 Wahl und Bestellung der Arbeitnehmervertreter
5.6 Abberufung und Anfechtung, gerichtliches Verfahren
5.7 Rechtsstellung, innere Ordnung
6. Mitbestimmung und monistisches System
7. Tendenzunternehmen
8. Verfahrensregelungen
VIII. Handlungsmöglichkeiten für das besondere Verhandlungsgremium
1. Verhandlungsanspruch
2.Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
2.1 Grundsätzliches
2.2 Mehrheitserfordernis
2.3 Rechtsfolgen eines Beschlusses
2.4 Wiederaufnahme der Verhandlungen
3. Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung
4.Scheitern der Verhandlungen bei Zeitablauf
4.1 Grundsätzliches
4.2 Eingreifen der Arbeitnehmerbeteiligung kraft Gesetzes
4.3 Verhandlungsfrist und -beginn
IX. Die Beteiligungsvereinbarung (§ 21 SEBG)
1.Grundlagen
1.1 Allgemeines
1.2 Beteiligte/Parteien der Vereinbarung
1.3 Abschluss und formale Aspekte
1.4 Rechtsnatur der Beteiligungsvereinbarung
1.5Mehrheitserfordernisse
1.5.1 Regelfall
1.5.2 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
1.5.3 Minderung der Mitbestimmungsrechte
1.6 Begriff der Minderung der Mitbestimmungsrechte
1.7 Erfüllung und Durchsetzbarkeit der Beteiligungsvereinbarung
1.8 Fehlerhafte Beteiligungsvereinbarungen
2.Gesetzlicher Rahmen und Grenzen der Parteiautonomie
2.1 Parteiautonomie
2.2 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
2.3 Mitbestimmung
2.4 Streitigkeiten
3.Mögliche weitergehende Inhalte der Beteiligungsvereinbarung
3.1 SE-Betriebsrat oder alternative Regelungen
3.2 Mitbestimmung
3.3 Vereinbarung der gesetzlichen Auffangregelung
3.4 Sonstige Vereinbarungsinhalte
4. Gründung der SE durch Umwandlung (§ 21 Abs. 6 SEBG)
5. Sonderregelung für den Wechsel vom dualistischen zum monistischen System
6.Verhältnis der Beteiligungsvereinbarung zur Satzung
6.1 Widersprüche zwischen Beteiligungsvereinbarung und Satzung, Art. 12 Abs. 4 SE-VO
6.2 Aufsichtsratsgröße und Detailregelung zum Aufsichtsrat
7. Regelungen über strukturelle Änderungen (§ 21 Abs. 4 SEBG)
8. Folgen der Beendigung der Beteiligungsvereinbarung
X. Strukturelle Änderungen, § 18 Abs. 3 SEBG
1.Die gesetzliche Regelung in § 18 Abs. 3 SEBG
1.1 Zweck und Inhalt der Regelung
1.2 Erneute Verhandlungen
1.3 Beteiligung neu hinzukommender Arbeitnehmer
1.3.1 Bildung eines neuen BVG
1.3.2 Verhandlungen mit einem vorhandenen SE-Betriebsrat
2. Der Begriff der strukturellen Änderung
3. Fallbeispiele struktureller Änderungen
3.1 Verschmelzung eines mitbestimmten Unternehmens auf die SE
3.2 Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung zur Aufnahme durch eine SE
3.3 Abspaltung und Ausgliederung aus der SE
3.4 Wechsel im Leitungssystem
3.5 Assetkauf mit Betriebsübergang auf die SE
3.6 Beteiligungserwerb oder -veräußerung durch die SE
3.7 Sitzverlegung einer SE
3.8 Organisches Wachstum der SE
3.9 Abschluss eines Beherrschungsvertrags
3.10 Fallgruppen des österreichischen ArbVG
4.Rechtsfolgen und rechtliche Fragestellungen bei einer betrieblichen Änderung
4.1 Erneutes Beteiligungsverfahren
4.2 Rechtsfolgen des erneuten Beteiligungsverfahrens
4.3Fragestellungen zum erneuten Beteiligungsverfahren
4.3.1 Zeitpunkt der Verhandlungen
4.3.2 Eintragung der strukturellen Änderung im Handelsregister vor Abschluss der Neuverhandlung
4.3.3 Pflicht zu Neuverhandlungen?
4.3.4 Nicht durchgeführtes erneutes Beteiligungsverfahren und Rechtsfolgen
4.3.5 Eignung zur Minderung der Mitbestimmung
XI. Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei einer Vorrats-SE
1. Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei Gründung einer Vorrats-SE
2. Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei Aktivierung der Vorrats-SE
3. Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei anschließenden Restrukturierungsmaßnahmen
4. Praxisfälle von Restrukturierungsmaßnahmen
5. Zeitpunkt des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens
XII. Verhältnis zu anderen Bestimmungen und Institutionen
1. Keine Anwendung nationaler Mitbestimmungsregelungen auf die SE
2. Zusammenspiel zwischen den verschiedenen nationalen Regelungen bei der Etablierung der Arbeitnehmerbeteiligung
3. Maßgeblichkeit nationaler Regelungen für Tochtergesellschaften und Betriebe der SE
4. Keine Geltung des Gesetzes über den Europäischen Betriebsrat
XIII. Sonstige Regelungen in Bezug auf die Arbeitnehmervertreter
1. Schutz der Arbeitnehmervertreter, Kündigungsschutz
2. Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
3. Missbrauchsverbot
4. Geheimhaltung, Vertraulichkeit
5. Straf- und Bußgeldvorschriften
XIV. Kosten der Arbeitnehmerbeteiligung
1. Kosten für das Gründungsverfahren des besonderen Verhandlungsgremiums
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