213
Anspruchsverpflichtet bei einem Druckwerk ist der im Impressum genannte verantwortliche Redakteur und der Verleger, mithin das Verlagsunternehmen, das das Erscheinen des Druckwerkes bewirkt.[599]
4. Form der Gegendarstellung
214
Gegendarstellungen müssen schriftlicherfolgen. Die Gegendarstellung muss unterzeichnetsein. Wer zu unterzeichnen hat, kann je nach LPG unterschiedlich sein. Unterzeichnet der Betroffene,[600] so hat dies handschriftlich zu erfolgen. Maschinelle Unterzeichnung genügt nicht. Die Unterzeichnung mit dem Familiennamen reicht in der Regel aus, es sei denn, der Betroffene ist nur zusammen mit seinem Vornamen identifizierbar. Ist der Betroffene eine Personengesellschaft oder eine juristische Person, muss deutlich werden, dass die Unterzeichnung durch eine natürliche Person nicht in ihrem Namen selbst, sondern im Namen der Gesellschaft erfolgt.[601] Bei Zweifeln an der Echtheit der Unterschrift darf der Anspruchsverpflichtete eine Beglaubigung verlangen.[602] Die Unterschrift ist an den Schluss der Gegendarstellung zu setzen. Eine Angabe von Ort und Datum ist üblich, aber entbehrlich. In welcher Sprache die Gegendarstellung gegen eine fremdsprachige Erstmitteilung erfolgen kann, ist strittig.[603]
215
Erfolgt – soweit zulässig – eine Unterzeichnung durch Vertreter,ist zu fragen, ob stets der gesetzliche Vertreter unterzeichnen muss oder auch ein rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter ausreicht. Eine Reihe von Ländern fordern Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter.[604] Dies gilt auch in der Regel für rundfunkrechtliche Gegendarstellungen. Wegen der bestehenden Unsicherheiten ist deshalb stets zu empfehlen, eine Gegendarstellung durch den gesetzlichen Vertreter unterzeichnen zu lassen.[605]
5. Zuleitung der Gegendarstellung und Abdruckverlangen
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Streng zu unterscheiden ist zwischen dem Zugang der Gegendarstellung und dem Abdruckverlangen.
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Strittig ist zunächst, ob die unterschriftlich unterzeichnete Gegendarstellung im Originalzugeleitet werden muss.[606] Teilweise sollen Telefaxe genügen.[607] Vorsorglich sollte (auch) immer das handschriftliche Original zugeleitet werden.
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Das Abdruckverlangenstellt keine rechtsgeschäftliche, sondern eine geschäftsähnliche Handlung dar.[608] Es ist nicht formgebunden. In der Zuleitung der Gegendarstellung kann ein schlüssiges Abdruckverlangen gesehen werden. Die Zuleitung kann durch jedermann erfolgen. Das Abdruckverlangen kann vom Betroffenen oder von einem von ihm Beauftragten erfolgen. Wegen der Gefahr der Zurückweisung nach § 174 BGB ist jedoch zu raten, dem Abdruckverlangen eines willkürlichen Stellvertreters die Originalvollmacht beizulegen.[609] Im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Abdruck der Gegendarstellung kann kein wirksames Abdruckverlagen gesehen werden.[610]
219
Es reicht aus, wenn Gegendarstellung und Abdruckverlangen in dem Machtbereich des Empfängers gelangt sind; Erhalt seitens Redaktion oder Verlag genügt i.d.R.[611] Da dies jedoch strittig ist,[612] ist zu empfehlen, das Abdruckverlangen und die Zuleitung der Gegendarstellung an den Passivlegitimierten zu bewirken.[613] Die Zuleitung von Gegendarstellung und Zugang des Abdruckverlangens konkretisieren den Gegendarstellungsanspruch (sog. verhaltener Anspruch).[614]
220
Grds besteht eine Pflicht zur Bündelung der Gegendarstellung, wenn verschiedene Tatsachenbehauptungen in ein und demselben Artikel enthalten sind, damit nicht Gegendarstellungen gewissermaßen auf „Raten“ gefordert werden.[615] Werden Abdruckverlangen für mehrere Gegendarstellungen zugeleitet, die sich gegen dieselbe Erstmitteilung richten, ist es erforderlich, dass der Anspruchssteller deutlich macht, mit welcher Fassung er sein Begehren als erfüllt erachtet; tut er dies nicht, entsteht hinsichtlich keiner Gegendarstellung ein Anspruch.[616]
221
Nach fast allen Regelungen der LPG muss das Abdruckverlangen unverzüglich,spätestens innerhalb von 3 Monaten seit der Veröffentlichung zugegangen sein.[617] Bei der Unverzüglichkeit sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.[618] So kann z.B. ein Zeitraum von 3–4 Wochen noch ausreichend sein, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Erstmitteilung dem Leser noch in Erinnerung geblieben ist.[619] Dabei hat auch Bedeutung, in welchen periodischen Abständen ein Druckwerk erscheint oder welcher Leserkreis das Druckwerk gewöhnlicherweise liest.[620] Wer Risiken vermeiden will, tut gut daran, das Gegendarstellungsbegehren und das Abdruckverlangen spätestens[621] innerhalb von 2 Wochen zuzuleiten. Für den Fristenbeginn ist die tatsächliche Kenntnisnahme ausschlaggebend.
222
Wird die Gegendarstellung als nicht gesetzeskonform zurückgewiesen, kann sie überarbeitet und in einer neuen Fassung zugeleitet werden, ggf. mehrere Male. Jede neue Fassung muss unverzüglich nach der Zurückweisung der vorangegangenen zugeleitet werden.[622] Für Bayern gelten auch hier Besonderheiten.[623]
223
Wegen des Unverzüglichkeitsgebot sehen die LPG überwiegend[624] eine echte Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Veröffentlichung vor. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen, d.h. mit der tatsächlichen Verbreitung des Druckwerkes.
6. Abdruck der Gegendarstellung
224
Die Gegendarstellung ist in der nach dem Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerkes mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen oder Weglassungen abzudrucken.[625] Werden Schriftgröße, Ort oder Verbot der Glossierung[626] nicht beachtet oder nur mit Einschaltungen oder Weglassungen veröffentlicht oder die Bündelung aufgelöst, ist der Anspruch nicht erfüllt und der Abdruck kann erneut gefordert werden.[627] Statt eines Druckwerkes kann auch eine App, dort ggf. ein Teaser als „Überschrift“, Ort einer Gegendarstellung sein.[628]
225
Der Begriff des gleichen Teils ist eng auszulegen. Im Einzelfall ist dies nicht nur die Seite, sondern auch die konkrete Rubrik.[629] Erscheint die Rubrik oder die Seite z.B. nicht täglich, kann der nächste Erscheinungstermin abgewartet werden. Eine Rubrik ist nicht extra einzurichten. Erscheint sie z.B. nicht mehr, muss der ähnlichste Teil des Druckwerkes gewählt werden. Ansonsten muss eine gleichwertige Stelle gesucht werden, aber kein „mehr.“[630]
226
Der Grundsatz des gleichwertigen Teiles ist für die Titelseiteeingeschränkt. Denn die Pressefreiheit gebietet, dass die Titelseite ihre Funktion nicht verlieren darf, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen.[631] Deshalb kann die Veröffentlichung auf der Titelseite geboten sein; jedoch ist eine Reduzierung der Größe insoweit hinzunehmen, als die Funktionalität der Titelseite gewährleistet bleiben muss.[632] Wird der Beitrag auf der Titelseite angekündigt und findet sich die gegendarstellungsfähige Behauptung dann im Textteil in der Ausgabe, kommt im Einzelfall ein Hinweis auf der Titelseite auf die Gegendarstellung im Heft in Betracht.[633]
227
Unter dem Abdruck mit gleicher Schrift ist insbesondere Größe und Klarheit zu verstehen. Ausnahmen bestehen beim Titelblatt.[634] Die Unterschrift ist mit abzudrucken.
228
Zulässig ist es, die Gegendarstellung mit einem so genannten Redaktionsschwanzzu versehen, sofern dieser vom Text der Gegendarstellung deutlich getrennt als redaktionelle Anmerkung gekennzeichnet ist. Der Redaktionsschwanzverstößt nur dann nicht gegen das Glossierungsverbot,wenn er sich auf tatsächliche Angaben beschränkt[635] oder in der Kommentierung, die Gegendarstellung sei unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.[636] Denkbar ist auch ein zustimmender Redaktionsschwanz („Herr Müller hat Recht“). Bei Gegendarstellung in einem Telemedium kann das Gericht dem Anbieter des Mediums verbieten, eine Erwiderung auf die Gegendarstellung mit dieser zu verknüpfen.[637]
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