Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Bearbeitet von
Dr. Markus Bagh, LL.M. · Peer Bießmann · Marc Oliver Brock · Doris Brocker
Ina Depprich · Prof. Dr. Bernd Eckardt
Prof. Dr. Dieter Frey, LL.M. · Prof. Klaus Gennen · Dr. Anne Hahn
Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M. · Martin W. Huff · Dr. Carsten Intveen
Viktor Janik · Prof. Dr. Tobias O. Keber
Dr. Thomas Köstlin, M.A. · Dr. Katja Kuck · Jasmin Kundan
Jens Kunzmann · Nicola Lamprecht-Weißenborn, LL.M.
Dr. Niels Lepperhoff · Josef Limper · Sebastian Möllmann · Dr. Christoph J. Müller
Sara Ohr · Prof. Dr. Christian Russ · Michael Schmittmann
Dr. Matthias Schulenberg, LL.M. · Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Stefan Sporn · Dr. Frederic Ufer
4., neu bearbeitete Auflage
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Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4706-6
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Die vierte Auflage des Praxishandbuchs Medien, IT- und Urheberrecht erscheint drei Jahre nach der Vorauflage. Seine Konzeption als kompakter Ratgeber für den Praktiker in drei Rechtsgebieten, die sich zunehmend verzahnen, hat sich insbesondere als Begleitliteratur in der Fachanwaltsausbildung bewährt.
Im Herbst 2017 zeigt sich deutlich, wie rasant die Digitalisierung voranschreitet. Mit der zunehmenden Bedeutung neuer Mediendienste in der Gesellschaft steigt auch der Bedarf in der anwaltlichen Beratung und Prozessvertretung im Bereich der neuen Medien. Sie sind längst nicht mehr nur das Spezialgebiet von Großkanzleien. Diesen Entwicklungen trägt das Praxishandbuch in seiner Neuauflage Rechnung. Die Schwerpunkte der in der Regel grundlegenden Überarbeitungen waren vielfach der Digitalisierung und den Aktivitäten des nationalen und europäischen Gesetzgebers in diesem Kontext geschuldet.
Besonders hervorzuheben sind die Anpassungen im Datenschutzrecht an die bereits geltende, aber erst Ende Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung und das ebenfalls ab diesem Zeitpunkt geltende geänderte Bundesdatenschutzgesetz. Da das Praxishandbuch zum Zeitpunkt des Erscheinens sowohl die aktuelle und die schon feststehende künftige Rechtslage abbilden muss, haben wir uns in den Kapiteln mit Bezug zum Datenschutzrecht dazu entschieden, an den relevanten Stellen im Text die aktuelle und die künftige Rechtslage als Ausblick darzustellen, wobei letzteres bisweilen nur in Form eines Ausblicks sinnvoll war.
Zudem ist etwa auf größere Änderungen im Urheberrecht hinzuweisen, wo das Kapitel zum Recht der Verwertungsgesellschaften nun unter erweiterter Autorenschaft verfasst wurde. Weitere grundlegende Überarbeitungen wurden unter anderem im Jugendschutzrecht, im Recht der Sozialen Medien und im Recht der Telemedien erforderlich.
Ich danke allen Autorinnen und Autoren sowie dem Verlag für die engagierte und immer aufwendiger werdende umfassende Aktualisierung des Handbuchs. Über Anregungen und Kritik unter rolf.schwartmann@th-koeln.defreue ich mich.
Köln, im Oktober 2017 Rolf Schwartmann
Wie sehr Medienrecht, Informationstechnikrecht und Urheberrecht miteinander verklammert sind, mag folgendes Beispiel verdeutlichen.
Ein Unternehmen, das eine Internetpräsenz mit bewegten Bildern plant, ist zunächst mit dem öffentlich-rechtlichen und dem zivilen Medienrecht konfrontiert. Da Inhalte an die Allgemeinheit gerichtet werden, ist grundsätzlich das Rundfunkrecht zu beachten. Es ist vom Recht der Telemedien und vom Telekommunikationsrecht abzugrenzen. Allein das Rundfunkrecht hat spezielle Vorgaben zu beachten, die sowohl ex ante (Zulassung) als auch ex post (z. B. Werbe- und Jugendschutzvorschriften) greifen. Tangiert ist bei zusätzlichen Textdarstellungen auch das Presserecht. Hinzu kommen z. B. Fragen hinsichtlich der Verbreitungstechnik und der Regulierung des speziellen Verbreitungswegs, des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Bei der für den Netzauftritt zu erwerbenden und zu pflegenden Hard- und Software müssen Lösungen im Bereich des Informationstechnikrechts gefunden werden. Soll das Netz als Vertriebsweg genutzt werden, ist das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce) zu beachten. Das Urheberrecht, dessen Spezialbereiche wie das Verlagsrecht und das Musikrecht sowie benachbarte Gebiete, etwa das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht, erweitern das Anforderungsprofil. Dieses ergibt sich in allen der genannten Gebiete nicht allein aus dem nationalen Recht, sondern zunehmend auch aus dem internationalen, insbesondere dem europäischen Recht.
Vorliegendes Handbuch soll dem Praktiker dabei helfen, eine Schneise durch das Dickicht der sich stellenden Probleme zu schlagen. Sein Umfang trägt dem Facettenreichtum Rechnung, den obiges Beispiel nur in Ansätzen verdeutlichen kann. Alle Fragen werden in der Regel nicht miteinander verwoben auftreten. Aber auch bei der Lösung von Einzelproblemen ist der Blick für das Gesamtsystem unverzichtbar. Zusätzlich werden Spezialgebiete des Medien-, IT- und Urheberrechts behandelt. Etwa Arbeitsrecht und Medien, Sport und Medienrecht, Beihilfe- und Vergaberecht im Medien- und IT-Bereich, das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung und das Film- und Fernsehvertragsrecht. Die umfassende Abhandlung erfolgt zum einen aus Gründen der Vollständigkeit und zum anderen, um die Anforderungen der Curricula der Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht und für Informationstechnologierecht in einem Handbuch vollständig abbilden zu können.
Das Buch ist von Praktikern für Praktiker geschrieben. Die Autorinnen und Autoren sind in erster Linie Rechtsanwälte und in den von ihnen bearbeiteten Bereichen ausgewiesene Experten. Ihre berufliche Herkunft ist so inhomogen wie das Medienrecht selbst, weil sie die Facetten der Mediengattungen und der Medienbranche (öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk, Printunternehmen, Kabelnetzbetreiber, Telekommunikationsunternehmen, Bundeskartellamt, Produktionsfirmen und beratende Anwaltschaft) spiegelt.
Im Rundfunkrecht konnte das Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem September 2007 und noch kurz vor Drucklegung eine Vorstellung und erste kurze Bewertung des Entwurfs für den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgen. Er liegt seit Ende Oktober 2007 in einer abschließenden Fassung vor und enthält insbesondere die sog. „Plattformregulierung“. Zudem hat die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste Berücksichtigung finden können, welche Ende 2007 die EG-Fernsehrichtlinie ersetzen wird. Beim IT-Recht konnte im Vergaberecht das Muster zum EVB-IT-Systemvertrag von August 2007 und im Strafrecht das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität ebenfalls aus dem August 2007 berücksichtigt werden. Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (sog. „Zweiter Korb“), das im September 2007 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, hat Eingang in die urheberrechtlichen Beiträge gefunden.
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