Verlag Echter - Lebendige Seelsorge 4/2021

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Lebendige Seelsorge 4/2021: краткое содержание, описание и аннотация

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Pastoralreferent*innen sind mehr als nur bezahlte Ehrenamtliche. Sie sind kirchliche Amtsträger*innen ohne Weihe (aber mit bischöflicher Sendung), die Liturgien vorstehen und mit Geflüchteten arbeiten, Gemeinden leiten
und Predigten halten. Sie begleiten junge, mittelalte und alte Menschen in Pfarrgemeinden, der Klinikseelsorge und anderswo. Sie veranstalten Surfexerzitien, stellen Kirchenbänke in Parkanlagen und öffnen Kirchen in den Stadtteil. Und sie werden in diesem Jahr 50 Jahre alt. Mehr als ein Grund also für ein genauso lebendiges und pfiffiges, kritisches und aufmüpfiges Geburtstagsheft der Lebendigen Seelsorge.
Als nichtgeweihte Amtsträger*innen (nach c. 145 CIC) stören Pastoralreferent*innen die Binaritäten der kirchlichen Ordnung – denn als ekklesiologisch hybride 'Zwischenwesen' sind sie weder halbe Kleriker ('Nichtgeweihte') noch reine Lai*innen ('Amtsträger*innen'). Damit unterlaufen sie die überkommene Klerus-Lai*innen-Differenz und überschreiten diese in Richtung einer neuen pluralen Ämterordnung. Wie alle anderen Amtsträger*innen, so verkörpern auch die Pastoralreferent*innen das «Extra nos» der Gnade. Und auch für sie gilt die augustinische Ämterformel: Mit Euch Christ*in und für Euch Pastoralreferent*in.
"Bis hierher und nicht weiter" – so heißt es oft in Kirchendingen. «Non plus ultra» («Nicht mehr weiter») – so stand es einst auch an den Säulen des Herkules, zwei Felsen an der Meerenge von Gibraltar, hinter denen man das Ende der Welt vermutete. Pastoralreferent*innen sind das «Nonplusultra» (Hans-Joachim Sander) einer noch immer klerikalen Kirche: Sie testen deren Grenzen und versuchen, sie zu verschieben. Nicht wenige von ihnen sind höchst seetüchtige Freibeuter*innen des Evangeliums, die dem übrigen Volk Gottes etwas «von der Weite des Meeres erzählen» (Sir 43,24).
Diese Ausgabe der Lebendigen Seelsorge entstand in Kooperation mit dem theologischen Beirat des Bundesverbands der deutschen Pastoralreferent*innen. An ihr haben nicht nur gleich viele Frauen und Männer mitgeschrieben, sondern auch mehrheitlich (und zum Teil ehemalige) Pastoralreferent*innen. Wir widmen sie Leo Karrer und Georg Köhl, zwei verstorbenen Pionieren der theologischen Unterstützung dieser pastoral aufgeweckten und ekklesiologisch unangepassten Kinder des Konzils.
50 Jahre Pastoralreferent*innen – bis hierher und noch viel weiter!

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LITERATUR

Demel, Sabine (Hg.),Vergessene Amtsträger/-innen? Die Zukunft der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Freiburg i. Br. 2013.

Gärtner, Stefan,Grenzgänger sein. Ein Impuls zur Identität von Pastoral- und Gemeindereferenten, in: Theologie der Gegenwart 57 (2014), 309–316.

Ostermann, Martin,Vom „Notnagel“ zur geschätzten Mitarbeiterin und „Frau Pastor“. Das Berufsbild der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Wandel, in: Lebendige Seelsorge 67 (2016), 144–149.

Renner, Katharina,PastoralreferentInnen als Zeichen für eine andere Kirche. Betrachtungen zu einem Beruf zwischen Laien und Klerus, in: Theologisch-praktische Quartalschrift 165 (2017), 65–75.

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.),Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/ Referentinnen [Die Deutschen Bischöfe, H. 96], Bonn 2011.

Zulehner, Paul/Renner, Katharina,Ortssuche. Umfrage unter Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im deutschsprachigen Raum, Ostfildern 2006.

Im Dienst der Kirche ohne Amt?

Überlegungen zum theologischen Status von Pastoralreferent*innen

Das Zweite Vatikanische Konzil hat der Kirche die gleiche Würde aller Getauften ins Stammbuch geschrieben. Doch meint ‚gleiche Würde‘ auch Gleichheit in der Berufung und Gleichheit in den Ämtern? Die Stellungnahmen zum theologischen Status hauptamtlich in der Kirche tätiger Lai*innen fallen höchst unterschiedlich aus. Manuel Schlögl

Kirche und Amt stehen, zumindest im deutschsprachigen Raum, im Umbruch. Der unmittelbare Anlass zu dieser ‚Generalrevision‘ liegt in der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und den damit verbundenen Diskussionen des Synodalen Wegs. Zugleich aber stehen noch einmal Fragen im Raum, die das Zweite Vatikanische Konzil der Kirche hinterlassen hat. Zu diesen Fragen gehört auch der theologische Status von Lai*innen, insbesondere wenn sie hauptamtlich für die Kirche arbeiten.

LEGITIME VIELFALT ODER UNKLARES BERUFSPROFIL?

Terminologisch lassen die Texte des Konzils und die ihm folgenden Rechtsnormen des CIC von 1983 keinen Zweifel daran, dass auch Lai*innen ‚Amtsträger*innen‘ sein können, insofern sie durch persönliche Befähigung kraft Taufe und Firmung und offizielle Beauftragung durch den Ortsordinarius ein ‚ministerium‘ eigenverantwortlich ausüben (vgl. Demel ). In der Praxis fehlt es allerdings nach wie vor an einem einheitlichen Berufsbild für Lai*innen im kirchlichen Dienst. Was in den einen Diözesen seit vielen Jahren üblich und anerkannt ist, wurde in den anderen bisher bewusst nicht eingeführt, wie etwa der Beerdigungsdienst oder die Spendung der Taufe und die Eheassistenz, wie sie u. a. in der Schweiz praktiziert werden (vgl. Kückelmann ).

Sind diese Unterschiede in Einsatz und Selbstverständnis hauptamtlicher Lai*innen nun Ausdruck einer legitimen Vielfalt oder einer theologischen Unklarheit im Berufsprofil? Wird in der Begründung der jeweiligen Praxis der Dienst der Lai*innen als Ausprägung einer eigenen kirchlichen Sendung betrachtet oder doch eher von den Aufgaben des Klerikers hergeleitet? Werden die Lai*innen gar von einer überholten Amtstheologie davon abgehalten, ihre ureigenen Rechte auszuüben? Und welches Verständnis der Sakramente und der Kirche liegt diesen unterschiedlichen Deutungen eines ‚Amtes für Lai*innen‘ zugrunde?

Manuel Schlögl

geb. 1979, Dr. theol., Studium der katholischen Theologie in Passau und Münster; 2005 Priesterweihe; Tätigkeit in Gemeindepastoral und Priesterausbildung; 2013 Promotion an der Universität Münster; Habilitand an der Universität Wien; seit 2021 Verwalter des Lehrstuhls für Dogmatik und ökumenischen Dialog an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie.

Diese Uneinheitlichkeit in der Beurteilung drängt auf eine Neubesinnung in einem größeren Kontext .

Die Diskussion wurde jüngst wieder entfacht durch das Motu proprio Antiquum ministerium von Papst Franziskus, mit dem er ein neues Amt für Lai*innen, genannt ‚Katechet*in‘, einführte. Während Bischof Rudolf Voderholzer dies als ausdrückliche Würdigung des Engagements von Lai*innen in der Kirche deutete und ankündigte, es in seinem Bistum zeitnah umzusetzen (vgl. Voderholzer ), bewertete der Religionspädagoge Patrik C. Höring diesen Schritt als problematischen Beschwichtigungsversuch in der Ämterfrage, da die vom Papst genannten Aufgaben in Deutschland bereits von (meist hauptamtlichen) Lai*innen ausgeübt würden (vgl. Altmann ). Diese Uneinheitlichkeit in der Beurteilung drängt auf eine Neubesinnung in einem größeren Kontext. Im Folgenden soll ein Blick auf die jüngste kirchliche Lehrentwicklung sowie die gegenwärtige Praxis einige Argumente dafür liefern, um den kirchlichen Dienst von Pastoralassistent*innen in der ihnen eigenen Sendung als Lai*innen neu zu bedenken.

DIE SPEZIFISCHE BERUFUNG VON LAI*INNEN IN DEN TEXTEN DES ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZILS

Das Zweite Vatikanische Konzil hat bekanntlich die fundamentale Gleichheit aller Getauften wiederentdeckt, die am Ursprung des Christentums steht (vgl. Bieberstein ). Diese drückt sich im allgemeinen Priestertum der Gläubigen (vgl. Lumen gentium 10.32–38) aus, durch das sie auf spezifische Weise am dreifachen Amt Christi als Priester, König und Prophet teilhaben, sowie im Laienapostolat, d. h. in der Berufung zum Zeugnis für Christus in der Welt (vgl. Apostolicam actuositatem ). Damit wird deutlich: Lai*innen sind als Getaufte ein originärer Teil der verfassten Kirche. Ihre Bezugsgröße ist nicht das Weiheamt der Kleriker, sondern die Sendung der Kirche selbst. In LG 41 und 42 werden einige Beispiele genannt, auf welche Weise Laien ‚Kirche‘ verkörpern und „zur Heiligkeit und Wirksamkeit in der Kirche beitragen“ können: als Eheleute und Eltern in der Bezeugung des Evangeliums und der christlichen Tugenden füreinander und für ihre Kinder; als Unverheiratete im selbstlosen Einsatz für andere; im Arbeitsleben; in Solidarität mit Armen und Schwachen; im Gebet, in der Betrachtung von Gottes Wort und der Mitfeier der Sakramente. All das baut das Volk Gottes auf und belebt den Leib Christi, insofern jede*r Getaufte in eigener Berufung mitwirkt.

Dem gegenüber steht das dreigliedrige Weiheamt, der ‚ordo‘, dessen spezifische Aufgabe es ist, alle diese Berufungen und Dienste in der Kirche zu ordnen, indem die Amtsträger sie fördern und stärken, aber auch unterscheiden und einen. Insofern ist es nicht richtig, zu sagen, der Klerus leite sich von den Lai*innen her oder das Weihe-Priestertum sei eine bloße Weiterbestimmung des allgemeinen Taufpriestertums. Denn die Weihe schafft eine neue zeichenhafte, von Lai*innen verschiedene Wirklichkeit, „essentia, non gradu tantum“ ( LG 10), wie das Konzil sagt.

Diesen wesentlichen Unterschied kann man an den drei Ämtern Christi verdeutlichen. Wenn ein*e Lai*in predigt oder Zeugnis von seinem*ihrem Glauben gibt, tut er*sie das in der ihm*ihr eigenen Berufung zum Apostolat, kraft des ihm*ihr in Taufe und Firmung verliehenen Heiligen Geistes – aber nicht in derselben amtlichen Vollmacht, in der es ein Priester tut. Wenn ein*e Lai*in kirchliche Dienste ausführt, anderen Menschen beisteht und insofern zurecht Seelsorger*in genannt werden kann, ist er*sie es doch auf andere Weise als ein Priester, der zusätzlich zu den menschlich-geistlichen Kompetenzen über die amtliche Kompetenz des Heilungs- und Befreiungsdienstes inklusive der Absolutionsvollmacht verfügt. Und wenn, was das Konzil mehrfach betont, die Lai*innen in der „aktiven Teilnahme“ an der Eucharistie sich selbst zum Opfer darbringen (vgl. LG 33–34; Sacrosanctum Concilium 26.48), vollziehen sie dies als getaufte Glieder am Leib Christi, während der Priester das Opfer in persona Christi feiert und Christus als das Haupt dieses Leibes repräsentiert.

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