Ereignis, bei dem eine von einem Staat gegenüber einem anderen Staat, einer Staatengemeinschaft oder einem Bündnis eingegangene Beistandsverpflichtung wirksam wird. Allianz; Beistandspakt
Raum, für den die Anwendung der Vertragsbestimmungen eines Bündnisvertrages gelten.
•Nordatlantische Allianz gem. Art. 6 Washingtoner Vertrag vom 25. April 1949
•Westeuropäische Union gem. Art. V des Vertrages von Brüssel vom 24. Oktober 1954
Abgestimmte politische Absichten und politisches Handeln zwischen Bündnispartnern und/oder gemeinsame Politik von Bündnispartnern gegenüber anderen Staaten, Staatengemeinschaften oder Bündnissen. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität
Bereitschaft des Mitgliedstaates eines Bündnisses, sich nicht nur aus offenkundigen nationalen Interessen, sondern auch aus bündnispolitischen Erwägungen (Bündnisräson) an den Lasten und Risiken gemeinsamen Handelns gewichtsgemäß zu beteiligen.
Grundsatzartikel »NATO«
Bei Eintritt des Bündnisfalles die Wahrnehmung der eingegangenen Beistandsverpflichtung durch die Vertragspartner. Verteidigung
~ meint im sicherheitspolitischen Kontext die faire Lastenteilung zwischen beteiligten Akteuren. Dies gilt sowohl für finanzielle Investitionen als auch für das Bereitstellen von Truppen sowie die Übernahme von Verantwortung und Führungsrollen bei gemeinsamem außenpolitischem und insbesondere militärischem Engagement. Vor allem im Rahmen der NATO wird die ~-Debatte seit vielen Jahren aufgrund veränderter Bedrohungsperzeptionen und des gestiegenen internationalen Engagements der Allianz zunehmend intensiv geführt.
Hauptauslöser ist, dass insbesondere die USA mit Blick auf das internationale Engagement der NATO sowohl hinsichtlich ihrer militärischen Fähigkeiten und bereitgestellten Truppen als auch finanziell die Hauptlast tragen. In diesem Zusammenhang wurde 2014 auf dem NATO-Gipfel in Wales das sog. » Zwei-Prozent-Ziel « festgeschrieben. Konkret wurde beschlossen, dass sich alle NATO-Staaten innerhalb von zehn Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben zubewegen und mindestens 20 Prozent davon in neues Großgerät einschließlich Forschung und Entwicklung investieren sollen. Das Zwei-Prozent-Ziel ist jedoch nicht bindend, und die Auslegung erfolgt besonders auf den nationalen Ebenen sehr unterschiedlich, was u. a. auf die jeweiligen politischen Rahmenbedingungen, aber auch die Zählweise von Verteidigungsausgaben zurückzuführen ist.
Mit intensiveren ~-Debatten wuchsen auch innerhalb der Europäischen Union die Forderungen nach einem sicherheitspolitisch eigenständigerem, stärkerem und aktiverem Europa, welches jedoch keine Konkurrenz zur NATO, sondern deren Stärkung bilden soll.
Grundsatzartikel »Krieg und bewaffneter Konflikt«
In Anlehnung an Grundsatzerklärungen ( Doktrin) ehemaliger US-Präsidenten (z. B. Monroe-Doktrin, Nixon-Doktrin, Truman-Doktrin) benutzter Begriff für die Kernelemente der am 20. September 2002 von der neuen US-Administration unter Präsident George W. Bush veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie (engl.: National Security Strategy – NSS) der USA.
Biologische-Waffen-Übereinkommen
C4 Command, Control, Communications and Computing
Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat sich als einer der gewaltigsten strategischen Schocks der vergangenen Jahrzehnte und als weiterhin maßgeblicher Faktor in der internationalen Politik erwiesen. Anders als die Anschläge des 11. September 2001, mit denen die ~ gerne verglichen wird, sind deren internationalen Auswirkungen nicht primär sicherheitspolitisch, sondern viel stärker wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich und berühren darüber hinaus Fragen der internationalen Ordnung. Dabei ist die Debatte darüber, ob die ~ die internationale Politik grundlegend verändert oder lediglich bestehende Trends, Gefahren und Instabilitäten verstärkt, eher akademischer Natur, da viele der künftigen Implikationen der Pandemie derzeit noch nicht absehbar sind.
Überraschend war in Deutschland zunächst die mangelnde Vorbereitung der politischen und medizinischen Institutionen auf den Ausbruch der Seuche, gelten doch Pandemien seit Langem als eine der möglichen Gefahren, auf die man sich im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge vorzubereiten habe. Zahllose Übungen und Planungen etwa des Bundesamtes für Zivilschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatten den Ausbruch einer Pandemie zum Hintergrund. Die entwickelten Handlungsoptionen wurden aber offenbar von den Bundesländern, bei denen die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt, nur unzureichend wahrgenommen. Dieses Versäumnis verstärkte sich auf internationaler Ebene dadurch, dass die Regierungen wichtiger Länder, allen voran der USA, die Gefahr der Pandemie lange Zeit schlicht bestritten und sich gemeinsamen Schritten zur Bekämpfung widersetzten.
Nachdem zumindest die Mehrheit der europäischen Regierungen die Dramatik der Lage erkannt hatte und den Rat der Wissenschaft konsequent in ihr Handeln einbezogen, überraschte wiederum, wie schnell es gelang, wirksame Impfstoffe und Medikamente zur Linderung der ~ zu entwickeln. Auch die EU-weite Zulassung, Beschaffung und Verteilung funktionierte nach den angesichts des Ausmaßes der Krise nur schwer vermeidbaren Anlaufschwierigkeiten relativ gut. Damit besteht vor allem in den entwickelten Industrienationen die realistische Aussicht, zumindest die medizinischen Gefahren der ~ in absehbarer Zeit überwunden zu haben. Dennoch zeichnen sich auch im engeren sicherheitspolitischen Bereich bereits jetzt erhebliche Langzeitfolgen ab.
Auf nationaler Ebene sind es vor allem die gewaltigen wirtschaftlichen Kosten der Pandemie, welche die deutsche Sicherheitspolitik langfristig beeinflussen könnten. Zwar konnte für 2021 an der geplanten Erhöhung des Verteidigungshaushaltes festgehalten werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass in den Folgejahren alle staatlichen Bereiche Kürzungen hinnehmen müssen, um die schuldenfinanzierte Bewältigung der ~ zu refinanzieren. Das kann auch die Verteidigungsausgaben betreffen und die für Deutschland ohnehin schwierige Annäherung an das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO weiter verzögern.
Dies würde neben der NATO auch die immer noch im Aufbau befindliche Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik betreffen, da auch die meisten anderen Mitglieder von EU und NATO entsprechenden Sparzwängen unterworfen wären. Neben den möglichen finanziellen Einschränkungen beeinflusst die ~ auch das Einsatzspektrum deutscher und europäischer Streitkräfte. Es ist zu befürchten, dass sich die Pandemie in den weniger entwickelten Regionen außerhalb Europas aufgrund schwacher oder völlig fehlender Gesundheitssysteme weiter und länger ausbreiten wird. Befördert wird dieser besorgniserregende Trend auch dadurch, dass sich die reichen Industrienationen aufgrund ihrer Finanzkraft die Mehrheit der Impfdosen gesichert haben. Die schon seit 2000 bestehende internationale Impfallianz GAVI ( Global Alliance for Vaccines and Immunisation ) versucht eine gerechtere Verteilung zu erreichen, hat hierzu aber nur begrenzte Möglichkeiten. All dies dürfte nicht nur Krisen und Konflikte etwa im Mittleren Osten oder in Subsahara-Afrika weiter verschärfen, sondern auch das militärische Krisenmanagement weiter erschweren. Die Bereitschaft europäischer Staaten, Streitkräfte in die betroffenen Regionen zu Stabilisierungsmissionen zu entsenden, dürfte erheblich sinken, wenn mit hohen Ansteckungsgefahren zu rechnen ist.
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