Eminger Nein.
Götzl Das war es dann bereits. Auf Wiedersehen.
(Der Zeuge Ahmed A. wird in den Gerichtssaal gerufen.)
Götzl Es geht uns um den 6. April 2006, Holländische Straße in Kassel, das Internetcafé. Was haben Sie damals erlebt?
Ahmed A. Muss ich das alles noch mal sagen?
Götzl Ja.
Ahmed A. Ich war 15, 16 Jahre alt. Vorher hatte ich was geraucht, einen Joint. Ich ging ins Internetcafé, hab gesurft. Dann ist was runtergefallen. Ich dachte, es war ein Ordner. Dann hat der Vater von Halit geschrien. Da lag der Sohn auf dem Boden. Ich hab versucht, Erste Hilfe zu leisten, dann habe ich gesehen, dass meine Hand voller Blut war. Es war total schlimm, ich hab nichts gegessen damals, ich hab nur noch getrunken, mein Vater hat mich in die Kinderpsychiatrie gebracht. War ne harte Zeit.
Götzl Wen haben Sie damals angetroffen, als Sie in das Internetcafé gekommen sind?
Ahmed A. Ich glaub, ich habe da jemanden gesehen mit ’ner Tüte, aber ich kann mich da nicht mehr so erinnern. Eine Plastiktüte.
Götzl Haben Sie eine Erinnerung an die Person? Größe, Aussehen, Kleidung?
Ahmed A. Weiß, groß, wie ein Deutscher halt.
Götzl Waren Sie beeinträchtigt dadurch, dass Sie etwas geraucht hatten?
Ahmed A. Ich war halt breit.
Götzl Und wie war Ihr Zustand? (Lacht.) Ich war ja nicht dabei.
Ahmed A. Ich konnte noch klar denken.
Götzl Darum geht es mir. Konnten Sie sehen, was in der Plastiktüte drin war?
Ahmed A. Nein.
(Götzl zitiert aus einer alten Vernehmung. Damals sagte der Zeuge, in der Tüte sei ein schwerer Gegenstand gewesen, der die Tüte nach unten gezogen habe. Die Ermittler mutmaßten zeitweise, es könnte die Tatwaffe gewesen sein.)
Ahmed A. Wenn ich das damals gesagt habe, ist es auf jeden Fall wahr.
Götzl Was hat der Mann, der die Tüte bei sich hatte, gemacht? Was ist Ihnen noch in Erinnerung?
Ahmed A. Nichts.
Götzl In Ihrer Vernehmung damals sagten Sie, der Mann habe nicht lange am Computer gesessen und sei dann wieder aufgestanden.
Ahmed A. Wenn ich das so gesagt habe, ist es so.
(Der übernächste Zeuge ist Wolfgang H. aus Heilbronn. Es geht um den Mord an Michèle Kiese wetter.)
Götzl Was haben Sie am 25.4.2007 beobachtet?
Wolfgang H. Nach 13 Uhr habe ich mit einem Kollegen das Stellwerk verlassen, wir sind das Gleis entlanggelaufen, am Tatort vorbei. Am Ende von der Brücke ist ein Kabelverteiler, dort haben wir gearbeitet. Schräg gegenüber auf dem Fahrradweg haben sich zwei junge Männer aufgehalten mit Mountainbikes, mit voller Montur und Helm, und haben sich angeregt unterhalten.
Götzl Haben Sie irgendwelche Geräusche wahrgenommen?
Wolfgang H. Das war später, da gab es einen Schlag. Zwei waren es sogar. Wir haben gedacht, dass es einem Auto einen Reifen rausgehauen hat.
Götzl Wann war das?
Wolfgang H. Es war etwa halb zwei, als wir die Radfahrer sahen, und eine halbe Stunde später waren die Schüsse.
Götzl Kommen Sie doch mal bitte nach vorne. (Er zeigt dem Zeugen Fotos.) Ist mit Ihnen mal eine Begehung durchgeführt worden?
Wolfgang H. Ich kann mich da jetzt nicht entsinnen. (Zeigt auf ein Foto.) Hier ist der Kabelverteiler, und da hinten der Tatort. (Weitere Fotos werden gezeigt.)
Götzl Hier heißt es: Tatortbegehung am 4. Mai 2007.
Wolfgang H. Na ja, ich bin ja da druff. Ich muss also dabei gewesen sein …
Götzl Das haben Sie gut geschlossen.
22. Januar 2014
Manfred Götzl, Richter. Heinz-Dieter Wehner, 71, Rechtsmediziner aus Tübingen. Ronald K., 49, Kriminalkommissar aus Gotha. Martin G., 30, Mitarbeiter des Bundeskriminalamts. Jochen Weingarten, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Walter Martinek, Anwalt der Nebenklage.
(Der Rechtsmediziner Wehner stellt Ergebnisse zur Obduktion von Michèle Kiesewetter vor. Außerdem zeigt er eine am Computer erstellte Rekonstruktion des Tathergangs und der Schussbahnen. Er hat auch Blutspuren an einer Jogginghose analysiert, die in Zwickau gefunden und von den Ermittlern Uwe Mundlos zugeordnet wurde. Das Blut soll von Kiesewetter stammen.)
Götzl Könnten Sie uns bitte schildern: Wodurch entstehen solche Spritzspuren auf der Hose?
Wehner Da kann man nicht unterscheiden. Man kann nur sagen, das sind fliegende, kleine Blutteilchen.
Götzl Welche Möglichkeiten fassen Sie da ins Auge?
Wehner Eben zum Beispiel ein Schuss. Oder wenn eine schwere Masse in eine Pfütze fällt. Schlag. Oder aber es könnten Sekundärspritzer sein. Das wurde hier auch diskutiert. Wenn Blut in Blut fällt oder wenn Blut so hoch runterfällt, dass sich aus der Hauptspur etwas löst und weiterfliegt. Wenn jemand schwer blutet, und dann fällt das auf den Boden, dann bildet sich ein Sekundärspritzer, der dann weiter spritzt.
Götzl Wie weit könnte der Träger der Hose denn maximal entfernt stehen, um die Spritzer abzubekommen?
Wehner Das ist sehr schwierig zu sagen. Im Meterbereich. Man kann hier nicht nur rechnen mit der Physik des schiefen Wurfes. Was ich hier so schätzen würde, ist ein Wert von 50 Zentimeter bis 1,50 Meter. Grob. Gröbst muss man sagen.
Anwalt Martinek Bei dem Opfer Martin A., auf der Beifahrerseite: Ist es möglich, dass ein Linkshänder den Schuss abgegeben hat?
Wehner Wenn mit links einer die Pistole so halten kann, ist das nicht auszuschließen.
Anwalt Martinek Haben Sie bei Ihren Rekonstruktionen einen Rechts- oder Linkshänder zugrunde gelegt?
Wehner Wir haben einen Rechtshänder eingesetzt.
Anwalt Martinek Bei den Positionen, die Sie gezeigt haben – da müsste doch ein Linkshänder sehr weit vorlaufen oder den Arm weit verdrehen.
Wehner Nein, der hat ja eigentlich Platz genug.
Anwalt Martinek Besteht nicht die Gefahr, dass sich die beiden Schützen gegenseitig verletzen, wenn der eine auf der Fahrerseite auf Michèle Kiesewetter zielt und der andere auf der Beifahrerseite auf Martin A.?
Wehner Nein, das kann man anhand der beiden Schussverläufe ja sehen. Die sind ja versetzt. (Er zeigt Bilder.) In dieser Draufsicht sehen Sie es: Die Schüsse hätten sich überkreuzt.
Anwalt Martinek Aber Herr Professor, wenn Sie sich mal bei dem rechten Schützen den linken Arm vorstellen!
Wehner Zugegebenermaßen würde dann eine Position eingenommen werden, wo der verletzt werden könnte.
Verteidiger Stahl Gibt es zwingende Rückschlüsse darauf, dass es zwei Schützen gewesen sein müssen?
Wehner Nur anhand von Schussbefunden kann ich das nicht sagen.
Oberstaatsanwalt Weingarten Herr Professor, noch mal zur Position. Ob derjenige, der auf Martin A. geschossen hat, sich womöglich im Schussfeld des anderen Schützen befunden hat. Ist die Annahme richtig, dass auch ein Linkshänder geschossen haben kann, ohne im Schussfeld zu stehen?
Wehner Ja, der muss nur etwas seitlich stehen. (Wehner verlässt den Gerichtssaal. Der übernächste Zeuge ist der Polizist Ronald K.)
Götzl Es geht uns um den 4.11.2011. Sie und Ihre Kollegen in Eisenach haben dazu ja ermittelt. Was können Sie uns denn sagen?
Ronald K. Ich hatte an dem Tag Dienst. Es war zur Mittagszeit, als bekannt wurde, dass in Eisenach eine Bank überfallen worden war und ein Wohnmobil brennt. Vor Ort sahen wir schnell, dass da einige Schusswaffen drin liegen. Über die erste Waffe, die wir fanden, war ich sehr erstaunt, weil es eine topaktuelle Pistole war, wie sie bei der Polizei verwendet wird. Sie war auch geladen. Es wurden auch zwei Pumpflinten aufgefunden. Eine war verformt wegen der Hitze des Brandes. Sie konnte nicht mehr geöffnet werden, aber man konnte sehen, dass eine Patrone in dem Lauf steckte.
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