Alexander S. Nein.
Götzl Wieso eigentlich nicht?
Alexander S. Hat mich nicht interessiert.
Anwalt Bliwier Herr S., wurden Sie mal wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt?
Alexander S. Ja.
Anwalt Bliwier Worum ging es?
Alexander S. Ein Verkehrsdelikt. Ich würde immer noch sagen, dass der Angeklagte zu Unrecht verurteilt wurde.
Anwalt Bliwier Sie hatten von einem Treffen in einer Eisdiele und einem Treffen bei der Mutter von Gerlach berichtet. Gab es weitere Treffen?
Alexander S. Kurz nach seiner Haftentlassung waren wir im Seehaus in Isernhagen (in der Region Hannover) , Herr Gerlach, seine Mutter, seine Lebensgefährtin, meine Frau und ich. Wir haben auf seine wiedergewonnene Freiheit angestoßen.
Anwalt Bliwier Worüber haben Sie noch gesprochen?
Alexander S. Es ging auch darum, dass er mir versichert hat, dass er von alldem nichts wusste.
Anwalt Bliwier Haben Sie auch über Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gesprochen?
Alexander S. Er fühlte sich von denen, glaube ich, etwas hintergangen. Er sagte, dass er sich das nie hätte vorstellen können. Und dass er sich hintergangen fühlt, dass das unter seiner Mithilfe geschehen ist.
Anwalt Bliwier Was meinte er mit Mithilfe?
Alexander S. Die angemieteten Wohnmobile, den Reisepass und den Führerschein.
Anwalt Bliwier Hat er mal von einem Waffentransport berichtet?
Alexander S. Nein.
Anwalt Bliwier Haben Sie ihm eigentlich irgendwann mal Vorwürfe gemacht?
Alexander S. Noch nicht.
Anwalt Hofmann Hat Herr Gerlach Ihnen erklärt, für wen die Karte war?
Alexander S. Er wollte sie, weil Frau Zschäpe zu einem Arzttermin musste.
Anwalt Hofmann Hat er Ihnen erklärt, warum er das gemacht hat?
Alexander S. Kann ich mich nicht erinnern.
14. Januar 2014
Manfred Götzl, Richter. Bernhard V., 43, Polizist aus Zwickau. Sandy N., 25, Masseurin aus Zwickau. Erwin Koops, 73, Rechtsmediziner aus Hamburg.
Bernhard V. Am 8.11.2011 wurde Frau Zschäpe in der Polizeiinspektion Jena festgenommen. Ich hatte die Aufgabe, Kleidung und Gegenstände zu fotografieren, die bei ihr sichergestellt wurden.
Götzl Dann wird es am sinnvollsten sein, die Lichtbilder anzusehen. Ich wäre dankbar, wenn Sie einfach nach vorne kommen.
Bernhard V. (geht ans Richterpult. Das erste Foto wird auf zwei Wänden im Gericht gezeigt.) Die sind ja schwarz-weiß!
Götzl So ist es.
Bernhard V. Bild 15 ist eine Socke, da ist mir aufgefallen, die hat sehr unangenehm gerochen, das kann man hier nicht wahrnehmen. Bild 16 ist die andere Socke. Bild 30 ist die Geldbörse, da hab ich das Münzgeld rausgenommen und fotografiert.
Götzl Haben Sie den Betrag noch in Erinnerung?
Bernhard V. Es waren keine 15 Euro.
Götzl Im Aktenvermerk, den Sie gefertigt haben, heißt es: 12,23 Euro.
Bernhard V. Ich hoffe, ich hab mich nicht verzählt.
Bild 32 zeigt die Handtasche, sieht aus wie Leopardenfell.
Bild 61 – eine befüllte Zigarettenschachtel »Power-Gold«.
Bild 64 ist eine Ansicht der vier Feuerzeuge, die in der Handtasche waren, die sind alle gegangen, ich hab da mal gedrückt, da kam eine Flamme.
Bild 69 ist ein Pfefferspray, das auch in der Handtasche war.
Bild 85 zeigt einen Servicepass von einem Fahrradgeschäft, mit den Personalien von Susann Eminger drauf, Dortmunder Straße, Zwickau.
Bild 89 – eine Fahrkarte, Schönes-Wochenendticket, gültig am 6.11.2011, dreimal gestempelt, wieder mit dem Namen Susann Eminger drauf.
(Bernhard V. wird als Zeuge entlassen. Sandy N. betritt den Gerichtssaal.)
Götzl Es geht um Handyverträge …
Sandy N. Ich wusste erst gar nicht, worum es geht. Dann haben die mir das aber gezeigt. Dass ich ein Handy gekauft hab. Ich war drogenabhängig. Ich war in der Stadt, da hat mich eine Frau angesprochen, dass sie für ihre Nichte ein Handy kaufen will, sie habe aber ihren Ausweis vergessen. Ob ich das holen könne. Ich hab mir dabei nichts gedacht, weil es ein Prepaid-Handy war. Sie hat mir auch 20 oder 40 Euro dafür gegeben.
Götzl Können Sie es noch zeitlich einordnen?
Sandy N. Ich glaube 2006 oder 2008. Im D1-Laden schräg gegenüber vom New Yorker.
Götzl Wo sind Sie angesprochen worden?
Sandy N. Ungefähr vor dem New Yorker. Die hatte Beutel dabei mit verpackten Geschenken, deshalb war das auch glaubwürdig. Die Nichte wollte unbedingt das Handy haben. Und ich würde auch was dafür bekommen.
Götzl Was haben Sie dazu gesagt? Haben Sie Bedenken gehabt?
Sandy N. Nee, ich dachte, was will man mit ’nem Prepaid-Handy machen? Ich dachte, die hat ja nicht meine Daten. Mittlerweile weiß ich halt, dass das trotzdem auf meinen Namen läuft. Und ich hab nicht gedacht, dass da so was bei rauskommt.
Götzl Können Sie die Frau noch beschreiben?
Sandy N. Etwas größer als ich, schlank, schwarze Haare, einen Dutt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das nicht war (zeigt auf Zschäpe) . Eher nicht. Die Frau war wie gesagt sehr schlank und so Mitte, Ende zwanzig.
Götzl Wer ist dann in den Laden gegangen?
Sandy N. Ich mit der Frau. Es ging sehr schnell. Ich bin da hin mit dem Handy, ich hab dem Verkäufer den Ausweis gegeben, sie hat bezahlt.
(Die Zeugin soll nach vorne kommen, ihr wird ein im Brandschutt von Zwickau gefundener Handyvertrag gezeigt.)
Sandy N. Meine Unterschrift ist das.
Götzl Da ist ein Datum drauf: 10.2.2010.
Sandy N. Ich dachte, dass das länger her war. Zu dem Zeitpunkt war ich schon in der Ausbildung. Das kann nicht sein.
(Der Zeuge Koops wird aufgerufen.)
Koops Wir haben am 27.6.01 die Obduktion von Süleyman Taşköprü durchgeführt. Uns wurde mitgeteilt, dass Herr Taşköprü vormittags von seinem Vater in dem gemeinsamen Obst- und Gemüsegeschäft leblos in einer Blutlache gefunden wurde. Die ersten Sanitäter konnten noch leichte Herzbewegung erkennen, der Notarzt aber nicht mehr. Die Sektion fand am selben Tag statt. Er war völlig organgesund. Als wesentliche Verletzung haben wir drei Kopfsteckschussverletzungen gefunden: Ein Gesichtsdurchschuss mit Einschuss vor dem linken Ohr an der Wange. Unter der Haut fand sich ein kupferfarbenes Vollmantelgeschoss. Als zweite Verletzung ist zu nennen: ein Hinterhauptssteckschuss mit einer trichterförmigen Kopfhautverletzung. Drittens ein weiterer Hinterhauptssteckschuss, ein sogenannter aufgesetzter Schuss mit den klassischen Zeichen: einer kleinen Schussplatzwunde. Als Folge dieser drei Verletzungen ist es zu einer Hirnlähmung gekommen.
15. Januar 2014
Manfred Götzl, Richter. Christian Setzensack, 61, Sachverständiger des LKA Bayern. Er sagte am Tag 436 aus. Anette Greger, 47, Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe.
Götzl Es geht uns um die Explosion in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau am 4.11.2011. Dazu würde ich Sie bitten, Ihre Gutachten zu erstatten.
Setzensack Dieser Brand war gekennzeichnet durch zwei Merkmale: eine heftige Explosion und eine sehr, sehr rasche Brandausbreitung. Könnte es ein normaler Brand gewesen sein, verursacht durch einen Kurzschluss oder weil man vergisst, die Pfanne mit Öl vom Herd zu nehmen? Nein. Bei normalen Bränden gibt es keine Explosionen. Da fallen keine Außenwände heraus. Könnte es eine Gasexplosion gewesen sein? Von der Druckwirkung her ja, aber nicht von der Brandausweitung. Was dann? Die einzige Möglichkeit ist: Ein leicht flüchtiges Brandlegungsmittel wurde großflächig verteilt und entzündet. Die Explosion gibt es, weil sich explosive Wolken bilden. Die rasche Brandausweitung bekommt man, weil man Lachen hat, innerhalb von Sekunden können da große Teile der Wohnung in Brand stehen. Heizöl kann man ausscheiden, da gäbe es auch keine Explosion. Man hat Hunde suchen lassen, die haben an 22 Stellen angezeigt, und in 19 Proben wurde Benzin festgestellt. Im Treppenhaus wurde ein 10-Liter-Benzinkanister aufgefunden, geöffnet und fast leer. Indizien sprechen dafür, dass der Brand vermutlich von der Wohnungstüre aus gezündet worden ist. Streichhölzer hat man nicht gefunden, also war es vermutlich ein Feuerzeug oder so etwas. Sind andere Personen in Gefahr gebracht worden? Diese Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten. Es hätte jemand die herausfallende Außenwand auf den Kopf bekommen können. Die Trennwand zur Wohnung von Frau Erber wies Risse auf. Wenn die Explosion etwas anders verlaufen wäre, dann hätte die Wand genauso gut fallen können. Eine große Gefahr stellen auch die Rauchgase dar: Sie sind hochgradig toxisch. Wenn Sie da den Kopf reinstecken, dann sind Sie bewusstlos, und ein, zwei Minuten, dann sind Sie tot. Durch die Trennwand zur Wohnung von Frau Erber konnten bereits Rauchgase dringen.
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