Christoph Palme - Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

Здесь есть возможность читать онлайн «Christoph Palme - Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Klimaschutzgesetze von Bund und Ländern, BEHG, GEG, GEIG, Elektromobilität, Kohleausstieg, grüner Wasserstoff, Energiesteuer, Stromsteuer, Treibhausgasquote, EEG 2021, KWKG 2020, Kerosinsteuer, Verbot von Verbrennungsmotoren, Energieeffizienz, grünes Vergaberecht, grüne Zölle und jetzt noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum KSG: Das Klimaschutzrecht entwickelt sich rasant.
Dies bedeutet eine immer stärkere Integration von Klimaschutzbelangen in den Unternehmensalltag: Der Emissionshandel wird ausgeweitet, Energie- und Stromsteuer werden komplizierter, das Fördersystem des EEG ändert sich, Eigenversorgungskonzepte kommen auf den Prüfstand, neue Baustandards werden eingeführt. Und auch finanzielle Fragen bleiben wichtig: Unternehmen müssen angesichts der Kosten des Klimaschutzes wettbewerbsfähig bleiben und Vermieter fragen sich, welche Kosten bei der energetischen Sanierung auf den Mieter überwälzt werden können.
Das Handbuch Klimaschutzrecht für die Wirtschaft und Kommunen gibt ganz konkrete Hilfestellungen für die praktische Arbeit.
Im ersten Teil werden alle relevanten Rechtsmaterien gestrafft dargestellt und so ein Überblick über die Klimaschutzgesetze auf der Ebene des Völker-, Europa-, Bundes- und Landesrechts gegeben sowie ihr Zusammenspiel dargestellt.
Der zweite Teil bietet in einzigartiger Weise eine Hilfestellung für die Arbeit in der konkreten Unternehmens- und Beratungspraxis
– aufgeschlüsselt für die sechs Adressatengruppen Kraftwerksbetreiber, Brennstofflieferanten, Industrie, Verkehr, Immobilienwirtschaft und Kommunen
– Darstellung mithilfe maßgeblicher Rechtsvorschriften, sonstigem Material, Rechtswegweisern, Checklisten und knapper juristischer Vertiefung praxisrelevanter Problempunkte.Damit werden alle wesentlichen Akteure und Regelungsbereiche, in denen Klimaschutz eine Rolle spielt, durchleuchtet und – auch für den Laien – klar und verständlich mit Strategien und Lösungsansätzen versorgt.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

183

Auch nicht ausdrücklich benannte Produkte fallen dann unter die Richtlinie, wenn sie wie z.B. wie Ersatzbrennstoffezum Verbrauch als Heiz- oder Kraftstoff bestimmt werden. Sie werden gem. Art. 2 Abs. 3 UAbs. 1 RL 2003/96/EG dann je nach Verwendung zu dem für einen gleichwertigen Heiz- oder Kraftstoff erhobenen Steuersatz besteuert. Unabhängig von der ausdrücklichen KN-Erwähnung sind nach Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 RL 2003/96/EG alle zur Verwendung als Kraftstoff bestimmten Erzeugnisse zu dem für einen gleichwertigen Kraftstoff erhobenen Steuersatz zu besteuern. Schließlich wird nach Art. 2 Abs. 3 UAbs. 3 RL 2003/96/EG jeder andere Kohlenwasserstoff, der zum Verbrauch zu Heizzwecken bestimmt ist, zu dem für ein gleichwertiges Energieerzeugnis erhobenen Steuersatz besteuert. Im Endeffekt fallen damit alle gängigen Heiz- und Kraftstoffewie Kohle, Öl und Gas sowie andere Produkte darunter, sofern sie als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden.

2. Bereichsausnahmen

184

Nicht erfassthingegen sind nach Art. 2 Abs. 4 RL 2003/96/EG

- die Verbrennung von Holz[238]
- die Verwendung von Energieerzeugnissen für andere Zwecke als als Heiz- oder Kraftstoff[239]
- die Verwendung sowohl als Heizstoff als auch für andere Zwecke als als Heiz- oder Kraftstoff[240], auch dual usegenannt
- die Verwendung von elektrischem Strom hauptsächlich für die Zwecke der chemischen Reduktion, bei der Elektrolyseund bei Prozessen in der Metallindustrie[241]
- die Verwendung für elektrischen Strom, wenn er mehr als 50 % der Kostenfür ein Erzeugnis ausmacht[242]
- die Verwendung von Strom und Energieerzeugnissen in mineralogische Verfahren[243]

3. Steuersätze

185

Die Steuersätze der nationalen Energie- und Stromsteuern dürfen die im Anhang I festgelegten Beträge nicht unterschreiten. So muss z.B. ein Mindeststeuersatzvon 359 € pro 1.000 l[244] unverbleitem Benzin erhoben werden und für Strom gilt bei betrieblicher Verwendung ein Mindeststeuersatz von 0,5 € pro MWh[245]. Die Mitgliedstaaten können unter Steueraufsicht gestaffelte Steuersätzeanwenden, soweit die Mindeststeuerbeträge nicht unterschritten werden und mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.[246] Allerdings gilt dies nur unter in den folgenden vier Fällen:

186

- Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den gestaffelten Steuersätzen und der Qualität der Erzeugnisse.
- Die gestaffelten Steuersätze richten sich nach dem Verbrauchvon elektrischem Strom und sonstigen Energieerzeugnissen, die als Heizstoff verwendet werden.
- Die Steuersätze gelten für den öffentlichen Personennahverkehr(einschließlich Taxis), die Müllabfuhr, die Streitkräfte und öffentliche Verwaltung, Menschen mit Behinderung oder Krankenwagen.
- Es wird nach Art. 5 RL 2003/96/EG bei bestimmten Energieerzeugnissen bzw. dem elektrischen Strom zwischen betrieblicher und nicht betrieblicher Verwendung unterschieden.

4. Zwingende Steuerbefreiungen

187

Folgende Verwendungen von Strom und Energieerzeugnissen müssen die Mitgliedstaaten zwingend freistellen:

- bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse bzw. verwendeter elektrischer Strom (sog. Input-Besteuerung). Allerdings können die Mitgliedstaaten davon abweichend aus umweltpolitischen Gründen eine Besteuerung vornehmen nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96/EG. .Dies läge z.B. bei der Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung nahe.
- Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrtmit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt gem. Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG
- Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Schifffahrtin Meeresgewässern der Gemeinschaft (einschließlich des Fischfangs), mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt, und an Bord von Schiffen erzeugter elektrischer Strom nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c RL 2003/96/EG.

188

Liegen diese drei Fälle vor, können sich Betroffene auch gegen entgegen stehendes nationales Recht auf diese Steuerbefreiungen berufen, denn der begünstigenden Norm des Art. 14 RL 2003/96/EG kommt unmittelbare Wirkungzu.[247]

5. Fakultative Steuervergünstigungen

189

Daneben können die Mitgliedstaaten unter Steueraufsicht uneingeschränkte oder eingeschränkte Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewähren für:

- Pilotprojekte zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produktenach Art. 15 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96/EG
- Strom insbesondere aus regenerativen Energienwie aus Sonnenenergie, Windkraft, Wellen- oder Gezeitenenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse sowie Strom, der aus den Methanemissionen aufgegebener Kohlengruben oder Brennstoffzellen erzeugt wird nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG,
- Energieerzeugnisse und elektrischen Strom, die für die Kraft-Wärme-Kopplung verwendetwerden nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. c RL 2003/96/EG,
- elektrischen Strom, der bei der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugtwird, sofern die Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung umweltverträglich sind nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. d RL 2003/96/EG,
- Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zur Verwendung als Kraftstoff für den Personen- und Gütertransport im Eisenbahn-,im U-Bahn-,im Straßenbahn-und im Oberleitungsbusverkehrnach Art. 15 Abs. 1 Buchst. e RL 2003/96/EG,
- Verwendung als Kraftstoff für die gewerbliche Schifffahrt in Binnengewässernnach Art. 15 Abs. 1 Buchst. f RL 2003/96/EG,
- Erdgasin den Mitgliedstaaten, in denen der Erdgasanteil am Endenergieverbrauch im Jahr 2000 unter 15 % lag nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. g RL 2003/96/EG,
- Strom, Erdgas, Kohle und feste Heizstoffe, die von privaten Haushaltenoder von vom betreffenden Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannten Organisationenverwendet werden nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h RL 2003/96/EG,
- Erdgas und Flüssiggas,das als Kraftstoffverwendet wird nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. i RL 2003/96/EG,
- Kraftstoffe, die bei der Fertigung, Entwicklung, Erprobung und Wartung von Luftfahrzeugen und Schiffenverwendet werden nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. j RL 2003/96/EG,
- Kraftstoffe, die bei Baggerarbeiten an Wasserstraßen und in Häfenverwendet werden nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. k RL 2003/96/EG sowie Erzeugnisse des KN-Codes 2705, die zu Heizzwecken verwendet werden nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. l RL 2003/96/EG.

190

Da den Mitgliedstaaten hier ein Ermessen darüber zusteht, ob diese Vergünstigungen gewährt werden oder nicht, kommt Art. 15 RL 2003/96/EG keine unmittelbare Wirkungzu. Der Steuerpflichtige kann diese Vergünstigungen also nicht gerichtlich gegen seine Steuerbehörden durchsetzen.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen»

Обсуждение, отзывы о книге «Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x