Ernst Guggisberg - Pflegekinder

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In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin Vereine mit Bildungszweck; in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Thurgau wurden sie Armenerziehungsvereine genannt. Durch Fremdplatzierung in «rechtschaffenen» Pflegefamilien und Anstalten wollten sie «verwahrloste» Kinder nicht nur versorgen, sondern auch erziehen und so einen Beitrag zur Überwindung von Armut leisten.
Ernst Guggisberg legt in seiner Studie dar, welche Bedeutung die Armenerziehungsvereine als Vertreterinnen der privaten Armenpflege in der schweizerischen «Fürsorgelandschaft» hatten und in welchem Verhältnis sie zur öffentlich-rechtlichen Armenpolitik standen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur historischen Armutsforschung, der ausserfamiliären Erziehung und bietet eine weitere Perspektive zur aktuellen Diskussion um Verdingkinder und weitere Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

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Sehr schlecht dokumentiert ist der 1901 in Olten geschaffene Verband Schweizerischer Armenerziehungsvereine, sprich der überkantonale Dachverband, von dem nur zwei gedruckte Protokolle der Generalversammlung aus den Jahren 1913 und 1914 in der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern erhalten geblieben sind 54sowie verschiedene beiläufige Bemerkungen in Protokollen der Mitgliedersektionen. Nicht zu verwechseln ist dieser Verband mit dem bekannteren Schweizerischen Armenerzieher-Verein mit Gründungsjahr 1844, der die verschiedenen Erziehungsanstalten in sich vereinigte. 55

Aus archivarischer Sicht ist die Fülle der überlieferten Privatarchive sehr spannend: Die Akten der Armenerziehungsvereine waren aufgrund der Vereinsstrukturen meist bei den verschiedenen Vorstandsmitgliedern örtlich getrennt aufbewahrt, so das Rechnungswesen beim Quästor, die Protokolle beim Aktuar, die Pflegekinderregister beim Präsidenten oder beim Inspektor. Dass sie trotz allen Widrigkeiten wie Platzmangel, Amtsübergabe, Ableben der Vorstandsmitglieder oder Umzügen überdauerten, spricht einerseits für einen bewussten und sensiblen Umgang mit der eigenen Vereinsgeschichte, 56lässt sich – neben der buchhalterischen Rechenschaft – andererseits aber auch auf die Notwendigkeit eines unkomplizierten Rückgriffs auf die Personendossiers im Fall von Anfragen ehemaliger Pflegekinder und die Transparenz des eigenen Handelns zurückführen. Ferner erklärt sich die Überlieferungsfülle aus der Verwaltungsnähe heraus, denn in einigen Fällen waren Bezirks- oder Oberamtmänner in Personalunion auch gleichzeitig Vorstandspräsidenten. Die Akten wurden dann traditionell nicht in einem Privathaushalt, sondern in der Bezirkskanzlei aufbewahrt. Diese reiche Aktenlage steht ausserdem unter der Prämisse, dass viele dieser Sozietäten bis in die nahe Gegenwart existierten oder sogar noch fortdauern: So traf der Autor auf das Archiv des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins, des Brugger und Bremgartner Armenerziehungsvereins, dasjenige des Armenerziehungsvereins Zofingens, des Wasseramts, Balsthal-Thals und des Thurgaus. Der Autor erhielt die Erlaubnis, die Bestände zu sichten, zu erschliessen, auszuwerten und teilweise sogar in die Staatsarchive zu überführen und somit der Forschung dauerhaft zugänglich zu machen.

Im Hinblick auf die Einbettung der Armenerziehungsvereine in die kantonale Fürsorgelandschaft, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit kantonalen Verwaltungsdienststellen, sind die amtlichen Überlieferungen in den Staatsarchiven der betreffenden Kantone von hohem Interesse. Die Armenerziehungsvereine hinterliessen ihre Spuren auf sämtlichen Ebenen der kantonalen Verwaltung, vom Regierungsrat bis hin zu den verschiedenen Direktionen/Departementen wie dem Armendepartement, dem Departement des Innern, dem Erziehungs-, Sanitäts- oder auch Justizdepartement. Auch mit den auf die kantonale Departementsebene folgenden Bezirken (und Kreisen) fand ein reger Austausch statt – diese Quellen befinden sich ebenfalls in den verschiedenen Staatsarchiven. Die letzte subsidiäre Ebene, die Kommunalarchive, konnte im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht untersucht werden. Die Entscheidungen und Beweggründe der Gemeinden, die die Pflegekinder den Armenerziehungsvereinen zur Aufsicht anvertrauten, lassen sich aber in vielen Fällen indirekt durch die Vereinsquellen erschliessen.

Quellentypen

Quellen lassen sich nach ihrer objektiven Beschaffenheit oder nach ihrem innewohnenden Erkenntniswert gruppieren. Bei Letzterem wird das Begriffspaar «Tradition» und «Überreste» oder «willkürliche» und «unwillkürliche Überlieferung» angewandt. Quellen aus der Gattung «Tradition» stellen deren Verfassern die Intention anheim, dass die hervorgebrachten Werke die Nachwelt über Gegebenheiten unterrichten sollen, beispielsweise in Form von Chroniken (Historiografie) oder Tagebüchern, die per se an ein (nachfolgendes) Publikum gerichtet waren. Bei den Armenerziehungsvereinen lässt sich nur eine Quelle finden, die dieser Kategorie entspricht: die Autobiografie des ersten basellandschaftlichen Armeninspektors Martin Birmann. 57Die übrigen Quellen entstammen der Gattung «Überreste», dazu werden auch die an eine Öffentlichkeit gerichteten «Aufrufe», Flugblätter, Jahresberichte, Ephemera und so weiter gezählt. Sie entstanden kaum in der Absicht, die Nachwelt, sondern primär die Zeitgenossen zu unterrichten. In diesen Typus fallen bei den Armenerziehungsvereinen auch die administrativen Unterlagen wie die Pflegekinder-Kontrollbücher, der Schriftverkehr oder die Buchführung. 58Die Sozietäten bestanden aus vergleichbaren Vereinsorganen und -aufgaben. Daraus resultierten ergo auch analoge Aktentypen, die in der gängigen Typologie (gedruckte und ungedruckte Quellen) zur Disposition gestellt werden:

Gedruckte Quellen: Die Statuten der einzelnen Vereine und Dachverbände geben Aufschluss über Ziele, Programm und Organisation und lassen nicht zuletzt überkantonale Vergleiche zu. Bei sämtlichen Armenerziehungsvereinen bieten die Jahresberichte («graue Literatur») das Konzentrat der Vereinsarbeit im jeweils vergangenen Jahr. Sie enthalten das Vorstandsverzeichnis, den Jahresbericht des Präsidenten oder Aktuars, die Jahresrechnung des Quästors und vielfach eine Auflistung sämtlicher im Berichtsjahr «platzierten» Pflegekinder mit Angabe der Pflegeeltern sowie des Aufenthaltsorts. 59Unter Zuhilfenahme der Jahresberichte konnte eine Aufstellung bezüglich Anzahl der Pflegekinder sowie der Vereinsfinanzen sämtlicher Kantone erstellt werden. Insbesondere die Jubiläumsberichte der Armenerziehungsvereine zum 25-, 50- oder 100-jährigen Bestehen liefern wichtige Hinweise zur Selbstdarstellung und -wahrnehmung der Vorstände und geben oftmals emotionale Erlebnisberichte von damals immer noch aktiven Vorstandsmitgliedern aus der Gründungszeit wieder, die sonst durch die übrigen Akten oftmals nicht erschliessbar wären.

Ebenfalls zu den gedruckten Quellen werden die an eine «breitere» Öffentlichkeit gerichteten Aufrufe, Inserate, Werbeschriften, Prospekte, Vorschriften für Pflegeeltern und sonstigen Druckerzeugnisse wie Mitglieder- oder Trauerkarten gezählt. Sie weisen auf eine unterschiedlich gewichtete und zeitlich ungleich intensive Öffentlichkeits- und Informationsarbeit hin, die nicht zuletzt im Sinn einer Selbstdarstellung und einer Intervention der Vorstände in Krisenzeiten (Weltkriege, Weltwirtschaftskrise, «Verdingkinderskandale») wichtige Rückschlüsse auf den eigenen Wertehorizont offenlegen. Zu den gedruckten Quellen können je nach Ansicht auch die vervielfältigten vereinsadministrativen (Muster-)Formulare gezählt werden: Die «Aufnahme»-Formulare, Pflegekinder-Verträge oder Inspektions-Formulare lassen rein formal-analytische Vergleiche hinsichtlich Aufbau und Gewichtung der einzelnen Themen und darüber hinaus – aus inhaltlicher Sicht – Erkenntnisse über das praktische und offenbar standardisierte Vorgehen beispielsweise bei Inspektionen zu. Artikel, Broschüren und Bücher mit Quellencharakter, deren Erscheinungszeitraum ungefähr zwischen 1845 und 1950 liegt, sind der Bibliografie und dem Quellenverzeichnis der vorliegenden Arbeit zu entnehmen.

Ungedruckte Quellen: Sie sind breit gefächert und reichen von Protokollbänden, Korrespondenz, Pflegekinderdossiers, Pflegekinder-Kontrollen über das gesamte Rechnungswesen (Jahresabschlüsse, Kontokorrente, Journale, Belege und so weiter) bis hin zu ausgefüllten administrativen Formularen. Die Aktenproduktion und -führung in den einzelnen Armenerziehungsvereinen war sehr homogen. Dies kann auf die ähnlichen Vereinsaufgaben, aber auch auf die nachweisbare Verwaltungsnähe der Vereine in Form von Personalunionen zurückgeführt werden: So manches Vorstandsmitglied arbeitete in der kantonalen Verwaltung, in der Bezirksamtskanzlei oder hatte einen kirchlichen Hintergrund. Dieses administrative Wissen manifestierte sich bei der Aktenführung merklich. So bekamen die Pflegekinder bei den meisten Armenerziehungsvereinen eine Personennummer (ein Aktenzeichen), das die Kongruenz zwischen den verschiedenen Aktentypen (von Pflegekinderregister, Personendossier, Eintrag in den Vorstandsprotokollen bis hin zu einzelnen Arzneiquittungen) schuf. Die Gleichförmigkeit in der Aktenführung ermöglicht es, Lücken in den Überlieferungen der einzelnen Armenerziehungsvereine durch analoge Bestände zu schliessen. Darüber hinaus lassen diese identischen Aktentypen regionale und überkantonale Vergleiche quantitativer Art hinsichtlich der Handlungsabläufe, der Kommunikationswege und der Pflegekinderadministration zu.

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