Zeitgenössische charakterbeschreibende Attribute für Kinder und Erwachsene wie «liederlich», «unehelich», «ausserehelich», «arbeitsscheu», «bildungsfähig» oder «verwahrlost» sowie konstitutionsbeschreibende Attribute wie «schwächlich», «tuberkulös», «taubstumm» und so weiter werden in Anführungszeichen belassen und sollen den damaligen Sprachgebrauch der Leserschaft näherbringen – wohlweislich vor dem Hintergrund, dass die Begriffe eng mit armen- und vormundschaftsrechtlichen Wirkungs- und Handlungsweisen verknüpft waren. Die Auseinandersetzung mit den lebensbestimmenden Auswirkungen der Verwendung dieser Begrifflichkeiten wird beispielsweise mit der Dualität des «Aktenzöglings» und dessen real existierenden «Zöglings» offenbar. 29Übertragen auf die Armenerziehungsvereine bedeutet dies bei der «Aufnahme», dass der Vorstand wesentlich von der konstruierten Wirklichkeit/Personalität der Pflegekinder aus Sicht der anmeldenden Armenbehörden beeinflusst war, teilweise ohne das zukünftige Pflegekind gesehen oder gesprochen zu haben. Dies verdeutlicht umso mehr den Einfluss von Expertenmeinungen (Ärzte, Psychologen, Schulinspektoren und so weiter) auf den künftigen Lebensweg.
Forschungsziele und Aufbau der Arbeit
In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin die Armenerziehungsvereine – die späteren Jugendfürsorgevereine (siehe Tabelle 1). 30Sie waren Gründungen der Aargauer Kulturgesellschaft, des Landwirtschaftlichen Vereins Baselland, der Thurgauer oder der Solothurner Gemeinnützigen Gesellschaften. Die 28 Armenerziehungsvereine orientierten sich in ihrem Wirkungskreis an bestehenden verwaltungsgeografischen Grössen und kamen von Westen nach Osten her gesehen in den Nordschweizer Kantonen Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Thurgau vor. Letzterer war der einzige rein kantonal ausgeprägte Verein, ohne Sektionen auf der hierarchisch folgenden Verwaltungsstufe. Die übrigen auf Bezirks- oder im Fall Solothurns auch auf Amtei-Ebene agierenden Vereine bildeten kantonale Delegiertenversammlungen.
1848 riefen Philanthropen im Kanton Basel-Landschaft den ersten Armenerziehungsverein ins Leben. Das Paradigma des auf unterschiedlichen Ebenen agierenden subsidiären Föderalstaates übernehmend, konstituierten sie zuerst den Kantonalvorstand (eine Art Lenkungsausschuss), um anschliessend bezirksweise selbständige Sektionen zu schaffen. Ersterer übernahm danach die Funktion einer koordinierenden Delegiertenversammlung. In den späten 1850er- und 1860er-Jahren folgten die elf Aargauer Bezirks-Armenerziehungsvereine, die sich erstmals 1863 zu einem ursprünglich wohl rein informellen Dachverband zusammenschlossen. 31Die solothurnischen Armenerziehungsvereine entstanden vergleichsweise spät in den 1880er- und 1890er-Jahren (Dorneck sogar erst 1906). Ein kantonaler Dachverband wurde 1898 «Zum Zwecke einer einheitlichen Entwicklung des freiwilligen Armen-Erziehungswesens […] und zur gemeinsamen Besprechung der dieses Gebiet berührenden Fragen» gegründet 32und durch den Armenverein der Stadt Solothurn sowie den Hülfsverein Schönenwerd ergänzt. 33Die Tagungen wurden jeweils – wie im Kanton Aargau auch – durch einen alle zwei Jahre wechselnden «Vorort» ausgerichtet. 34Der Thurgauer Armenerziehungsverein wurde als Gründung der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft im Jahr 1882 aus der Taufe gehoben.
Die Dachverbände traten in Erscheinung, um einerseits gemeinsame Themenschwerpunkte wie die Ressourcenbeschaffung oder die Organisation der Aufsicht über «ihre» Pflegekinder zu koordinieren und zu vereinheitlichen, andererseits aber auch, um eine gemeinsame Stimme gegen aussen zu haben. So konnten sich die kantonalen Delegiertenversammlungen bei Stellungnahmen zu Gesetzgebung, Öffentlichkeitsarbeit oder Fundraising Gehör verschaffen. Der Schritt von den kantonalen Dachorganisationen hin zu einem nationalen Dachverband wurde ebenfalls gewagt: Der «Verband schweizerischer Armenerziehungsvereine» wurde auf Initiative des reformierten alt Pfarrers Friedrich Küchler (gestorben etwa 1906) aus Unterseen BE am 15. April 1901 in Olten ins Leben gerufen, 35zwecks «Besprechung der für die Jugenderziehung und Jugendfürsorge brennenden Fragen». 36
| 1848 |
AEV des Kantons Baselland BL |
| 1849 |
AEV des Bezirks Arlesheim BL |
| 1849 |
AEV des Bezirks Liestal BL |
| 1849 |
AEV des Bezirks Waldenburg BL |
| 1855 |
AEV des Bezirks Sissach BL |
| 1856 |
Kinderversorgungsverein des Bezirks Zofingen AG |
| 1857 |
AEV des Bezirks Brugg AG |
| 1860 |
AEV des Bezirks Aarau AG |
| 1860 |
AEV des Bezirks Lenzburg AG |
| 1861 |
AEV des Bezirks Bremgarten AG |
| 1862 |
Armenkinder-Erziehungs-Verein des Bezirks Muri AG |
| 1862 |
AEV des Bezirks Baden AG |
| 1863 |
Verband Aargauer Armenerziehungsvereine |
| 1864 |
AEV des Bezirks Zurzach AG |
| 1865 |
AEV des Bezirks Kulm AG |
| 1878 |
AEV Olten-Gösgen SO |
| 1880 |
AEV Thierstein SO |
| 1880 |
AEV Solothurn-Lebern SO |
| 1882 |
AEV des Kantons Thurgau TG |
| 1882 |
AEV des Bezirks Laufenburg AG |
| 1888 |
AEV des Bezirks Balsthal-Thal SO |
| 1889 |
AEV des Bezirks Rheinfelden AG |
| 1890 |
AEV Kriegstetten/Wasseramt SO |
| 1892 |
AEV Bucheggberg SO |
| 1894 |
AEV des Bezirks Balsthal-Gäu SO |
| 1898 |
Verband Solothurner AEV SO |
| 1900 |
Verband schweizerischer AEV |
| 1906 |
AEV des Bezirks Dorneck |
Tabelle 1: Gründungsjahre der kantonal-, bezirks- oder amteiweise geführten Armenerziehungsvereine inklusive ihrer Dachverbände (kursiv hervorgehoben), 1848–1906 37
Kollektivmitglieder dieses schweizerischen Verbands waren neben den Armenerziehungsvereinen die Berner Gotthelfstiftungen, das Landwaisenhaus Basel, die evangelischen Erziehungsvereine Toggenburg und Rheintal im Kanton St. Gallen, verschiedene evangelische Pfarrämter und die Fischinger Waisenanstalt St. Iddazell im Kanton Thurgau. Als Einzelmitglieder traten mehrere Waisen- und Hausväter, Inspektoren und Amtsvormünder sowie Exponenten der Jugendfürsorge wie Pfarrer Albert Wild aus Mönchaltorf oder Jakob Kuhn-Kelly aus St.Gallen dem Gremium bei. 38Nur 20 Jahre nach dessen Konstituierung stellte der schweizerische Dachverband seine Tagungen wieder ein, da er sich wegen des expandierenden Jugendhilfswerks Pro Juventute (1912 gegründet) und des mit fast identischen Aufgaben betrauten, längst etablierten Verbands Schweizerischer Armenerzieher (1844 gegründet) für überflüssig hielt. 39
Die Namensänderung von «Armenerziehungsverein» hin zum zeitgenössischeren Begriff «Jugendfürsorgeverein» wurde im Fall der Aargauer Vereine im Jahr 1946 und bei den Solothurner Vereinen in den 1960er-Jahren vorgenommen. Im Kanton Thurgau entstand aus dem Armenerziehungsverein im Jahr 1970 der «Verein für Erziehungshilfe», einzig im Kanton Basel-Landschaft existiert noch heute der Armenerziehungsverein. Dieser gründete im Jahr 1965 – benannt nach dem ersten hauptamtlichen Inspektor des Vereins – die Birmann-Stiftung, die Familien- und Jugendberatung leistet.
Die Studie über die deutschschweizerischen Armenerziehungsvereine soll in einem sozialgeschichtlichen Kontext gelesen werden. Dieser umfasst im weitesten Sinn die Analyse gesellschaftlicher Schichtung in ihrer Struktur und ihrem Wandel, «Vereinigungen und Bewegungen in der Gesellschaft», deren Interaktion miteinander sowie «das Handeln von gesellschaftlichen Formationen oder Gruppen». 40Dabei liegt der Gesellschaftsgeschichte als grundlegende Konstante das menschliche Leben in sozialen Beziehungen zugrunde, das im «Spannungsfeld von sozialer Ungleichheit stattfindet». Insbesondere befasst sie sich mit Gruppen, Schichten und Klassen sowie den Ursachen und Folgen sozialer Prozesse wie unter anderem den Auswirkungen der Industrialisierung. Ihr Ansatz ist «eher analytisch als hermeneutisch», das Erklären steht mehr im Zentrum als das reine Verstehen. 41Beim Erfassen und Darlegen von historischen Phänomenen steht nicht das individuelle, sondern das kollektive «Handeln und Leiden» im Mittelpunkt. 42Die Abhandlung setzt sich mit der vereinsgetragenen Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen in den vier Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn und Thurgau auseinander. Nur in diesen Kantonen existierten «Armenerziehungsvereine». Der Forschungsgegenstand ist somit geografisch überregional angesiedelt, folgt aber – aufgrund der Organisation der Vereine – den Kantonsgrenzen und nicht wirtschaftlich-sozialen Regionen. Der Untersuchungszeitraum wurde anhand zweier Eckdaten des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins gewählt: der Gründung 1848 sowie der Reorganisation 1965. 43Dies geschah im Bewusstsein, dass der Namenswechsel keine eigentliche Neuorientierung in der Aufgabenerfüllung der Vereine bewirkte, sondern sich lediglich dem zeitgenössischen Sprachgebrauch annäherte.
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