Im ersten Drittel der Studie wird nach der Verortung der Armenerziehungsvereine innerhalb der Sozietätenbildung und der stetig wachsenden Anzahl von Schweizer Institutionen für die dauerhafte «Platzierung» von Kindern und Jugendlichen gefragt. Dabei sollen die Vereine gegen «aussen», das bedeutet gegen Vereine mit ähnlichem Profil, abgegrenzt werden. Anschliessend wird eine andere Perspektive eingenommen: Die Armenerziehungsvereine werden in ihrem massgebenden Rahmen, dem kantonalen Kontext, betrachtet. Wie gestalteten die Vereine ihre Handlungsräume (Partizipation), wie interagierten sie mit Partnern, und wie reagierten sie auf Veränderungen (Aushandeln)? 44Welche Impulse gingen von ihnen in der kantonalen «Fürsorgelandschaft» aus, konnte ein reziproker Informationsaustausch geschaffen werden? Insofern werden die staatlichen Akteure, die Funktionsträger und Exekutivmitglieder, in die Studie einbezogen und erscheinen als weitere teilautonome Einheiten, «die ihrerseits im Handlungsraum des Politischen agieren und kommunizieren». 45Die Profilierung der aargauischen, solothurnischen, basellandschaftlichen und thurgauischen Armenerziehungsvereine mündet in eine Synthese, die das «Vereinskonzept» darlegt. Hier wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Vereine eine Alternative zur kommunal praktizierten Fremdplatzierung im Sinn hatten. Stellt die Fremdplatzierung durch einen Armenerziehungsverein einen Spezialfall dar?
Im zweiten Drittel des Buchs stehen die Handlungsweisen und -spielräume der Vorstandsmitglieder bei der konkreten Armenpraxis im Zentrum. Administrationsabläufe wie «Vereinseintritt», «Platzierung», «Pflegeelternsuche», «Kontrolle» oder «Entlassung» werden quantitativ-analytisch dargestellt. Dabei kann die Kongruenz zwischen der «ideellen» und der «tatsächlichen» Armenfürsorge überprüft werden. Mit der Darlegung der verschiedenen Stationen der Fremdplatzierung werden auch die «Rollen» und das «Rollenverständnis» aus Vorstandsperspektive qualitativ charakterisiert: Welchen Part übernehmen Vorstandsmitglieder, Gemeindebehörden, Herkunftsfamilien, Pflegeeltern und Pflegekinder?
Im letzten Drittel wird die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Vorstände der Armenerziehungsvereine angesprochen. Wie begründeten die Vorstandsmitglieder ihre Teilnahme in den Vereinen, worin lag ihre Motivation? Anhand welcher Kriterien leiteten sie eine gelungene Erziehung beziehungsweise eine erfolgreiche Intervention ab? Wie stark kontrastierte diese Eigenwahrnehmung zu jener der «Hilfeempfänger», der Pflegekinder? Und wie beurteilten zeitgenössische Exponenten und Fachkollegen die Vereinstätigkeit in einem Umfeld, das durch die Professionalisierung der Fürsorgeberufe und der kantonalen Verwaltung Veränderungen unterworfen war? Wurde die einst als pionierhaft umschriebene freiwillige Tätigkeit zum Stigma?
Die Fragestellungen teilen sich somit in eine makro- und eine mikroperspektivische Ebene auf. Die Einordnung der Armenerziehungsvereine im gesamtschweizerischen und kantonalen Kontext sowie die Profilierung der Vereinskonzepte gehören zur ersteren. Mikrostudien werden besonders im Bereich des Phasenablaufs der Fremdplatzierung getätigt, dies ist den kantonal unterschiedlich vorkommenden quantitativen Quellen geschuldet. Wo immer möglich, werden die Ergebnisse auch mit der Makroperspektive in Bezug gesetzt. Die «Erkenntnisinteressen» 46und «Absichten» des Buchs, die in methodologischer Hinsicht dargelegt werden müssen, liegen vornehmlich im analytischen und hermeneutischen Erkenntnisprozess: Wie funktionierten die Armenerziehungsvereine, und welchen Stellenwert nahmen sie in der regionalen und kantonalen Fremdplatzierung ein? Bedeutete die Fremdplatzierung per Definition eine «schlechtere Kindheit» als das Aufwachsen in einer leiblichen Familie? Die Arbeit muss selbstverständlich auch in der gegenwärtigen Diskussion über die fürsorgerischen Zwangsmassnamen gesehen werden und berücksichtigt die damit verknüpften politischen Forderungen (Interessenpolitik), die mediale Präsenz der «Verdingkinder» und deren Gleichsetzung mit «Pflegekindern» (Definitionsdefizit) und nicht zuletzt auch die Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes und deren organisatorische Umsetzung in die sogenannten Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Professionalisierungsbestrebungen).
Quellenkorpus und Forschungslage
Die Aktenlage der Armenerziehungsvereine kann als ausserordentlich reichhaltig und vielfältig bezeichnet werden: Von 21 der insgesamt 28 Gesellschaften wurde Schriftgut überliefert – selbstverständlich in unterschiedlicher Vollständigkeit und unterschiedlichem Umfang . 47Im Folgenden werden diese Vereinsarchive und ihre Überlieferungsgeschichte kurz besprochen. Die Fülle korrespondierender Quellen aus der kantonalen Verwaltung erschliesst sich aus dem Fliesstext, den Fussnoten und dem Quellenverzeichnis.
Im Kanton Aargau sind die umfassenden Vereinsarchive der Armenerziehungsvereine der Bezirke Baden, Brugg, Bremgarten sowie Zurzach im Staatsarchiv des Kantons Aargau überliefert worden. Vom Armenerziehungsverein des Bezirks Zofingen gelangten die Vorstandsprotokolle ab Vereinsgründung im Jahr 1856 bis 1943 in das Stadtarchiv Zofingen. Die Fortsetzung der Protokollreihe und ein Band «Pflegekinderkontrolle» befinden sich beim Vereinsvorstand, dem heutigen Jugendfürsorgeverein des Bezirks Zofingen. In der Sammlung Murensia im Kloster Muri befinden sich die Protokolle und Jahresberichte des Armenkinder-Erziehungsvereins des Bezirks Muri. Vom Vereinsvorstand vernichtet wurde das Schriftgut der Armenerziehungsvereine Aarau (Teilkassation) 48und Kulm (Totalkassation). Die Archive der Armenerziehungsvereine der Bezirke Laufenburg, Lenzburg und Rheinfelden konnten vom Autor nicht aufgespürt werden. Verschollen bleiben die Protokolle des Verbands der Aargauer Armenerziehungsvereine.
Der an Aktentypen reichste und zugleich älteste Bestand ist derjenige des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins mit der Laufzeit 1839–1965. Der Nachlass umfasst Unterlagen der Vorgängerinstitution – des Landwirtschaftlichen Vereins Baselland 49– und die Unterlagen des Kantonalvorstands des Armenerziehungsvereins sowie von dessen vier Bezirkssektionen. Das erschlossene Archiv misst 2,6 Laufmeter und befindet sich in der Birmann-Stiftung in Liestal. Im Staatsarchiv des Kantons Baselland werden einige korrespondierende Unterlagen aus dieser Provenienz, 50insbesondere aber der (Teil-)Nachlass des ersten Armeninspektors des Kantons und langjährigen Präsidenten des Armenerziehungsvereins, Martin Birmann, aufbewahrt. 51
Zu den zentralen und wichtigsten Quellen zählen die Protokolle des Dachverbands der Solothurner Armenerziehungsvereine im Staatsarchiv Solothurn, die Weisungen für die bezirks- und amteiweise geführten Vereine oder Stellungnahmen an die Regierung beinhalten. Von den Armenerziehungsvereinen Thierstein und Olten-Gösgen sind hauptsächlich die Vorstandsprotokolle ab Gründung bis in die 1940er-Jahre, im Fall der Armenerziehungsvereine Wasseramt (vor 1988 Kriegstetten) und Solothurn-Lebern 52auch Buchhaltungsunterlagen im Staatsarchiv überliefert. Das aussagekräftigste Vereinsarchiv im Kanton ist dasjenige von Balsthal-Thal (aufbewahrt im Oberamt Thal-Gäu), das neben den Vorstandsprotokollen auch Unterlagen zur Pflegekinderadministration und zur Rechnungsführung enthält. Vom Vereinsarchiv des Armenerziehungsvereins Dorneck sind nur noch Jahresrechnungen fragmentarisch überliefert worden. 53Unauffindbar waren die historischen Archive der Armenerziehungsvereine Bucheggberg und Gäu.
Im Staatsarchiv des Kantons Thurgau wurde ein sehr konziser Bestand überliefert, der sich insbesondere durch vollständige Pflegekinderregister ab Vereinsgründung im Jahr 1882 bis in die 1970er-Jahre und teilweise darüber hinaus bis ins Jahr 2000 auszeichnet. Leider fehlen die Protokolle aus der Gründungszeit, die über die ersten Jahre des Vereins hätten Auskunft geben können. Ansatzweise kann diese Lücke durch Jahresberichte und Unterlagen der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft kompensiert werden.
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