Ernst Guggisberg - Pflegekinder

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In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin Vereine mit Bildungszweck; in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Thurgau wurden sie Armenerziehungsvereine genannt. Durch Fremdplatzierung in «rechtschaffenen» Pflegefamilien und Anstalten wollten sie «verwahrloste» Kinder nicht nur versorgen, sondern auch erziehen und so einen Beitrag zur Überwindung von Armut leisten.
Ernst Guggisberg legt in seiner Studie dar, welche Bedeutung die Armenerziehungsvereine als Vertreterinnen der privaten Armenpflege in der schweizerischen «Fürsorgelandschaft» hatten und in welchem Verhältnis sie zur öffentlich-rechtlichen Armenpolitik standen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur historischen Armutsforschung, der ausserfamiliären Erziehung und bietet eine weitere Perspektive zur aktuellen Diskussion um Verdingkinder und weitere Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

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Für fachliche Hinweise danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen der Staatsarchive Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn, des Schweizerischen Sozialarchivs, des Stadtarchivs Zofingen, des Archivs für Zeitgeschichte, der Schweizerischen Nationalbibliothek, der Kantonsbibliotheken Aargau und Thurgau, der Zentralbibliothek Solothurn und der ZHAW Bibliothek Soziale Arbeit. Einen innigen Dank möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen des Staatsarchivs Thurgau aussprechen, die auf ganz unterschiedliche Weise beim Gelingen der Arbeit mithalfen. Für die Bereitschaft zur Durchsicht von Teilen des Typoskripts danke ich Vanessa Procacci und Dr. Christina Siever. Ich danke dem Leiter des Verlags Hier und Jetzt, Dr. Bruno Meier, der Lektorin Regula Bühler und den Gestalterinnen Simone Farner und Miriam Koban für die kritische Auseinandersetzung mit dem Manuskript, die ansprechende Umsetzung und die gute Zusammenarbeit.

Den Druck haben Zuschüsse aus den Swisslosfonds der Kantone Aargau, Solothurn und Thurgau, dem Werenfels-Fonds der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft Basel, dem Dissertationsfonds der Universität Basel, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, der Fritz Mangold-Stiftung, der Christine Bonjour-Stiftung, dem Jugendfürsorgeverein Thal, des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins, der Gemeinnützigen Gesellschaft Baselland, der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft, der Aargauischen Gemeinnützigen Gesellschaft, des Jugendfürsorgevereins des Bezirks Aarau, des Evangelischen Kirchenrats Thurgau sowie des Jugendfürsorgevereins des Bezirks Bremgarten ermöglicht. Ihnen sei für das Interesse an meiner Dissertation herzlich gedankt.

Für moralischen Beistand möchte ich meinem Freundeskreis danken: allen voran Peter Gassner, MA interaction Design ZFH, dessen Kreativität und Können meine quantitativen Analysen aus dem Korsett der nüchternen Tabelle befreiten und auf die Ebene ansprechender Visualisierungen anhoben. Die langjährige Freundschaft und Verbundenheit ehrt mich tief. Für zahllose aufmunternde Gespräche danke ich Sabine Hess, Angela Bucher, lic.phil., Martina Rohrbach, dipl.Kons./Rest. FH, dem ganzen «heysorry-team», dem «Basler Duubeli-Egge», den Kolleginnen und Kollegen des «Master of Advanced Studies in Archival, Library and Information Science» sowie der «Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen».

Meinen Eltern, Renate und Ernst Guggisberg, und meiner Schwester Angela Santin danke ich für die uneingeschränkte Unterstützung auf dem langen Weg und den unbeirrbaren Glauben an das Erreichen meines Ziels.

Einleitung

Die Armenerziehungsvereine als Forschungsgegenstand

«…der Anfang einer umfassenden Auseinandersetzung mit einem dunklen Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte» 1

Die Kinder von heute sind die Zukunft von morgen – die Kinder von heute gestalten die Zukunft von morgen; und sie geben ihren Erfahrungsschatz an die kommende Generation weiter. Diese Aussage erfüllt die Leserschaft je nach Befindlichkeit mit Zuversicht oder mit Unbehagen – falls sie aber zutrifft, stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn die Kinder «schlecht» erzogen werden und sie den gesellschaftlichen Ansprüchen weder in sozialer, moralischer, religiöser, beruflicher noch in staatsbürgerlicher Hinsicht genügen?

Diese pessimistische Sichtweise umschreibt Bedenken der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts, die eng an zeitgenössische Diskussionen über die Auswirkungen der Industrialisierung hinsichtlich einer potenziellen degenerativen Armutsvererbung, den Zustand des «Volkskörpers» oder generell die «soziale Frage» geknüpft waren. Gemeinsamer Ausgangspunkt war die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche, die in einem «schlechten Umfeld» aufwuchsen, negative Eigenschaften in sich aufnehmen und an die nächste Generation weitergeben würden. 2Die Angst lag insbesondere in der Vorstellung begründet, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern wie in England oder Deutschland mutmasslich um das unmittelbar gesellschaftsbedrohende Massenphänomen Pauperismus handle, das hauptsächlich in den Grossstädten sichtbar würde. Armut galt nicht länger als individuelles Schicksal, sondern als «kollektive Gesamterscheinung» einer neuen gesellschaftlichen Klasse, dem Proletariat. 3

Was als moralisch gut oder schlecht galt, definierten die bürgerliche Gesellschaft, die Kirche, der Staat und nicht zuletzt auch die Wissenschaft. Begriffe wie «verwahrlost», «vernachlässigt» oder «sozial verwaist» umschrieben einerseits das vermeintlich von Kindern und Jugendlichen ausgehende Gefahrenpotenzial als zukünftige Erwachsene, andererseits deuteten sie auf eine ungenügend wahrgenommene Erziehungspflicht ihrer Eltern hin. 4Der Begriff «Verwahrlosung» war anscheindend allgemein verständlich und fand ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts Eingang in die Gesetzgebung, die praktische Armenfürsorge, die Psychiatrie, das Gerichtswesen und die Pädagogik. Dabei beschrieb er neben einem bereits existierenden Zustand auch dessen Ursachen und Folgen. Die attestierte Eigenschaft wurde auf missfallende Lebensumstände (soziale und moralische Faktoren), schlechtes Erbgut (biologische Faktoren) sowie mangelnde Erziehung (pädagogische Faktoren) zurückgeführt. «In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lösten sich erst das sozialdeterministische, dann das moralisierende und schliesslich das eugenische Interpretationsmodell der ‹Verwahrlosung› ab.» 5

Bei den Kindern wollte sich die bürgerliche philanthropische Gesellschaft – im Gegensatz zu «gescheiterten Existenzen» Erwachsener – korrigierend einbringen. Sogenannte Wohltäter schlossen sich im 19. Jahrhundert zu bürgerlichen Hilfsvereinen mit philanthropischer und pietistischer Ausrichtung zusammen und bewegten sich in der Armenfürsorge in einem damals vom Staat nur wenig mitgestalteten Feld. 6Die Professionalisierung der kantonalen Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts entwickelte sich erst ab den 1880er-Jahren zum modernen Fürsorgesystem. Wesentlicher Schritt war dabei die Einführung der obligatorischen Schulpflicht in der Bundesverfassung von 1874, sodass auch zunehmend Kinder Ziel stark pädagogisierter Fürsorgebestrebungen wurden. 7Das individuelle Lebensrisiko wie das Alter wurde erst mit der Einführung der AHV 1948 abgesichert, dasjenige der Invalidität im Jahr 1971. Auch die obligatorische Unfall- und Militärversicherung, die Erwerbsersatzordnung, das Krankenversicherungsgesetz und die kantonal geregelten Familienzulagen – allesamt solidarisch getragene Versicherungsleistungen – waren Ausdruck der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. 8

Die philanthropischen Sozietäten und die kantonale und kommunale Verwaltung versuchten die Schärfen der Armut zu mildern und konzentrierten sich auf Familien der Unterschichten, die dem aus ihrer Warte «gängigen» Familienmodell nicht entsprachen: Das Einkommen des Vaters musste für die ganze Familie ausreichen, und die Mutter sollte Hausfrau und sorgende Mutter sein. Wich eine Familiensituation aufgrund Erwerbsausfalls, Tod eines Elternteils oder der notwendigen Arbeitstätigkeit der Mutter vom bürgerlichen Ideal ab, gerieten oft die Kinder in den Fokus der Vereinsvorstände und Behörden. Dass deren bürgerliche Lebensführung und Moralvorstellungen nicht auf die harten Lebensumstände wirtschaftlich schwächer gestellter Familien angewandt werden konnten, wurde oft marginalisiert. 9Die Folgen des arbeitstätigen und deshalb abwesenden Elternpaars lagen für die «Versorger» auf der Hand: «So bleibt das Kind sich selbst überlassen; es ist auf die Strasse angewiesen und allen schädlichen Einflüssen preisgegeben und kommt so in grosse Gefahr, zu verrohen und zu verwahrlosen.» 10

Die Intervention in jene Familien sollte in Form der Armenerziehung geschehen. Pfarrer Albert Wild (1870–1950), unter anderem Präsident der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, umschrieb diese in seinem 1902 erschienenen «Vademecum für Armenpfleger» als «eine[s] der wichtigsten und heikelsten Gebiete der Armenfürsorge». Er unterschied auf der einen Seite die Erziehung der Erwachsenen und auf der andern die «Erziehung der Kinder der Armen». Bei Ersteren, die durch «Charakter- und Bildungsmängel bei normaler Intelligenz periodisch oder chronisch sich selbst in kritische Lage bringen», sah er die «Patronisierung» (Beaufsichtigung) als geeignete Massnahme, um «die Leute vor Stumpfsinn und Verwahrlosung und absoluter Verarmung […] zu retten». Bei Letzteren schlug er vor, dass diese «einem verkommenen Elternpaar amtlich und zwangsweise weggenommen und entweder in Anstalten oder Familien versorgt werden müssen, die also, wie man das nennt, sittlich gefährdet, oder bereits verwahrlost sind». 11

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