Wenn nun in dieser Hinsicht Reflexion als selbstbezügliche Handlung aufgefasst wird, dann können die vermeintlich „konkurrierenden Theorieansätze der normativen Ethik“ keinen Bestand an methodischem und inhaltlich-moralischem Wissen ausmachen (gleichsam als externe Setzungen), der bei Bedarf eingesetzt werden könnte, vielmehr sind die mit ihnen verbundenen methodischen, ethischen und moralischen Aussagen jeweils im Einzelnen erneut rechtfertigungsbedürftig. Da die philosophische Ethik aufgrund ihres Zieles, ein Wissen zweiter Ordnung zu entwickeln (reflexives Wissen vom moralischen Wissen), keine Moral neben und unter anderen Moralen darstellen kann,5 ist der Umgang mit dem vermeintlich „ungelösten Theorienpluralismus“ weder eklektizistisch und selektiv als Geltenlassen einzelner Aspekte, noch als eine Orientierung an einem übergeordneten Prinzip, wie zum Beispiel der subjektiven Nützlichkeit von Überlegungen für bestimmte Praxisbereiche, denkbar. In beiden Fällen führt die implizite „naturalistische Einstellung“6 gegenüber dem ethischen Nachdenken und seinen vorläufigen Ergebnissen zu einer Abschaffung der Rationalität der ethischen Reflexion selbst. Bleibt nun als Ausweg nur die Abstinenz von moralischen oder ethischen, inhaltlichen Antworten? Lässt sich überhaupt etwas Gehaltvolles und Abschließendes durch ethisches Überlegen „in Anwendung“ sagen?
Angesichts dieser Fragen haben sich zwei Weisen des Umgangs mit der Reflexivität und Ergebnisoffenheit des ethischen Nachdenkens etabliert, die ich im Folgenden darstellen und kritisch diskutieren möchte. Die erste Position, die sog. Bereichsethikkonzeption, geht davon aus, dass sich Abschließendes nicht mit Allgemeingültigkeitsanspruch, sondern immer nur mit partikularem Bezug auf Praxisbereiche sagen ließe. Inhaltliches im moralischen oder ethischen Sinne, so die zweite Position, ließe sich mit ethischen Mitteln vermutlich überhaupt nicht abschließend feststellen, jedoch könnten die invarianten Strukturen des Urteilebildens des ethischen Nachdenkens im Sinne einer Methode ermittelt werden.
3. „Bereichsspezifische Moral- und Ethikgeschichten“ – Probleme der Bereichsethik-Konzeption
Die Vorstellung unterschiedlicher Anwendungsbereiche des ethischen Nachdenkens – die sog. Bereichsethikkonzeption – geht vor allem auf das von Julian Nida-Rümelin herausgegebene Handbuch zur Angewandten Ethik (2005) zurück. Je nach Praxisbereich seien unter Umständen im Einzelnen jeweils andere Begrifflichkeiten und normative Kriterien angemessen (Nida-Rümelin 2005: 62f.). Das ethische Nachdenken könnte sich bereichsweise unterschiedlich entwickeln, wobei sich auch dessen Rationalität an unterschiedlichen Kriterien und Standards orientieren würde. Je nach empirischen Umstandsbedingungen könnten die allgemeinmoralischen Gesichtspunkte sowie tradierten ethischen Theorien in anderer Hinsicht produktiv weitergedacht werden. Und in der Tat haben sich zahlreiche Diskurse unter den Titeln der sog. Bereichsethiken etabliert: Bio- und Medizinethik, Umweltethik, Wirtschaftsethik oder neuerdings die Informationsethik, Polizeiethik oder spezifischer die Wildtierethik. Will man diese Konzeption von Angewandter Ethik pointieren, so kann man sich ein Additionsverhältnis vorstellen. Die Überlegungen einer allgemeinen, eher selbstzweckhaft betriebenen normativen Ethik und Metaethik werden empirisch-inhaltlich angereichert und unter den Bedingungen bestimmter Praxisbereiche, wie z.B. das Gesundheitswesen oder die politische Gestaltung von Großtechnik, spezifiziert. Zu einer allgemeinen Rationalitätstheorie, Argumentationstheorie oder ethischen Basistheorie sollen Überlegungen aus den einzelnen Praxisbereichen hinzukommen. Das epistemische Prinzip für diese angewandt ethischen Überlegungen ist dabei ein kohärentistisches; es geht darum, die Überlegungen solange fortzutreiben, bis sich zwischen allgemeiner Theorie, Beschreibung des Praxisfalles und den moralischen Intuitionen der Beteiligten ein harmonisches Gleichgewicht bzw. die Angemessenheit der moralischen Urteile einstellt (s. oben Abschnitt 2). Damit hat die Bereichsethikkonzeption jedoch nur das Problem benannt, es aber nicht gelöst. Denn entweder ist „Angemessenheit“ eine ästhetische Qualität und als solche nicht weiter argumentativ explizierbar. Oder es liegt doch ein Prinzip zugrunde, das Angemessenheit im Einzelnen bestimmbar macht. Ein derartiges Prinzip wird in der Bereichsethikkonzeption in Verbindung mit Nida-Rümelins kohärentistischer Theorie praktischer Rationalität jedoch nicht expliziert. Implizit muss jedoch ein solches unterstellt werden, um die Bestimmung der richtigen Erkenntnis im Einzelnen von der falschen leisten zu können. Andernfalls wäre je nach Interessenlage und moralischer Intuition Manches – je nach aktueller Konstellation im Handlungsbereich – mal wahr und mal falsch. Vollkommene Klarheit über die Richtigkeit von ethischen Aussagen ließe sich auf rationaler Basis nie ereichen. Es bleibt also fraglich, wie in den einzelnen, bereichsethisch charakterisierten Bereichen die methodische und moralische Güte von Aussagen der ethischen Überlegung jeweils identifiziert werden kann. Wenn für die Identifikation wiederum auf moralische Intuition und Angemessenheit verwiesen wird, liegt ersichtlicher Weise eine zirkuläre Behauptung vor (s. oben Abschnitt 2).
Der Hinweis auf die Existenz der bereichsethischen Diskurse und auch die zugrundeliegende Bereichsethikkonzeption bieten allerdings keine Hilfe zur Klärung der normativen Grundfrage, nach welchen theoretischen Standards ethisches Nachdenken in den Bereichen zur Umsetzung kommen soll. Es lassen sich gegen die Auffassung, „Anwendung in der Ethik“ ließe sich konzipieren als Anpassung und Fortentwicklung allgemeinethischer Überlegungen an die „moralischen Überzeugungen“, Bedürfnisse und Erfordernisse der Vertreter eines Praxisbereichs (Nida-Rümelin 2005: 60f.), mindestens drei Argumente als Einwände vorbringen.
Moralische Fragen lassen sich, so der erste Einwand, den „Bindestrich-Ethiken“ beliebig zuordnen. Hierzu ein Beispiel: Soll die moralische Frage, ob eine Umgehungsstraße durch ein bisher unberührtes Waldgebiet gebaut werden soll,1 nun eher innerhalb der Umweltethik, der Technikethik, der Wirtschaftsethik oder vielleicht sogar der Wildtierethik behandelt werden? Sicherlich werden in der Durchdringung der Frage moralische Belange berührt werden, die sich jedem dieser Titelwörter zuordnen ließen. Es wird ersichtlich, dass sich, je nach dem, was für relevant gehalten wird, unterschiedliche und letztlich eine unendliche Anzahl möglicher „Praxisbereiche“ und entsprechende Ethiken generieren ließen. Auch fällt die kategoriale Inhomogenität der Merkmale auf, die im Handbuch von Nida-Rümelin zur Bestimmungen der jeweiligen Bereichsethiken verwendet werden: Zur Definition wird u.a. verwiesen auf berufliche Tätigkeitsfelder, gesellschaftliche Subsysteme, bestimmte Personengruppen, aber auch auf allgemeine Aspekte des menschlichen Verhaltens, die überall relevant sind, oder akademische Diskurse und neue Disziplinen – zum Teil auch in Überschneidung und Kombination (Nida-Rümelin 2005: 64ff.). Die Liste der Bereichsethiken und somit auch jene der möglichen Maßstäbe der Angemessenheit des ethischen Nachdenkens ist in methodischer Hinsicht daher nicht informativ (vgl. Hubig 2015: Kap. 4; Hubig/Richter 2015). Und selbst wenn die Praxisbereiche über radikal eigene Ethikansätze mit jeweils unterschiedlicher Begrifflichkeit und Methodik verfügten, dann würde entweder die Unterstellung einer nicht bereichsunabhängig diskutierbaren und insofern jeweils beliebigen Bereichszuordnung von Moralfragen diese normativen Teilethikansätze ad absurdum führen (denn jedem kritischen Einwand ließe sich durch Verlagerung oder Spezifikation der Frage entgehen)2, oder die eigentliche Frage nach den Kriterien und Standards, die eine mögliche Zuordnung von einem reflexiven Standpunkt aus als richtig oder falsch kritisierbar machen würde, müsste vor und unabhängig zu den Praxisbereichen getroffen werden. Es müsste also erneut ein ethisches Theoretisieren vor der bindestrichethischen Theoriebildung angenommen werden, dessen Status als Ethik jedoch unklar bliebe.3
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