Abwägen und Anwenden

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Die sogenannte Angewandte Ethik erfährt seit Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung. Ihr Anspruch ist, in konkreten moralischen Problemstellungen einen Beitrag zur Orientierung zu leisten. Dass Ethik einen Bestand an Normen und Prinzipien auf reale Probleme in der Welt anwendet, ist freilich zu einfach gedacht. Denn weder die Problemformulierung noch die einschlägigen moralischen Normen können ohne Weiteres als begründet oder stets akzeptiert vorausgesetzt werden. In diesem Band werden Grundfragen der Anwendung in der Ethik kritisch reflektiert. In der Rechtsprechung ist die Anwendung von Normen zwar gut etablierte Praxis, neue Entwicklungen verlangen aber eine erneuerte methodologische Auseinandersetzung. In der Medizin und dem Bereich der Bildung lassen sich Fragen der ethischen Bewertung jenseits der Anwendung finden. Hier kommt abwägendes Denken über Normen und Werte ins Spiel, das unterschiedliche Wege ethischer Reflexion aufzeigt. Dieser Band trägt dazu bei, ethisches Erwägen konzeptionell und praktisch weiterzudenken und Bedingungen guter Abwägung zu erkunden.

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Vor diesem Hintergrund verliert auch die Frage, ob Prinzipien oder Fälle in der ethischen Urteilsbildung primär sind, an Bedeutung. Allgemeine Prinzipien sind den Einzelfällen, in denen sich Moralfragen auftun, nie ganz angemessen, aber derartige Fälle stellen sich nie ohne Bezugnahme auf Prinzipien dar. Auch allgemeine Aussagen über die Gültigkeit und Güte von Gründen sind in dieser Hinsicht allgemeine Prinzipien, die bei einer ethischen Urteilsbildung nicht fehlen können (vgl. dagegen Dancy 2006: 81). Selbst ein radikaler Partikularismus muss noch in epistemischer Absicht Prinzipien unterstellen, wie z.B. Nachvollziehbarkeit und Klarheit der Argumentation oder methodische Regeltreue.2 Die Problematik einer Anwendung von Prinzipien setzt die Trennung von Allgemeinem und Einzelnem als isolierbare Entitäten voraus. Die Frage ihrer nachträglichen Vermittlung ist daher in gewisser Weise künstlich, wie Hegel in der Begriffslogik der Wissenschaft der Logik ausführt (Hegel 1816/2003: 358ff.; vgl. Hegel 1830/1991, Enz. § 190). In Kritik eines nur subsumtionslogischen Denkens zeigt Hegel (vgl. Hegel 1816/2003: 374f.), dass dieses in Abstraktion von einem „tätigen Denken“3 hinsichtlich der Frage nach einer richtigen Vermittlung des Allgemeinen und Einzelnen „völlig zufällig und willkürlich“ wird (ebd.: 359f.). „Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, […] deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. […] Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden“ (ebd.: 359). Die Frage nach der richtigen Vermittlung ist also nicht aufgrund der Voraussetzung eines erkenntnistheoretischen Relativismus oder Subjektivismus o. ä. „zufällig und willkürlich“, sondern aus begrifflichen Gründen: Der formale Subsumtionsschluss besteht einerseits durch die klar definierte Funktion der verwendeten Termini (Subjekt, Mittelbegriff, Prädikat), andererseits und zugleich werden die Instanzen der Termini als „etwas Selbständiges vorgestellt“ und weisen also mehr Merkmale auf, als ihre im Schluss relevante Funktion (vgl. ebd.: 308f.). Die Frage, welches der vielen denkbaren Merkmale als Mittelbegriff das richtige sei, ist vor dem Hintergrund des subsumtionslogischen Paradigmas unentscheidbar, da es „immer übrigbleibt, dass noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade Gegenteil ebenso richtig abgeleitet werden kann“ (ebd.: 361). Es ist also, genauer gesagt, allein auf subsumtionslogischer Grundlage nicht entscheidbar, ob ein Schlusssatz wahr oder falsch ist, „obgleich für sich Prämissen und ebenso Konsequenzen [des Schlusses] ganz richtig sind“ (ebd.: 360).4 Wenn Konzeptionen dem subsumtionslogischen Paradigma verhaftet bleiben, dann wird philosophisches und somit auch ethisches Nachdenken hinsichtlich seines Anspruchs auf Richtigkeit beliebig. Es lässt sich keine Behauptung bzw. kein moralisches Urteil, insofern es sich als ein abgeleitetes präsentiert, kritisieren oder als falsch zurückweisen. Was aber haben wir nun durch die Auseinandersetzung mit Hegel gewonnen? Wie Hegel zeigt, kann das kleinteilig und formal darstellbare Schließen nicht isoliert von einem tätigen Denken, das sich selbst immer wieder zugleich über seine eigenen Voraussetzungen und Setzungen vergewissert, Anspruch auf Richtigkeit machen. Der prozessuale Vorgang des konkreten und auch reflexiven Schließens taucht im isoliert-abstrakten Blick auf Schlüsse nicht auf. Hegel weist letztlich darauf hin, dass im Subsumtionsmodell das eigentlich interessante philosophische Reflektieren als eine Tätigkeit, die sich nicht nur deduktiver Argumente bedient, gar nicht abgebildet wird. Wenn wir jedoch so etwas wie „ethisches Überlegen in Anwendung“ denken wollen, dann müssten wir diese Tätigkeit und die vorbehaltlose Reflexivität dieses Denkens berücksichtigen. Hegel diskutiert die erforderliche Aufhebung des „Formalismus des Schließens“ im Teleologiekapitel der Wissenschaft der Logik und bietet einen Vorschlag, wie die Beliebigkeit in der Wahl der Mittelbegriffe vermieden und wie hierbei Vermittlung gedacht werden kann (vgl. Hubig 2006: 125ff.). Diesem Lösungsvorschlag will ich hier nicht weiter nachgehen, sondern die aufgeworfene normative Problematik weiter mit Blick auf den vermeintlichen Schlüsselbegriff der Angewandten Ethik, „der Urteilskraft“, herausarbeiten.

5. Anwendung als „Urteilskraft + X“? Das Problem normativer Ansprüche

Der durch Kant geprägte Begriff der Urteilskraft gilt gemeinhin als das Vermögen zu urteilen und Zusammenhänge „richtig zu erfassen“ (Pieper 1989: 86). Es ist allerdings bekannt, dass sich bei Kant keine „Angewandte Logik“ des moralischen Urteils bzw. kein Konzept einer praktischen Urteilskraft findet (Höffe 1990). In der Diskussion der sog. „Angewandten Ethik“ wird allerdings dem Vermögen der Urteilskraft zumeist die Aufgabe zugewiesen, die „Lücke“ zwischen philosophischer Theorie und besonderer Situation zu schließen (Salloch 2016: 201). Es gilt als ausgemacht, dass hierfür das Konzept einer bloß nachträglich bestimmenden Urteilskraft – gleichermaßen wie das unzureichende Subsumtionsmodell – modifiziert werden muss (Salloch/Schildmann/Vollmann 2012: 257).

Beispielsweise geht hierfür Annemarie Pieper in ihren Überlegungen von der Typik der reinen praktischen Vernunft aus (vgl. Pieper 1989: 91f.), obwohl dieses Lehrstück keine angewandte Logik des moralischen Urteils entwickelt. Eigentlich müsste differenziert werden, ob es im Gebrauch des Begriffs „Urteilskraft“ eher um die (von Pieper hauptsächlich fokussierte) Frage gehen soll, eine ontologische Verträglichkeit eigentlich unähnlicher Bereiche (z.B. Freiheit – Natur, Sollen – Sein) als denkmöglich nachzuweisen, oder ob die Rede von Urteilskraft tatsächlich auf die normative Problematik einer Unterscheidung richtiger und falscher Urteile im Einzelnen bezogen ist. Auch in Piepers Rekonstruktion eines „methodischen Vorgehens der praktischen Urteilskraft“ (Pieper 1989: 87), ganz gleich, ob es als einseitiges „Übergehen“ oder ein „Hin- und Hergehen“ zwischen verschiedenen Bereichen (z.B. Norm und Empirie) (ebd.: 94f.) verstanden wird, bleiben die Bereiche getrennt und die Frage nach ihrer Vermittlung würde für sich betrachtet beliebig. Es ließe sich nämlich jeweils die Frage stellen, warum sich ein allgemeiner Zusammenhang durch Einsatz der Urteilskraft genauso, wie von Pieper beschrieben, konkretisieren muss? Weshalb hier also eine Denknotwendigkeit in normativer Hinsicht bestünde? Oder anders gesagt: Weshalb muss die Abstraktion notwendig auf diese allgemeinere Bestimmung führen? Wolfgang Wieland hat ausgearbeitet, dass ein derartiger Versuch, die Lücke zwischen unähnlichen Bereichen (z.B. Theorie – Praxis, Denken – bloßes Tun) als eine schrittweise Verringerung oder Steigerung der Allgemeinheit durch fallbezogene Urteilskraft o. dgl. überbrücken zu wollen, nicht durchführbar ist, sondern vielmehr in Aporien führt (Wieland 1989).

Weniger auf die ontologische, sondern stärker auf die normative Problemstellung fokussiert dagegen das Konzept einer „produktiv-reflektierenden Urteilskraft“ nach Sabine Salloch (Salloch et al. 2012: 254). Es wird versucht, das Verfahren der praktischen Urteilskraft als ein „Wechselspiel zwischen ethischem Prinzip und […] Situationsbeschreibung“ (Salloch et al. 2012: 260) bzw. als einen „dynamischen Ausgleich zwischen Prinzip, Regel, Fall und ‚Empirie‘“ (Salloch 2016: 28) auf den Begriff zu bringen. Das „produktiv-reflektierende Konzept“ von Urteilskraft erscheint gewissermaßen als ein drittes Modell zwischen Universalismus und Partikularismus. Die Urteilskraft sei in diesem Sinne für die Zusammenführung des Allgemeinen und Einzelnen zuständig. Der „Reproduktionsleistung der Urteilskraft [liegen] selbst keine Prinzipien zu Grunde“ (Salloch et al. 2012: 263), weil bei gegenteiliger Behauptung ein Regress der unendlichen Iteration des Verhältnisses „Allgemeines – Einzelnes“ auftreten würde und eine abschließende Vermittlung so nicht denkbar wäre (ebd.; vgl. auch Salloch 2016: 312). Es komme daher, um die Probleme eines bloßen Subsumtionsmodells zu vermeiden, auf die individuelle Urteilskraft an und letztlich auf das moralische Individuum selbst – „während ethische Prinzipien dem gängigen Verständnis nach einen überindividuellen Charakter haben, ist es jeweils meine Urteilskraft, die das Urteil im Einzelnen ermöglicht“ (Salloch et al. 2012: 265; Herv. i. Orig.). Sallochs Argument funktioniert folgendermaßen: Weil der Nachweis eines richtigen Gebrauchs der Urteilskraft nicht wiederum durch Verweis auf allgemeingültige Regeln dieses Gebrauchs möglich ist, da ansonsten der oben skizzierte Regress entsteht, soll nicht nach Regeln des richtigen oder falschen Gebrauchs der Urteilskraft gefragt werden bzw. nicht gefragt werden müssen. Trotz aller weiteren Ausführungen zu Zusatzprinzipien, Richtlinien und Verfahrensweisen ist damit die argumentative Verwendung des Topos „meine Urteilskraft“ immunisiert gegen jegliche Kritik (vgl. Richter 2017: 193ff.). Denn wie lässt sich ein „redlicher“ von einem manipulativen Verweis auf „meine Urteilskraft“ unterscheiden? Wie lassen sich Selbsttäuschung oder Irrtum ohne objektive Standards vermeiden? Wie soll z.B. zwischen einer ausgewogenen und „einer verzerrten und tendenziösen Auffassung von Situationsumständen“ unterschieden werden – Salloch verweist hier lediglich wiederum auf „die Urteilskraft“ als Entscheidungsinstanz (Salloch 2016: 205). Diese lässt sich jedoch, wie Salloch ausführte, nicht gemäß allgemeiner Prinzipien hinsichtlich ihres richtigen Gebrauchs kritisieren. Somit müsste jedoch jeder Gebrauch individueller Urteilskraft, auch wenn gänzlich unterschiedliche Situationsbeschreibungen oder kontradiktorische Bewertungen auftreten, gleichermaßen richtig sein. Damit wird aber jeglicher normative Anspruch, der sich mit dem Konzept „Urteilskraft“ verbinden ließe, unhaltbar und absurd. Die Rede von Urteilskraft, die Allgemeines und Besonderes richtig vermitteln soll, stellt also eher die Formulierung eines Problems dar und nicht dessen Lösung. Als Ausgangspunkt für eine Konzeption von „Ethik in Anwendung“ scheint der Topos einer „individuellen Urteilskraft“ also nur bedingt tauglich.

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