Abwägen und Anwenden

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Die sogenannte Angewandte Ethik erfährt seit Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung. Ihr Anspruch ist, in konkreten moralischen Problemstellungen einen Beitrag zur Orientierung zu leisten. Dass Ethik einen Bestand an Normen und Prinzipien auf reale Probleme in der Welt anwendet, ist freilich zu einfach gedacht. Denn weder die Problemformulierung noch die einschlägigen moralischen Normen können ohne Weiteres als begründet oder stets akzeptiert vorausgesetzt werden. In diesem Band werden Grundfragen der Anwendung in der Ethik kritisch reflektiert. In der Rechtsprechung ist die Anwendung von Normen zwar gut etablierte Praxis, neue Entwicklungen verlangen aber eine erneuerte methodologische Auseinandersetzung. In der Medizin und dem Bereich der Bildung lassen sich Fragen der ethischen Bewertung jenseits der Anwendung finden. Hier kommt abwägendes Denken über Normen und Werte ins Spiel, das unterschiedliche Wege ethischer Reflexion aufzeigt. Dieser Band trägt dazu bei, ethisches Erwägen konzeptionell und praktisch weiterzudenken und Bedingungen guter Abwägung zu erkunden.

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Der zweite Einwand betrifft das Problem der Nicht-Isolierbarkeit der ethischen Reflexion: Fragen der ethischen Reflexion „in einem Bereich“ führen notwendig auf allgemeine begründungstheoretische, erkenntnistheoretische oder ontologische Fragen. Es wird in den „Bereichen“ auch immer wieder reflexiv und höherstufig gefragt werden, was denn nun eigentlich ein gutes Argument ist und woran sich dieses erkennen lässt. Oder was wir meinen, wenn wir hier und jetzt von „gut“, „schlecht“ oder „ungerecht“ reden. Offensichtlich distanzieren wir uns bei derartigen Überlegungen von den Üblichkeiten und Bedingungen des Praxisbereichs, insofern allgemeine Begriffe zum Gegenstand der Auseinandersetzung werden. Es sind begriffliche Klärungen erforderlich, die empirische Information aus dem Handlungsbereich zwar einbeziehen, diese aber nicht als epistemische Autorität gelten lassen können.

Der dritte und letzte Einwand scheint mir jedoch entscheidend. Die Bereichsethikkonzeption muss einerseits annehmen, dass es viele Fälle des Anwendens von Ethik gibt – z.B. Ethik in der Medizin oder Ethik in Fragen der Technikgestaltung. Andererseits müsste sie erklären können, was dabei das jeweils Ethische ausmacht. Wie kann in den potentiell unendlich differenzierbaren Praxisbereichen ethische Reflexion von anderen Formen der kognitiven Auseinandersetzung mit Werten und Normen unterschieden werden? Denn die faktische Zustimmung der Akteure zu bestimmten Aussagen oder das Verschwinden von Verständnisschwierigkeiten kann verschiedene Gründe haben; nicht notwendig ist das eine Leistung ethischer Reflexion. Die Bereichsethikkonzeption kann hier entweder keine klare Unterscheidung anbieten oder sie muss über den einzelnen Bereich hinaus im Allgemeinen explizieren, was das ethische Reflektieren im Konkreten auszeichnet. Da also ein ethisches Theoretisieren angenommen werden muss, das logisch vor der bereichsethischen Theoriebildung, u.a. über mögliche Bereichszuordnungen disponiert und insbesondere als normative Kritik der moralischen Überzeugungen und Üblichkeiten auftritt,4 wird die Rede von einer eigentümlich bereichsethischen Theoriebildung hinfällig.

Aus diesen drei Argumenten lässt sich folgern, dass die Annahme einer sog. Angewandten Ethik im Sinne eines speziellen philosophischen Nachdenkens über Moralfragen, das sich je nach Bereich anders darstellen könnte, nicht plausibel ist. Man könnte einwenden, dass damit Julian Nida-Rümelins Konzeption womöglich missverstanden wäre; die Kritik könnte vielleicht auf das oben diskutierte Konzept einer kohärentistischen praktischen Rationalität zutreffen, nicht aber auf das Bereichsethikkonzept. Denn womöglich war die Rede von den Bindestrich- oder Bereichsethiken nur als pragmatischer Behelf gemeint – so ähnlich wie die Verwendung von Ismen zur Charakterisierung von philosophischen Positionen. Es könnte ja sein, dass die Rede von Bereichsethiken nicht klassifikatorisch-inhaltlich gemeint ist, sondern nur auf unterschiedliche empirische Information hinweist, die je nach Praxisbereich bei der ethischen Theoriebildung berücksichtigt werden müsste. Dieser Einwand würde allerdings eine Trennung der Theoriebildung über die praktische Rationalität ethischer Reflexion und der ethischen Theoriebildung in verschiedenen Praxisbereichen voraussetzen. Die Argumentation in den Abschnitten 1 und 2 sowie die drei Argumente gegen die Bereichsethikkonzeption in diesem Abschnitt sollten jedoch deutlich machen, dass eine Trennung von nur allgemeinethischen einerseits und nur anwendungsbezogenen Überlegungen andererseits aufgrund der Reflexivität des philosophisch-ethischen Reflektierens nicht durchzuhalten ist. Wenn die Bereichsethikkonzeption also lediglich als pragmatischer Behelf zur Markierung von Forschungsinteressen gemeint ist, dann ist das sicherlich unproblematisch und legitim. Ist sie jedoch als Theorie über die Methode einer Konkretisierung ethischer Reflexion gemeint, dann ist sie unzureichend.

Im Gegensatz zur Bereichsethikkonzeption gehen andere Positionen davon aus, dass sich vermutlich wenig Inhaltliches oder Abschließendes im moralischen oder ethischen Sinne mit Blick auf verschiedene Praxisbereiche sagen ließe. Jedoch könnten die invarianten Strukturen des Urteilebildens , wie sie in jedem Praxisbereich vorkommen könnten, ermittelt werden.

4. „Das Allgemeine und das Besondere“ – Probleme einer Modellierung des angewandten ethischen Urteils (nach Hegel)

Welche invarianten Strukturen des Urteilebildens im Sinne einer „Ethik in Anwendung“ lassen sich feststellen? Einigkeit besteht weitgehend darin, dass die sog. „subsumptive option“ (Dancy 2004: 3) das ethische Nachdenken nicht angemessen abbildet. „Anwendung“ würde demnach am Vorbild der logischen Deduktion konzipiert. Moralisch bedeutsame Situationen würden gedanklich vorsortiert und als Fälle der Entsprechung oder des Widerspruchs zu allgemeinen Prinzipien klassifiziert – diese Konzeption ist isoliert betrachtet zum Teil nicht plausibel und führt verschiedentlich in theoretische Probleme (vgl. z.B. Hegel 1816/2003: 359-363; Hubig 1995: 65ff.; Wieland 1989). Das Subsumtionsmodell bildet u.a. gerade das entscheidende normative Problem der Abstraktion und Reduktion von Situationen auf Allgemeines nicht ab. Wovon aber soll angesichts bestimmter Situationen in welcher Hinsicht abstrahiert werden? Welche Abstraktion ist die richtige? Allgemeine Regeln geben, wenn sie, wie im Subsumtionsmodell, isoliert vorgestellt werden, über ihren richtigen Gebrauch keine Auskunft. Aber auch das vermeintliche „Gegengift“ eines nur kasuistisch-induktiven Modells, dem entsprechend ethisches Nachdenken moralische Prinzipien, ethische Theorien und allgemeine Gesichtspunkte des Moralischen nur beiläufig und ausgehend vom „jeweiligen Fall“ berücksichtigen oder erneut erschließen soll, überzeugt nicht (vgl. Bayertz 2008: 174f.). Denn entweder erweist sich das kasuistische Bottom-Up-Konzept als komplementär zu moralphilosophischen Überlegungen, die allgemeine Maßstäbe und Normen entwickeln, oder es liegt ein Selbstwiderspruch der Konzeption vor, da beim ethischen Argumentieren immer Allgemeines in methodologischer Absicht vorausgesetzt oder aufgesucht werden muss (vgl. Heinrichs 2008: 50f.); andernfalls stünde zum Beispiel kein Standpunkt zur Kritik normativer Geltungsansprüche zur Verfügung. In der Literatur wird daher häufig ein „drittes Modell“ empfohlen (vgl. Salloch/Schildmann/Vollmann 2012: 263; Bayertz 2008), das Aspekte beider idealisierten Schlussweisen berücksichtigt und gleichsam kohärentistisch im Sinne der „Kreisförmigkeit einer kritischen Hermeneutik“ zusammenführt (Cortina 1998: 399; vgl. Schöne-Seifert 2008: 18f.). Derartige „dritte“ Konzeptionen, die Allgemeines und Besonderes vermitteln sollen, ohne eines der beiden Momente zu privilegieren, werden verschiedentlich auf Begriffe gebracht: Urteilskraft, Urteilskraft und Zusatzprinzipien, instrumentelle oder praktische Klugheit, reale Diskurse o. ä. Diese Konzepte gelten nicht mehr als „bloß“ theoretisches Denken, sondern als ein denkendes Tätigsein der „Anwender“, die Allgemeines und Besonderes nach bestimmten schematischen Verfahren der Urteilsbildung zusammenführen. Es gibt einige Modelle, die in heuristischer Absicht versuchen, ohne moralische oder dogmatische Vorgaben die unveränderliche Struktur des ethischen Nachdenkens hinsichtlich variabler Inhalte zu bestimmen. Exemplarisch genannt werden können das Konzept des praktischen Syllogismus in der Interpretation nach Julia Dietrich (Dietrich 2007b), das kohärentistische Modell der sittlichen Orientierung nach Johannes Fischer (Fischer 2000: 261f.) oder narrativ-hermeneutische Modelle, die die Urteilsbildung als produktive Weiterentwicklung im Sinne eines „Hin- und Hergehens“ zwischen Allgemeinem und seiner Instantiierung im Hier und Jetzt konzipieren (vgl. Mieth 2002: 65f.). Diese Modelle für „Ethik in Anwendung“ können sicherlich vor allem für die Argument-Rekonstruktion in der Lehre oder bei der Diskussion in Beratungsgremien eine gedankliche Stütze darstellen. Jedoch kann sich so etwas wie „Ethik in Anwendung“ in der Konzeption und Verfeinerung derartiger Modelle nicht erschöpfen. Denn bei der Formulierung abgeschlossener Modelle der moralischen und ethischen Urteilsbildung entsteht das Problem, dass sich die Modelle zugleich „selbst enthalten“ müssten. – Was heißt das? Aufgrund der Reflexivität und Ergebnisoffenheit des ethischen Nachdenkens, das mit dem normativen Anspruch auf Richtigkeit auftritt, müsste die Modellbildung und Setzung bei ihrer Aktualisierung jeweils erneut gegen Alternativen verteidigt und gleichsam immer wieder entwickelt werden. Es ist beispielsweise nötig, eine durch Argumentation begründete Antwort auf die Frage zu geben: Warum sollen wir hier und jetzt gerade dieses Modell von moralischer und ethischer Urteilsbildung anerkennen? Die Gegenmodelle zu der unreflektierten „subsumptive option“ einerseits oder zum radikalen Bottom-Up einer bloßen Fallbetrachtung andererseits bleiben zumeist doch noch dem Subsumtionsparadigma verhaftet, insofern sie in „naturalistischer Einstellung“1 getrennte Bereiche des Allgemeinen, Besonderen und Einzelnen unterstellen, um sodann die Entscheidung über deren richtige Vermittlung an die „Anwender“ zu delegieren. Jedoch müsste das Verhältnis des ethischen Nachdenkens zu seinem Modell mitberücksichtigt werden; wenn tatsächlich ethisch reflektiert wird, dann muss das Modell dieses ethischen Nachdenkens kritisiert, weiterentwickelt und verworfen werden können. Dann handelte es sich jedoch nicht mehr um das ursprüngliche Modell, das insofern nicht die vollständigen Maßstäbe und Kriterien der argumentativen Auseinandersetzung im Modus einer „Ethik in Anwendung“ enthalten hatte – es wurde ja zum Gegenstand der Kritik, Weiterentwicklung oder Korrektur.

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