ELThG² - Band 2

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Das ELThG² ist ein vierbändiges, breit angelegtes Lexikon, das alle Felder der Theologie aus protestantischer Perspektive in ökumenischem Horizont darstellt. Es richtet sich an Theologen in Wissenschaft und Praxis, kirchliche Mitarbeiter und theologisch interessierte Gemeindeglieder. Seine besonderen Kennzeichen sind die überkonfessionelle Ausrichtung, der interdisziplinäre Ansatz (Teilartikel aus den Bereichen Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Philosophie, Dogmatik, Ethik, Ökumene und Konfessionskunde, Missionswissenschaften, Soziologie sowie Praktische Theologie) und die Allgemeinverständlichkeit der Artikel.

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3. Ethische Aspekte

Orientierungen dafür, wie wir Leben vor Schädigungen schützen, lassen sich am ehesten aus den Ordnungen des Lebens selbst gewinnen. Natürliche Veränderungen im Erbgut verlaufen sehr langsam. Lebewesen entfalten eine eigene Dynamik (Wachstum, Vermehrung) und sind deshalb nicht wie Maschinen beherrschbar. Eingriffe ins Erbgut der Keimzellen können globale räumliche und zeitliche Auswirkungen haben, weil alles Leben unter natürlichen Bedingungen sich gegenseitig beeinflusst. Um schädliche Folgen zu vermeiden, müssten Eingriffe ins Erbgut grundsätzlich revidierbar sein und umso behutsamer vorgenommen werden, je tiefer die genetischen Grundlagen des Lebens durch sie umgestaltet werden können und je weniger die Folgen absehbar sind. Die Beachtung der in der Natur vorgegebenen Ordnungen hat daher eindeutigen Vorrang vor deren Überschreitung. Durch die G. kann es im Verbund mit anderen biotechnischen Methoden (z.B. Fortpflanzungsmedizin) auf lange Sicht leichter werden, das natürliche Leben von seinen genetischen Grundlagen her an die Eigengesetzlichkeiten der technischen Zivilisation anzupassen statt diese an die Vorgaben des natürlichen Lebens und die Wertordnung des Menschen.

Bes. Probleme wirft die Anwendung der G. beim Menschen auf. Das Spektrum der diagnostizierbaren genetisch bedingten Krankheiten wird ungeheuer ausgeweitet. Es ist aber unklar, welche Ziele man mit dieser Diagnostik verfolgen will. Ist es die größtmögliche Ausmerzung aller nicht wünschenswerten genetisch bedingten Eigenschaften (→ Eugenik) und die »Herstellung« eines von genetisch bedingten Krankheiten freien Lebens? Das wäre nur erreichbar über eine letztlich grenzenlose Ausweitung vorgeburtlicher Selektion von Menschenleben, das Träger krank machender Gene ist. Noch befindet sich auch die Gentherapie an Körperzellen im Stadium von Experimenten, die teils mit erheblichen Risiken für kranke Menschen verbunden sind. Mit ihnen eröffnet sich zugleich die Möglichkeit zur »Menschenzüchtung« durch unwiderrufliche Eingriffe ins Erbgut der Keimzellen. Erstmals wurden 2018 in China Kinder geboren, bei denen die Keimzellen mittels »Genscheren« (Genome-Editings) verändert wurden. Die G. stellt also eine Verfügungsmacht über das Leben dar, die zu einer Krise der Ziele beim »Machen des Machbaren« führt, nicht zuletzt in der Medizin. Ohne Bereitschaft zum Verzicht auf das »Machbare« und auch auf neue therapeutische Möglichkeiten wird der durch die G. ermöglichte »Fortschritt« nicht nach ethischen Gesichtspunkten und zum Wohl der Menschheit zu beeinflussen sein. Ethisch entscheidend ist, ob die G. beim Menschen auf die → Heilung eindeutiger Krankheiten begrenzt und nicht zur »Verbesserung« des »normalen« Lebens missbraucht werden kann.

Lit.: Deutscher Ethikrat: Die Zukunft der genetischen Diagnostik, 2013; ders.: Eingriffe in die menschliche Keimbahn, 2019; U. Eibach: Gentechnik und Embryonenforschung, 22005; ders.: Biotechnische Verbesserung der »Natur« des Menschen, Evangelium und Wissenschaft 37/2016, 99-120; J. Habermas: Die Zukunft der menschlichen Natur, 2001; Kirchenamt der EKD: Einverständnis mit der Schöpfung, 21997; dass.: Nichtinvasive Pränataldiagnostik, 2018.

U. Eibach

Genugtuung

I. religionsgeschichtlich

In vielen Religionen und in rel.-weisheitlicher Weltanschauung finden sich Opferpraktiken oder die Vorstellung, dass etwas oder jemand als → Opfer gegeben werden muss, um einen Zustand (die Welt, den Kosmos oder eine Gemeinschaft) wieder in die rechte, ursprüngliche, gute Ordnung zu bringen. Einzelne Menschen, Gemeinschaften von Menschen oder auch Lebenszusammenhänge, deren Teil der Mensch ist, erwarten G. für erlittenes Unrecht, für entstandene Schuld, für verursachten Schaden, speziell für genommenes Leben. Hintergrund ist ein Weltordnungsdenken, das durch fünf Elemente gekennzeichnet ist.

1. Die Welt ist ein universaler Ursache-Wirkungs-Zusammenhang.

In nahezu allen Kulturen und bei den allermeisten Menschen gibt es ein Wissen darum, dass die Wirklichkeit, in der sie leben, ein umfassender Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ist. Die klassische Physik, speziell die Mechanik, aber auch die moderne Ökologie-Bewegung haben diesen Sachverhalt – wenn auch auf ganz unterschiedliche Weise – im Bewusstsein gehalten.

2. Wirklichkeit ist »Schicksal wirkende Tatsphäre«.

Die Summe aller Wirkungen ergeben eine Tatsphäre, aus der sich der Mensch nicht lösen kann: Das, was eine Person (oder auch ein anderes Lebewesen) tut, holt sie irgendwann und irgendwie wieder ein. Das ist der Fluch der bösen (etwa auch der bösen ökologischen) Tat. Erwartet wird dann, dass die böse Tat den Täter ereilt; dass Unrecht aufgedeckt wird und der Täter seine »gerechte Strafe« erhält.

3. Schuld muss gesühnt werden.

Durch sein Tun kann ein Mensch dem Gesamt-Zusammenhang, in dem er lebt, Schaden zufügen. Dieser Schaden verlangt nach Ausgleich, nach einer Sühneleistung (→ Sühne). Er muss wieder »in Ordnung« kommen. Vergeltungsdenken hat darin seinen Sinn: Der Täter hat etwas zerstört oder ein Leben beeinträchtigt, und er trägt nun eine Schuld. Die Lebensbeeinträchtigung, die er anderen zugefügt hat, fällt auf ihn selbst zurück, und er soll nun mit seinem eigenen Leben für sie aufkommen. Es ist ein Unglück passiert, und es wird nach dem »Schuldigen« gesucht, es wird nach jmd. gesucht, dem man den Schaden aufbürden kann. Eher selten gibt es jemanden, der die Schuld freiwillig »auf sich nimmt«.

4. Irreparable Schuld kann Lebensrecht verwirken.

Der entstandene Schaden kann, weil irreparabel, so massiv sein, dass der Täter durch die Schuld, die er dabei auf sich geladen hat, sein Leben verwirkt hat. Wenn eine Person das Leben anderer beeinträchtigt oder es gar genommen hat, schuldet sie dieses genommene Leben. Diese Schuld belastet den gesamten Lebenszusammenhang und kann nur so gesühnt werden, dass einer die Schuld auf sich nimmt, ggfs. mit seinem Leben dafür einsteht. Die Verletzungen von Leben summieren sich im Endeffekt zum folgerichtigen → Tod (vgl. im NT Röm 6,23).

Ein Beispiel dafür sind die schamanistischen Jagdrituale in aller Welt (→ Schamanismus). Naturvölker wissen, dass durch das Erlegen eines Tieres auf der Jagd, selbst dann, wenn es zum eigenen Überleben nötig war, der Gesamtzusammenhang, dessen Teil die → Gemeinschaft ist, gestört und verletzt wird, eben weil hier anderem Lebendigen das Leben genommen wird. Diese Verletzung der Lebenswirklichkeitkeit wird mit Sicherheit auf die Menschen zurückwirken – wie etwa andere Tabubrüche (→ Tabu). Unfruchtbarkeit des Viehs, verkümmernde oder ausbleibende Ernten, missgestaltete Kinder etc. werden die Folgen sein. Der Mensch kann dem drohenden Unheil nur entrinnen, indem er sich buchstäblich ent-schuldigt. Das Nehmen anderen Lebens erfordert eigentlich die Dahingabe des eigenen Lebens. Da das nicht möglich ist, gibt der Schamane als der für die eigentliche Wirklichkeit zuständige Fachmann ein Ersatz-Leben an den Gesamtzusammenhang dahin (→ Sühne, → Stellvertretung). Fremdes Leben wird hingegeben anstelle des Lebens, damit man selbst nicht sterben muss.

5. Das Leben ist ein unentrinnbarer Schuldzusammenhang.

Die Jagdrituale zeigen den paradoxen Sachverhalt, dass ein tierisches Leben geopfert wird, damit man anderes tierisches Leben ungestraft – ohne negative Rückwirkungen auf den Jäger – töten kann. Dabei wird die ganze Ausweglosigkeit dieses Tuns deutlich. Eigentlich müsste es ein weiteres Opfer geben für das als Opfer dargebrachte Tier usw. Das Leben wird erkennbar als ein einziger Schuldverstrickungszusammenhang, aus dem es kein Entrinnen gibt.

Dass Menschen nur leben können, indem sie anderem Leben das Leben nehmen, indem sie sich also immer weiter in den dadurch entstehenden Schuldzusammenhang verstricken, aus dem es kein Entkommen gibt, das ist auch unabhängig von bibl. Offenbarung wahrnehmbar und erkennbar und zugleich Voraussetzung wie Rahmen für die bibl. Soteriologie (→ Erlösung).

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