Christoph Louven - Unternehmenskaufvertrag

Здесь есть возможность читать онлайн «Christoph Louven - Unternehmenskaufvertrag» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Unternehmenskaufvertrag: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Unternehmenskaufvertrag»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das vorliegende Handbuch beschreibt einen Unternehmenskaufvertrag ebenso wie die zentralen Fragen, die bei seinem Zustandekommen eine Rolle spielen. In einer sehr praxisorientierten Darstellung werden, dem Aufbau eines typischen Unternehmenskaufvertrags folgend, dessen Anatomie und wesentlicher Inhalt vorgestellt und es werden wesentliche Klauseln dargestellt und erläutert sowie durch Beispiele veranschaulicht. Punktuell werden bestimmte Verhandlungssituationen aufgegriffen und typische Argumente, die die Verhandlungspositionen stützen, vorgestellt.
Aktuelle Themen wie Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A, Absicherung vor Compliance-Risiken oder Inhalt und Reichweite von Jahresabschlussgarantien werden beleuchtet. Das Buch soll sowohl dem noch M&A-unerfahrenen Leser als Einführung als auch dem erfahrenen Praktiker zum Nachschlagen und Vertiefen einzelner Punkte dienen. Abgerundet wird die Darstellung durch zwei Musterverträge.

Unternehmenskaufvertrag — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Unternehmenskaufvertrag», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

3.5 Informationsmemorandum

128

Nach Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarungen erhält der Bieter das Informationsmemorandum, in dem im Vergleich zum Teaser der Name der Zielgesellschaft offengelegt wird und die für die Abgabe eines indikativen Angebots (mit Kaufpreisindikation) erforderlichen Informationen erteilt werden. Dazu gehören etwa

– (in der Regel aggregierte) Finanzkennzahlen (und zwar nicht mehr nur aus öffentlich zugänglichen Quellen, sondern oft auch aus Zwischenabschlüssen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen, den sog. Management Accounts), und zwar bezogen auf die Vergangenheit wie auf die Zukunft (Planungszahlen und deren Ableitung),

– ein Überblick über die rechtliche Struktur der Zielgesellschaft, deren Geschäftsbereiche und Produkte, Lieferanten und Kunden, Management und Personal,

– die Stellung der Zielgesellschaft am Markt (die dem Bieter ermöglichen soll, etwaige kartellrechtliche Schranken zu identifizieren) sowie

– etwaige Problemfelder und Risiken, auf die ein Bieter nach den Umständen bereits zu diesem Zeitpunkt hingewiesen werden sollte.267

129

Sind im Bieterkreis Wettbewerber, ist es empfehlenswert, kartellrechtlichzu prüfen, ob das Informationsmemorandum wettbewerblich sensible Datenenthält, die (jedenfalls in einer so frühen Phase) einem Wettbewerber nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das kann insbesondere bei nicht aggregierten oder anonymisierten aktuellen Angaben zu Preisen, Mengen, Margen, Kosten, Nachfrage, Lieferanten und Kunden der Fall sein. Als Daumenregel wird man allerdings davon ausgehen können, dass solche Daten typischerweise nicht schon im Informationsmemorandum aufgeführt werden.

130

Auch wenn das Informationsmemorandum das Interesse potenzieller Bieter wecken soll, ist aus juristischer Sicht darauf zu achten, dass die darin enthaltenen Informationen zutreffendsind. Anderenfalls kommt schon bei Fahrlässigkeit eine Haftung des Verkäufers insbesondere gegenüber später ausscheidenden Bietern (deren potenzieller Schaden frustrierte Aufwendungen sein können) nach §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB in Betracht. Das Verhalten seiner Berater (also etwa des M&A-Beraters des Verkäufers) muss sich der Verkäufer nach § 278 BGB zurechnen lassen, wenn dies nicht vertraglich ausgeschlossen worden ist. Angaben des Verkäufers ohne hinreichende Tatsachengrundlage „ins Blaue hinein“werden von der Rechtsprechung als bedingt vorsätzlich angesehen.268 Insoweit wäre auch ein Haftungsausschluss im Informationsmemorandum nach § 276 Abs. 3 BGB unwirksam. Empfehlenswert und üblich ist es, bereits in der Vertraulichkeitsvereinbarung die Haftung des Verkäufers so weit wie möglich auszuschließen. Sind die Klauseln der Vertraulichkeitsvereinbarung nicht mit den Bietern individuell ausgehandelt worden und als AGB zu qualifizieren, dann wäre auch ein Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit unwirksam und aufgrund des Verbots geltungserhaltender Reduktion von AGB insgesamt unwirksam.269 Ob es sich um AGB handelt, ist eine Frage des Einzelfalls, dürfte aber bei Haftungsausschlüssen im Informationsmemorandum näher liegen, da diese Klauseln üblicherweise mit den Bietern nicht verhandelt werden.270

131

Eine Haftung des Verkäufers(der sich im Rahmen des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Äußerungen seiner Berater zurechnen lassen muss271) gegenüber dem späteren Käufer nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGBscheidet hingegen richtigerweise aus. Denn ein Informationsmemorandum, das einem ausgewählten Kreis von Bietern auf der Grundlage von Vertraulichkeitsvereinbarungen zur Verfügung gestellt wird, ist keine öffentliche Äußerungim Sinne dieser Vorschrift.272 Das unterscheidet ein Informationsmemorandum z.B. von einem Immobilien-Exposé, das regelmäßig gerade für eine unbestimmte Zahl von – nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten – Interessenten erstellt wird, oft auch öffentlich, insbesondere auf der Homepage eines Maklers, einsehbar ist und das in der obergerichtlichen Rechtsprechung als öffentliche Äußerung qualifiziert worden ist.273 Nach der Gegenauffassung, die § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Informationsmemoranden für anwendbar hält, soll jedenfalls durch sorgfältige und einzelfallbezogene Ausgestaltung des Disclaimers im Informationsmemorandum die Eignung der öffentlichen Äußerung zur Beeinflussung der Kaufentscheidung ausgeschlossen werden können,274 sodass dies in der Praxis vorsorglich geschehen sollte. Allerdings dürfte der mit dem Käufer abgeschlossene Unternehmenskaufvertrag regelmäßig die gesetzliche Gewährleistungshaftung wirksam ausschließen. Zudem dürfte der Käufer regelmäßig im Rahmen der Due Diligence mit detaillierteren Informationen als denen im Informationsmemorandum ausgestattet werden und die Angaben im Informationsmemorandum im Rahmen seiner Due Diligence kritisch hinterfragen (und deshalb gerade nicht seiner Kaufentscheidung zugrunde legen), sodass seine Kaufentscheidung nur selten ausschließlich auf Informationen des Informationsmemorandums beruhen dürfte. Daher scheidet eine Verkäuferhaftung nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB wegen unzutreffender Informationen im Informationsmemorandum letztlich regelmäßig aus und hat keine große praktische Bedeutung.

132

Deshalb hat auch eine rechtlich mögliche Eigenhaftung des Beraters(also etwa einer Investmentbank), der das Informationsmemorandum erstellt hat,275 nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB keine große praktische Bedeutungerlangt.276 Sie kommt theoretisch in Betracht, wenn der Berater persönliches Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat. Es kommt darauf an, ob aufgrund der Expertise des Beraters eigene Prüfungen (hier des Bieters) entbehrlich werden.277 Dies ist aber gerade beim Informationsmemorandum nicht der Fall. Denn das Informationsmemorandum macht aus Sicht eines verständigen Bieters eigene Prüfungen gerade nicht entbehrlich. Allerdings ist das Informationsmemorandum eine Grundlage dafür, zu entscheiden, ob der Bieter in eine vertiefte Prüfung einsteigt. Ausnahmsweise mögen daher Ansprüche eines Bieters, der im Vertrauen auf Informationen frustrierte Aufwendungen für die Fortführung des Bieterprozesses veranlasst, denkbar sein.278

267Vgl. Rosengarten, in: Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck’sches M&A-Handbuch, § 3 Rn. 10; Jaques, in: Ettinger/Jaques, Beck’sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, C. Phase 2, Rn. 51. 268Dazu unten Rn. 277, 279. 269Haberstock, in: Holzapfel/Pöllath, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, Rn. 1338 und 1339. 270Haberstock, in: Holzapfel/Pöllath, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, Rn. 1336; Louven/Böckmann, ZIP 2004, 445, 450. 271Dazu im Rahmen des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB Seibt/Reiche, DStR 2002, 1135, 1139 und allgemeiner Schöne/Uhlendorf, in: Mehrbrey, Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf, § 7 Rn. 10. 272Louven/Böckmann, ZIP 2004, 445, 446. A. A. etwa Seibt/Reiche, DStR 2002, 1135, 1139. 273OLG Hamm, Urt. v. 29.4.2010 – 22 U 127/09, NJW-RR 2010, 1643. 274Seibt/Reiche, DStR 2002, 1135, 1139 mit einem entsprechenden Formulierungsvorschlag. 275Dazu ebenfalls Seibt/Reiche, DStR 2002, 1135, 1139. 276So zu Recht Schöne/Uhlendorf, in: Mehrbrey, Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf, § 7 Rn. 10. 277Schöne/Uhlendorf, in: Mehrbrey, Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf, § 7 Rn. 10 m.w.N. in Fn. 23. 278Schöne/Uhlendorf, in: Mehrbrey, Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf, § 7 Rn. 10.

3.6 Verfahrensbrief (Process Letter)

133

Im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Informationsmemorandum erhalten die Bieter einen ersten Verfahrensbrief( Process Letter I ). Darin wird der zeitliche Ablauf des Auktionsverfahrens bis zum indikativen Angebot einschließlich einzuhaltender Regeln und Fristen beschrieben und es wird den Bietern aufgegeben, welche Angaben das indikative Angebot enthalten muss (typischerweise sind dies der indikative Kaufpreis, seine Ableitung aus dem indikativen Enterprise Value ,279 die strategischen Pläne des Bieters für die Zielgesellschaft, vom Bieter etwa erwartete weitere Vollzugsvoraussetzungen und Angaben zur Finanzierung der Transaktion280).

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Unternehmenskaufvertrag»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Unternehmenskaufvertrag» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Unternehmenskaufvertrag»

Обсуждение, отзывы о книге «Unternehmenskaufvertrag» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x