Der Autor
Dr. med. Jürgen Brunner ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Supervisor und Lehrtherapeut. Er arbeitet als ärztlicher Psychotherapeut in eigener Praxis in München und ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Erst- und Zweitgutachter für Verhaltenstherapie bestellt.
Jürgen Brunner
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2., überarbeitete Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-041452-5
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pdf: ISBN 978-3-17-041453-2
epub: ISBN 978-3-17-041454-9
Nach 50 Jahren Richtlinien-Psychotherapie und Gutachterverfahren fand 2017 eine umfassende Strukturreform der ambulanten Psychotherapie statt. Das Gutachterverfahren wurde vereinfacht und verschlankt. 2019 wurde das Gutachterverfahren für ausschließliche Gruppentherapie abgeschafft. Auch für die Kombinationsbehandlung mit überwiegender Gruppentherapie ist keine Begutachtung mehr vorgeschrieben. Bei Fortführungsanträgen ist eine erneute Begutachtung nicht mehr obligat. Seit 2017 ist dadurch die Zahl der durchgeführten Begutachtungen erheblich zurückgegangen. Der Umfang des Berichts wurde offiziell von ursprünglich drei bis vier auf zwei Seiten reduziert. Allerdings ist das in der Praxis kaum praktikabel, denn durch die Reform sind inhaltlich keine Gliederungspunkte weggefallen. Die weit überwiegende Mehrheit der Berichte weist auch nach der Strukturreform einen Umfang von drei bis vier Seiten auf.
Die Strukturreform der ambulanten Psychotherapie und die Modifikation des Leitfadens zum Erstellen des Berichts an den Gutachter haben bei vielen Therapeuten zu Unklarheiten und Verunsicherungen geführt: Soll ich die biographische Anamnese jetzt komplett weglassen? Soll ich lern-, lebens- und entwicklungsgeschichtliche Aspekte jetzt nur noch innerhalb der Makroanalyse darstellen? Genügt eine Makroanalyse? Kann ich auf eine Mikroanalyse verzichten? Muss ich mich strikt an die Zwei-Seiten-Grenze halten? Wie soll das gehen? Soll ich den Bericht nur noch stichwortartig oder in ganzen Sätzen formulieren?
Deshalb ist es mir ein wesentliches Anliegen, in dem vorliegenden Buch eine konkrete Hilfestellung und praxisnahe Anleitung zu geben, wie ein qualitativ hochwertiger und erfolgreicher Bericht an den Gutachter zeitökonomisch verfasst werden kann. Es ist eine funktionale Einstellung, das Schreiben von Berichten nicht nur als lästige Pflichterfüllung und als unvermeidliches Übel zu betrachten, sondern zu utilisieren. Wenn Therapeuten die Berichte ernstnehmen, sorgfältig arbeiten und sich Mühe dabei geben, führt dies tatsächlich zu einer Qualitätsoptimierung. Ohne aussagekräftige Verhaltensanalyse und ohne ein daraus abgeleitetes stringentes Therapiekonzept gerät der Therapieprozess zu einem unfokussierten und planlosen Ad-hoc-Geschehen, das für Therapeuten wie Patienten gleichermaßen ineffektiv und frustrierend ist. Der Bericht kann nur dann die Qualität der Behandlung verbessern, wenn Hypothesen generiert werden und ein roter Faden deutlich wird. Durch den Bericht werden zudem wesentliche Anforderungen an die Dokumentationspflicht nach dem Patientenrechtegesetz erfüllt.
In vielen Berichten zeigt sich, dass nicht wenige Therapeuten ihre Mühe damit haben, eine plausible Verhaltensanalyse zu formulieren. Daher wird in diesem Buch Schritt für Schritt gezeigt, wie ein funktionales Bedingungsmodell erstellt werden kann. Auch die Themen Therapieziele, Prognoseeinschätzung und Behandlungsplan werden ausführlich dargestellt, da viele Therapeuten Schwierigkeiten damit haben, ein Behandlungskonzept aus der Verhaltensanalyse abzuleiten. Viele Behandlungspläne in Antragsberichten heißen zwar so, sind aber eigentlich keine. Sehr oft werden Therapieziele auf einer zu hohen Abstraktionsebene formuliert (Pauschalziele) und danach allgemeine störungsspezifische Techniken stichwortartig aufgezählt (Methodenliste). Eine stimmige Verbindung zwischen Verhaltensanalyse und Therapiekonzept wird oft nicht erkennbar. Solche Pseudo-Behandlungspläne sind in Antragsberichten leider Legion. Derartige Textbausteine sind weitgehend sinnfrei. Dadurch wird gerade keine Fokussierung der Behandlungsplanung erreicht. Durch schematische Standardformulierungen entsteht kein stimmiges und individualisiertes Konzept für die Therapieplanung. Die Aneinanderreihung solcher Phrasen ist in der Tat reine Zeitverschwendung. Das repetitive Lesen von solchen allgemeinen Lehrbuch-Überschriften, die nicht individuell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sind, kann zu einer Teil- oder Nichtbefürwortung führen. Die Psychotherapie-Richtlinie verlangt, dass aus dem funktionalen Bedingungsmodell stringent die Therapieziele individuell und konkret abzuleiten sind und dass die geeigneten Mittel zur Erreichung dieser Kernziele individualisiert auszuwählen sind. Die häufig in Antragsberichten angewandte Schrotschuss- oder Breitband-Technik mit umfassender Auflistung aller Interventionen, die es zu dieser Störung gibt, führt gerade nicht zu einem konzisen Behandlungsplan mit einem roten Faden, sondern zum Gegenteil.
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