Dafür könnte man auch locker selbst backen. Ob die Kundschaft aus Bequemlichkeit dennoch zur Tiefkühltorte greift, bleibt abzuwarten.
Übungsaufgaben
Aufgabe 3.1
Worin unterscheiden sich die Vollkostenrechnung und die Teilkostenrechnung?
Wozu brauchen Sie Kalkulationszuschlagssätze und wie werden diese berechnet?
Sie haben im Lotto mehrere Millionen Euro gewonnen und kaufen damit eine dahinsiechende Firma aus dem Telekommunikationssektor. Diese Firma verdient ihr Geld derzeit mit drei Produkten:
Verkauf der Kundendaten an diverse Gewinnspiel- und Lotterieunternehmen
Verkauf vorsintflutlicher DSL-Anschlüsse
Vermittlung von Handyverträgen für jeden Netzbetreiber
Das Unternehmen hat derzeit 1.500 Mitarbeiter. Davon arbeiten 20 Mitarbeiter in der Abteilung Adressdatenverkauf, 30 Mitarbeiter sind in der Abteilung Mobilfunk mit der Vermittlung der Handyverträge beschäftigt und 45 Mitarbeiter sorgen sich in der Abteilung DSL um die Kunden, die die vorsintflutlichen DSL-Anschlüsse geordert haben. 405 Mitarbeiter sind in der Verwaltung mit dem Verfassen von Arbeitsanweisungen und der Ganztagesbetreuung der Vorstände beschäftigt. Die restlichen 1.000 Mitarbeiter arbeiten im Marketing und sorgen dafür, dass der Bekanntheitsgrad des Unternehmens im Allgemeinen gesteigert wird.
Welche Personalkosten der genannten Abteilungen können den »produktiven« Einzelkosten und welche den »eher unproduktiven« Gemeinkosten zugeordnet werden?
Lösungen zu den Übungsaufgaben
Aufgabe 3.1
Bei der Vollkostenrechnung werden alle fixen und variablen Einzel- und Gemeinkosten auf die Produkte heruntergerechnet, bei der Teilkostenrechnung hingegen nur die variablen Einzel- und Gemeinkosten.
Mithilfe von Kalkulationszuschlagssätzen lassen sich Kostenstellengemeinkosten auf die einzelnen Produkte verteilen. Für die Berechnung dividieren Sie einfach die Gemeinkosten der Kostenstelle durch die Einzelkosten der Kostenstelle.
Die Personalkosten der Abteilungen Adressdatenverkauf, Mobilfunk und DSL sind Einzelkosten, da sie den Produkten direkt zugeordnet werden können. Die Personalkosten der Verwaltung und des Marketings können dagegen beim besten Willen nicht den drei Produkten direkt zugeordnet werden. Sie sind deshalb Gemeinkosten.
Teil II
Der Jahresabschluss: Bilanz und GuV erstellen
IN DIESEM TEIL …
Bekannterweise hat alles einmal ein Ende. So auch ein Geschäftsjahr. Und das bedeutet, dass wieder einmal ein Jahresabschluss ins Haus steht.
In diesem Teil dreht sich alles um genau diesen Jahresabschluss. Sie lernen zunächst die Geheimnisse einer Inventur und des Inventars kennen, ehe wir Ihnen die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten zeigen. Dann lernen Sie den grundsätzlichen Aufbau einer Bilanz, die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften sowie die Aktiv- und die Passivseite der Bilanz kennen. Und auch dieser Teil hat einmal ein Ende. Und an selbigem steht die Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Wir hoffen, dieser Teil ist für Sie ebenfalls ein Gewinn.
Kapitel 4
Gezählt und gewogen: Das Inventar
IN DIESEM KAPITEL
Die Inventur als Bestandteil des Jahresabschlusses
Das Inventar aufstellen
Erfolgsermittlung per Eigenkapitalvergleich
Jeder buchführungspflichtige Selbstständige oder gewerbliche Unternehmer muss bei der Eröffnung seines Traums oder zukünftigen Albtraums eine Liste mit dem gesamten für das Unternehmen eingesetzten Hab und Gut erstellen.
Die Bestandsaufnahme wird Inventur genannt. Bei einer Inventur müssen Sie den gesamten Inhalt in einem Verzeichnis, einer Liste, festhalten. Diese Bestandsliste wird Inventar genannt. Hierin werden das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden mengen- und wertmäßig erfasst.
In Deutschland ist der § 240 Inventar sowie der § 241 Inventurvereinfachungsverfahren HGB maßgeblich. Gemäß § 241a sind Einzelkaufleute von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.
In Österreich sind dies der § 191 Inventar und § 192 Inventurverfahren des UGB. In der Schweiz ist es der OR 958c. Im Schweizer Obligationenrecht wird das Inventar jedoch im Gegensatz zu den deutschen und österreichischen Gesetzen nicht definiert. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Inventar aufgestellt werden muss.
Jahresabschluss und Inventur
Doch damit nicht genug. Die Inventur muss jedes Jahr aufs Neue wiederholt werden. Sie ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses. Das ist auch der Grund, warum wir dieses Kapitel an den Beginn dieses Teils gestellt haben.
Kennen Sie den Film Wilde Kreaturen ? Die Story: Ein britischer Zoo wurde privatisiert und an einen US-amerikanischen Investor verkauft. Dieser fordert bei jeder Investition mindestens 20 Prozent Rendite ein. So auch von diesem Zoo. Andernfalls droht die Schließung. Gut, 1997 war das noch eine provokante Forderung. Heute werden 20 Prozent Rendite bei einigen Unternehmen als existenzbedrohend gewertet.
Aber was hat der Film nun mit dem Jahresabschluss zu tun? Ganz einfach: ohne Inventur kein Jahresabschluss und ohne Jahresabschluss kein Ergebnis. Dann erfahren Sie nie, ob Sie die 20-Prozent-Renditehürde geschafft haben oder nicht.
Stellen Sie sich nun vor, dass Sie einmal im Jahr im Zoo Inventur machen müssten. Das bedeutet, dass Sie eine Bestandsliste erstellen müssen.
In einer Bestandsliste, dem Inventar, ist alles, was im Zoo herumliegt oder herumläuft, nach zunehmender Liquidität aufzulisten. Dies bedeutet, dass zuerst das aufgelistet werden muss, was nur sehr schlecht schnell zu Geld zu machen wäre – ganz unabhängig davon, ob man das wirklich will. Dazu zählen zum Beispiel das Menschenaffenhaus, die darin untergebrachten Orang-Utans oder die Elefanten. Anders sieht es mit der Milch der Kühe vom Zoobauernhof aus. Diese könnte täglich frisch an die Zoobesucher verkauft werden. Am Ende der Liste stehen das Bankguthaben und der Kassenbestand.
Um das Inventar festzustellen, können Sie unterschiedliche Verfahren anwenden. So können Sie am Neujahrstag den gesamten Zoo zum Rapport vor das Verwaltungsgebäude bitten und hoffen, dass die Tiger kein Interesse an den Huftieren zeigen. Oder Sie überantworten die Aufgabe an die Zoomitarbeiter. Diese sind dann wohl einige Zeit im Zoo unterwegs und mit Zählen beschäftigt. Neben dieser etwas aufwendigen Methode gibt es aber sicher noch angenehmere Verfahren.
Das war im Grunde fast alles zum Thema Inventar und Inventur. Zumindest aus Sicht eines Zoos. Aus Buchhaltungssicht gibt es da noch ein paar erwähnenswerte Details. Immerhin ist das Inventar eine wichtige Grundlage der Bilanz.
Zählen: Die Inventurverfahren
In der Praxis werden meist folgende Inventurverfahren angewendet:
Stichtagsinventur
zeitversetzte Inventur
permanente Inventur
Stichprobeninventur
Viel Aufwand: Die Stichtagsinventur
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