Die schweizerische Taxonomie ist mehrsprachig. Alle Elemente gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. So soll die Auswertung auf internationaler Ebene erleichtert werden.
Internationaler Datenaustausch mit XBRL und ESEF
Die Taxonomie besitzt in einer wirtschaftlich verflochtenen Welt noch eine weitere Funktion: Jahresabschlüsse können über entsprechende Taxonomien zwischen Unternehmen, Banken, Börsenaufsichten, aber auch zwischen nationalen Finanzbehörden ausgetauscht werden. Und dies unabhängig davon, ob sie nach US-GAAP, deutschem HGB, IFRS, UGB oder dem schweizerischen Obligationenrecht erstellt wurden. Möglich macht dies das einheitliche Datenformat mit dem unaussprechlichen Namen XBRL.
Da der internationale Datenaustausch immer mehr an Bedeutung gewinnt, verlangt die US-Börsenaufsicht SEC die Geschäftsberichte zwingend in diesem Format. International agierende Konzerne, die auch an der US-Börse notiert sind, müssen ihre Jahresabschlüsse also auf jeden Fall im XBRL-Format zur Verfügung stellen.
Für den Datenaustausch wurden in den Taxonomien Mussfelder definiert, die einen Vergleich auf internationaler Ebene ermöglichen. Darüber hinaus wurden diese Felder auch inhaltlich beschrieben, damit jeder auch einigermaßen dasselbe darunter versteht.
Taxonomien auf Basis von XBRL werden heute bereits in vielen Ländern verwendet, zum Beispiel müssen die Jahresabschlüsse in Italien und Großbritannien seit einigen Jahren im XBRL-Format an die Finanzverwaltungen übermittelt werden.
Möchten Sie noch mehr Vier-Buchstaben-Abkürzungen? Die Verordnung 2018/815 der EU-Kommission verlangt seit dem Geschäftsjahr 2020 von kapitalmarktorientierten Unternehmen Jahresabschlüsse, die dem »European Single Electronic Format«, ESEF, entsprechen. ESEF basiert auf XBRL, genauer gesagt auf dem sogenannten »Inline-XBRL«. Aufgrund der Coronakrise wurde die Einführung auf das Jahr 2022 verschoben.
Auch in Asien wird auf den XBRL-Standard gesetzt. In Singapur müssen viele Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im XBRL-Format an die Finanzbehörden übermitteln. In Südkorea sind alle börsennotierten Unternehmen bereits seit 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse so bereitzustellen.
Vielleicht wird ja auf diesem Wege eines Tages eine gewisse Vereinheitlichung der Rechnungslegung erreicht, um die Unterschiede zwischen US-GAAP, IFRS, HGB, UGB und dem Obligationenrecht etwas zu verringern.
Übungsaufgaben
Aufgabe 7.1
Was versteht man unter einer Taxonomie? Gibt es nur eine oder gar mehrere Taxonomien?
Aus welchen beiden Modulen besteht die Taxonomie der E-Bilanz in Deutschland und was ist jeweils der Inhalt?
Worin liegt der Vorteil bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses mittels E-Bilanz?
Lösungen zu den Übungsaufgaben
Aufgabe 7.1
Die Taxonomie ist eine Art Kontenrahmen. Hieraus kann sich jedes Unternehmen bedienen und die benötigten Konten im Rahmen der E-Bilanz auswählen. Es gibt jede Menge Taxonomien. In Deutschland gibt es den Standardkontenrahmen, die Kerntaxonomie, und einige Branchentaxonomien für Unternehmen, die besonderen Regelungen unterliegen, wie zum Beispiel Banken oder Krankenhäuser. Daneben gibt es in etwa zwanzig weiteren Ländern jeweils eine oder mehrere Taxonomien.
Die Taxonomie besteht aus zwei Modulen, dem GCD-Modul und dem GAAP-Modul. Im GCD-Modul werden die Grunddaten zum Bericht, die Informationen zum Unternehmen und die Informationen zur verwendeten Taxonomie eingetragen. Im GAAP-Modul werden die Inhalte zur E-Bilanz in die Kerntaxonomie und Ergänzungstaxonomie eingetragen.
Der Vorteil der elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses liegt vor allem bei den Finanzverwaltungen, da durch die standardisierte Eingabe und Übermittlung schnell Inkonsistenzen aufgedeckt werden können. Durch die elektronische Übermittlung wird die Bearbeitung vereinfacht und so auch beschleunigt, was auch für die Unternehmen von Vorteil ist. Außerdem entsteht durch die E-Bilanz für die Unternehmen eine bessere Auswertbarkeit ihres Jahresabschlusses.
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