J. H. Schröder-Kay - Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Здесь есть возможность читать онлайн «J. H. Schröder-Kay - Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Standardwerk für Gerichtsvollzieher!Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere:die Neuregelungen für den
Auftragsbegriff in § 3 GvKostGdie Erhebung der Gebühren nach Nr. 207 und
208 (neu) KV GvKostG für die
gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO)die Gebühren- und Auslagenerhebung im
Eintragungsanordnungsverfahren (§ 882c ZPO)die Gebührenerhebung für die Einholung von
Drittauskünften.Auch die Kommentierung zur Erhebung von
Zustellungsgebühren wurde grundlegend überarbeitet.Das Werk bietet eine fundierte Kommentierung des Gerichtsvollzieher-kostengesetzes nebst Kostenverzeichnis, indem es praxisrelevante Probleme aufgreift und Lösungsvorschläge erarbeitet. Es ermöglicht ein vertieftes rechtliches Verständnis durch das Aufzeigen von Regelungszusammenhängen. Der kommentierte Leitfaden zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt einen schnellen Überblick über die für Gerichtsvollzieher wesentlichen Vorschriften.Eine Handübersicht der wichtigsten Gebühren liegt griffbereit im Buch.Die Gerichtsvollzieher in Ausbildung und Praxis, Gerichte, Dienstaufsichtsbehörden, Bezirksrevisoren und Prüfungsbeamten sowie Rechtsanwälte haben damit ein kompetentes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis zur Hand.

Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

42

Wegen der Kostenberechnung bei Anteilshaftungwird auf die Rn 43zu Nr 205 KVverwiesen.

XII. Vorpfändung

43

Die Definition des Begriffs „Auftrag“ bereitete nach der Reform des GV-Kostenrechts bei der Berechnung der Kosten für die Anfertigung und Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigungerhebliche rechtliche Schwierigkeiten, wenn sich die Vorpfändungsbenachrichtigung gegen mehrere Drittschuldnerrichtet. Die Landesjustizverwaltungen hatten in Nr 2 Abs 5 DB-GvKostGvorgegeben, dass es sich bei der Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung an mehrere Drittschuldner um mehrere Aufträge handelt. Die Zustellung an Drittschuldner und Schuldner sollte hingegen nur ein einheitlicher Auftrag sein, ohne dass dies allerdings in den DB-GvKostG ausdrücklich gesagt wurde. Bei der Anfertigung der Vorpfändungsbenachrichtigung hing das Vorliegen von einem oder mehreren Aufträgen u.a. davon ab, ob unterschiedliche Pfändungsvorschriften betroffen waren (vgl 11. Aufl, § 3 Rn 15, 17). Mit Art 19 OLGVertrÄndG wurde in Abs 2neu geregelt, dass es sich bei allen Amtshandlungen nach § 845 Abs 1 ZPO um denselben Auftraghandelt.[27] Für den Gerichtsvollzieher ergeben sich hierdurch bei der Gebührenberechnung kaum Unterschiede, weil er nach § 10 Abs 2 S 3 Nr 1 auch künftig für jede Zustellung eine gesonderte Zustellgebühr zu erheben hat. Auch das Wegegeld ist weiterhin für jede Zustellung zu erheben, sofern ein Weg zurückgelegt wird. Mit der Änderung des § 3wurde zugleich in Abs 4der Anmerkung zu Nr 711 KVausdrücklich bestimmt, dass das Wegegeld im Fall der Vorpfändung für jede Zustellung an einen Drittschuldner gesondert erhoben werden darf. Bei der Auslagenpauschale nach Nr 716 KVergibt sich allerdings durch die Regelung die Einschränkung, dass sie insgesamt nur einmal anfällt.

XIII. Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einen oder mehrere Drittschuldner

44

Nicht nachvollziehbar ist, weshalb mit den Änderungen durch Art 19 OLGVertrÄndG zwar die Zustellung von Vorpfändungsbenachrichtigungen an mehrere Drittschuldner, nicht aber die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen (Pfüb) an mehrere Drittschuldner gesetzlich geregelt wurde. Hierfür enthält § 3weiterhin keine unzweifelhaft eindeutige Regelung. Abs 2 S 1 Nr 2bezieht sich nur auf die Zustellung von Vollstreckungstiteln an Gesamtschuldner. Deshalb ist nach den obenstehend aufgeführten Grundsätzen, wonach die Aufzählung in Abs 2abschließend ist, davon auszugehen, dass es sich bei der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an mehrere Drittschuldner um mehrere Aufträgehandelt (vgl Nr 2 Abs 5 S 1 DB-GvKostG).

45

Die Durchführungsbestimmungen enthalten außerdem den Hinweis, dass es sich bei der Zustellung an Drittschuldner und Schuldnerum einen einheitlichen Auftraghandelt. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Zustellung an einen Drittschuldner und Schuldner untrennbar miteinander verbunden sind. Nach § 829 Abs 2 S 2 ZPO hat der GV den Beschluss dem Schuldner sofort zuzustellen, sobald die Zustellung an den Drittschuldner erfolgt ist. Die Zustellung unterliegt somit nicht dem Dispositionsrecht des Gläubigers, so dass es begrifflich problematisch wäre, hier von einem besonderen Auftragdes Gläubigers auszugehen.[28] Aus dieser Betrachtungsweise folgt nicht, dass der GV die Zustellung an den Schuldner unentgeltlich zu erledigen habe. Nach § 10 Abs 2 S 3 wird die Zustellgebühr unabhängig von der Zahl der Aufträge für jede Zustellung gesondert erhoben. Auch der frühere Streit, ob es sich bei der Zustellung des Pfüb an den Schuldner um eine Zustellung von Amts wegen oder auf Antrag handelt, kann dahingestellt bleiben, denn der Gesetzgeber hat in Abs 2der Vorbemerkung zum 1. Abschnitt des Kostenverzeichnisses ausdrücklich klargestellt, dass für die Zustellung des Pfüb an den Schuldner eine Zustellgebühr zu erheben ist. Allerdings darf der GV bei persönlicher Zustellung an Schuldner und Drittschuldner insgesamt nur ein Wegegeld erheben, denn die Sonderregelung in Abs 4der Anmerkung zu Nr 711 KVüber den gesonderten Wegegeldansatz bezieht sich nur auf die Fälle des § 10 Abs 2 S 1 und 2 und auf die Zustellung der Vorpfändung, nicht hingegen auf sonstige Zustellungen nach § 10 Abs 2 S 3 Nr 1. Auch bei der Auslagenpauschale verbleibt es dabei, dass diese für die Zustellung an Drittschuldner und Schuldner nur einmal anfällt (wobei sich allerdings durch den doppelten Gebührenanfall ebenfalls eine Erhöhung ergibt).

46

Aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016 (BGBl I, S 2591) ist Nr 2 Abs 5 DB-GvKostG dahingehend ergänzt worden, dass es sich auch bei einem Auftrag zur Zustellung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung an mehrere Banken kostenrechtlich um mehrere Aufträge handelt. Einen derartigen Beschluss hat der Gläubiger gem § 951 Abs 1 S 1 ZPO im Parteibetrieb an die kontenführende Bank zustellen zu lassen (BT-Drs 18/7560, S 44 zu § 951 ZPO-E). Wenn der Beschluss Konten bei mehreren Banken betrifft, hat der Gläubiger die Zustellung des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung an die verschiedenen Banken zu veranlassen. Dies entspricht der Rechtslage, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an verschiedene Drittschuldner zugestellt werden muss. Auf Rn 44wird insoweit verwiesen.

47

Der Hinweis in Nr 2 Abs 5 S 2 DB-GvKostG, dass es sich bei der Zustellung an Schuldner und Drittschuldner um einen einheitlichen Auftrag handelt, gilt hingegen für den Vollzug der vorläufigen Kontenpfändung nach § 951 ZPO nicht. Die für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in § 829 Abs 2 S 2 ZPO vorgegebene untrennbare Verknüpfung zwischen der Zustellung an Schuldner und Drittschuldner besteht beim Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nicht. Nach § 951 Abs. 2 ZPO hat nicht der Gläubiger, sondern das Gericht die Zustellung des Beschlusses an den Schuldner zu bewirken. Somit kann es nicht zu einer gleichzeitigen Beauftragung des GV mit einer Zustellung an Schuldner und Bank kommen.

XIV. Kombiniertes Verfahren

48

Ein einheitlicher Auftrag liegt auch vor, wenn ein Zustellungs- und Vollstreckungsauftrag (vgl Nr 2 Abs 3 DB-GvKostG) oder ein Vollstreckungsauftrag mit einem Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft in der Form verbunden wird, dass der GV auf Antrag des Gläubigers die Vermögensauskunft sofort abnehmen kann, wenn der Schuldner die Durchsuchung verweigert oder der Pfändungsversuch voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt (sog kombiniertes Verfahren).

49

Die frühere Sonderregelung, wonach die Bestimmung nicht anwendbar war, wenn der Gläubigergem § 900 Abs 2 S 2 ZPO der sofortigen Abnahme der eV widersprach,ist allerdings entfallen. Das Widerspruchsrecht des Gläubigers wurde bei der Neuregelung des Verfahrens durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung nicht übernommen. Zur Erläuterung ist in der allgemeinen Begründung (BT-Drs 16/10069, S 34) ausgeführt, dass der Gläubiger, der einen kombinierten Auftrag erteilt, mit einer Sofortabnahme der Vermögensauskunft rechnen müsse, an der er aus zeitlichen Gründen nicht teilnehmen könne. Das Problem der kostenrechtlichen Behandlung dieser Aufträge hat sich damit erledigt.

50

Weiterhin möglich ist gem § 807 Abs 2 S 1 ZPO ein Widerspruch des Schuldners.Hieraus ergeben sich allerdings keine besonderen kostenrechtlichen Konsequenzen. Wenn der Schuldner widerspricht, hat das kombinierte Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen und kann nicht rückwirkend wieder außer Kraft gesetzt werden. Somit gelten uneingeschränkt die nachfolgenden Hinweise für Kombi-Aufträge.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher»

Обсуждение, отзывы о книге «Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x