Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher
Begründet von
J. H. Schröder-Kay
Bearbeitet von
Karl-Heinz GerlachDipl.-Rpfl. (FH), Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium
und
Jens Peter EggersDipl.-Rpfl. (FH), Bezirksrevisor bei dem Landgericht Lüneburg
14., neu bearbeitete Auflage
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ISBN 978-3-8114-4471-3
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Durch die vorliegende Neuauflage wird die zuletzt im Jahr 2014 überarbeitete Kommentierung zum Gerichtsvollzieherkostengesetz auf den neuesten Stand gebracht. Neben einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen waren dabei insbesondere die wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfODG) vom 21.11.2016 (BGBl I, S 2591) von besonderer Bedeutung. Das Gesetz mit diesem äußerst sperrigen Namen enthält ein Sammelsurium unterschiedlichster Änderungen. Durch Artikel 12 werden im Gerichtsvollzieherkostengesetz die Bestimmungen über die Gebührenerhebung im Zusammenhang mit dem Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache (§ 802b ZPO) und bei der Erhebung von Daten nach §§ 755, 802l ZPO wesentlich geändert. Das Gesetz enthält aber auch Änderungen der ZPO, die sich unmittelbar auf das Gerichtsvollzieherkostenrecht auswirken. Hierzu gehören insbesondere die Änderungen des § 882c ZPO, mit denen geregelt wird, dass die Anordnung der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis Teil des Vollstreckungsverfahrens ist und dass der Gerichtsvollzieher die Anordnung dem Schuldner von Amts wegen zustellt. Die Änderungen machten eine vollständige Überarbeitung der Kommentierung zu den Nrn. 100 und 101 sowie 207 und 208 (neu) des Kostenverzeichnisses sowie wesentliche Änderungen in der Kommentierung zu § 3 erforderlich.
Mit der Neuauflage ist Justizoberamtsrat a.D. Gerhard Winter, der seit der 9. Auflage im Jahr 1992 an dem Werk mitgewirkt hat, aus Altersgründen ausgeschieden. Für seine langjährige engagierte und fachkompetente Arbeit gebührt ihm viel Dank und Anerkennung. Seine Nachfolge hat Justizrat Jens Peter Eggers übernommen. Herr Eggers ist als Bezirksrevisor bei dem Landgericht Lüneburg seit vielen Jahren mit den kostenrechtlichen Fragen und Problemstellungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bestens vertraut.
Wie alle früheren Auflagen, verfolgt auch die vorliegende das Ziel, dem Gerichtsvollziehernachwuchs in der Ausbildung, den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, den Gerichten, Dienstaufsichtsbehörden, den Bezirksrevisorinnen und Bezirksrevisoren, den Gerichtsvollzieherprüfungsbeamtinnen und Gerichtsvollzieherprüfungsbeamten sowie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein kompetentes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis zu sein.
Die Verfasser danken allen, die uns durch Informationen, Anfragen und Anregungen bei der Kommentierung unterstützt haben. Wir verbinden diesen Dank mit der Bitte um eine auch künftig gute Zusammenarbeit. Verbesserungsvorschläge oder auch Hinweise auf neu auftretende klärungsbedürftige Fragen sind uns jederzeit willkommen.
Hannover/Lüneburg,im August 2019 |
Karl-Heinz Gerlach Jens Peter Eggers |
Eggers |
Kostenverzeichnis Nrn 100 – 700, Leitfaden RVG |
Gerlach |
§§ 1 – 20 GvKostG, Kostenverzeichnis Nrn 701 – 716, § 788 ZPO |
Zitiervorschlag
Schröder-Kay/ Bearbeiter § 1 Rn 1
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Kapitel I Texte
A. Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
B. Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
C. Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz
D. Justizbeitreibungsgesetz
Kapitel II Erläuterungen zum Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz – GvKostG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kostenfreiheit
§ 3 Auftrag
§ 3a Rechtsbehelfsbelehrung
§ 4 Vorschuss
§ 5Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde, Gehörsrüge
§ 6Nachforderung
§ 7Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
§ 8Verjährung, Verzinsung
§ 9Höhe der Kosten
Abschnitt 2Gebührenvorschriften
§ 10Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 11Tätigkeit zur Nachtzeit, an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen
§ 12Siegelungen, Vermögensverzeichnisse, Proteste und ähnliche Geschäfte
Abschnitt 3Auslagenvorschriften
§ 12a Erhöhtes Wegegeld
Abschnitt 4Kostenzahlung
§ 13Kostenschuldner
§ 14Fälligkeit
§ 15Entnahmerecht
§ 16Verteilung der Verwertungskosten
§ 17Verteilung der Auslagen bei der Durchführung mehrerer Aufträge
Abschnitt 5Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 18Übergangsvorschrift
§ 19Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 20 (aufgehoben)
AnlageKostenverzeichnis
Abschnitt 1 Nr 100 ff KV
Abschnitt 2 Nr 200 ff KV
Abschnitt 3 Nr 300 ff KV
Abschnitt 4 Nr 400 ff KV
Abschnitt 5 Nr 500 ff KV
Abschnitt 6 Nr 600 ff KV
Abschnitt 7 Nr 700 ff KV
Kapitel III Leitfaden RVG für Gerichtsvollzieher
Kapitel IV Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
Kapitel V Gesetzesmaterialien
Stichwortverzeichnis
Kapitel I Texte
Kapitel I Texte› A. Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
A. Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
(Gerichtsvollzieherkostengesetz – GvKostG) [1]
vom 19.4.2001 (BGBl. I S. 623),
zuletzt geändert durch Art. 12 G vom 21.11.2016 (BGBl. I S. 2591)
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