Axel Nordemann - Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Axel Nordemann - Handbuch Wirtschaftsstrafrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Handbuch Wirtschaftsstrafrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten: • kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis. • Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht • Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts • bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen • zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten. Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur. Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Handbuch Wirtschaftsstrafrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

2. Teil Verbraucherschutz› 2. Kapitel Lebensmittelstrafrecht› A. Allgemeines Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht

A. Allgemeines Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht

1

Der Begriff des Lebensmittelstrafrechts, der sich in der Praxis durchgesetzt hat, umfasst alle strafrechtlichen Vorschriften, die den Umgang mit Lebensmitteln regeln, sowie solche, die Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände betreffen. Entsprechend wird der Begriff des Lebensmittelrechts auf sämtliche Regelungen erstreckt, die die Erzeugnisse i.S.d. § 2 Abs. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)[1] betreffen.

I. Allgemeines

2

Das deutsche Lebensmittelrecht ist durch seine europarechtliche Durchdringunggekennzeichnet.[2] Die praktische Notwendigkeit einer europäischen Orientierung ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass der Lebensmittelverkehr in weitem Umfang über die europäischen Binnengrenzen hinaus stattfindet. Jede Einschränkung des Verkehrs mit Lebens- und Futtermitteln durch nationales Recht würde eine Maßnahme darstellen, die einer mengenmäßigen Beschränkung i.S.v. Art. 34 AEUV gleichkäme, mithin grundsätzlich unzulässig wäre.[3] Entsprechend setzt sich eine beachtliche Anzahl der wegweisenden Entscheidungen des EuGH, wie z.B. die Dassonville-, die Cassis de Dijon- und die Keck -Entscheidung, mit Fragen des Lebensmittelrechts auseinander.[4] Das moderne deutsche Lebensmittelrecht stellt sich aus diesem Grund und weil es durch eine Vielzahl von unions- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakten zum Gesundheits- und Verbraucherschutz, die auf Art. 95 EGV (Art. 114 AEUV) basieren, weitgehend europäisch harmonisiert worden ist, als beispielhafte Umsetzung des Europarechts auf nationaler Ebene dar.[5]

3

Dabei wurde nicht der Weg einer Harmonisierung im Sinne der Vereinheitlichung der nationalen Rechtsordnungen gewählt, vielmehr hat man mit der sog. neuen Strategiezwei einander ergänzende Ansätze verfolgt: Den ersten Ansatz stellt die auf der Cassis -Judikatur des EuGH basierende gegenseitige Anerkennungder durch die Herkunftsstaaten gesetzten Standards dar.[6] Den zweiten Ansatz bildet die Harmonisierung durch Richtlinien und Verordnungenvor allem in den Bereichen, in denen sich die Mitgliedstaaten zu Recht auf die anerkannten Rechtfertigungsgründe der erweiterten Cassis -Formel oder des Art. 36 AEUV berufen. Insofern soll sich die europarechtliche Harmonisierung im Wesentlichen auf allgemeine unabdingbare Aspekte beschränken, welche die technische Sicherheit, Gesundheit oder den Schutz des Verbrauchers und des redlichen Handelsverkehrs vor unzureichenden Informationen betreffen.[7]

4

Die allgemeine Regelung der Grundbegriffe und Mindeststandards im Rahmen der horizontalen Harmonisierung ist im Wesentlichen durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (BasisVO)[8] erfolgt. Die nach Art. 4 Abs. 3 BasisVO gebotene Anpassung des nationalen Rechts an die europäischen Vorgaben erfolgte weitgehend durch das LFGB, das zu einer Neustrukturierung des Lebensmittelrechts geführt hat (zur Prägung des Lebensmittelstrafrechts durch das Europarecht siehe Rn. 31 ff.).

1. Sachlicher Anwendungsbereich des Lebensmittelrechts

5

In § 2 Abs. 1 LFGB benennt das Gesetz das Erzeugnisals Oberbegriff für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände.

a) Lebensmittel, Arzneimittel und Lebensmittelzusatzstoffe

6

Das LFGB verzichtet auf eine eigene Definition des Begriffs Lebensmittel und verweist diesbezüglich in § 2 Abs. 2 LFGB auf Art. 2 BasisVO. Nach Art. 2 Abs. 1 BasisVOsind Lebensmittel „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden “. Ferner umfasst der europäische Lebensmittelbegriff „auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser –, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden“ . Das Unionsrecht geht aufgrund der Zielsetzung, den Verbraucherschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten, von einem umfassenden Lebensmittelbegriff aus,[9] der auch diätetische und sog. funktionelle Lebensmittel sowie Nahrungsergänzungsmittel umfasst.[10]

7

Die Zweckbestimmung eines Produkts als Lebensmittel erfolgt, soweit nicht ein Verwendungszweck als Lebensmittel durch den in Verkehr bringenden Unternehmer vorgegeben wird, objektiv und ist am Maßstab des durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucherszu messen.[11] Dem Kriterium des nach „dem vernünftigen Ermessen zu Erwartenden“ kommt insbesondere Bedeutung zu, soweit es um Produkte geht, deren Zweck nicht eindeutig ist. Dieses Merkmal ist am Schutzzweck der jeweiligen Vorschrift des LFGB orientiert auszulegen.[12]

8

Der europarechtlich vorgegebene Begriff des Aufnehmensgeht vom Wortlaut her weiter als der des Verzehrensin § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 LMBG, so dass auch parenteral aufzunehmende Stoffe Lebensmittel sein können.[13] Ob damit eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Vorschrift beabsichtigt ist, ist streitig. Eine Auffassung[14] geht mit Blick auf die französische und englische Fassung des Art. 2 BasisVO sowie angesichts der Entstehungsgeschichte des § 2 Abs. 2 LFGB von einer engen, auf das Verzehren beschränkten Auslegung aus. Zutreffend dürfte jedoch die Auffassung sein, die auch die parenterale Aufnahme als erfasst ansieht. Denn nur auf diese Weise wird der umfassende Schutz des Verbrauchers sichergestellt, den das europäische Recht bewirken will.[15]

9

Art. 2 Abs. 3 BasisVO nimmt ausdrücklich eine Reihe von Produkten aus dem Begriff der Lebensmittel aus: Futtermittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Arzneimittel. Insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zum Arzneimittel[16] können Probleme auftreten.[17] Der Begriff der Arzneimittelist in § 2 Abs. 1 AMG, der der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (RL 2001/83/EG) dient, legaldefiniert. Ferner sind in § 2 Abs. 2 AMG bestimmte Erzeugnisse genannt, die als Arzneimittel gelten. § 2 Abs. 3 AMG bestimmt ferner, dass bestimmte Erzeugnisse – wie Lebensmittel – keine Arzneimittel sind.

10

Arzneimittel sind nach § 2 Abs. 1 AMG sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung auf Menschen oder Tiere bestimmt sind, um die Heilung oder Linderung, die von Krankheiten oder krankhafter Beschwerden zu bewirken ( Präsentationsarzneimittel) oder physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Außerdem unterfallen medizinische Diagnosemittel dem Arzneimittelbegriff ( Funktionsarzneimittel).[18]

11

Die Zweckbestimmung der Arzneimittel für § 2 Abs. 1 AMG ist grundsätzlich objektiv nach der Bezeichnung, mithin nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten Verbrauchers vorzunehmen; es können jedoch auch subjektive Merkmale relevant werden, sofern die innere Zweckbestimmung unzweifelhaft erkennbar ist.[19] Die Bestimmung eines Funktionsarzneimittelserfolgt nach den pharmakologischen Eigenschaften des konkreten Erzeugnisses;[20] hierbei ist ein wissenschaftlicher physiologischer, metabolischer oder immunologischer Wirkungsnachweis Voraussetzung für die Annahme eines Arzneimittels.[21]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Handbuch Wirtschaftsstrafrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Handbuch Wirtschaftsstrafrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Handbuch Wirtschaftsstrafrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Handbuch Wirtschaftsstrafrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x