3. Affektdelikte
a) Hinzuziehung eines Sachverständigen
b) § 20 StGB bei gesunden Affekttätern nur in Ausnahmefällen
c) Anforderungen an affektbedingte Schuldverminderung
d) Gesamtwürdigung
aa)Affekttypische Umstände
(1) Beziehungsdelikt
(2) Plötzlicher, kurzer und heftiger Impulsdurchbruch
(3) Fehlen von Sicherungstendenzen
(4) Missverhältnis von Tatanstoß und Reaktion
(5) Vielzahl von Stichen
(6) Bedeutung einer vorhandenen Tatamnesie
(7) Situationsernüchterung nach der Tat
(8) Reaktive Depression und Affekt
(9) Alkoholintoxikation
(10) Drogenintoxikation
(11) Medikamente und Affekt
(12) Sonstige konstellative Faktoren
bb)Untypische oder unspezifische Begleitmomente
(1) Ankündigungen der Tat
(2) Erhaltene Introspektionsfähigkeit
(3) Wechsel der Tatmittel
(4) Bedeutung situationsgerechten Verhaltens
e) Phänomenologie des Affekts
4. Gruppendynamische Einflüsse
III. Schwachsinn
IV. Schwere andere seelische Abartigkeit
1.Grundlegendes
a) „Erhebliche“ Verminderung der Schuldfähigkeit als Regelfall
b) Ungestörtes Leistungsverhalten
2. Depressive Zustände
a) Erkennbarkeit
b) Zusammenwirken mit Persönlichkeitsstörung
c) Tötungsdelikte von Suizidenten
3. Persönlichkeitsstörungen
a) Gesamtbetrachtung
b) Borderline-Persönlichkeitsstörung
c) Persönlichkeitsstörung mit Eifersuchtswahn
d) Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit alkoholischer Beeinflussung
e) Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit Drogenabhängigkeit
4. Triebanomalie
a) Erscheinungsbild
b) Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen bei sexueller Hörigkeit
c) Tat nach Abbruch einer medizinischen Behandlung
C. Fakultative Strafrahmenverschiebung gem. §§ 21, 49 Abs. 1 StGB
I.Grundsatz der Strafrahmenmilderung
1. Ermessensentscheidung aufgrund einer Gesamtwürdigung
2. Zur Schuldminderung nach Zweifelsgrundsätzen
3. Eingeschränkte Revisibilität
II.Verwehrung der Strafrahmenverschiebung
1. Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände
a) Über die Schuldverminderung hinausgehende entlastende Umstände
b) Für Verneinung niedriger Beweggründe „verbrauchte“ Milderungsgründe
c) Schulderhöhende Umstände
d) Strafrahmenmilderung bei lebenslanger Haftstrafe
2. Das Sonderproblem des Vorverschuldens
3. Meinungsspektrum zur selbstverschuldeten Trunkenheit
a) Milde gegenüber Alkoholkranken oder Alkoholüberempfindlichen
b) Zu den Hürden der Vorerfahrung und der Risikoerhöhung
4. Selbstverschuldete Drogensucht
5.Vorverschulden bei Affekttaten
a) Vermeidbarer Affektaufbau mit vorhersehbaren Folgen
b) „Verzicht“ auf psychiatrische Behandlung
6. Schuldmilderung und Vorverlagerung der Verantwortlichkeit (a.l.i.c.)
Teil 9 Maßregeln der Sicherung und Besserung
A. Konkurrenzverhältnis der Maßregeln zueinander
B. Unterbringung
I. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB
1. Anlasstat
a) Vorsatzfrage
b) Wahnbedingter und „normaler“ Irrtum
c) Rechtfertigungsgründe
d) Rücktritt
2. Gewissheit der Schuldunfähigkeit oder Schuldverminderung
3.Geistig-seelische Störung
a) Grundlegendes zur Beständigkeit und Einordnung
b) Persönlichkeitsstörungen
c)Berauschende Mittel
aa) Persönlichkeitsstörung und Alkoholisierung
bb) Verminderung der Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss oder Tabletten
cc) Verminderung der Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss und Minderbegabung
dd) Vollrausch-Problematik
d)Affektkomponente
aa) „Normale“ Affekte
bb) Borderline-Störung mit Affektlabilität
4. Gefährlichkeitsprognose
5. Symptomatischer Zusammenhang – Gelegenheits- oder Konflikttaten
6. Heilungs- und Besserungschancen
7. Umkehrung der Vollstreckung
8. Bewährungsaussetzung gem. § 67b StGB
9. Untersuchung durch Psycho-Sachverständigen
10. Rechtlicher Hinweis
11. Erledigung
II. Einweisung in eine Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB
1. Zweck
2. Verhältnis § 64 StGB zu § 63 StGB und § 66 StGB
3. Verhältnis § 64 StGB zu § 35 BtMG
4. Hang
5. Anlasstat
6. Gefahr weiterer hangbedingter Taten
7. Symptomatischer Zusammenhang
8. Hinreichende Erfolgsaussichten
a) Therapieunwilligkeit
b) Therapieabbruch oder Rückfälligkeit im Vorfeld
c) Vollzugstechnische Schwierigkeiten
d) Sprachunkundigkeit des Angeklagten
9. Untersuchung durch Psycho-Sachverständigen
10. Unterbringung trotz Bereitschaft zu ambulanter Therapie
11. Entziehungsanstalt und lebenslange Freiheitsstrafe
12. Vorwegvollzug einer Haftstrafe
13. Dauer und Beendigung
14. Rechtlicher Hinweis
15. Anrechnung auf die Strafe
16. Revision
III.Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. § 66 StGB
1.Grundlegendes
a) Begriff
b) Rechtstatsachen
c) Populistischer Sicherheitsfanatismus
d) Die SV als verfassungs- und konventionsrechtliches Problem
e) „Tätige Reue“ des Gesetzgebers – Reform v. 22.10.2010
f) Die späten Einsichten des BVerfG
g) Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30.03.2012
2. Das geltende Übergangsrecht
a) Die gesetzliche Übergangsregelung gem. Art. 316e Abs. 1 EGStGB
b) Übergangsregelungen des BVerfG
3. Die formalen Unterbringungsvoraussetzungen bis zur Neuregelung
a) Rückfall nach mindestens zwei Vorverurteilungen (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
aa) Anlasstat
bb) Die sog. Symptomtaten
cc) Zeitschranke für frühere Taten (Rückfallverjährung)
b) Qualifizierter Rückfall nach nur einer einschlägigen Vorstrafe (§ 66 Abs. 3 S. 1 StGB n.F.)
c)SV ohne Vorstrafe (§§ 66 Abs. 2, 66 Abs. 3 S. 2 StGB)
aa) Verurteilung wegen mindestens einer von mindestens drei Hangtaten (§ 66 Abs. 2 StGB)
bb) Verurteilung wegen mindestens einer von mindestens zwei Katalogtaten (§ 66 Abs. 3 S. 2 StGB)
d) Ermessensfrage bezüglich § 66 Abs. 2 StGB und § 66 Abs. 3 StGB
4. Hang zu neuen schweren Straftaten
5. Gefährlichkeitsprognose
6.Hang- oder gefahrbegründende Gesichtspunkte
a) Ungewisse Besserungschancen
b) Affekt- und Gelegenheitstaten
c) Sehr junge Täter
d) Verteidigungsverhalten
7. Hinzuziehung eines Sachverständigen
8. Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung
9. SV neben lebenslanger Freiheitsstrafe
10. Verbindung von SV und anderen Maßregeln
a) SV und Unterbringung nach § 63 StGB
b) SV und Unterbringung nach § 64 StGB
11. Primäre SV und das JGG
12. Rechtlicher Hinweis
13. Bewährungsaussetzung gem. § 67d StGB
IV. Vorbehalt der Unterbringung in der SV gem. § 66a StGB
V. Nachträgliche Unterbringung in der SV gem. § 66b StGB
C. Berufsverbot gem. § 70 StGB in Schwurgerichtsverfahren
D. Fahrerlaubnisentzug im Kapitalstrafbereich
I. Fahrerlaubnisentzug außerhalb eines Regeltatbestandes
II.Einzelfälle
1. Zufahren auf einen Fußgänger
2. Anfahrt zum Tatort mit dem Pkw
3. Flucht im Kraftfahrzeug
4. Fortschaffen der Leiche im Pkw
5. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
III. Lebenslange Fahrerlaubnissperre
Teil 10 Die Mitwirkenden am Schwurgerichtsverfahren
A. Polizeidienststellen
I. Die Mordkommission
II.Kriminalämter
1. Landeskriminalämter (LKAs)
2. Bundeskriminalamt (BKA)
3. Unabhängigkeit der „Polizeigutachter“
B. Der Staatsanwalt in Kapitalstrafsachen
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