5.Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB
a) Ankreiden der Tatbegehung oder Tatvollendung
b) Unzulässige Schuldabstufung im Hinblick auf die Vorsatzform
c) Anlasten „normaler“ Tatumstände
d) Versuchstaten – Anlasten unterbliebenen Rücktritts
e) Berücksichtigung von in Tateinheit verwirklichtem Unrecht
6. Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens von Milderungsgründen
7. Strafschärfende Berücksichtigung eines strafbefreienden Rücktritts
8. Höchststrafe trotz Schuldverminderung
9. Strafe nahe der Höchstgrenze
10. Unzulässige Strafarithmetik in Durchschnittsfällen
11. Wertabstufungsverbot mit Blick auf die Lebenserwartung des Opfers
12. Überbewertung intensiver und brutaler Vorgehensweise
13. Moralisierende Erwägungen ohne Bezug zur Tatschuld
14. Schärfende Berücksichtigung nur „anstößigen“ Nachtatverhaltens
15. Täter mit besonderen Berufspflichten
16. Angehörige fremder Kulturkreise
17.Verteidigungsverhalten des Angeklagten
a) Fluchtversuch
b) Taktisches Geständnis
c) Fehlende Geständnisbereitschaft
d) Ausflüchte und fehlende Reue
e) Beseitigung von Spuren
f) Vortäuschen eigener Selbstmordversuche
g)Schuldverlagerung
aa) Belastung von Mitangeklagten, Zeugen und Außenstehenden
bb) Schuldzuweisungen gegenüber dem Opfer
18. Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte
19. Zur Strafrahmensenkung bei Kindestötung durch Nahrungsentzug
20. Ausländerrechtliche Folgen
21. Berücksichtigung von Untersuchungshaft
Teil 5 Körperverletzung und Rausch mit Todesfolge
A. Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
I. Grundlegendes
II.Grundtatbestand des § 227 StGB
1.Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung i.S.v. § 223 StGB
a) Erheblichkeitsschwelle
b) Zur straflosen Körperverletzung durch medizinische Eingriffe
aa) Aufklärung und Einwilligung des Patienten
bb) Mutmaßliche Einwilligung des Patienten als Rechtfertigungsgrund
cc)Ärztliche Eingriffe in Kenntnis fehlender oder unzureichender Einwilligung
(1) Schönheits-OP ohne Anästhesisten
(2) Patiententod durch verbotswidrig wiederverwendetes Narkosemittel
(3) Ärztliche Aufklärungspflicht bei Zwangsmaßnahmen gem. § 81a StPO
c) Tatbestandslose Selbstschädigungen des „Opfers“ mit tödlichen Folgen
aa) „Mitverantwortung“ für den Tod nach Betäubungsmittelkonsum
bb) Ungeschützter Verkehr eines HIV-Infizierten
cc) „Mitverantwortung“ für Tod nach Alkoholabusus
dd) Einvernehmliche sadomasochistische Praktiken bei konkreter Todesgefahr
2.Körperverletzungsvorsatz
a) Abgrenzung zum Tötungs- und zum Gefährdungsvorsatz
b)Praxisfälle zum bedingten Verletzungsvorsatz
aa) Bestrafung des Halters für Bissattacken seines Kampfhundes
bb) Schütteltrauma-Fälle
3.Besonderer Zurechnungszusammenhang zwischen Tat und Todesfolge
a) Enge Beziehung zwischen Verletzungsgefahren und Todeseintritt
b)Praktisch bedeutsame Fallgruppen zum Zurechnungszusammenhang
aa) Psychofolgen mit Bettlägerigkeit und Lungenentzündung
bb) Ärztliche Behandlungsfehler
cc) Tod des Verletzten durch Herzinfarkt
dd) Beseitigung des nur vermeintlich toten Opfers
ee) Unabsichtliches Überrollen des mit Absicht angefahrenen Unfallopfers
ff) Zurückweisung ärztlicher Hilfe durch das Opfer
gg) Selbstschädigendes Panikverhalten des Opfers
4.Zur Vorhersehbarkeit des Todeseintritts
a) Objektive Vorhersehbarkeit des Todes
b) Alkoholbedingte Beeinträchtigungen
5. Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge
6. Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen
7. Versuch der Körperverletzung mit Todesfolge
III. Minder schwere Fälle gem. § 227 Abs. 2 StGB
1. Die Provokationsfälle
2. Sonstige Milderungsgründe
a) Einvernehmliche Rauferei
b) Gruppendynamik
c) Überforderungssituation mit kurzzeitiger Überreaktion
d) Einwilligung des Opfers in sadomasochistische Praktiken
e) Mitverschulden des Opfers und atypischer Krankheitsverlauf
f) Mitverschulden der Aufsichtsbehörden
g) Rettungsbemühungen
3. Vertypte Milderungsgründe
IV.Beteiligung an einer Körperverletzung mit Todesfolge
1.Teilnahme durch aktive Mitwirkung
a) Herbeiführung der Todesfolge durch Mittäter
b) Exzess des Haupt- bzw. Mittäters (Tötung statt Körperverletzung)
c) Sukzessive Mittäterschaft
2. Tatbegehung bzw. Teilnahme durch Unterlassen
V. Konkurrenzen
VI.Strafzumessung
1.Erwachsenenstrafrecht
a) Gewalterfahrung als Kind
b) Rechtsbrüche beim Kaschieren einer Kindestötung
2. Verurteilung nach Jugendrecht
B. Vollrausch im Kapitalstrafrecht, § 323a StGB
I. Grundlegendes
II.Voraussetzungen der Strafbarkeit
1. Rauschzustand
2.Rauschtat
a) Äußerer Tatbestand
b) Natürlicher Tötungsvorsatz
c) Tateinheit bei mehreren im Rauschzustand begangenen Taten
d) Anwendbarkeit der Rücktrittsregeln
3. Notwehr
4.Rechtlicher Hinweis
a) Rauschtat statt Tötungsdelikt
b) Austausch der Rauschtat
5.Schuldfrage in Bezug auf das Sichberauschen
a) Vorsatz
b) Fahrlässigkeit
c) Rauschfördernde Umstände
d) Schuldverminderung gem. § 21 StGB beim Sichberauschen
6. Strafzumessung bei schwerwiegenden Rauschtaten
7. Unterbringung infolge einer Rauschtat
Teil 6 Versuch und Verabredung
A. Versuch und Rücktritt im Bereich der Kapitaldelinquenz
I. Versuch eines Tötungsdelikts
1. Tateinheit mit zusammentreffender Körperverletzung
2. Abgrenzung zur straflosen Deliktsvorbereitung
a) Eindringen in die Wohnräume des potentiellen Opfers
b) Schusswaffengebrauch
c) Gift-, Stromschlag- und Sprengfallen
d) Vorbereitungen zur Herbeiführung einer Gasexplosion
e) Ergreifen des Opfers zwecks späterer Tötung
3. Abgrenzung vom Versuch eines Wahnverbrechens durch Unterlassen
4. Untauglicher Mordversuch aus „grobem Unverstand“
5. Fakultative Strafrahmenverschiebung bei Versuchstaten
6. Vertypter Milderungsgrund für minder schwere Fälle
II.Grundlegendes zum Rücktritt
1. Struktur des § 24 StGB
2. In dubio pro reo
3. Besondere Risiken des schweigenden Angeklagten
a) Bewusstes Verschonen oder gelungene Flucht des Opfers?
b) Todesgefahr erkannt oder nicht?
c) Gedankenlosigkeit über die „erkennbar ausgebliebenen“ Tatfolgen?
4. Rücktritt bei Rauschtat
5. Idealkonkurrierende andere Tatbestände
6. Strafschärfungsverbot
III. Rücktritt des Alleintäters vom Versuch, § 24 Abs. 1 StGB
1.Rücktritt des Einzeltäters vom unbeendeten Versuch
a) Endgültiges Abrücken vom Tatentschluss
b) Beendeter oder unbeendeter Versuch - Rücktrittshorizont
aa) Täter „ohne Vorstellung“ von den Folgen ihres Tuns
bb) Zustand und Reaktionen des Opfers nach der Tatausführung
cc) Korrektur des Rücktrittshorizonts
dd) Äußerungen des Täters zum Tatgeschehen
ee) Besonderheiten beim Tötungsversuch durch Schütteln eines Kleinkindes
c) Alternative Handlungsmöglichkeiten
d) Fehlschlag
aa) Ladehemmung
bb) Gelungene Flucht des Opfers
cc) Rücktritt bei unbemerktem Fehlschlag
dd) Zum Fehlschlag bei mehraktigem Tatgeschehen
ee)Rücktritt nach Erreichen des außertatbestandlichen Handlungsziels
(1) „Denkzettel“-Fälle
(2) Schussversuch, um den Kontrahenten kampfunfähig zu machen
(3) Abbruch eines Mitnahmesuizids
ff)Eingreifen durch Hilfswillige
Читать дальше