• Tax National
79
Im Inland erfolgt die ertragsteuerliche Betreuung der beherrschten Konzerngesellschaften durch den Bereich Tax National. Dieser Bereich übernimmt die ertragsteuerliche Betreuung und die deklaratorischen Verpflichtungen der beherrschten Konzerngesellschaften im Inland. Dies umfasst insbesondere die fristgerechte Erstellung und Abgabe der relevanten Ertragsteuer-Erklärungen sowie die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Der Bereich ist Ansprechpartner für die verschiedenen inländischen Konzern-Betriebsprüfungen und führt die Rechtsbehelfs- und Klageverfahren. Darüber hinaus werden die Steuerberechnungen im Rahmen der Quartalsberichterstattung erstellt und die Ergebnisse an den Bereich Group Tax Reporting übermittelt.
80
Organisatorisch erfolgt die Betreuung im Inland grundsätzlich nach divisionalen Strukturen. Daneben erfolgt über eine Grundsatzabteilung innerhalb Tax National die Analyse und ggf. die Umsetzung in Maßnahmen von Gesetzesinitiativen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
• Tax International
81
Der Bereich Tax International ist verantwortlich für die ertragsteuerliche Betreuung, Koordination und Überwachung der beherrschten ausländischen Konzerngesellschaften.
82
Organisatorisch erfolgt die steuerliche Betreuung der Auslandsgesellschaften nach geographischen, zum Teil regionalen Gesichtspunkten.
83
Die Konzernsteuerabteilung hat in einzelnen Ländern dezentral bestehende Organisationseinheiten (Auslandsbüros). Dort übernimmt sie analog der Betreuung der Konzerngesellschaften im Inland die umfassende ertragsteuerliche Betreuung und die deklaratorischen Verpflichtungen der beherrschten Konzerngesellschaften, also im Wesentlichen die fristgerechte Erstellung der relevanten Ertragsteuer-Erklärungen, die Kommunikation mit den Finanzbehörden sowie das Führen von Rechtsbehelfsverfahren. Darüber hinaus werden die Steuerberechnungen im Rahmen der Quartalsberichterstattung erstellt und die Ergebnisse an den Bereich Group Tax Reporting übermittelt.
Die Mitarbeiter der Auslandsbüros im Zentralbereich Steuern berichten fachlich an den Leiter des Bereiches Tax International und in letzter Instanz an den Leiter der Konzernsteuerabteilung, welcher regelmäßig in Personalunion auch der Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaften ist, bei denen die Mitarbeiter der Auslandsbüros angestellt sind. Dadurch ist ein Auskunfts- und Weisungsrecht des Leiters der Konzernsteuerabteilung gegenüber den Mitarbeitern der Auslandsbüros gegeben.
84
In den Ländern, wo eine eigene Organisationseinheit der Konzernsteuerabteilung vor Ort nicht besteht, wird die ertragsteuerliche Betreuung der hier ansässigen beherrschten Konzerngesellschaften über Länderverantwortliche der Konzernsteuerabteilung sichergestellt, die die lokalen Vertreter der Landesgesellschaften in allen steuerlichen Belangen unterstützen. Die Länderverantwortlichen sind insbesondere auch für die Überwachung der zutreffenden und fristgerechten Erstellung der relevanten Ertragsteuer-Erklärungen verantwortlich. Sie sind von den Vertretern der Landesgesellschaften zwingend in die Kommunikation mit den lokalen Finanzbehörden einzubinden und haben Entscheidungshoheit über die zu führenden Rechtsbehelfsverfahren.
85
Außerdem erfolgt durch die Länderverantwortlichen quartalsweise die Analyse der von den Auslandsgesellschaften gemeldeten Steuerberechnungen und die Information an den Bereich Group Tax Reporting.
86
Als eigenständiger Teilbereich von Tax International ist darüber hinaus der Bereich „Transfer Pricing“ eingegliedert. Dieser Unterbereich ist bei allen Fragestellungen in Zusammenhang mit konzerninternen Verrechnungen und der entsprechenden Preisgestaltungen von den Divisionen und den Konzerngesellschaften einzubinden. Außerdem ist dieser Bereich für die neuen Anforderungen und Dokumentationspflichten nach der BEPS-Initiative von OECD und G20 (Aktionspunkt 13) zuständig und erstellt entsprechend dem dreistufigen Dokumentationsansatz der OECD das CbCR sowie in enger Zusammenarbeit mit den Divisionen und den Konzerngesellschaften die Verrechnungspreisdokumentation bestehend aus Master- und Localfiles.
• Indirect Taxes
87
Der Bereich Indirect Taxes verantwortet die konzernweite Betreuung der umsatz-steuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen. Im Inland übernimmt er die umsatzsteuerliche Betreuung und die deklaratorischen Verpflichtungen der beherrschten Konzerngesellschaften. Dies umfasst insbesondere die fristgerechte Erstellung der relevanten Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen, die Kommunikation mit den Finanzbehörden zu umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen sowie das Führen von Rechtsbehelfsverfahren in diesen Themenfeldern.
88
Im Ausland ist der Bereich Indirect Taxes analog der Betreuung durch Tax International für Ertragsteuern in den Ländern mit Auslandsbüros und eigenen Mitarbeitern im Bereich Umsatzsteuer und Zoll für die umsatzsteuerliche Betreuung und die deklaratorischen Verpflichtungen der beherrschten Konzerngesellschaften zuständig. Dies umfasst im Wesentlichen vergleichbar der Zuständigkeit im Inland die fristgerechte Erstellung der relevanten Umsatzsteuererklärungen, die Kommunikation mit den Finanzbehörden sowie das Führen von Rechtsbehelfsverfahren.
89
In den Ländern ohne eigene Auslandsbüros ist der Bereich Indirect Taxes verantwortlich für die Koordination und Überwachung der beherrschten ausländischen Konzerngesellschaften in umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst insbesondere die Überwachung der zutreffenden und fristgerechten Erstellung der relevanten Umsatzsteuererklärungen sowie die Überprüfung (Monitoring) der zentral vorgegebenen Anweisungen. Der Bereich ist von den Vertretern der Landesgesellschaften zwingend in die Kommunikation mit den lokalen Finanzbehörden zu umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Fragestellungen einzubinden und hat Entscheidungshoheit über die zu führenden Rechtsbehelfsverfahren.
• Group Tax Reporting
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Der Bereich Group Tax Reporting ist innerhalb der Steuerabteilung als eigenständiger Teilbereich organisiert und übernimmt umfassend die steuerliche Konzernberichterstattung sowie die Erstellung des steuerlichen Budgets. Um die wachsenden Anforderungen im Konzern an Transparenz bei der Steuerposition und das Informationsbedürfnis verschiedenster Abteilungen im Konzern und bei den Divisionen sicher zu stellen, ist innerhalb der Steuerabteilung ein eigenständiger Bereich für das Reporting aufgebaut worden, der die Reporting-Verpflichtungen bis hin zum Vorstand übernimmt, aber auch als Serviceabteilung innerhalb der Konzernholding und zu den Divisionen tätig wird. Dieser Bereich arbeitet eng mit den Fachbereichen innerhalb der Steuerabteilung zusammen und erhält von dort die notwendigen Informationen für die Erfüllung der genannten Aufgaben.
• Sonstige Steuerfunktion außerhalb der zentralen Steuerabteilung
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Darüber hinaus gibt es in der steuerlichen Aufbauorganisation neben der Konzernsteuerabteilung die in- und ausländischen Ansprechpartner bei den Konzerngesellschaften, die sich lokal um die steuerlichen Angelegenheiten der einzelnen Konzerngesellschaften kümmern sowie mit steuerlichen Aufgaben und Pflichten betraut sind. Das sind zum einen die Shares Service Center im Konzern und auch die Leiter der Buchhaltungen, soweit die Buchhaltung der Konzerngesellschaften noch nicht in Shared Service Center erstellt wird. Diese sind verpflichtet, gem. den Vorgaben der Konzernsteuerabteilung zu agieren und in Zweifelsfragen die relevanten Ansprechpartner innerhalb der Konzernsteuerabteilung anzusprechen.
Darüber hinaus sind steuerliche Pflichten, wie zum Beispiel der Quellensteuereinbehalt nach § 50a EStG, die eng mit den operativen Geschäften verzahnt sind, aus operativen Gesichtspunkten in den Geschäften angesiedelt. Hier erfolgt durch die Konzernsteuerabteilung die fachliche Betreuung und Koordination zwischen den verschiedenen Divisionen, um eine einheitliche Rechtsauffassung sicher zu stellen.
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