Markus Brinkmann - Tax Compliance

Здесь есть возможность читать онлайн «Markus Brinkmann - Tax Compliance» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Tax Compliance: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Tax Compliance»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Handbuch behandelt die steuerlichen Verfahrensabläufe, Fragestellungen und Probleme mit In- und/oder Auslandsbezug umfassend und abschließend. So können Mitarbeiter in Unternehmen und ihre externen Berater in den steuerlich, regulatorisch und strafrechtlich haftungsrelevanten Bereichen Risiken für das Unternehmen und seine Organe und Mitarbeiter präventiv vermeiden oder bestehende Risikolagen erkennen und beseitigen. In einem Allgemeinen Teil wird der Zusammenhang von Tax Compliance und allgemeinen Compliance-Maßnahmen, der Compliance-Organisation und dem Compliance Management System schlüssig aufbereitet. Im folgenden Besonderen Teil werden die besonders risikobehafteten steuerlichen Themengebiete aus sich heraus verständlich knapp dargestellt und die Ausführungen zur Compliance in spezifischer Weise angeschlossen. Themen sind z.B. Verrechnungspreise, Umsatzsteuerkarusselle, Tax Due Diligence, Geldwäsche, etc. Im dritten Teil wird ein Überblick über wesentliche Tax Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (USA, GB, F, I, CH, A) gegeben, teilweise in englischer Sprache.

Tax Compliance — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Tax Compliance», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать
(anonyme) Anzeige von einigem inhaltlichen Gehalt, die ersichtlich aus dem näheren Umfeld des Angezeigten herrührt;
Anzeige von Schwarzzahlungen (z.B. Schwarzlöhnen) oder schwarz vereinnahmten Geldern;
große Kalkulationsdifferenzen, die auf Einnahmeverkürzungen hinweisen;
andere Kalkulationen, durch die Schwarzzahlung von Arbeitslohn indiziert werden kann (z.B. Vergleich der gemeldeten Arbeitnehmer und der Arbeitszeiten mit dem insgesamt gebuchten Lohnaufwand);
ungeklärte Geldzuflüsse oder wirtschaftlich wenig sinnvolle Geldabflüsse, häufig vom oder ins Ausland (aus Meldungen der Betriebsprüfung: Verdacht auf Scheinrechnungen mit Kick-Back zur Schaffung von schwarzen Kassen);
Aufbau komplizierter, gekünstelt wirkender Firmenkonstrukte, durch die steuerliche Risiken entstehen können (z.B. durch die erschwerte Nachverfolgbarkeit der Abläufe, Firmen in „Oasenstaaten“);
Geschäftsbeziehungen mit amtsbekannten Geschäftspartnern, die für ihre steuerliche „Risikofreudigkeit“ bekannt sind (insbesondere Thema bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung);
Tätigkeit in bestimmten Branchen (ebenfalls bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung: Handel mit Mobiltelefonen, elektronischen Bauteilen außerhalb der Reverse-Charge-Regelung des § 13b UStG, Handel mit Kupfer- und Nickelkathoden, Fullerenen etc.);
generell haben viele Auslandssachverhalte erhöhte steuerliche Relevanz und Aufmerksamkeit (das mag ein Relikt aus früheren Zeiten sein, als diese noch weit seltener waren);
Anzeige von Zahlungen und Vorwürfe im Korruptionsbereich (sowohl mit Beamten wie mit Angestellten, künftig verstärkt auch im medizinischen Bereich, §§ 299 f. StGB;„Wer schmieren will braucht Schwarzgeld!“);
Informationen aus Geldwäscheverdachtsanzeigen;
Informationen aus Bargeldkontrollen des Zolls nach § 12a ZollVG.

71

Anzeigen mit erkennbar außersteuerlicher Relevanz(z.B. Urkundsdelikte, Korruptionsdelikte, Betrug, Untreue etc.) müssen über die Staatsanwaltschaft an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben werden.

c) Reichweite der Steuerfahndungs – Ermittlungen

72

Ergibt sich ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht, ist das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahreneinzuleiten. Das geschieht nach § 397 Abs. 1 AO durch jede Maßnahme, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat zu ermitteln. Eines schriftlichen Vermerks bedarf es dazu nicht. Gleichwohl ist dieser üblich und notwendig, denn dadurch wird die Reichweite des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestimmt. Während bei einer Betriebsprüfung die Reichweite der steuerlichen Ermittlungen durch die Prüfungsanordnung bestimmt wird und die darin genannten Steuerarten und Jahre umfasst (und zwar insgesamt), definiert der Einleitungsvermerk der Steuerfahndung die Reichweite der Steuerfahndungsermittlungen sowie das Ermittlungsthema (Tathandlung, modus operandi).

73

Der Einleitungsvermerk muss daher neben Tag und Uhrzeit der Verfahrenseinleitung auch die Straftat (§ 397 Abs. 3 AO) angeben, weswegen ermittelt wird sowie die Handlung und der Zeitpunkt, durch die sie verwirklicht sein sollen. Steuerstrafrechtlich wird die einzelne Straftat durch Steuerart und -jahr sowie durch die Person des Täters definiert. Die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen sind anzugeben.[26] Das Strafverfahren wird daher für die gesamte Besteuerung einer Steuerart und eines Veranlagungszeitraums eines bestimmten Täters eingeleitet.

74

Steuerlich ist jedoch der Unterschied in der Reichweite der Ermittlungen von Betriebsprüfung und Steuerfahndung von großer Bedeutung. Dies folgt u.a. aus den unterschiedlichen Formulierungen der Ablaufhemmung der steuerlichen Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) für Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung.

a) Die Ablaufhemmung durch eine Betriebsprüfung(§ 171 Abs. 4 AO) beginnt mit der tatsächlichen Aufnahme der Prüfungshandlungen und endet nicht vor der Bestandskraft der aufgrund der Prüfung ergangenen Steuerbescheide. Sie ist eine vollständige Ablaufhemmung, bezogen auf die Steuerarten und -jahre,die in der Prüfungsanordnung genannt sind.
b) Die Ablaufhemmung anlässlich einer Steuerfahndungsprüfung(§ 171 Abs. 5 AO) beginnt mit der Aufnahme der Ermittlung von konkreten Besteuerungsgrundlagenbeim Steuerpflichtigen und endet nicht, bevor die aufgrund der Ermittlungen ergangenen Steuerbescheide bestandskräftig geworden sind. Ermittlungen und Ablaufhemmung sind daher punktuell zu verstehen und umfassen nicht den gesamten Steueranspruch.[27]

Beispiel:

Das Verfahren wird eingeleitet und es wird durchsucht wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte. Aus den mitgenommenen Unterlagen erkennt der Prüfer, dass auch die Mieteinnahmen nicht vollständig erklärt wurden. Dem Steuerpflichtigen teilt er die Erweiterung seines Ermittlungsgegenstandes nicht mit, weil er ja bereits alle erforderlichen Unterlagen für seine weitere Prüfung hat. Der Prüfer nimmt die verschwiegenen Mieteinnahmen in seinen Bericht auf, den der Veranlagungsbezirk auswertet.

Nach erfolglosem Einspruch stellt das Finanzgericht fest, dass die Einkommensteuer bezüglich der hinterzogenen Mieteinnahmen festsetzungsverjährt war, weil mangels Prüfung beim Steuerpflichtigen insoweitkeine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO eingetreten ist, denn die Durchsuchung war nicht wegen des Vorwurfs der Verkürzung der Mieteinnahmen erfolgt. Der Prüfer hätte die Ausdehnung des Ermittlungsgegenstandes vor Eintritt der Festsetzungsverjährung dem Beschuldigten mitteilen müssen.

Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen› 8. Kapitel Ermittlungsmethoden und -kompetenzen von Steuerfahndung und Betriebsprüfung und daraus resultierende Risiken› III. Erkenntnisquellen der Steuerfahndung

III. Erkenntnisquellen der Steuerfahndung

75

Sowohl bei der Bewertung des Anzeigeneingangs wie auch bei der steuerlichen oder strafrechtlichen Prüfung der einzelnen Fälle ist die Steuerfahndung auf eine Vielzahl von Informationsquellen angewiesen. Daher haben die Steuerfahnder im Auffinden und in der Auswertung der ihnen zugänglichen Quellen eine gewisse Virtuosität entwickelt, die notwendig ist um ihrer mit krimineller Energie agierenden „Kundschaft“ auf Augenhöhe begegnen zu können.

1. Nationale Erkenntnisquellen

76

Die nationalen Erkenntnisquellen liegen sehr häufig noch in Papier vor und sind daher nur regional verfügbar, was den Zugriff erschwert und zum Teil aufwendige Dienstreisen erforderlich macht. Behörden verschicken ihre Akten nur höchst ungern.

77

Zunehmend liegen jedoch Akteninhalte auch elektronisch vor, was den Zugriff theoretisch bundesweit erlauben würde. Leider fällt dem Inhaber der Daten bei Ersuchen um Informationsübermittlung oftmals der Datenschutz ein (manchmal zu Recht, aber nicht immer), was in der Praxis die Ermittlungsarbeit beträchtlich erschwert. Dies gilt selbst dann, wenn die Weitergabe gesetzlich vorgesehen ist, aber formale Ausführungsbestimmungen und andere niederrangige Verwaltungsanweisungen fehlen. Die weitergegebenen Daten werden schließlich dadurch nicht schutzlos, sondern unterliegen dem Steuergeheimnis des § 30 AO als dem ältesten deutschen Datenschutzgesetz.[28] So werden der Steuerfahndung selbst Daten vorenthalten, die sie zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Tax Compliance»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Tax Compliance» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Tax Compliance»

Обсуждение, отзывы о книге «Tax Compliance» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.