3. Zielsetzung des Werbeverbots
4. Patientenschutz versus Kommerzialisierung
II. Strafbare Verhaltensweisen des Arztes im Rahmen der Werbung
1. Strafbarkeit nach § 16 Abs. 1 UWG
a) Irreführende Werbung durch unwahre Angaben (objektiver Tatbestand)
b) Vorsatzerfordernis (Irrtumsproblematik)
2.Strafbarkeit nach § 3 S. 2 Nr. 1-3, § 14 HWG
a) Schutzzweck der Strafnormen
b) Irreführende Verhaltensweisen
c) Das Verhältnis von Standes-, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht
d) Adressat des § 14 HWG
e) Objektive Tatbestandsvoraussetzungen
f) Vorsatzerfordernis und Irrtumsfälle
g) Ordnungswidrigkeiten, Konkurrenzen, Verjährung
3. Strafbarkeit nach § 148 Nr. 1 GewO
4. Strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Teil 13 Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen
I.Einleitung und Überblick
1. Vom eng verflochtenen Gesundheitswesen zum primären Feld der Korruptionsbekämpfung
2. Zu gewährleisten: Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung
II. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
1. Betroffener Personenkreis (täterschaftliche Qualifikation)
a) Anwendungsfälle des Gesundheitswesens
b) Fehlende Qualifikation der Vertragsärzte
c) Fehlende Qualifikation in weiteren Fällen
2. Vorteilsbezogene Tathandlung
a) Extensiv ausgelegter Vorteilsbegriff
aa) Einbeziehung von Vertragsabschlüssen
bb) Mittelbare Vorteile und Einbeziehung des Drittvorteils
cc) Einschränkungen des Vorteils infolge Sozialadäquanz?
dd) Einschränkungen des Vorteils in Drittmittelfällen?
b) Tathandlungen der Nehmerseite
aa) Fordern
bb) Sich versprechen lassen
cc) Annehmen
3. Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („für“)
a) Gesetzliche Lockerung – Bezugspunkt der Dienstausübung
b) Notwendige Einschränkungen
aa) Drittmitteleinwerbung
bb) Sponsoring und Spenden
cc) Notwendigkeit klarer hausinterner Regelungen
4.Subjektiver Tatbestand und Irrtumsfragen
a) Vorsatzerfordernis
b) Irrtumsfälle
5. Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen
6. Täterschaft und Teilnahme – Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
7. Genehmigung nach §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB
a) Voraussetzungen der wirksamen Genehmigung
b) Rechtsfolgen der (rechtmäßigen) Genehmigung und Irrtumsfragen
III. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§§ 332, 334 StGB)
1. Nachweis einer strengen Unrechtsvereinbarung
2. Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung und Irrtümer
3. Im Besonderen: „Sich-bereit-zeigen“ zur unsachlichen (Ermessens-)Entscheidung – Nachweis und Beispiele
a) Ärztliche Ermessensentscheidung auf Grund unsachlicher Erwägungen
b) Sich-bereit-zeigen zur pflichtwidrigen/ermessensfehlerhaften Handlung
IV. Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
1. Tatbestandsstruktur und Schutzrichtung des § 299a StGB
2. Kreis der erfassten Heilberufler und Handeln im Zusammenhang mit der Berufsausübung
3. Vorteilsbezogene Tathandlung
a) Begriff des Vorteils
b) Variante der Tathandlung
4. Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („dafür“)
a) Verknüpfung von Vorteil und zukünftiger Bevorzugung im Wettbewerb
aa) Bevorzugung im Wettbewerb
bb) Ausklammerung rechtswidriger oder sittenwidriger Behandlungen
b) Bevorzugung bei den enumerativ ausgewählten Tatsituationen
aa) Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten (§ 299a Nr. 1 StGB)
bb) Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten im Fall der Bestimmung zur unmittelbaren Anwendung (§ 299a Nr. 2 StGB)
cc) Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial (§ 299a Nr. 3 StGB)
c) Unlauterkeit der Bevorzugung
d) Feststellung der Unrechtsvereinbarung
aa) Maßgebliche Indizien
bb) Bedeutung der Angemessenheit der Vergütung
e) Resultierende Tatverdachtsschwelle und Compliance durch Indizienmanagement
5. Tatvorsatz und Irrtumsfragen
6. Zusätzliche Deliktsvoraussetzungen, Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen
7. Täterschaft und Teilnahme – Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB)
8. Besonders schwere Fälle insbesondere bei Regelbeispielen
a) Vorteil großen Ausmaßes
b) Gewerbsmäßiges Handeln
c) Bandenmäßiges Handeln
d) Unbenannte besonders schwere Fälle
9. Praxisrelevante und konkretisierende Fallkonstellationen
a) Sog. Depotfälle
b) Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern – Entlassmanagement im Krankenhaus
c) Honorararztverträge in Krankenhäusern
d) Teilzeitanstellungen in Krankenhäusern
e) Anwendungsbeobachtungen
f) Kostenlose Überlassung von Geräten
g) Kostenlose Abgabe von Patienten bindenden Geräten und Angebot von Patientensupportprogrammen
h) Aushandlung von Rabatten beim Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln
i) Wirtschaftliche Verordnungssteuerung durch Krankenkassen
j) Strukturelles Marktversagen – Förderung von Beleghebammen und -ärzten
k) Vermittlung ausländischer Patienten („Medizintourismus“)
l) Erwerb und Betrieb medizinischer Versorgungszentren
V. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
1. Prinzipielle Anwendbarkeit des § 299 StGB im Gesundheitswesen
2. Mögliche Anwendungsfälle und Sperrwirkung
VI. Prinzipien der Compliance – Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
1. Das Trennungsprinzip
2. Das Transparenzprinzip
3. Das Dokumentationsprinzip
4. Das Prinzip der Bargeldlosigkeit
5. Das Prinzip der Kontendistanz
6. Das Prinzip der Fremdnützigkeit
7. Das Prinzip der Äquivalenz
VII. Dienst-, Berufs- und Disziplinarrecht
1. Beamtenrechtliche und tarifvertragliche Einschränkungen
2. Ordnungswidrigkeit der unzulässigen Werbung
3. Berufsrechtliche Schranken
4. Sozialrechtliche Korruptionsprävention und -ahndung
Teil 14 Abrechnungsbetrug
I. Einleitung: Bedeutung und Problematik
1. Richtige Abrechnung im Gesundheitswesen – kein risikoloses Kinderspiel
a) Beachtung sozialrechtlicher Vorgaben
b) Maßgaben der Privatliquidation
c) Drohende geringe Strafbarkeits- und Verdachtsschwelle
2. Rückwirkungen auf die Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren
3. Verknüpfung mit Folgeverfahren
4. Gebotene Compliance-Anstrengungen
II. Gründe und Erscheinungsformen des Abrechnungsbetruges
1. Typische Fallgestaltungen im vertragsärztlichen (niedergelassenen) Bereich
2. Typische Fallgestaltungen im GOÄ-Bereich
III. Rechtliche Würdigung insbesondere anhand der GKV
1. Tatbestandsüberblick am Beispiel der Luftleistung
2. Merkmale des objektiven Tatbestandes
a) Täuschung über Tatsachen
aa) Bezugspunkt der Tatsache im Gegensatz zur Rechtsfrage
bb) Praxis- und Problemschwerpunkt konkludente Täuschung insbesondere bei umstrittenen Abrechnungsvorschriften
b) Täuschung durch Unterlassen
c) Täuschungsbedingter Irrtum und Computerbetrug
aa) Intensität und Feststellung einer positiven Fehlvorstellung
bb) Entbehrlichkeit des Irrtums bei Automatisierung und Digitalisierung
cc) Normativ bedingter Ausschluss einzelner Fehlvorstellungen
dd) Irrtum unter Zweifeln und objektive Zurechnung
d) Täuschungsbedingte Vermögensverfügung
aa) Unmittelbare Minderung des Vermögens
bb) Person des Verfügenden und Dreiecksbetrug
cc) Kausalität und mangelnde Zurechenbarkeit
e) Täuschungsbedingter Vermögensschaden
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