Doch auch weltliche und geistliche Rechtsquellen nehmen Stellung zum Umgang mit Krankheit und Tod. Konzilsbeschlüsse wie weltliches Recht regelten beispielsweise die Stellung der Ärzte, ihre Ausbildung oder gar Einschränkungen einer bestimmten Tätigkeit wie der Chirurgie. Sie verfügten auch Verhaltensmaßnahmen für den Umgang mit Leprakranken oder erließen Verfügungen über die Führung von Hospitälern. Weitere normative Quellen organisierten mit ihrer Aufzeichnung von Rechten und Pflichten das Leben in den Fürsorgeeinrichtungen. Selbst die Urkunden, in denen man zunächst wenig Berührungsfläche zum Gegenstand der Fragestellung vermuten könnte, sind von Belang. Sie zeigen als Rechtsakte etwa die Umstände einer Hospitalstiftung oder die Ausstattung eines Leprosenhauses mit weiterem Besitz.
Archivalien
Die Arbeit mit ungedruckten Quellen erweist sich im ersten Anlauf als ernüchternd. Verlockend erscheinende Einträge wie „Medizinalwesen“, „Seuchen“ oder gar „Ärzte“ in den Findbüchern, die den Weg zur Quelle weisen sollen, entpuppen sich in aller Regel als Verweise auf neuzeitliches Material zumeist rechtlicher Natur. Die Suche nach mittelalterlichen Heilkundigen, kranken Obrigkeitsvertretern oder ärztlichen „Kunstfehlern“ wie auch nach den Auswirkungen von Seuchen oder dem obrigkeitlichen Umgang mit Leprakranken, erfordert in der Regel eine Durchsicht mehr oder weniger großer Quellenmengen, in denen sich jedoch zahlreiche Hinweise verbergen. Dabei kommt nahezu das gesamte Spektrum städtischen oder auch höfischen Schriftgutes als potenziell interessant in Frage. Ratslisten etwa verraten den Zeitpunkt des Ablebens von Magistratsvertretern und liefern so unter Umständen Hinweise auf den Ausbruch einer Seuche. Stadtrechnungen geben Aufschluss über eine Anstellung von Ärzten und Wundärzten, deren Anwerbung oder auch deren Tätigkeiten. Die Befunde der Finanzdokumente werden durch Ausführungen in den Ratsprotokollen ergänzt. Gerichtsakten verweisen auf das Wirken von Heilkundigen, die sich entweder Verletzter annahmen und nun als Zeugen auftraten oder aber selbst wegen des Misserfolgs einer Behandlung auf der Anklagebank saßen. Testamente nennen bisweilen das Leiden des Testators und geben – besonders in Seuchenzeiten – Einsicht in die Umstände ihrer Aufstellung. Die größten zusammenhängenden Materialfunde verspricht der Zugriff auf die zumeist in geschlossenen Beständen abgelegten Urkunden und Akten von Hospitälern und Leprosenhäusern oder – sofern eine solche existierte – der Chirurgen- bzw. Barbierzunft. Mitunter gelangt dabei selbst ein Buch mit Aufzeichnungen zu ärztlichen Konsultationen ans Licht. Die Arbeit ist also langwierig und mühsam. Doch zusammengefügt ergeben die Befunde aus unterschiedlichen Quellen umfangreiche Einblicke in die medizinische Kultur des Mittelalters und die Auseinandersetzung mit Krankheit oder Tod.
Interpretation von Seuchendarstellungen
Der kritische Umgang mit dem Quellenmaterial, der Grundlage historischer Arbeit, ist auch bei der Erforschung von Krankheit und Tod im Mittelalter unerlässlich. Die Intentionen des Berichterstatters, die bei der Erklärung seiner Schilderung politischer Ereignisse stets zu Recht betont werden, werden im Hinblick auf seine Darstellung von Krankheit allzu oft vergessen. Gewisse Krankheiten jedoch, allen voran die Lepra, bedeuteten zugleich Stigma. Die „Lepra der Seele“ kennzeichnete im späteren Mittelalter im übertragenen Sinne den vermeintlichen Sünder oder Häretiker. Die Schilderung von Krankheiten kann dementsprechend, je nach Zusammenhang, absichtsvoll eingesetzt sein. Vorsicht ist auch bei der Interpretation von Seuchenschilderungen mittelalterlicher Chroniken angebracht. Oftmals ist der vorgebliche Seuchenausbruch nicht mehr als ein Topos. Darüber hinaus werden als ein Resultat der kompilatorischen Arbeit mittelalterlicher Geschichtsschreiber Seuchen durch die Übernahme aus anderen Vorlagen bisweilen gewissermaßen „domestiziert“. So lässt sich etwa die Schilderung eines Seuchengeschehens des 11. Jahrhunderts, das der Chronist in seiner Heimatstadt Minden an der Weser stattfinden lässt, als nahezu wörtliche Entlehnung aus einer älteren Chronik belegen, die das Ereignis jedoch für einen völlig anderen Ort beschreibt.
2. Bildquellen und Realien
Realien
Eine wichtige Ergänzung erfahren die schriftlichen Befunde durch verschiedene Sach- sowie Bildquellen. Der Großteil der erhaltenen Realien entstammt entweder dem Umfeld mittelalterlicher Fürsorgeeinrichtungen, medizinischer Fakultäten der Universitäten oder dem Besitz von Heilkundigen. Bauliche Überreste mittelalterlicher Hospitäler und Leprosenhäuser finden sich noch heute in zahlreichen Städten Europas, so etwa das St. Jans-Spital in Brügge, das spätmittelalterliche Hospital im burgundischen Beaune und das Heilig-Geist-Spital in Lübeck oder die Leprosenhäuser in Eichstätt, Münster und Beauvais. Daneben haben sich oft Kapellen von Einrichtungen erhalten, die durch Patrozinien und innere Gestaltung noch immer auf ihre einstige Funktion verweisen. So verraten in romanischen Ländern insbesondere dem Heiligen Lazarus geweihte Kapellen mit entsprechender ikonographischer Ausschmückung häufig deren ursprüngliche Funktion als Gotteshaus der Leprakranken. Umbauten sowie Veränderungen während der vergangenen Jahrhunderte, die mit einem Funktionswandel der Leprosenhäuser einhergingen, und die sich – wie in Münster-Kinderhaus – am Gebäude sichtbar erkennen lassen, vervollständigen das in den Schriftzeugnissen gezeichnete Bild. Auch spezielle topographische Gegebenheiten – wie etwa die Lage von Leprosenhäusern außerhalb der Stadt und in Anlehnung an medizinische Theorien bevorzugt auf der windabgewandten Seite – sind noch ansatzweise erkennbar, so wiederum am Beispiel des nördlich von Münster gelegenen Leprosoriums Kinderhaus. Gegenstände des täglichen Bedarfs, die eindeutig dem Gebrauch der Kranken zuzuordnen sind, beispielsweise spätmittelalterliche Klappern oder Almosenbüchsen, sind jedoch nur selten überliefert. Daneben finden sich ärztliche Instrumente, so wie bei archäologischen Grabungen im westfälischen Höxter, die eine Vorstellung von der praktischen Arbeit der Heilkundigen vermitteln.
Siegel
Darüber hinaus zeugen Siegel von Hospitälern, Leprosenhäusern oder medizinischen Fakultäten von Bedeutung und Ansehen einer Einrichtung wie auch von deren Selbstverständnis. Das vom Kölner Melatenhaus, dem größten der Leprosenhäuser in der rheinischen Stadt, im 15. und 16. Jahrhundert verwendete Siegel, das vergleichsweise häufig an zeitgenössischen Dokumenten überliefert ist, zeigt auf seiner Vorderseite den armen Lazarus an der Schwelle des reichen Mannes. Während der Bettler ärmlich gekleidet mit Bettelstab und Sack, aber ohne die für Leprakranke charakteristische Klapper, am Hauseingang um ein Almosen ersucht, sitzt der Reiche in prächtiger Gewandung inmitten seines Hauses. Die Umschrift lautet: SIGILLVM LEPROSORVM EXTRA MVROS CIVITATIS COLONIE(N)S(IS) . Auf der Rückseite befindet sich umschrieben mit den Worten SENATVS COLONIENSIS BENEFICIO eine dreiblättrige Klapper: Im Gegensatz zum renommierten Kölner Leprosorium besaßen die meisten Leprosenhäuser jedoch kein eigenes Siegel. Dokumente wurden stattdessen mit dem Siegel der Provisoren, der gewissermaßen Aufsicht führenden Ratsherren, oder dem Stadtsiegel versehen. Das münsterische Aussätzigenspital Kinderhaus verfügte zwar ebenfalls nicht über ein eigenes Siegel. Verschiedentlich griffen die Provisoren während des 17. Jahrhunderts aber neben ihrem eigenen und dem städtischen auf ein Siegel zurück, das der stilistischen Form nach möglicherweise bereits für den ersten Pastor der Kinderhauser Kirche, Wessel de Perlinctorpe, um 1333 angefertigt worden sein könnte. Es zeigt die heilige Gertrud von Nivelles in Gestalt einer Äbtissin mit Äbtissinnenstab, die in ihrer linken Hand ein Modell der Kinderhauser Kirche hält. Nur zwei Exemplare des Siegelabdrucks sind bekannt. In der schlecht erhaltenen Umschrift steht zu lesen: SIGILLVUM RECTORIS ECCLESIE SANCTE GERTRUDIS.
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