1 ...7 8 9 11 12 13 ...19 Der Inhalt des Befehls für den Einsatz der Beauftragten der Chef der Heeresarchive und Heeresbüchereien ist ein nahezu treffender Vergleich dafür, dass der Einsatz von Ernstotto Graf Solms zu Laubach ebenfalls per Weisung des OKH geregelt wurde. Das war der übliche Weg. Diese Beauftragten wurden im Befehlsbereich des Chefs der rückwärtigen Heeresgebiete positioniert. Die wiederum regelten die wirtschaftliche Zuteilung. Damit waren diese Herren gut untergebracht und konnten aus den Bereichen des rückwärtigen Heeresgebietes ihre schmutzigen Geschäfte erledigen. In diesem Bereich des rückwärtigen Heeresgebietes wurden sie stabsmäßig geschlüsselt. Das lässt sich beispielhaft belegen.
1. Beispiel:
„Weisung des OKH über den Einsatz von Beauftragten des Chefs der Heeresarchive... vom 7. Juli 1941.
OKH/GenSt dH/GZ... Nr. 3122/41 geh., Unterschrift: I.A. von Zielberg.
Zur Erfassung und Sicherstellung der in russischen Besitz befindlichen Heeresakten deutscher und österreichischer Herkunft, aus Polen und den baltischen Randstaaten, ferner zur Sicherstellung russischer militärischer Akten werden je ein Beauftragter des Chefs der Heeresarchive in die Gebiete der Heeresgruppen an die Ostfront entsandt. Diese Beauftragten werden den Befehlshabern des rückwärtigen Heeresgebietes zugeteilt, die die wirtschaftliche Zuteilung regeln.
Es werden zugeteilt: Major z.V. Lubojacki, vom Chef der Heeresarchive Potsdam mit Begleitung dem Befehlshaber rückw. Heeresgebiet 101 (Heeresgruppe Nord - d.A.), für Kowno, Riga, Reval, Dorpat, unter Umständen später Leningrad.
Oberheeresarchivrat Freiherr von Waldenfels, Heeresarchiv München, mit Begleitung, dem Befehlshaber rück. Heeresgebiet 102, vorgesehen für Moskau.
Oberst z.V. von Hödl, mit Begleitung, dem Befehlshaber rückw. Heeresgebiet 103, für Przemysl, Lemberg, unter Umständen später Kiew.
Die Offiziere zu 1.) und 3.) können baldigst in Marsch gesetzt werden.
Zuteilung von Unterpersonal (Dolmetscher) und Kraftwagen regelt OQu V unmittelbar mit Chef HRüst u.B.d.E.
Der durch OQu V vorgelegte Entwurf für die vorläufige Dienstanweisung wird genehmigt.
Beauftragte des Chefs der Heeresbüchereien sollen später bei Bedarf entsandt werden.“ (8)
Ein fiktive Weisung für den Einsatz von Ernstotto Graf Solms zu Laubach hätte so ausgesehen:
„ Weisung des OKH über den Einsatz von Beauftragten des Chefs der Heeresmuseen vom... 1941
OKH/GenSt dH/GZ... Nr. ... /41 geh. , Unterschrift: ...
Zur Erfassung und Sicherstellung der in russischen Besitz befindlichen Gemälde preußischer Herkunft und anderer ehemals in deutschem Besitz befindlicher Kunstgüter im baltischen Raum, später auch Leningrad, wird Ernstotto Graf Solms zu Laubach in die Gebiete der Heeresgruppe Nord an die Ostfront entsandt. Als Beauftragter des Chefs der Heeresmuseen wird Ernstotto Graf Solms zu Laubach dem Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes zugeteilt, der die wirtschaftliche Zuteilung regelt.
Zuteilung von Unterpersonal (Dolmetscher) und Kraftwagen regelt OQu V unmittelbar mit Chef HRüst u.B.d.E.
Der durch OQu V vorgelegte Entwurf für die vorläufige Dienstanweisung wird genehmigt.“ (9)
So kam es, dass Ernstotto Graf Solms zu Laubach nicht nur vom Stab des rückwärtigen Heeresgebietes Nord sondern ebenso vom Stab der Heeresgruppe Nord eingesetzt werden konnte. Diese Stäbe in der Heeresgruppe Nord wurden für Ernstotto Graf Solms zu Laubach das Sprungbrett in die Vergangenheit. Nur dadurch war es ihm möglich, Kunstgüter (darunter das berühmte Bernsteinzimmer) zu beschlagnahmen, in Teppiche zu wickeln und nach Königsberg zu bringen. Eine entsprechende Vollzugsmeldung an den Chef der Heeresmuseen Admiral Lorey erscheint als sicher.
________________
1. Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999, Anlage II, Pkt. 1.2., Seite 30.
2. „Der nationalsozialistische Kunstraub in der Sowjetunion“. Gabriele Freitag, Andreas Grenzer. Veröffentlicht in „NS – Kunstraub in der Sowjetunion“ (Eichwede/ Hartung Hrsg.), Seite 21 – 22.und 4.
3. und 4. Wie sich Museen Kunst aus jüdischem Besitz aneigneten. Städte als skrupellose Profiteure der Vertreibungs- und Vernichtungspolitik des NS-Staates. Monica Kingreen über das Beispiel Frankfurt am Main. In: Frankfurter Rundschau, 8. Mai 2000. Veröffentlicht in www.holzbauer.net
5. Raubzüge in der Sowjetunion. Das Sonderkommando Künsberg 1941 –1945, Ulrike Hartung, Seite 54/55.
Im Schlüssel der Fußnote Nr. 263, Seite 54, weist Ulrike Hartung daraufhin, um wen es geht: „ Dabei handelt es sich um Rittmeister Ernstotto Graf Solms zu Laubach, der mit der Heeresgruppe Nord auch das Bernsteinzimmer abtransportiert hat .“
6. Ulrike Hartung. Der Weg zurück: Russische Akten bestätigen die Rückführung eigener Kulturgüter aus Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Probleme ihre Erfassung. Veröffentlicht in NS – Kunstraub in der Sowjetunion, Seite 209.
7. Ulrike Hartung. Der Weg zurück: Russische Akten bestätigen die Rückführung eigener Kulturgüter aus Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Probleme ihre Erfassung. Veröffentlicht in NS – Kunstraub in der Sowjetunion, Seite 218.
8. Veröffentlicht wurde der Befehl von Norbert Müller unter dem Thema: „ Dokumente zur Besatzungspolitik der faschistischen Wehrmacht auf sowjetischem Territorium 1941 – 1944 .“
Seite: 177. In dieser Dokumentation sind die „ Geheimen Kommandosachen“ zu finden, auf die der Autor mehrmals hinweist.
9. Fiktives Beispiel durch den Autor.
1. Anmerkung
Der Fall Julius Heyman aus Frankfurt am Main, wird durch die Autoren Esther Tisa, Anja Heuss und Georg Kreis ausführlich im Abschnitt 4.2. Raubgut aus Deutschland in der Schweiz, Seite 186 – 188 in: Fluchtgut – Raubgut (Der Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz 1933 – 1945 und die Frage der Restitution.) beschrieben. Hier sind weitere Quellenangaben zu finden.
2. Anmerkung
Vergleiche Anja Heuß: „Dr. Georg Poensgen* 7.12.1898, studierte nach seiner Teilnahme am Ersten Weltkrieg Kunstgeschichte und promovierte 1924 in Freiburg/Breisgau. Danach als Volontär im staatlichen Kupferstichkabinett und in den Staatlichen Museen in Berlin tätig. Seit dem 1.1.1928 wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Verwaltung Staatliche Gärten und Schlösser in Berlin und Potsdam. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher über die Schlösser in Potsdam und Berlin, teilweise auch unter dem Pseudonym Peter Goellecke. (vgl. BAB ehem. BDC). RKK 2101, Box 956, File 16.
Das Kurpfälzische Museum in Heidelberg verwahrt seine Erinnerungen, von denen mir leider nur wenige Seiten zugänglich gemacht wurden, die wenig ergiebig waren.“ (Heuß, Anja, Seite 68, Anmerkung Pkt. 108)
3. Anmerkung
Der Oberquartiermeister V (OQu V) war der verantwortliche Offizier im Generalstab des Heeres.
Der Oberquartiermeister V war 1941 dem Chef des Generalstabes Halder direkt unterstellt, während der Chef des Bereiches Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres General Fromm dem Oberbefehlshaber des Heeres (OKH), Generalfeldmarschall von Brauchitsch, direkt unterstellt war.
4. Anmerkung
Militärische Bewertung des Einsatzes von Ernstotto Graf Solms zu Laubach und Georg Poensgen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Ernstotto Graf Solms zu Laubach und dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete, Hauptarbeitsgruppe Ostland, beweist eine Karteikarte, veröffentlicht in: Wolfgang Eichwede/ Ulrike Hartung (Hrsg.). Betr.: Sicherstellung. NS – Kunstraub in der Sowjetunion, Bildteil XLVIII. Diese Zusammenarbeit lässt die Überlegung zu, dass die deutschen Museen und die Verwaltung Staatliche Schlösser und Gärten ihre Wünsche an den Chef der Heeresmuseen herantrugen. Damit war die Sicherstellung im Kampfgebiet garantiert.
Читать дальше