Man bekommt dies spätesten zwischendrin mit. Mein letzter Stand war der, dass sie für ihre Hilfe mindesten 50,- € wollten. Ob man diese " freundlichen Helfer" in Anspruch nimmt oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Ich persönlich lehne es ab. Man kommt auch ohne diese Helfer durch den Zoll, es kann aber etwas länger dauern. Falls man die "Hilfe" in Anspruch nehmen will, würde ich erst am Schluss zahlen und dann auch nicht den geforderten Betrag. Letztendlich kann man davon ausgehen, dass die "freundlichen Helfer" mit dem Zoll zusammenarbeiten und die Einnahmen geteilt werden. Leider ist die Situation in dieser Hinsicht seit der Revolution nicht besser geworden, eher schlimmer.
Der "freundliche Helfer" sorgt dann dafür, dass jemand offizielles vom Zoll bei Dir vorbeikommt und nachschaut, ob es etwas zu verzollen gibt und gibt Dir auch entsprechende Anweisungen, wie Du dich zu verhalten hast. Bei dieser Gelegenheit wird auch das ausgefüllte Formblatt "Einfuhr von Waren und Gütern" benötigt. Bei der Kontrolle kann es schon mal notwendig werden, das gesamte Auto auszuräumen.
Falls alles in Ordnung ist, bekommt man von dem kontrollierenden Zollbeamten eine Bestätigung (formloses Papier) oder er bestätigt dies auf der Rückseite des blauen Formblattes "Zeitlich begrenzte Einfuhr eines Kfz". Mit dieser Bestätigung sowie den ausgefüllten Formblättern „Einreise Kfz“ und "Zeitlich begrenzte Einfuhr eines Kfz", dem Kfz-Schein sowie dem Reisepass geht man zum 1. Schalter. Dort prüft ein weiterer Zollbeamte die eingetragenen Daten und gibt sie zur Kontrolle in den Computer ein. Dabei wird auch überprüft, ob und wann das Fahrzeug schon vorher in Tunesien war. Falls alles in Ordnung ist, bekommt man eine Bescheinigung.
Mit der Bescheinigung geht man dann zum nächsten Schalter an den Kopfbereich der Abfertigungshalle, wo man dann die "Autorisation De Circulation Pour Un Vehicule Automobil" bekommt. Diese wird dort ausgedruckt und erlaubt einem, mit dem Fahrzeug 3 Monate in Tunesien zu bleiben. Sie muss auch immer mitgeführt werden und bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden.
So verläuft der einfache Weg und wenn es schnell geht.
Falls man dass "Hilfsangebot" und die damit verbundene Bezahlung ablehnt, kann es schon passieren, dass man eine Stunde lang vollkommen ignoriert wird und warten muss. Obwohl genügend Zollbeamte da sind, hat einfach niemand Zeit für einen. Egal wen man anspricht. Wenn dann endlich doch jemand kommt, wird sich alles ziemlich genau angeschaut und viel nachgefragt. Es reicht dann auch nicht aus, dass nur ein Zollbeamte das Auto kontrolliert, nein im Zweifelsfall kommen noch zwei zum nachkontrollieren. So kann es schon mal drei Stunden dauern, bis man alles hinter sich hat. Natürlich hat dies nichts damit zu tun, dass man den "freundlichen Helfer" und die damit verbundene Bezahlung abgelehnt hat. Böse wer so etwas denkt.
Bei allem Ärger mit so einer Behandlung, immer freundlich bleiben, aber bestimmt und selbstsicher auftreten. Wenn etwas unklar ist, einfach jemanden von den einreisenden Auslandstunesiern fragen, die einem gerne weiterhelfen. Wenn man es dann endlich geschafft hat, egal wie, mit oder ohne Hilfe, kann man den Zollbereich im Hafen La Goulette verlassen. Bei der Ausfahrt wird man nochmals kontrolliert
Falls man nicht gerade frühmorgens in Tunis mit der Fähre ankommt, ist es sicher sinnvoll eine Übernachtung einzuplanen, bevor es nach Djerba (ca. 550 km) weitergeht.
Als Tourist kann man wie gesagt, bis zu 3 Monate im Land verbleiben, ohne dass dafür Steuern entrichtet werden müssen. Das Fahrzeug wird grundsätzlich in den Reisepass eingestempelt und das Verlassen des Landes ohne das Fahrzeug ist nicht erlaubt.
Bei Notfällen, wie z.B. Krankheit in der Familie, kann man beim Zollamt in Tunis eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Das Fahrzeug wird dann beim Zoll kostenpflichtig bis zur Wiedereinreise abgestellt. Dies kann in Tunis als auch anderswo erfolgen.
Will man länger als 3 Monate mit dem Fahrzeug in Tunesien bleiben, so ist dies möglich bis zu insgesamt einem Jahr. Man muss aber dann für die gesamte Zeit (also für 12 Monate) die KFZ-Steuer zahlen, egal wie lange man bleibt. Bevor die ersten 3 Monate herum sind muss man dazu beim Zoll in Medenine oder gegebenenfalls auch beim Hauptzollamt in Tunis eine Genehmigung für weitere 3 Monate (genau sind es 90 Tage) beantragen. Dies kann man bis zu insgesamt 1 Jahr wiederholen. Man bekommt aber immer nur eine Genehmigung für 3 Monate. Wenn man länger als 3 Monate mit dem Fahrzeug im Land bleibt, erhält man ein spezielles tunesisches Kennzeichen. Ich muss aber dazu sagen, dass dies nicht immer bei mir der Fall war.
Spätestens aber nach einem Jahr muss das Fahrzeug unwiderruflich Tunesien verlassen. Leider ist es mir bis heute nicht gelungen eine offizielle Aussage zu bekommen, wie lange man dann warten muss, bis man mit dem Fahrzeug wieder nach Tunesien einfahren darf. Weder die tunesische Botschaft in Deutschland, das tunesische Fremdenverkehrsamt in Deutschland als auch die deutsche Botschaft in Tunis haben mir auf meine diesbezügliche Frage geantwortet. Auch Anrufe beim Hauptzollamt in Tunis haben verschiedene Ergebnisse gebracht. Bisher liegen mir diesbezüglich 2 unterschiedliche Antworten vor:
Das Fahrzeug muss 1 Jahr außerhalb Tunesiens verbracht haben.
Das Fahrzeug darf dann nicht mehr nach Tunesien eingeführt werden
Was jetzt genau stimmt, weiß ich auch nicht und selbst wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, ist man sich nicht sicher, ob auch alle am Zoll so genau darauf achten. Dies gilt auch für die Tatsache, dass die Regelungen fahrzeugbezogen sein sollen. Obwohl von der tunesischen Botschaft die Auskunft vorliegt, dass die Vorschriften fahrzeugbezogen sind und sich nicht auf den Halter beziehen, wird es beim Zoll anders gehandhabt. So musste jemand, der mit einem Auto ordnungsgemäß für 1 Jahr in Tunesien war und nach 3 Monaten mit einem anderen Fahrzeug wieder nach Tunesien gefahren ist, binnen 10 Tage das Land mit dem Fahrzeug wieder verlassen. Als Grund wurde angegeben, dass er schon mit einem anderen Fahrzeug ein ganzes Jahr in Tunesien war.
Weiterhin ist zu beachten, dass wenn man nur bis zu 3 Monate mit einem Fahrzeug in Tunesien verbracht hat, normalerweise mindestens ein Jahr warten muss, bis man wiederum für 3 Monate mit dem Fahrzeug nach Tunesien ohne Steuerzahlung einfahren kann. Es zählt dabei nicht das Kalenderjahr, sondern die Frist wird berechnet vom ersten Tag der Einfahrt. Diese Auskunft habe ich von der tunesischen Botschaft in Deutschland bekommen. Nach neuester Information ist die gesetzliche Lage sogar so, dass man maximal nur noch 6 Monate mit dem Auto als Tourist einfahren darf. Ob beim Zoll in Tunis die alte Regelung (1 Jahr) bzw. die neue Regelung angewendet wird, ist offen. Auf den offiziellen Zollseiten findet man dazu widersprüchliche Aussagen.
Fährt man mit dem gleichen Fahrzeug wieder nach Tunesien, bevor die Jahres-Frist herum ist, werden die Zeiten, die man mit dem Fahrzeug schon in Tunesien verbracht hat, mit angerechnet. Falls diese dann zusammen über 3 Monate liegen, muss man wie oben beschrieben für das gesamte Jahr Steuern bezahlen, bevor man eine Einfuhrgenehmigung bekommt.
Diesbezüglich kann es dann auch bei der Einfahrt schon vorkommen, dass man beim Zoll in Tunis eine vorläufige Genehmigung nur für 3 Tage bekommt, mit der Auflage sich beim Zollamt in Medenine zu melden. Dort bekommt man dann, falls vorher die Steuer bezahlt wurde, seine Verlängerung. Wenn man nach Medenine muss und der Landessprache nicht mächtig ist, würde ich auch empfehlen einen tunesischen Freund oder Bekannten mitzunehmen, der einem behilflich ist.
Extra-Steuer für KFZ
Ab 2013 wurde eine Extra-Steuer für große Autos eingeführt. Dies besagt, dass Touristenfahrzeuge mit mehr als 2.000ccm (Benziner) oder 2.500ccm (Diesel) zusätzlich besteuert werden sollen. Die Höhe der zusätzlichen Steuer soll bei 5.000,- TND liegen. Wie hoch die Steuer denn nun wirklich ist und ob diese Steuer nur für Fahrzeuge gilt, die auf Dauer in Tunesien angemeldet werden oder auch bei Verlängerung der 3 Monate erhoben wird, ist auch nicht so klar.
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