Fährverbindungen
Wie oben schon geschrieben gibt es die Möglichkeit sowohl von Frankreich oder auch von Italien aus mit der Fähre nach Tunesien zu fahren. Es gibt dabei keine reinen Personenfähren, sondern es werden sowohl Personen als auch Fahrzeuge transportiert. Die Anreise selbst erfolgt über Frankreich bzw. Italien.

Genua Checkpoint
Für die Anreise aus Deutschland empfiehlt sich wohl am besten, die Fähre ab Genua. Folgende Verbindungen gibt es:
Frankreich
Marseille - Tunis / ca. 24 Stunden Fahrzeit / CTN + GNV + Corsica
Marseille - Zarzis / ca. 32 Stunden Fahrzeit / CTN
Es ist derzeit von der CTN auch einer Fährverbindung zwischen Marseille und Sfax geplant.
Italien
Genua - Tunis / ca. 24 Stunden Fahrzeit / GNV + CTN
Civitavecchia - Tunis / ca. 19 Stunden Fahrzeit / GNV + Grimaldi
Palermo - Tunis / ca. 10 Stunden Fahrzeit / GNV + Grimaldi
Salerno - Tunis / ca. 22 Stunden Fahrzeit / Grimaldi
Die Häufigkeit der Verbindungen liegt zwischen 1 bis 3 Fahrten /Woche und ist auch saisonal bedingt unterschiedlich. Die Strecke von Marseille nach Zarzis wird ganz selten befahren, für 2019 sind 2 Fahrten geplant.
Die einzelnen Fährgesellschaften sind:
CTN Compagnie Tunisienne de Navigation / Tunesien
GNV Grandi Navi Veloci / Italien
Grimaldi Grimaldi Lines / Italien
Corsica Corsica Linea / Frankreich
Alle Fährverbindungen lassen sich inzwischen übers Internet buchen.
Einreise & Auswandern nach Tunesien
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den gesetzlichen Bestimmungen, die jeder Auswanderer wissen sollte, bevor er sich mit dem Gedanken trägt, nach Djerba (Tunesien) auszuwandern. Neben den Zoll- und Einfuhrbestimmungen beinhaltet es weiterhin die Voraussetzungen, die nötig sind, um sich dauerhaft in Tunesien aufhalten zu können. Der größte Teil ist dem Aufenthalt auf Djerba gewidmet und gibt viele Informationen sowie praktische Tipps für das tägliche Leben auf der Insel.
Wer persönliche Hilfe bei seiner Auswanderung benötigt, den möchte ich auf das Kapitel Dienstleister verweisen. Dort findet er verschiedene Anbieter, die professionelle Hilfe beim Auswandern anbieten.
Passbestimmungen / Aufenthaltsdauer
Für die Einreise nach Tunesien benötigen EU-Staatsbürger einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (es gibt auch Quellen die nennen 3 Monate) ab Einreisetag gültig ist. Bei einer Pauschalreise (Flug und Hotel) wird von deutschen Staatsbürgern auch ein Personalausweis akzeptiert. Dieser muss aber ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche können sich als Touristen bis zu 4 Monate in Tunesien aufhalten. Touristen aus anderen Ländern bis zu 3 Monate. Man muss aber dazu erwähnen, dass die Aufenthaltsdauer von 4 Monaten für deutsche Staatsangehörige eine Sonderregelung darstellt, wobei zurzeit keiner sagen kann wann und wo dies irgendwo verbindlich festgehalten ist. Es kann also durchaus sein, dass es bei einem Aufenthalt von 4 Monaten, bei der Ausreise Probleme mit der Polizei geben kann.
Will man noch länger bleiben, besteht die Möglichkeit, bei der örtlichen Polizeistelle in Houmt Souk eine Art Not Visum zu beantragen. Dies gilt dann für bis zu 2 bzw. 3 weitere Monate, maximal jedoch für insgesamt 6 Monate. Die Kosten dafür liegen bei 20,- TND / Woche.
Nach kurzfristiger Ausreise in ein Europäisches Ausland, kann man erneut nach Tunesien einreisen. Die erlaubte Aufenthaltszeit beginnt dann wieder von neuem. So ist es möglich, praktisch fast das ganze Jahr sich als Tourist in Tunesien aufzuhalten.
Zu beachten ist jedoch, dass man sich offiziell nur bis zu maximal 180 Tage / Jahr als Tourist in Tunesien aufhalten darf.
Wer also im gesetzlichen Rahmen im Jahr länger als 180 Tage in Tunesien bleiben will benötigt eine Aufenthaltsbewilligung, die tunesische Carte Sejour.
Aber auch der normale Tourist, der sich in Tunesien aufhält, muss das bekannte Meldeformular für die Polizei an der Rezeption ausfüllen. Reist man als Tourist ein und wohnt nicht im Hotel, sollte man sich bei der lokalen Polizei anmelden. In manchen Fällen macht dies auch der Vermieter. Diese notwendige Anmeldung wird aber nicht immer überprüft, dient aber auch der eigenen Sicherheit.
Touristensteuer
Ab 2014 mussten alle Personen, die aus Tunesien ausreisten (außer Tunesier und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Tunesien) eine Ausreisesteuer in Höhe von 30,- TND entrichten. Dazu musste eine Steuermarke (Solidaritätsmarke) gekauft und diese in den Reisepass geklebt werden. Bei der Ausreise wurde sie dann von der Grenzpolizei abgestempelt.
Aus mehreren Gründen wurde diese Ausreisesteuer wieder Ende 2016 abgeschafft und durch eine Einreisesteuer (Incoming Tax) ab Januar 2017 ersetzt. Sie betrug 2018 pro Person 20,- TND (ca. 7,-€). Wenn man mit der Fähre nach Tunesien fährt, wird diese schon vor der Abfahrt von der Fährgesellschaft eingefordert. Bei Flugreisenden ist diese Steuer schon in den Ticketpreis eingearbeitet, wird aber nicht immer extra ausgewiesen.
Zoll-Bestimmungen Tunesien
Die erlaubten Mengen beziehen sich auf eine erwachsene Person. Dies sind die offiziellen Vorschriften soweit bekannt und recherchiert. In der Praxis kann es schon anders aussehen und auch die Kontrollen werden manchmal nicht so streng durchgeführt.
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
500g Tabak
Wobei man bedenken soll, dass es die Zigaretten in Tunesien wesentlich billiger gibt. Anders sieht es aus mit Zigarillos bzw. Zigarren. Hier gibt es fast keine Auswahl und auch die Preise sind entsprechend. Zum Zigaretteneinkauf würde ich aber empfehlen, diese nicht bei einem der fliegenden Händler zu kaufen, die überall unterwegs sind. Sonst kann es einem schon mal passieren, dass was anderes wie Tabak sich in der Zigarette befindet bzw. diese leere Hüllen enthält oder kaum gestopft ist. Am besten man kauft seine Zigaretten, in einem der vielen kleinen Tabakläden ein, hier bekommt man meist einwandfreie Ware.
1 Liter über 25 Vol% oder
2 Liter unter 25 Vol%
Da alkoholische Produkte in Tunesien sehr teuer sind, führen oftmals viele Urlauber mehr ein als erlaubt ist. Da kann es auch schon mal vorkommen, dass wen man bei einer Kontrolle erwischt wird und der Zöllner korrekt vorgeht, um die verbotene Menge erleichtert wird.
250 ml oder
1 Liter Toilettenwasser (Eau de Colonge)
Dazu gibt es keine klaren Aussagen, man kann jedoch davon ausgehen, dass offene Lebensmittel tierischer Herkunft beanstandet werden können. Bei abgepackten Lebensmitteln wird in der Regel nichts beanstandet.
Wenn man als Tourist einreist besteht auch keine Notwendigkeit Lebensmittel mitzubringen, da es in den Hotels fast alles zu Essen gibt und man deswegen nichts vermissen wird.
Was anderes gilt für Ausländer, die in Tunesien leben. Diese vermissen oftmals bestimmte Lebensmittel und Süßigkeiten aus der Heimat und sind ganz erpicht darauf, diese zu bekommen. Inzwischen gibt es aber auf Djerba eine sehr große Auswahl an europäischen Produkten. Diese sind aber oft erheblich teurer als in Deutschland.
Kleingeräte für den persönlichen Urlaubsbedarf (z.B. Rasierer, Epilierer)
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