Abgeschafft ist die frühere Qualifikation des Totschlags an Verwandten aufsteigender Linie („Aszendententotschlag“), die die Mindeststrafe von fünf auf zehn Jahre anhob und eine Strafrahmensenkung wegen mildernder Umstände ausschloss. 1998 wurde im Zuge des 6. Strafrechtsreformgesetzes auch die Kindstötung (§ 217 StGB a. F.) abgeschafft. Diese sah als Privilegierung einen geringeren Strafrahmen für eine Mutter vor, die ihr nichteheliches Kind unmittelbar nach der Geburt tötete. Derartige Fälle unterfallen nun auch dem Totschlag. In der Regel liegt dann aber ein sonstiger minder schwerer Fall vor.
In einem eigenen Paragraphen geregelt ist der Fall, in dem der Täter das Opfer auf dessen Verlangen hin tötet (Tötung auf Verlangen, § 216 StGB). Liegen die Voraussetzungen dieser Privilegierung nicht vollständig vor, so kommt auch hier ein Totschlag bzw. ein minder schwerer Fall des Totschlags in Betracht.
Statistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Erfasste Fälle von Totschlag (incl. Versuche) in den Jahren 1987–2018 als Häufigkeitszahl (pro 100.000)[8]
In der deutschen Polizeilichen Kriminalstatistik werden zurzeit immer weniger Fälle von Totschlag registriert. Von 1993 bis 2018 fielen die Häufigkeitszahlen von 3,7 auf 1,9, was einem Rückgang von 49 % entspricht. Im Jahr 2014 fielen nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 326 Personen einem vollendeten Totschlag zum Opfer.
Anzahl der Verurteilten wegen Mordes und Totschlags[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Anzahl der Verurteilten in Deutschland, wegen der Straftatbestände Mord oder Totschlag (StGB 211–213), geht einer Statistik des Statistischen Bundesamtes zufolge seit 2007 zurück:[10]:
Anzahl der Opfer von Mord und Totschlag in Partnerschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland listet die Kriminalstatistik für 2015 insgesamt 415 Opfer von Mord und Totschlag in Partnerschaften auf[11]. Lange gab es hierzu keine aussagekräftigen Statistiken in Deutschland. Dies wurde von Nichtregierungsorganisationen beklagt. Erst 2011 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik entsprechende Voraussetzungen in der Datenerhebung geschaffen.[12]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
§ 212 des Strafgesetzbuches
Wiktionary: Totschlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenSiehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Innere Sicherheit
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
1 ↑ Anderer Ansicht offenbar nur Rolf Dietrich Herzberg & Annika I. Herzberg: Der Beginn des Menschseins im Strafrecht: Die Vollendung der Geburt. In: JZ. 2001, S. 1106 ff. (welche sogar auf die Vollendung der Geburt abstellen wollen)
2 ↑ Bundesgerichtshof (BGH), Az.: 5 StR 347/56 vom 20. November 1956, BGHSt 10, 5 f. (zur Begehung von § 218 StGB durch Verursachung einer lebenden, aber nicht überlebensfähigen Frühgeburt); BGH, Az.: 3 StR 25/83 vom 22. April 1983, BGHSt 31, 348 (348 [1. Leitsatz], 351 f.); BGH, Az.: 1 StR 665/83 vom 7. Dezember 1983, BGHSt 32, 194 (194[Leitsatz], 197)[1] (Mord und nicht bloß Schwangerschaftsabbruch am Kind in der Geburt, wenn jemand eine Schwangere nach Beginn der Eröffnungswehen einen Abhang hinunter stößt); Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 54. Auflage, Rn. 2 vor §§ 211 bis 216; ausführlich: Hans Lüttger, Der Beginn der Geburt und das Strafrecht, Probleme an der Grenze zwischen Leibesfruchtcharakter und Menschenqualität, JR 1971, S. 133 (134 f.), jeweils m. w. N.
3 ↑ BGH, Az.: 1 StR 665/83 vom 7. Dezember 1983, BGHSt 32, 194 (197)[2] unter Berufung auf Lüttger (s. o.), JR 1971, S. 133 (134 f.)
4 ↑ Fischer, Strafgesetzbuch, 56. Auflage (2009), Vor § 211, Rn. 2 f.
5 ↑ Fischer, Strafgesetzbuch, 56. Auflage (2009), Vor § 211, Rn. 5 ff.
6 ↑ BGH NJW 2006, S. 1008 (1013)
7 ↑ Verjährungsfrist, § 78 StGB
8 ↑ Polizeiliche Kriminalstatistik. Bundeskriminalamt, abgerufen am 6. April 2019.
9 ↑ http://www.bka.de/nn_193232/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/PksZeitreihen/pksZeitreihen__node.html?__nnn=true Für 2012: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 8. Januar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. und Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 8. Januar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. und Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. und Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. und Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 22. Oktober 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
10 ↑ https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungDeutschlandPDF_5243105.pdf?__blob=publicationFile Statistisches Bundesamt 29.04.2016: Rechtspflege Strafverfolgung, Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht (Deutschland seit 2007)
11 ↑ Bundeskriminalamt: Gewalt in Paarbeziehungen, Pressekonferenz vom 22. November 2016.
12 ↑ Eingabe an die UN Sonderberichterstatterin gegen Gewalt gegen Frauen Rashida Manjoo. (PDF; 166 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Der Paritätische Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V., Februar 2012, S. 4, archiviert vom Original am 2. Juni 2015; abgerufen am 10. Mai 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
13 ↑ Partnerschaftsgewalt: Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2015
14 ↑ Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Alter und Geschlecht
15 ↑ Partnerschaftsgewalt: Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2015
16 ↑ Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Staatsangehörigkeit
VI. Körperverletzung
Körperverletzung (Deutschland)[Bearbeiten]Zur Navigation springenZur Suche springen
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.[1] Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.[2] Eine bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gebräuchliche Abkürzung ist KV.
Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in § 223 bis § 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie § 340 (Straftaten im Amt) StGB geregelt. Im Zuge der Großen Strafrechtsreform wurden durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) Inhalte und Nummerierungen geändert.
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