Shimona Löwenstein - Umweltschutz oder Klimawahn?

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Naturzerstörung und Umweltverschmutzung ist ein nach wie vor bestehendes Problem unserer Gesellschaft, das mit geringfügigen, meist nur prestigefördernden Maßnahmen und der verordneten «Förderung der Umweltbildung» nicht beseitigt wurde, sondern im Laufe der Jahre eher angewachsen ist. Die von der Umweltökonomie entwickelten rechtlichen und wirtschaftlichen Methoden hätten zum wirksameren Naturschutz und einer allgemeinen Verbesserung der Umweltbedingungen führen können, wenn sie sich politisch durchgesetzt hätten. Statt dessen erfolgten aber ein methodischer Paradigmenwechsel sowie eine inhaltliche Verschiebung von konkreter Sorge für Natur und Umwelt zugunsten eines behaupteten drohenden Klimawandels und die Verlagerung der Umweltpolitik auf Maßnahmen zur vermeintlichen «Klimarettung», vor allem in bezug auf CO2-Reduktion und Energiesparmaßnahmen. Die theoretischen Annahmen der Treibhaustheorie erweisen sich dabei als widersprüchlich und fraglich, die angenommenen Folgen einer vermeintlichen globalen Erwärmung als kaum nachvollziehbar und möglicherweise eher positiv, die hysterische Verfolgung von Kohlendioxid nicht nur als unsinnig und teuer, sondern auch als widersinnig in bezug auf echten Natur- und Umweltschutz, zuweilen sogar destruktiv und gefährlich.

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1.1. Tiere als industrielle Eiweißmaschinen

Abgesehen davon brachte die Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion in bezug auf tierische Erzeugnisse einen häßlichen Nebeneffekt mit sich, der die moralischen Aspekte des Umgangs des Menschen mit seinen Haustieren betrifft. Seitdem sich die ökologische Einstellung verbreitet hat, bringen die Medien regelmäßig Berichte über brutale Bedingungen der Massentierhaltung [15] und industrielle Schlachtung von lebenslang gequälten und schließlich (mit Hilfe von europäischen Exportzuschüssen) über Tausende von Kilometern ohne Wasser und Nahrung hin und her transportierten Tiere. In anderen Berichten wurde die Tatsache angeprangert, daß bei der Produktion von Legehennen die männlichen Küken nach dem Schlüpfen massenweise vergast werden, weil sie nicht gebraucht werden. Als Lösung wurde eine (kostenaufwendige) Früherkennung des Geschlechts des Tieres angeboten, so daß seine Beseitigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen kann: Die männlichen Küken zu Brathähnchen aufwachsen zu lassen, wäre wohl unter einer so spezialisierten Produktion nicht möglich. Nach langem Hin und Her erzielten die Grünen an der Regierung einen Riesenerfolg: Die Hühnerkäfige wurden um ein paar Zentimeter größer. Und auf dem Markt können seit einiger Zeit neben Eiern aus Käfighaltung auch aus sog. „Bodenhaltung“ (die nicht viel besser ist, da die Hühner auf engem Raum zusammengedrängt leben) sowie aus vermeintlicher (oft gefälschter) „Freilandhaltung“ erworben werden. Mit dem tatsächlichen Umgang der auf tierische Erzeugnisse spezialisierten „Bauern“ mit ihren „Eiweißmaschinen“ hat dies wenig zu tun.

Mit der Tierquälerei sind die Nachteile dieser Spezialisierung und Massenproduktion noch keineswegs erschöpft. Es ist schwer verständlich, warum der Schlachtungsort so weit vom Aufzuchtsort entfernt liegen muß; durch Gülle völlig verseuchte Felder und gleichzeitig intensiver Gebrauch von chemischen Düngemitteln sind für den gesunden Menschenverstand keine nachvollziehbare Handlungsweise. [16] Da die Landwirtschaft ohnehin kräftig subventioniert wird, kann hierbei auch das Kostenargument kaum tragen. Es treten auch immer Tierseuchen auf, wie die Schweinepest, die Schwarzkopfkrankheit bei Puten oder die Klauenseuche. Es ist klar, daß sich Krankheiten unter den Tieren nicht nur bei Massenhaltung, sondern auch aufgrund der „modernen“ Zuchtmaßnahmen mit künstlicher Befruchtung und Züchtung von genetisch gleichartigen Tieren besser ausbreiten können als bei genetischer Vielfalt und herkömmlichen Zuchtbedingungen eines Bauerhofs. Außerdem handelt es sich dabei um eine leichtsinnige Reduktion des „genetischen Pools“ unserer Haustiere, deren Folgen noch schwer abschätzbar, aber jedenfalls nicht umkehrbar sind.

Ein weiterer bedenklicher Aspekt der sich häufenden Skandale in bezug auf diverse mit Massentierhaltung zusammenhängende Krankheiten sind die immer wieder festgestellten gesundheitlichen Risiken , die mit dem Konsum qualitativ minderwertiger Fleischprodukte verbunden sind. Der Zusammenhang zwischen „BSE“ bzw. „Rinderwahn“ bei Tieren und einem analogen Gehirnzerfall bei Menschen konnte zwar niemals wirklich nachgewiesen werden; die Abschlachtung Tausender Kühe war aber ein so überstürzter Aktionismus, daß die Vermutung naheliegt, die Massenschlachtung habe der Ablenkung der Aufmerksamkeit von anderen Problemen oder als geeigneter Vorwand zur Beseitigung von Überschüssen gedient. Die Minister stritten sich hauptsächlich darum, wer die BSE-Folgekosten tragen solle, während die EU und die Naturschützer die Menschen aufforderten, sogar mehr Rindfleisch zu essen, damit die beschlossene Tötung von Risikotieren umgangen werden könne. [17] Daß ihre Appelle mit dem rührenden Hinweis auf die „seelische und materielle Betroffenheit der Bauernfamilien“ eine Anmaßung gegenüber den verängstigten Verbrauchern darstellen, fiel weder den Interessenvertretern noch den zuständigen Politikern ein. Nur war der BSE-Skandal nicht das einzige, ja nicht einmal das wesentliche Problem, sondern wies nur auf die lange Zeit vertuschte Problematik der Massentierhaltung und ihre Folgen hin, welche die Menschen inzwischen unter dem Eindruck weiterer Skandale wieder vergessen zu haben scheinen.

Es gab insbesondere in den 80er Jahren ethische Diskussionen darüber, daß es den Menschen nicht zusteht, andere Lebewesen auszurot­ten, zu quälen, oder sie mit bloßen Nützlichkeitserwägungen zum Mittel menschli­cher Bedürfnisbefriedigung zu de­gradieren. Die Schlußfolgerungen waren Forderungen nach Erweiterung des Tierschutzes auf artgerechte Behandlung und Verpflegung, bis hin zu Meyer-Abichs Ruf nach einer verfassungsmäßigen Regelung einer Rechtsgemeinschaft mit der Natur und damit auch mit den Tieren. [18] Man erwog somit nicht nur Natur ­schutz gesetze im Inter­esse der Menschen, sondern Tier- und Pflan­zen rechte ne­ben den Men­schenrechten. Deren theo­retische Be­gründung blieb indessen problematisch: So müsse nach Ansicht von Joel Feinberg die Postulierung von Rechten an bewußte tatsächli­che oder zumindest potentielle Interessen geknüpft werden. [19] Diese nur an persönlichen Interessen oder Bedürfnissen orien­tierte Einstellung, die in der utilitari­stischen Ethik ebenso wie in den Naturschutzbegründungen aus menschlichen Interessen zum Ausdruck kommt, wurde auch von anderen Autoren (Triebe, Spaemann) kritisiert. [20] Gegen die „deontologische Normbegründung“ von Tierrechten allein durch „moralische Pflichten der Menschen zu sich selbst “ wurde wiederum eingewendet, daß Pflichten gegenüber den Tieren ihrer selbst willen aufgrund ihrer Leidensfähigkeit postuliert werden könnten. [21] „Den Pflichten gegen sich selbst korrespondieren nämlich keine einklagbaren Rechte. Das Verhältnis zu sich selbst ist kein durch Regeln der Gerechtigkeit normiertes Verhältnis“, äußerte beispielsweise der konservative Philosoph Robert Spaemann. [22] Ebenso sei es abwegig, das Verbot der Tierquälerei in den Empfindungen der Tier­freunde begründet zu sehen. „Gerade jene Menschen, auf de­ren Mitgefühl sich die zuerst genannte Begründungsvariante beruft (...), würden darauf beharren, daß der Schutz primär den Tie­ren selbst und nicht den eigenen zarten Empfindungen gilt.“ [23]

Eine praktikable Lösung wäre allenfalls die Einführung des Rechts der Tiere auf artgerechte Be­handlung mit dem Klagerecht ihrer Beschützer. Bei konsequenter Anwendung würde sich daraus ein Verbot der Massentierhaltung oder zumindest von deren abwegigsten Formen, sowie der unbegründeten Folter bei Tierversuchen [24] ergeben. Die Debatten um die ethische Begründung von Tierrechten und ihre praktische Umsetzung blieben allerdings nur auf theoretisch-moralischer Ebene, die Praxis war davon unberührt. Was den in der Landwirtschaft genutzten Tieren an Rechten zusteht, ist im allgemeinen Bewußtsein das Recht auf artgerechte Tötung , deren Methoden in der Praxis ebenfalls umstritten sind. Diskussionen gab es jedenfalls nicht über die üblichen Schlachtungsmethoden , sondern nur über die von religiösen Minderheiten, nämlich über das jüdische und islamische Schächten . Hierzu gab es umstrittene Gesetzentwürfe, wonach die religiösen Gemeinschaften nachweisen müssen, daß für sie erstens nur der Verzehr von Fleisch geschächteter Tiere bindend ist, zweitens daß das Tier dabei keine zusätzlichen Schmerzen, Leiden oder Ängste erleidet. Dieser Nachweis steht aber im Widerspruch zu der Beurteilung der üblichen Schlachtungsmethoden, bei denen (abgesehen von dem sonstigen qualvollen Umgang) längst nachgewiesene Todesängste nicht berücksichtigt werden. Daraus schloß man, daß hier der Tierschutz eher als Vorwand, wenn nicht Deckmantel für eine Diskriminierung von Minderheiten diente. [25] Ob das der Fall war, läßt sich nicht ohne weiteres entscheiden; auch über die unterschiedlichen Schlachtungsmethoden scheiden sich die Meinungen.

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