Reymar von Wedel - Durch die Mauer – Als Anwalt für die Kirche

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Reymar von Wedel begann in den 1960er-Jahren zunächst bei der evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg – also sowohl im Osten als auch im Westen – als Konsistorialrat. In dieser brisanten Situation zwischen den politischen Welten wurde seine Zuarbeit für Bischof Scharf immer enger und intensiver. Reymar von Wedel – ein Jurist – bekam viele Sonderaufträge, die darin gipfelten, dass er sich um die vielfältigen Schicksale der Menschen kümmern sollte, die von der Staatsmacht der DDR verhaftet worden waren. Nun beschreibt der Autor, wie in langwierigen und spannenden Verhandlungen die Idee des Häftlingsfreikaufs entstand. Zigtausende von Häftlingen der DDR konnten in die Bundesrepublik ausreisen, der Eiserne Vorhang wurde immer durchlässiger …

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Von diesem Ergebnis berichtete ich Scharf. Dieser war erfreut und versprach, die erforderlichen Mittel über den Rat der EKD bereitzustellen. Von dieser Zusage informierte ich Vogel. Dieser berichtete dem Generalstaatsanwalt der DDR. Dieser wiederum ordnete die Entlassung der vereinbarten Gefangenen an. Soweit sie in den Westen entlassen werden wollten, durfte ich sie in der Haftanstalt des MfS abholen. Soweit sie Angehörige ersten Grades hatten, durften diese nachreisen.

Auf diese Weise gelang es uns, 107 politische Gefangene zu befreien. Es waren überwiegend kirchliche Mitarbeiter oder Gemeindeglieder. Wir nahmen aber auch andere Notfälle auf, von denen wir erfuhren oder die Vogel uns benannte.

Für mich war es ein Erlebnis, als ich das erste Mal in das Gefängnis fuhr. Ein großes Tor aus Eisenblech öffnete sich. Ich kam auf einen kahlen Hof, der von allen Seiten von vergitterten Fenstern umgeben war. Kein Gesicht zeigte sich. Dann öffnete sich eine schmale Tür im Erdgeschoss. Ein finsterer Typ kam heraus und forderte mich auf, ihm zu folgen. Über eine Reihe von düsteren Gängen erreichten wir schließlich ein im Plüschstil eingerichtetes Sprechzimmer. Kurz darauf wurde der Häftling, den ich abholen wollte, hereingeführt.

Ich begrüßte ihn mit Handschlag und versuchte dann, seine Identität festzustellen. Dann bemühte ich mich, etwas persönlichen Kontakt anzuknüpfen. Ich sagte, wer ich sei, ein Anwalt im Auftrag der evangelischen Kirche. Er werde vorzeitig entlassen. Ich wolle ihn nach Westberlin bringen. Der Häftling war schon etwas vorbereitet. Aber er konnte es noch nicht glauben. Bisher war das noch niemandem aus diesem Haus passiert. Jedenfalls hatte man nicht davon erfahren. Doch der Beamte bestätigte, was ich gesagt hatte.

Dann konnte der Häftling seine Sachen nehmen, folgte mir auf den Hof, sah meinen Wagen mit Westnummer und konnte einsteigen. Als wir das große Blechtor passiert hatten, löste sich die Spannung. Ich sollte erzählen und erklären. Viel konnte ich nicht sagen. Bei wem er sich denn bedanken könne. Ich sagte, bei Präses Scharf. Mittlerweile waren wir durch die Karl-Marx-Allee über den Alexanderplatz zum Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße gerollt. Die Schranke ging auf. Wir wurden schon erwartet. Hundert Meter weiter waren wir im Westen, am Moritzplatz. Dann ging es zum Konsistorium, wo die Angehörigen warteten.

Der ganze Vorgang wiederholte sich einige Male. Zwischendurch transportierte ich auch andere Häftlinge, die zum Beispiel wegen Haftende oder Krankheit entlassen wurden.

Unsere kleine Aktion fing an, sich auszubreiten. Präses Scharf schickte mich zu Heinrich Albertz. Schließlich gab es auch auf der westlichen Seite der Mauer Beamte, die informiert werden mussten. Viele Bürger wandten sich damals auch an den Senat. Heinrich Albertz, in seinem ersten Beruf Pfarrer, war damals Innensenator und ab 1966 Regierender Bürgermeister. Er wurde einer unserer besten Helfer.

Aber es gab noch viele andere Gefangene. Dabei muss ich betonen, dass es nicht nur um kirchliche Mitarbeiter oder Inhaber kirchlicher Ehrenämter ging. Jeder, der sich an die Kirche wandte, konnte in unsere Aktion einbezogen werden. Sogar einen Agenten des Verfassungsschutzes, der sich in besonderer persönlicher Not befand, setzten wir auf unsere Liste. Es waren insgesamt 107 Namen. Schließlich hatten wir das erfüllt, was wir uns vorgenommen hatten. Allerdings waren die kirchlichen Mittel nun erschöpft.

9. Der Pfarrer als Fluchthelfer

Durch den Bau der Mauer am 13. August 1961 wurden viele Familien auseinandergerissen. Im Osten verbliebene Angehörige versuchten, zu ihren Ehepartnern oder Kindern im Westen zu gelangen. Aber der Weg durch die Mauer war sehr gefährlich.

Schon die Vorbereitung einer Flucht wurde mit hohen Strafen geahndet. Diese Härten hatte der evangelische Präses Kurt Scharf, der in der Berliner Marienkirche predigte, zusammen mit anderen leitenden Geistlichen in einem Telegramm an Walter Ulbricht kritisiert. Dafür hatten die Behörden der DDR ihn am 31.08.1961 ausgewiesen.

An der Marienkirche, im Zentrum Berlins, amtierte ein junger Pfarrer namens Werner Arnold. Er sah aus wie ein Jüngling, hatte aber keine Angst vor den Mächtigen der DDR. In seinen Predigten verurteilte er die Mauer und nannte die Todesschüsse Mord. Das MfS registrierte dies sorgfältig. In jedem Gottesdienst schrieb ein Spitzel mit. Die Berichte wurden später in den Akten gefunden.

Unter den Zuhörern des Pfarrers befanden sich Menschen, die seine Ansichten teilten und vom Staat verfolgt wurden. Manch einer dachte sogar daran, die DDR zu verlassen. Sie wandten sich nach der Predigt an den Pfarrer und baten um Rat und Hilfe. Damit geriet Werner Arnold in einen Gewissenskonflikt. Bekanntlich schreibt der Apostel Paulus am 13. Kapitel des Römerbriefes: »Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat.« Das bezog sich primär auf das römische Reich, in dem der Apostel missionierte. Konnte dieser Satz auch auf moderne Staaten angewandt werden? War die DDR ein Staat in diesem Sinne?

Die EKD-Synode hatte 1956 in ihrer theologischen Erklärung festgestellt: »Das Evangelium rückt den Staat unter die gnädige Anordnung Gottes, die wir in Geltung wissen, unabhängig vom Zustandekommen der staatlichen Gewalt und ihrer politischen Gestalt.«

Das war eindeutig, aber allgemein formuliert. Wie sollte man sich in der konkreten Situation verhalten? Tat die DDR nicht häufig Unrecht? Konnte ein Christ die Schüsse an der Mauer, die Verfolgung Andersdenkender oder die Überwachung der Bürger billigen? Hatte Pfarrer Arnold sich nicht in seinen Predigten dagegen gewandt? Hatte nicht Kirchenvater Augustin erklärt, ein Staat, in dem das Recht nicht geachtet wird, sei nichts anderes als eine Räuberbande?

Bei dem Ausdruck »Räuberbande« fiel Arnold das Gleichnis vom barmherzigen Samariter ein. Dieser hatte einem Menschen geholfen, der unter die Räuber gefallen war. Musste ein Pfarrer und Christ nicht den Opfern helfen? Das theologische Problem wurde schnell akut: Ein Ehepaar hatte erfahren, dass seine Festnahme bevorstand. Dem wollte es sich durch Flucht in den Westen entziehen. Sie baten Arnold um Hilfe, und schnell wurde es sehr konkret: In der Nacht kam ein Notruf. Sie waren vor dem Verhaftungskommando über den Dachboden in das Nachbarhaus geflüchtet. Aber dort konnten die beiden nicht bleiben, weil sie jederzeit entdeckt werden konnten. Arnold fuhr hin und brachte sie in ein Ferienhaus der Kirche am Berliner Müggelsee. Wie sollte es weitergehen?

Ihm fiel sein schwedischer Amtsbruder Heribert Janson ein, der als Gesandtschaftspfarrer diplomatischen Status besaß und einen Wagen mit CD-Zeichen fuhr. »Würdest Du die Eheleute in deinem Kofferraum über die Grenze mitnehmen?« fragte ihn Arnold. Der Kollege aus Schweden war ein bedächtiger Mann und wie alle Theologen in Schweden überzeugter Lutheraner. Er hatte die gleichen theologischen Bedenken wie Arnold. Die Zusage fiel ihm schwer. Aber er stellte die Bedenken zurück. Das Ehepaar passierte im Kofferraum des Volvo den Grenzübergang am Checkpoint Charlie in der Friedrichstraße. In ähnlicher Weise half Arnold in der Folgezeit gemeinsam mit seiner Frau dreißig Menschen aus der DDR über die Grenze.

Die häufigen Besuche des schwedischen Pastors bei Arnolds fielen dem MfS auf. Der Schwede wurde observiert und einmal, als Fluchtwillige in seinem Kofferraum steigen wollten, wurden sie festgenommen. Dem Schweden konnte das MfS nichts tun, ihn schützte sein Diplomatenstatus. Er konnte lediglich zur unerwünschten Person erklärt werden, und ihm konnte dann künftig die Einreise verweigert werden.

Pfarrer Arnold hingegen wurde kurz darauf in seiner Wohnung festgenommen. Er kam in Haft. Der Vernehmer konfrontierte ihn nicht nur mit dem Vorwurf der Fluchthilfe, die er als »staatsfeindlichen Menschenhandel« bezeichnete, sondern warf ihm auch Staatshetze, Wirtschaftsvergehen und schließlich sogar Spionage vor. Arnold habe in seinen Predigten die Regierung der DDR diskriminiert und versucht, Bürger gegen die DDR aufzuwiegeln. Er sei auch an einem Kurierdienst der Kirche beteiligt gewesen und habe gesetzwidrig eingeführte Waren weitergeleitet.

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