Mario Worm - Der Junge aus der Vorstadt III

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Der Junge aus der Vorstadt III: краткое содержание, описание и аннотация

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In den letzten Monaten der Deutschen Demokratischen Republik wurde er, fünfzehnjährig, wegen Vergewaltigung und Mord an einem sechsjährigen Kind verurteilt und hatte fast 31 Jahre in der Psychiatrie verbracht.
Ein neues psychologisches Gutachten bringt ihm die Freiheit.
In einem Betreuungsheim beginnt sein neues Leben. Nach anfänglichem Misstrauen gewöhnt man sich langsam an die kauzige Art des Einzelgängers.
Als jedoch eines Tages die verstümmelte Leiche eines vermissten Kindes am Eggersdorfer Mühlenfließ gefunden wird, richten sich nicht nur die Augen der Behörden auf den ehemaligen Insassen …

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Es ist dunkel geworden, der Vollmond zeigt sich in seiner Ausgehmontur. Wie spät mag es sein? Ein unbestimmtes Angstgefühl wächst in ihm, sein Herz rast. Er ist allein, wieder einmal. Vom wiederholten Rufen wird seine Stimme heiser. Doch sie bleibt verschwunden. Oder ist sie hier ganz in der Nähe, noch irgendwo in dem Dickicht? Wo mag sie sein? Vielleicht geht es ihr genauso wie ihm, vielleicht sucht auch sie nach ihm …? Das hat sie nun davon. Sie haben doch so schön gespielt. Dann ist sie weggelaufen. Einfach so. Tannenzweige schlagen ihm ins Gesicht. Kratzspuren bilden sich auf seiner schweißnassen Haut, die von den Bäumen stammen, die sich ihm in den Weg zu stellen scheinen. Stundenlang hat er das Waldgebiet abgesucht, ist bis zur Chaussee gerannt, die beide Waldhälften voneinander trennt. Immer wieder hat er ihren Namen gerufen. Sein Körper bemerkt den Schmerz nicht. Wo ist sie nur? Er hat nur einen Wunsch: Sie schnell finden! Er ruft wieder ihren Namen, doch sie antwortet nicht. Da - hat er nicht ein Knacken gehört …? Ruckartig dreht er seinen Kopf in die Richtung des Geräusches. Versteckt sie sich vor ihm, ist das ihre Endversion des Spiels? Enttäuscht stellt er fest, dass es nur das Knistern der Tannen im lauen Wind des Spätsommers ist. Erst jetzt nimmt er den eigenwilligen Geruch von nassem Moos wahr. Die Mischung aus Modder und irgendwie seltsamer Frische lenkt ihn ab. Und bringt neue Gedanken ins Spiel. Er muss nach Hause! Es ist schon dunkel. Sicherlich wird es Ärger geben. Die Mutter und Karl wollen heute Abend tanzen gehen. Und was für einen Ärger es geben wird! Verdammt noch mal, wo steckt sie? „Susanna …?“ Doch die Kleine antwortet nicht. Vielleicht ist sie schon längst wieder bei ihren Eltern, hat sich nur einen Spaß mit ihm gemacht. Ulf beschließt, nicht mehr weiter zu suchen. Der schnellste Weg hin zu Karls Datsche ist immer an der Chaussee entlang. Es ist unheimlich, so ganz im Düsteren. Wenn nicht dieser Vollmond wenigstens etwas den Trampelpfad beleuchten würde, wäre die Nacht pechschwarz. Die Lichtkegel, der um diese Zeit wenigen vorbeifahrenden Autos verdrängen nur sekundenweise die Angst vor der Dunkelheit.

Dann wird die Nacht blau. Das fahle Mondlicht taucht ein in ein Wolkenbett. Rundumleuchten grünweißer Wagen mit der Aufschrift: „Volkspolizei“ werfen ein wenig beruhigendes Bild. Erschrocken bleibt Ulf mit gehörigem Respektabstand stehen. Hat die Mutter etwa die Polizei gerufen? Als er noch klein und unartig war, hat sie oft damit gedroht. Er hat dann immer den Kopf eingezogen und ihren Anweisungen bedingungslos Folge geleistet, um nicht in den „Kinderknast“ zu kommen, wo es laut der Mutter kalt und dunkel ist. Gewiss, später hat er nicht mehr so recht an ihre Ankündigungen geglaubt, aber heute? Jetzt…? Habe ich etwas Schlimmes getan? Hätte ich nicht mit Susanna spielen sollen? Ulf kommt nicht mehr dazu, seinen Gedanken zu beenden. Denn plötzlich ruft einer der Jungs, der noch vorhin auf der Schaukel saß, aufgeregt in seine Richtung deutend: „Da, da ist er! Der war es!“ Das ist der Punkt, an dem Ulf beschließt, das Weite zu suchen. Auf gar keinen Fall „Kinderknast“! Doch Weglaufen klappt nicht. Nach nur wenigen Metern hat ihn einer der durchtrainierten Volkspolzisten eingeholt, am Schlafittchen gepackt und in Richtung der Funkwagen und einer stattlichen Anzahl Schaulustiger gedreht. „Halt, Bürschchen! Erzähl uns mal, wo die kleine Susanna ist?“ Zitternd sieht Ulf dem Uniformierten, der ihn mindestens um drei Kopfgrößen überragt, ins Gesicht. Es wirkt entschlossen, ja bedrohlich. Hilflos stammelt er: „Ich, ich hab doch nur mit ihr gespielt.“ „Was habt ihr gespielt?“ „Vater-Mutter-Kind. Susanna wollte das doch!“ Der Polizist zieht leicht die Stirnfalten in die Höhe: „Und wo habt ihr das gespielt?“ Ulf deutet mit der Hand in Richtung Waldinneres: „Da!“ Weitere Erklärungen ersticken im Geschrei von Frau Mistroi, die hastig auf den Jungen losstürmt: „Wo ist meine Tochter?“ Schützend stellt sich der Volkspolizist vor das Kind, hebt warnend den rechten Arm als Geste, bitte zum Stehen zu kommen: „Halt, werte Bürgerin! So kommen wir nicht weiter. Sämtliche in der Kürze der Zeit aufzutreibenden Genossen durchkämmen gerade das Gelände. Wir werden Susanna finden. Ganz bestimmt. Bitte beruhigen Sie sich!“ Dann gibt er einem seiner Kollegen ein Handzeichen, sich um die verzweifelte Mutter zu kümmern, während er sich wieder dem Kind zuwendet: „So, nun sag mir mal, wie du heißt und wo du wohnst!“ Doch statt der erwarteten Antwort bekommt er nur ein langgezogenes Schluchzen zu hören. Tränen rinnen über das Gesicht des kleinen Kerls. Kinderknast! „Nun sag schon!“, fordert der Beamte noch einmal und stupst den Jungen an der Schulter. Keine Antwort. „Herr Polizist, ich glaube der wohnt da hinten, bei den Gänikes, ganz hinten. Ich glaube, Parzelle drei“, mischt sich der „Schaukeljunge“ erneut ein. „Stimmt das?“ Wieder bekommt der Volkspolizist keine Antwort. „Also gut, dann werden wir mal nachschauen“. Er ergreift Ulfs Schulter und schiebt ihn vor sich her.

Auch nach mehrmaligem Klopfen öffnet niemand die Verandatür. „Nun rede schon! Wo sind deine Eltern?“ „Ich, ich, ich glaube, die sind tanzen gegangen“, stottert Ulf unter Tränen. „Das darf doch wohl nicht wahr sein. Hast Du einen Schlüssel?“ „Nein. Ich sollte ja vor dem Dunkelwerden wieder zurück sein.“ „Das darf doch wohl nicht wahr sein!“, wiederholt der Volkspolizist.

Berlin, Hauptstadt der DDR, Littenstraße, Gerichtsgebäude, Mittwoch, 01.Februar 1989.

10.30 Uhr

Der Genosse Staatsanwalt Klaus Bayer überragt sie alle. Das hat zum einen mit seinem Beruf als Staatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik zu tun. Seinen Job hat er stets als Berufung angesehen. Zum anderen übertrifft er fast jeden seiner Zeitgenossen auf Grund seiner Körpergröße. Schon allein das selbstsichere Auftreten des fast zwei Meter großen Mannes ist dementsprechend furchteinflößend. Gerade heute kommt das besonders zur Geltung, sind außer ihm nur noch wenige Personen im Sitzungssaal anwesend, was auch nicht verwundert. Verfahren gegen Jugendliche werden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Und gerade bei dem vorliegenden Tatbestand gilt die Devise, dass man die Bevölkerung nicht mit spektakulären Verbrechen verunsichern will. Bayer belächelt diese Begründung. Für ihn ist das reinster Quatsch, er hat sich dem aber zu fügen. Er vertritt das Recht, hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze der sozialistischen Republik durchgesetzt werden. Und das tut er, peinlichst genau nach der Gesetzeslage. Nun gibt es natürlich hin und wieder Fragen der Auslegung, unterlegt von persönlichen Gefühlen und Auffassungen, doch letztendlich gilt nur das Strafgesetzbuch der DDR. Aber auch Bayer ist ein Bürger dieses Staates, sieht, was gerade in dieser Republik passiert, nimmt das Lodern einer unsichtbaren Flamme zur Kenntnis und macht sich seine Gedanken. Derzeit flattern fast täglich Zweihundert- dreizehner auf seinen Tisch. §213 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik befasst sich mit der Thematik „Ungesetzlicher Grenzübertritt“. Über Ungarn flüchten viele Bürger in den Westen. Na ja, immer dasselbe! Aber die Verfügung zur Einleitung des Ermittlungs- verfahrens kostet Zeit. Der „Täter“ würde man sowieso nicht habhaft werden können. Und wenn dann doch, kommt es zu Prozessen, bei denen das Urteil bereits feststeht, da die „Beweisführung“ ziemlich eindeutig ist.

Die Frage, ob das menschlich richtig oder falsch ist, hat er sich nicht zu stellen, tut es aber im Stillen dennoch. Bei der heutigen Verhandlung nagen starke Zweifel in ihm. Sind alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft, alle Spuren und Hinweise sorgsam bearbeitet worden? Der Angeklagte, ein junger Mensch, ist ja fast noch ein Kind! Ja, die Beweislage ist ziemlich klar, fußt letztlich aber auf Indizien. Allerdings, das Opfer hat man nie gefunden. Hundertschaften der Volkspolizei, unterstützt von einer ganzen Kompanie der in der Nähe stationierten Einheit der Nationalen Volksarmee, haben das Areal immer wieder Zentimeter für Zentimeter abgesucht, aber außer einer Puppe nichts gefunden. Welche Schwankungen zwischen Hoffnung und Verzweiflung müssen die jungen Eltern durchlebt haben? Trauer und Ungewissheit vermischten sich mit Ärger und Unverständnis. Der Vorfall wurde, was man ja um alles in der Welt vermeiden wollte, öffentlich bekannt. Tratsch ist menschlich und scheint unvermeidbar. Schließlich zog man ein weiteres Register. Die geheime, offiziell überhaupt nichtexistierende Kripoabteilung der Staatssicherheit übernahm den Fall. Jene speziell für heikle Fälle geschulte, mit besonders guter Technik aus dem westlichen Ausland ausgestattete Truppe, sollte ermitteln. Aber auch die „Supergenossen“ konnten keinen Erfolg vermelden, Susanna blieb verschwunden. Alles haftet an diesem unscheinbaren Jugendlichen, an dessen Kleidung die Kriminaltechnik Fasern von Susannas Jäckchen sowie Blutspuren des vermeintlichen Opfers fanden. All diese Indizien hätten vielleicht schon ausgereicht, um eine Beurteilung des Tatbestandes zu treffen. Was aber viel schlimmer wog, waren die Aussagen des jungen Beschuldigten, der sich um Kopf und Kragen redete, sich permanent selbst belastete. Immer wieder hat sich Bayer die Vernehmungsprotokolle durchgelesen und dabei oft mit dem Kopf geschüttelt, sich gefragt, ob der Junge willentlich einen verminderten Intellekt vorzutäuschen versucht. Will dieser so seine Tat vertuschen oder ist er schlichtweg geistig zurückgeblieben? Schließlich befindet er letzteres für die wahrscheinlichste Option. Bayer liest weiter in den Akten. Nach den Schilderungen gibt es eigentlich keine andere Interpretation als die, die Ulf heute auch zur Last gelegt wird. Anscheinend ist das Vater-Mutter-Kind-Spiel irgendwann ausgeufert, hat er versucht, sie zu küssen, sie zu berühren. Er habe, so die Aussage des Jungen, die Kleine gestreichelt, wie es Karl immer mit der Mutter machte. Das Mädchen bekam es mit der Angst zu tun, wehrte sich. Er hielt das weiterhin für das Spiel, umarmte sie. Die Kleine stolperte, fiel auf einen Stein und verletzte sich dabei an der Stirn. Er als Vater wollte helfen, ihr die Stirn abwischen, daher die Blutflecken auf seiner Kleidung. Aber Susanna wollte sich nicht helfen lassen, sprang auf und rannte schreiend weg. Er zögerte einen Moment, dann bekam es mit der Angst zu tun, rannte ihr hinterher, konnte sie aber nicht mehr finden. Das waren zusammengefasst die Aussagen, stückchenweise hervor- gepresst und immer unterbrochen von der Bemerkung: „Ich habe doch nur mit ihr gespielt.“ Noch schlimmer findet der Staatsanwalt die Äußerungen, die er gegenüber den Psychologen gemacht hat, bei denen es um häusliche und schulische Begebenheiten ging. Das Ergebnis: Das Kind verfügt über einen extrem unterentwickelten Intelligenz- quotienten, verglichen mit dem Gleichaltriger. Liegt hier die Ursache für die Tat? Langsam kommt dem Staatsanwalt der Gedanke, dass womöglich der Falsche auf der Anklagebank sitzt, dass hier alle Hebel des sozialistischen Zusammen- lebens versagt haben. Da war die fehlende Geborgenheit eines Elternhauses, der missmutige Stiefvater, der das Kind eher als Störung denn als Glück empfand und dessen Äußerung zur Sache in einem erschütternden Kommentar mündete: „Schließt ihn einfach nur weg! Ist besser für den Jungen“. Eine Mutter, die ausschließlich auf ein ganz anderes Leben spekulierte, in dem der Sohn keinen Platz hatte, die aus falschem Stolz die Warnungen der Pädagogen ignorierte. Sie, die als Erziehungsberechtigte diesem Prozess beiwohnen muss, tut das nur widerwillig. Teilnahmslos sitzt sie da, reagiert auf entsprechende Fragen ausweichend. Ja, sie habe Probleme mit der Erziehung ihres Sohnes. Es hatte immer schon Probleme gegeben. Nein, sie fühle sich nicht verantwortlich für die Geschehnisse. Stattdessen machte sie das Kind dafür verantwortlich, dass ihre Beziehung zu dem Kindsvater in die Brüche ging und die Beziehung zum neuen Freund täglich neu gefährdet war. Eine Mutter, die, statt Geborgenheit und Liebe zu geben, mit einer bedrohlichen Vision des „Kinderknastes“ operierte. Hinzu kam das komplette Versagen der Jugendhilfe, die anscheinend im behördlichen Tiefschlaf Anzeichen aus dem Umfeld und auch Meldungen des Direktors der Polytechnischen Oberschule ignorierte. Eigentlich leisten die Mitarbeiter der Jugendhilfe in der Regel hervorragende Arbeit, das weiß Bayer und er wertschätzt es. Er weiß von unzähligen Begebenheiten, wo die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus und den Heranwachsenden vieles zum Guten wendete. Nur in diesem speziellen Fall hat man augenscheinlich versagt. Letzteres, so nimmt sich der Staatsanwalt vor, würde nicht ohne Folgen bleiben.

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