Enzyklopädie des Mittelalters

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Das Mittelalter übt große Anziehungskraft aus und ist uns doch in seinem Wesen und seinen Strukturen fremd. Die ›Enzyklopädie des Mittelalters‹ gliedert die überwältigende Themenvielfalt nicht alphabetisch, sondern in einer logischen Systematik, die es erlaubt, alle Sachverhalte zu einem Stichwort an einem Ort zu finden. Sie widmet sich allen Aspekten des mittelalterlichen Lebens: der Gesellschaft, dem Glauben und dem Wissen, der Literatur, der Bildenden Kunst und der Musik, der Wirtschaft, den Lebensräumen wie dem konkreten politischen Geschehen. Die jeweils besten deutschen Spezialisten bearbeiten die einzelnen Themen. So ist die ›Enzyklopädie des Mittelalters‹ keine bloße Wissensansammlung, sondern gibt der Geschichte eine Struktur und stellt die Zusammenhänge anschaulich dar.

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Primat.Ein Vorrang der römischen Kirche ist erstaunlich früh zu erkennen. Bereits Ende des 1. Jahrhunderts schickte die römische Kirche ein Lehrschreiben an die Kirche in Korinth, das später dem „ersten Papst“ Clemens I. zugeschrieben wurde. Dieser Vorrang beruhte zum einen auf dem Martyrium der beiden Apostel Petrus und Paulus in Rom; zum anderen beeinflußte die Stellung Roms als Reichshauptstadt nicht unwesentlich die Etablierung des Primats. Diese besondere Stellung erhob die römische Kirche jedoch anfangs nicht grundsätzlich über die anderen Bischofskirchen, die sich ebenfalls auf apostolische Gründung zurückführen konnten. Ein qualitativer Unterschied zwischen Rom und allen übrigen Kirchen wurde erst Ende des 4. Jahrhunderts durch Papst Damasus I. († 384) geltend gemacht. Auf einer römischen Synode reagierte Damasus auf die zunehmende Stärkung Konstantinopels durch kaiserliche Privilegierung und ließ verkünden, daß allein die römische Kirche durch den Herrn Jesus Christus selbst gegründet worden sei. Während die anderen Hauptkirchen der Christenheit wie Antiochia und Alexandria ihre Stellung synodalen Entscheidungen verdankten, sei der römische Primat in der Bibel verankert. Der Papst berief sich dabei auf Mt 16,18: „Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.“ Diesen Ausspruch bezog er auf den Papst als juristischen Erben Petri. Der Nachfolger des Damasus, Siricius I. († 399), ließ die erste päpstliche Dekretale ausfertigen, eine Rechtsweisung an den Bischof von Tarragona, die sich der Form nach an den kaiserlichen Reskripten orientierte. Fortan veröffentlichten die Päpste ihre Rechtsweisungen in dieser Form. Obwohl diese Kompetenz auf den Westen beschränkt blieb und im Osten eine annähernd gleichwertige Stellung der übrigen Patriarchen anerkannt werden mußte, etablierte sich an der päpstlichen Kurie eine universale Programmatik. Ihren Höhepunkt erreichte sie im Pontifikat Leos I. (†461). In seinen Predigten leitete er aus Mt 16,18 eine gesamtkirchliche Überordnung des Papstes ab. In seinen Worten war der Papst Haupt, Vorbild und Fürst der gesamten Kirche. Im Osten mußte Leo gegen erheblichen Widerstand dafür eintreten, daß der Apostolische Stuhl in dogmatischen Fragen nicht übergangen wurde. Auf dem Konzil von Chalcedon (451) errang er einen bedeutenden Erfolg und konnte die Festlegung des christologischen Dogmas entscheidend beeinflussen. Die Konzilsteilnehmer akzeptierten die Stellungnahme des Papstes mit den Worten: „Petrus hat durch Leo gesprochen.“

Zweigewaltenlehre.Trotz dieses Erfolgs in Chalcedon wurde der Papst weiterhin mit Eingriffen des Kaisers in Glaubensfragen konfrontiert. Der Kaiser sah sich als von Gott auserwählter Lenker der Christenheit, dessen Auftrag es war, die in dogmatischen Fragen verfeindeten Teile seines Reiches mit einer einheitlichen Glaubensformel zu befrieden. Als es Kaiser Zenon gelang, einen Kompromiß zwischen Monophysiten und orthodoxer Reichskirche herzustellen, weigerte sich der Papst gemeinsam mit der westlichen Kirche, dieser neuen Glaubensformel beizutreten. Es kam zum sogenannten „Akakianischen Schisma“ (484–519) zwischen der Ostund der Westkirche. Papst Gelasius I. († 496) wies in einem berühmten Brief an Anastasios I. Einmischungen des Kaisers in den Bereich der Religion kategorisch zurück. In diesem Brief unterschied er die heilige Autorität der Bischöfe (auctoritas sacrata pontificum) von der königlichen Herrschaft (regalis potestas). Dogmatische Fragen unterstellte er ausschließlich der Kompetenz der Bischöfe. Dem Kaiser billigte er die höchste Würde innerhalb der Christenheit zu und befürwortete den Gehorsam des Klerus gegenüber weltlichen Gesetzen; eine größere Verantwortung schrieb er jedoch den Bischöfen zu, die vor dem Gericht Gottes für das Handeln der Herrscher Rechenschaft ablegen sollten. Diese Trennung der Gewalten interpretierte Gelasius als heilsgeschichtliche Notwendigkeit, da Herrscher und Bischöfe dadurch zur Demut und zur wechselseitigen Kooperation ermahnt würden.

In der Zeit um 500 war die Zweigewaltenlehre des Gelasius mehr Wunschdenken als Realität. Das „Akakianische Schisma“ löste sich noch im Sinne des Papsttums auf, in den folgenden dogmatischen Kontroversen mit dem Kaiser mußte der Papst aber nicht selten klein beigeben. Seit der Rückeroberungspolitik Justinians war Rom ein Bestandteil des byzantinischen Reiches. Folglich wurde der Papst weitgehend unter die Kirchenherrschaft des Kaisers gezwungen. Er mußte seine Wahl durch den Kaiser bestätigen lassen; er war mitunter gezwungen, in Konstantinopel Rechenschaft über sein Handeln abzulegen, und ist in Extremfällen (Vigilius I., Martin I.) sogar in Gefangenschaft genommen worden. In dieser Zeit ist die gelasianische Zweigewaltenlehre dem Vergessen anheimgefallen. Erst nach der schrittweisen Loslösung von Byzanz wurde diese Doktrin wieder vereinzelt zitiert. In der Karolingerzeit bediente sich jedoch häufiger der fränkische Episkopat der Formulierung des Gelasius. Die Bischöfe des Frankenreichs wehrten sich einerseits gegen die Eingriffe der Herrscher in die kirchliche Amtshierarchie, andererseits begründeten sie damit ihre Mahnpflicht gegenüber den Kaisern und Königen. Als Experten in Recht und Moral forderten sie die Beteiligung an der konsensualen Herrschaftspraxis. Die Fokussierung auf den Papst als Leiter der Kirche wurde der gelasianischen Formel erst durch Gregor VII. im 11. Jahrhundert übergestülpt [↗ Investiturstreit]. Um auf der Höhe des Investiturstreits die Absetzung Heinrichs IV. zu legitimieren, verfälschte er den Sinn der Zweigewaltenlehre. Aus der Rechenschaftspflicht der Bischöfe im Jenseits machte er eine richterliche Kompetenz des Papstes im Diesseits. Im kaiserlichen Lager wurde dieser verzerrenden Lesart scharf widersprochen. Die Anhänger Heinrichs IV. sahen im Brief des Gelasius ein eindeutiges Argument für die heilsgeschichtlich verankerte dualistische Weltordnung. Fortan beriefen sich beide Parteien in dem Konflikt zwischen Papsttum und Kaisertum auf die Zweigewaltenlehre.

Konstantinische Schenkung.Im 8. Jahrhundert trennten sich die Wege von Byzanz und Rom. Als der Kaiser in Konstantinopel alle Kräfte auf die Abwehr der arabischen Expansion richtete, wandte sich der Papst den langobardischen und fränkischen Königen zu. Dogmatisch schlug sich diese Distanzierung in dem Konflikt über die Bilderverehrung nieder, der den Papst seit 726 zu offenem Widerspruch gegen die kaiserliche Politik herausforderte. Seit dem Bündnisvertrag von Ponthion (754) etablierten sich die Frankenkönige aus dem Haus der Karolinger als Schutzmacht über das Papsttum [↗ Karolinger]. Die Herrschaft über Rom und seinen Dukat beanspruchte der Papst jedoch aus eigenem Recht. Zur Legitimation dieses Rechtsanspruches entstand im Umkreis des Papstes die Konstantinische Schenkung (ca. 750–850). Formal handelt es sich bei diesem Dokument um eine gefälschte Urkunde Konstantins des Großen. Im ersten Teil beschreibt der Kaiser seine Heilung vom Aussatz durch Papst Silvester, im zweiten Teil verleiht er dem Papst als Dank verschiedene Ehrenrechte wie die kaiserlichen Hoheitszeichen. Darüber hinaus schenkt er ihm die Stadt Rom sowie alle westlichen Provinzen mit der Begründung, es sei „nicht gerecht, wenn dort der Kaiser weltliche Macht ausübt, wo vom himmlischen Kaiser die Herrschaft über die Priester und das Haupt der christlichen Religion errichtet worden ist“.

Trotz dieser weit ausgreifenden Herrschaftsansprüche wurde die Konstantinische Schenkung vom Papsttum nur höchst selten zum Einsatz gebracht. Verbreitung fand sie erst durch die im nordfranzösischen Kloster Corbie entstandenen pseudoisidorischen Fälschungen. Seitdem konnte der Papst die Kenntnis des Faktums im Westen voraussetzen und brauchte nicht selbst dieses merkwürdige Dokument in Anschlag bringen. Gegenüber der Ostkirche hat Leo IX. im Jahr 1053 allerdings darauf nicht verzichten wollen. In seinem Brief an den Patriarchen Michael Kerullarios verwies er ausdrücklich auf die Schenkung Konstantins, um die Vereinigung von kaiserlicher und höchster bischöflicher Gewalt für sich in Anspruch zu nehmen. Leo verabschiedete sich damit von der gelasianischen Gewaltentrennung und betrachtete den Papst als Nachfolger des Weltenherrschers Christus. Diese Doktrin kam auch im Dictatus papae (1075) Gregors VII. zum Ausdruck, als der Papst die Benützung kaiserlicher Insignien und die Kompetenz zur Absetzung des Kaisers geltend machte. Dennoch hat Gregor sich ebensowenig auf die Fälschung berufen wie die meisten seiner Nachfolger. Ansprüche auf Herrschaft oder lehensrechtliche Hoheit in Sizilien, Unteritalien, Spanien oder England wurden von seiten des Papstes nicht mit der Schenkung Konstantins legitimiert. Diese Zurückhaltung ist nicht auf die durchaus umstrittene Gültigkeit der Schenkung zurückzuführen, sondern auf ihre ambivalente Aussagekraft. Für die Päpste des Hoch- und Spätmittelalters sollte ihre priesterliche und königliche Stellung einzig und allein auf der Bibel beruhen, und zwar im wesentlichen auf Mt 16,18. Die Konstantinische Schenkung suggerierte dagegen, daß der Papst seine Macht einer Urkunde des Kaisers verdankte. Anhänger des Papsttums tendierten folglich dazu, die Schenkung als Zurückerstattung der dem Papst eigentlich zustehenden Stellung als Weltherrscher zu interpretieren. Von seiten des Kaisers und seiner Anhänger wurde die Gültigkeit der Schenkung nur selten (Otto III.) in Zweifel gezogen. In den theoretischen Auseinandersetzungen berief man sich meistens darauf, daß eine so weitgehende Zuwendung den Amtspflichten des Kaisers widersprochen hätte und deshalb seine Nachfolger nicht binden könne. Manche häretische Gruppen wie die Waldenser verbanden mit der Schenkung eine negative Wertung, da sie als Auslöser für die Verweltlichung der Kirche betrachtet wurde. Populär war die Aussage, mit Konstantin sei das Gift in die katholische Kirche eingedrungen. Den formalen Beweis der Unechtheit lieferten aufgrund philologischer Argumente Nikolaus von Kues († 1464) und Lorenzo Valla (†1457).

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