Eberhard Weidner - IM ANFANG WAR DER TOD

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Erneut wird Kriminalhauptkommissarin Anja Spangenberg mitten in der Nacht von ihren Kollegen der Mordkommission zu einem Tatort gerufen. An sich kein ungewöhnlicher Vorfall für die Ermittlerin der Vermisstenstelle der Kripo München, denn immer wieder muss sie unbekannte Leichen identifizieren, bei denen es sich möglicherweise um einen ihrer Vermissten handelt.
Doch als sie erfährt, wohin sie kommen soll, beginnt sie bereits zu ahnen, dass es in diesem Fall um etwas ganz anderes geht. Denn unmittelbar vor dem Anruf des Kollegen erwachte sie aus einem schrecklichen Albtraum, in dem sie aus der Perspektive des Mörders in sämtlichen blutigen Details miterleben musste, wie sie einen alten Mann brutal ermordete. Einen Mann, den sie gekannt hat, als sie noch ein Kind war.
Doch es kommt noch schlimmer, denn mehrere Indizien, die am Tatort gefunden wurden, weisen ebenfalls eindeutig in Anjas Richtung.
Nicht nur einer ihrer Kollegen hält sie daraufhin für dringend tatverdächtig. Auch sie selbst kommt allmählich zu der furchtbaren Überzeugung, dass sie eine Mörderin ist. Vor allem, nachdem sie weitere handfeste Beweise für ihre Schuld findet.
Anja will unbedingt herausfinden, warum sie den Mann getötet hat, den sie seit Jahren nicht mehr gesehen hatte. Gleichzeitig muss sie aber auch belastende Beweise und Indizien verschwinden lassen und verhindern, dass sie verhaftet wird. Eine Gratwanderung, die für die Polizistin immer schwieriger wird, denn die vermeintlichen Albträume und die Mordserie gehen weiter …

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Braun sah auf und warf ihr einen fragenden Blick zu. Doch Anja tat, als wäre sie so sehr in die Akte vertieft, dass sie es nicht bemerkte. Nach wenigen Augenblicken senkte er den Blick und widmete sich wieder seiner Arbeit.

Anja nahm einen Notizzettel und notierte sich die Namen der beiden Todesermittler und des Gerichtsmediziners. Sie hatte vor, die drei Männer zu befragen. Vielleicht, so ihre Hoffnung, erinnerten sie sich an ein Detail, das keinen Eingang in die offizielle Akte gefunden hatte, weil sie es damals für unwichtig gehalten hatten und ohnehin davon überzeugt gewesen waren, dass es sich um einen Suizid gehandelt hatte.

Anschließend schloss Anja die dünne Mappe und schob sie unter die zweite, die im Gegensatz dazu erheblich umfangreicher war.

Auch dabei handelte es sich um Kopien der wichtigsten Dokumente einer Ermittlungsakte. Allerdings ging es darin nicht um den Tod eines einzelnen Menschen, sondern um das bis heute ungeklärte spurlose Verschwinden von drei jungen Mädchen vor dreiundzwanzig Jahren.

II

Die Erste, die damals verschwand, hieß Melanie Brunner. Das Mädchen mit den auffallend langen dunkelbraunen Haaren hatte erst vor wenigen Wochen seinen zwölften Geburtstag gefeiert. Es lebte mit seinen Eltern und den beiden jüngeren Geschwistern im Münchner Stadtteil Pasing und besuchte dort das städtische Bertolt-Brecht-Gymnasium für Mädchen.

Am Tag ihres Verschwindens fuhren Melanie und zwei Schulfreundinnen nachmittags mit der S-Bahn zum Marienplatz. Sie wollten in der Innenstadt durch die Modeboutiquen bummeln und Klamotten kaufen. Drei Stunden später kehrten sie zurück und trennten sich unweit des Bahnhofs München-Pasing, weil Melanie einen anderen Nachhauseweg als ihre Freundinnen hatte. Doch im Gegensatz zu den beiden anderen Mädchen kam Melanie nie zu Hause an. Obwohl sie nur einen knappen halben Kilometer zurückzulegen hatte, um zu ihrem Elternhaus zu kommen, verschwand sie dennoch auf dem Weg dorthin, ohne auch nur eine einzige Spur zu hinterlassen, die Aufschluss darüber gab, was ihr widerfahren war. Und kein Mensch hatte sie nach der Trennung von ihren Freundinnen auf dem kurzen Nachhauseweg gesehen oder an diesem Tag sonst etwas Ungewöhnliches bemerkt.

Eine Vermisstenfahndung wird in der Regel erst dann eingeleitet, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens hat die vermisste Person ihren gewohnten Lebensbereich verlassen. Zweitens ist ihr derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt. Und drittens muss davon ausgegangen werden, dass eine Gefahr für ihren Leib oder ihr Leben besteht, weil sie möglicherweise Opfer einer Straftat oder eines Unfalls wurde, sie hilflos ist oder gar die Absicht hegt, sich selbst etwas anzutun. Die letzte Voraussetzung gilt allerdings nur für vermisste Erwachsene. Sie haben, sofern sie im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu bestimmen, ohne Angehörige oder Freunde darüber informieren zu müssen. Minderjährige dürfen hingegen ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen. Haben sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen und ist ihr Aufenthalt unbekannt, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie in Gefahr sind. Dabei gilt vor allem: je jünger das Kind, desto größer auch die Gefahr. Minderjährige werden daher sofort als vermisst angesehen.

Zur Entgegennahme von Anzeigen über vermisste Personen und zur Einleitung von Sofortmaßnahmen ist grundsätzlich jeder Polizeibeamte verpflichtet. Zuständig für die Bearbeitung des Vermisstenfalls ist zunächst die Polizeidienststelle, in deren Bereich sich der letzte Aufenthalts- oder Wohnort der vermissten Person befindet. Werden Kinder vermisst oder stoßen die örtlichen Dienststellen an ihre Grenzen, wird das zuständige Fachkommissariat, die sogenannte Vermisstenstelle, eingeschaltet.

Die ermittelnden Beamten vom K14 müssen dann alle Maßnahmen treffen, die zur Feststellung des Verbleibs der vermissten Person führen können. Außerdem klären sie nach Möglichkeit die Ursachen und näheren Umstände des Verschwindens und stellen fest, ob die vermisste Person möglicherweise Opfer einer Straftat, eines Suizids oder eines Unfalls wurde.

Der Fall der zwölfjährigen Melanie Brunner landete daher schon kurz nach ihrem Verschwinden auf dem Schreibtisch von Kriminalhauptkommissar Frank Kramer, der den Ernst der Lage augenblicklich erkannte, der sich vor allem aufgrund des Alters des Mädchens ergab. Er leitete deshalb umgehend die gesamte Palette an Fahndungsmaßnahmen ein, die ihm in diesem frühen Stadium der Ermittlungen zur Verfügung standen.

So befragte er beispielsweise sämtliche Bezugspersonen des Kindes, unter anderem natürlich die Eltern, die die Vermisstenanzeige aufgegeben hatten, die beiden Freundinnen, die die Letzten waren, die Melanie gesehen hatten, und ihre Lehrer. Doch niemand konnte sich das Verschwinden erklären oder hatte Hinweise, dass Melanie von sich aus von zu Hause ausgerissen sein könnte. Sie war eine ausgezeichnete Schülerin, die überall nur gute Noten erhielt und ausgesprochen gern zur Schule ging. Sie hatte auch weder Liebeskummer, noch gab es zu Hause Ärger, der sie zu einer Verzweiflungstat veranlasst haben könnte. Das Motiv und der Hergang ihres Verschwindens blieben daher ein einziges großes Rätsel.

Als Standartmaßnahme durchsuchte Frank schon bald das Zimmer des Mädchens und wertete ihr Tagebuch aus, ohne dabei allerdings auf etwas zu stoßen, das ihm verdächtig erschien. Außerdem sorgte er dafür, dass das ganze Gebiet zwischen dem Bahnhof und dem Elternhaus und sämtliche Wege, die Melanie genommen haben könnte, gründlich abgesucht und alle Anwohner und potenziellen Zeugen befragt wurden. Darüber hinaus ließ er das vermisste Mädchen im Informationssystem der Polizei, das abgekürzt INPOL genannt wird, ausschreiben sowie sämtliche Funkstreifen im Stadtgebiet nach ihr Ausschau halten und leitete schließlich auch noch eine Öffentlichkeitsfahndung in der Presse und anderen Medien ein. Doch trotz all dieser Fahndungsinstrumente kam er keinen einzigen Schritt weiter.

Dann verschwand dreieinhalb Wochen nach dem ersten ein zweites Mädchen.

III

Daniela Forstner war elf Jahre und neun Monate alt. Sie lebte mit ihrer alleinerziehenden Mutter in einem Wohnblock in der Nähe des S-Bahnhofs München-Westkreuz im Osten des Stadtteils Aubing.

Die Elfjährige verschwand auf dem Heimweg von der Hauptschule in der Reichenaustraße, in der sie die fünfte Klasse besuchte, obwohl es sich nur um einen kurzen Fußweg von zehn Minuten handelte. Da die Mutter Kassiererin in einem nahen Supermarkt war und erst spät nach Hause kam, wurde das Verschwinden des Kindes erst am Abend entdeckt.

Der für den Fall zuständige Ermittler der Vermisstenstelle hieß Hans Baumgartner und setzte, nachdem er ihm zugeteilt worden war, ebenfalls umgehend sämtliche verfügbaren Hebel in Bewegung. Doch auch in diesem Fall gab es, wie schon beim Verschwinden von Melanie Brunner, keinerlei verwertbaren Spuren oder Hinweise, wo das Kind sich aufhielt und was ihm zugestoßen war.

Obwohl damit innerhalb weniger Wochen nicht weit voneinander entfernt bereits zwei Mädchen in ähnlichem Alter spurlos verschwunden waren, wollten die Ermittler noch nicht an einen Zusammenhang glauben. Die beiden Kriminalhauptkommissare Frank Kramer und Hans Baumgartner verglichen zwar sämtliche Details und die mageren Ermittlungsergebnisse beider Fälle miteinander, fanden jedoch keine Gemeinsamkeiten oder Übereinstimmungen. Wie es aussah, waren sich die beiden Mädchen nie begegnet. Sie hatten verschiedene Kindergärten und Schulen besucht, kamen aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten, hatten keine gemeinsamen Freunde oder Bekannte und auch keine übereinstimmenden Interessen oder Hobbys. Das einzige Merkmal, das sowohl Melanie als auch Daniela besaßen und das sie verband, waren ihre auffallend langen dunkelbraunen Haare. Doch das konnte auch Zufall sein und genügte nach Meinung der Ermittler nicht, um einen Zusammenhang zu konstruieren oder gar auf ein und denselben Täter zu schließen. Denn mittlerweile waren die Beamten überzeugt, dass die Kinder nicht freiwillig verschwunden waren, sondern vermutlich Opfer einer Straftat geworden waren.

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