3.4 Prüfungskommissionen
3.5 Einsatz der Prüfer
3.6 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
4 VORAUSSETZUNGEN FÜR DAN-PRÜFUNGEN
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
4.2 Verkürzung der Vorbereitungszeit
4.3 Pflichtlehrgänge
4.4 Erste-Hilfe-Nachweis
4.5 Lizenzen-Nachweis
4.6 Prüfungskommissionen
4.7 Einsatz der Prüfer
4.8 Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl
5 PRÜFERLIZENZEN
5.1 Abnahme von Prüfungen
5.2 Voraussetzungen für die Prüferlizenz
5.3 Erteilung der Prüferlizenzen
5.3.1 Lizenzvergabe durch den DJJV
5.3.2 Lizenzvergabe durch die Landesverbände
5.3.3 Geltungsdauer
5.3.4 Ergänzende Regelungen für Jiu-Jitsu
5.4 Verlängerung der Geltungsdauer
5.5 Entzug der Prüferlizenz
6 DURCHFÜHRUNG VON JU-JUTSUPRÜFUNGEN
6.1 Allgemeines
6.2 Partner
6.3 Verletzungen
6.4 Senioren-Prüflinge
6.5 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
6.6 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
7 DURCHFÜHRUNG VON JIU-JITSUPRÜFUNGEN
7.1 Prüfungs- und Ausbildungsprogramme
7.2 Auswahl der Techniken und der Partner
7.3 Prinzipien
7.4 Rechts- und linksseitige Angriffe
7.5 Waffenabwehr
7.6 Zusatzaktionen
7.7 Kata
7.8 Richtlinien für die Durchführung von Prüfungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
7.9 Prüfungen für Kinder bis 14 Jahre
8 BEWERTEN, BESTEHEN UND DOKUMENTATION VON PRÜFUNGEN
8.1 Bewertung der einzelnen Prüfungsgebiete
8.2 Bestehen von Prüfungen
8.3 Eintrag in den DJJV-Pass, Urkunden usw.
8.4 Prüfungswiederholung
8.5 Prüfungslisten
8.6 Meldung an den DJJV
9 VERLEIHUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
9.1 Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden
10 ANERKENNUNG VON KYU- BZW. DAN-GRADEN
10.1 Allgemeines
10.2 Verfahren
11 SONSTIGES
1 ALLGEMEINES
1.1 Geltungsbereich
Die Prüfungsordnung des DJJV gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des DJJV (Bundesrepublik Deutschland) und ist dort sowohl von den Landesverbänden als auch vom DJJV einheitlich anzuwenden.
Die Prüfungsordnung ist kein Ausbildungsprogramm.
1.2 Kyu- und Dan-Grade im DJJV
Der Deutsche Ju-Jutsu-Verband e.V. vergibt aufgrund von Prüfungen oder verleiht aufgrund von Meisterschaftserfolgen oder Verdiensten folgende Kyu- und Dan-Grade mit der Verpflichtung, den erreichten bzw. verliehenen Gürtel in der jeweiligen Farbe zu tragen:
6. Kyu |
weißer Gürtel (für Anfänger) |
5. Kyu |
gelber Gürtel |
4. Kyu |
orangefarbener Gürtel |
3. Kyu |
grüner Gürtel |
2. Kyu |
blauer Gürtel |
1. Kyu |
brauner Gürtel |
1.-5. Dan |
schwarzer Gürtel |
6.-8. Dan |
rot-weißer (wahlweise schwarzer oder rot-schwarzer) Gürtel |
9. und 10. Dan |
roter Gürtel |
Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen zur Unterscheidung der Dan-Grade getragen werden. Der 1. Dan wird nicht verliehen. Er muss durch Prüfung erreicht werden. Die Anerkennung von Kyu- bzw. Dan-Graden artverwandter Selbstverteidigungssysteme ist im Abschnitt 10 geregelt.
1.3 Zuständigkeiten für die Durchführung von Prüfungen
Für die Durchführung und Abrechnung der Kyu- und Dan-Prüfungen sind die Landesverbände zuständig, für bundesoffene Prüfungen der DJJV. Für die Durchführung von Kyu- und Dan-Prüfungen bei Institutionen, z. B. Polizei, Zoll, Justiz, Schulen oder Hochschulen ist der Landesverband zuständig, in dessen Einzugsbereich sich die Dienststelle befindet, bei der die Prüfung stattfindet, für die Prüfungen der Bundespolizei-Akademie Lübeck der DJJV.
1.4 Bundesoffene Kyu-/Dan-Prüfungen
Der DJJV kann bundesoffene Kyu- und Dan-Prüfungen durchführen (z. B. bei Bundesseminaren, Polizei, o. Ä.).
1.5 Prüfungen außerhalb des Vereins bzw. des Landesverbandes
Prüfungen dürfen nur innerhalb des im DJJV-Pass eingetragenen Vereins bzw. innerhalb des für den eingetragenen Verein zuständigen Landesverbandes abgelegt werden (hierbei ist § 4 der Passordnung zu beachten, nach dem jedes Mitglied grundsätzlich nur einen DJJV-Pass haben darf). Prüfungen außerhalb des Vereins bedürfen der Zustimmung des Vereins des Prüflings. Prüfungen außerhalb des Landesverbandes bedürfen der Zustimmung des Landesverbandes des Prüflings. Im Streitfall entscheidet der zuständige Landesverband.
1.6 Verantwortlichkeit
Die Landesprüfungsreferenten sind für ihren Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der Prüfungsordnung verantwortlich. Bei bundesoffenen Kyu-/Dan-Prüfungen ist der DJJV-Vizepräsident Breitensport für die Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
1.7 Überprüfung durch den DJJV
Der DJJV hat das Recht, die korrekte Durchführung der Prüfungen, insbesondere die Einhaltung der Prüfungsordnung, zu überprüfen. Bei festgestellten Verstößen kann er die Prüfungen für ungültig erklären und ggf. die Prüferlizenzen aberkennen.
2 VORBEREITUNG VON PRÜFUNGEN
2.1 Anmeldung der Prüfungen
2.1.1 Kyu-Prüfungen
Alle Kyu-Prüfungen müssen beim zuständigen Landesprüfungsreferenten angemeldet werden, bundesoffene Kyu-Prüfungen beim Vizepräsidenten Breitensport. Die Art der Anmeldung, die Anmeldefristen usw. regeln die Landesverbände bzw. der DJJV in eigener Zuständigkeit.
2.1.2 Dan-Prüfungen
Die Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt und ausgeschrieben, bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Art der Anmeldung der Prüfungsteilnehmer, die Anmeldefristen, die einzureichenden Unterlagen usw. sind in der Ausschreibung angegeben.
2.2 DJJV-Pass
Alle Kyu- und Dan-Prüfungsanwärter müssen im Besitz eines gültigen DJJV-Passes sein. Ausgenommen hiervon sind Prüfungsanwärter zu Kyu-Prüfungen bei Schulen, Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen usw., bei Polizei, Zoll, Justiz usw. bis einschließlich 2. Kyu.
2.3 Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für Kyu-Prüfungen und für Dan-Prüfungen werden vom jeweiligen Landesverband festgesetzt (Beschluss durch die MV), für bundesoffene Dan-Prüfungen vom DJJV. Die Prüfungsgebühren sind von den Prüfungsteilnehmern vor der Prüfung zu entrichten.
2.4 Prüfungsmaterialien
Die Landesverbände beziehen die Prüfungsmate-rialien (Prüfungsmarken, Urkunden, Prüfungslisten usw.) beim DJJV, die eine Prüfung ausrichtenden Vereine bei ihrem Landesverband.
2.5 Vorbereitung der Prüfungslisten usw.
Bei Kyu-Prüfungen bereitet der ausrichtende Verein, bei Landes-Kyu- und bei Dan-Prüfungen der Landesprüfungsreferent, bei bundesoffenen Kyu- bzw. Dan-Prüfungen der DJJV die Prüfungslisten vor. Dazu füllt er die Vorderseiten entsprechend aus und trägt auf den Innenseiten die Prüfungsteilnehmer/innen mit den jeweiligen Angaben ein.
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR KYU-PRÜFUNGEN
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